Inhalt und Abschluss der Leistungsvereinbarung
Details
Inhalt der Leistungsvereinbarung
Damit Organisationen ambulante Leistungen der Begleitung und Betreuung abrechnen können, müssen sie als anerkannte ambulante Anbietende eine Leistungsvereinbarung mit dem Kantonalen Sozialamt abschliessen:
- Erstabschluss: Der Leistungsvereinbarungsprozess beginnt, sobald die Mindestanforderungen für eine Anerkennung erfüllt sind.
- Bestehende Leistungsvereinbarung: Der Leistungsvereinbarungsprozess beginnt seitens des Kantonalen Sozialamts oder auf Antrag der Organisation.
Die Leistungsvereinbarungen bestehen aus einem Hauptteil und zwei Anhängen:
- Im Hauptteil sind die Vertragsgrundsätze dargestellt, insbesondere die Geltungsdauer der Leistungsvereinbarung, Voraussetzungen der Leistungsabgeltung, die Pflichten, die mit der gewählten Leistungs- und der Stufe des Umsatzvolumens (vgl. Kapitel 7.1) einhergehen, sowie die Auszahlungsmodalitäten.
- Im Anhang I der Leistungsvereinbarung werden die Leistungen sowie die Höhe deren Abgeltung geregelt, im Anhang II der Leistungsvereinbarung werden die Leistungen weiter spezifiziert. Organisationen können mit den Menschen mit Behinderung nur für diejenigen Leistungen eine Einsatzvereinbarung (vgl. Kapitel 5) abschliessen, die im Anhang I der Leistungsvereinbarung festgehalten sind.
Der Hauptteil wird gegenseitig unterzeichnet, die beiden Anhänge durch das Kantonale Sozialamt.
Abschluss der Leistungsvereinbarung
Die Leistungsvereinbarung wird befristet auf maximal 3 Jahre ausgefertigt und dem ambulanten Anbietenden zur Gegenzeichnung zugestellt.
Mit dem Abschluss der Leistungsvereinbarung wird dem ambulanten Anbietenden durch das Kantonale Sozialamt der Zugang zur Leistungserbringung und der Abrechnung auf der Plattform SEBE Digital freigegeben. Auf dieser Plattform werden die gesamte Leistungserbringung, das Leistungsreporting und die Abrechnung hinterlegt.
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE