SEBE-Wegleitung für ambulante Anbietende

SEBE-Wegleitung für ambulante Anbietende

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Wichtige Änderungen

Datum Kapitel Änderung
5. Juni 2024 Kapitel 3 «Anerkennung als ambulante Anbietende»
  • Vereinfachung der Selbstdeklarationen: Eine Selbstdeklaration pro Stufe
  • Die Anforderungen an den internen Beschwerdeweg werden neu per Selbstdeklaration statt im Fragenkatalog bestätigt
  • Neu wird in der Selbstdeklaration bestätigt, dass den ambulanten Anbietenden eine handschriftliche Erklärung der verantwortlichen Personen, aktuell in kein laufendes Strafverfahren involviert zu sein, vorliegt.
29. Mai 2024 Kapitel 4.2 «Tarife» 
  • Spezifizierung Tarif für verrechenbare Absagen.
15. Mai 2024 Kapitel 3.5 "Stufe 3: Anforderungen und Nachweise
  • Ausnahmen für öffentlich-rechtliche Trägerschaften wurden festgehalten.
  • Bestimmungen für Institutionen gemäss IFEG während der Übergangsganszeit definiert.
29. April 2024 Kapitel 3.4 "Stufe 2: Anforderungen und Nachweise
  • Ausnahmen für öffentlich-rechtliche Trägerschaften wurden festgehalten.
  • Bestimmungen für Institutionen gemäss IFEG während der Übergangsganszeit definiert.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
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