Details
Anbietende müssen jeden Einsatz auf SEBE Digital zeitnah rapportieren. Dies ist Voraussetzung, um die erbrachten Begleit- und Betreuungsleistungen mit dem Kantonalen Sozialamt abrechnen zu können.
Die erbrachten Begleit- und Betreuungsleistungen sind über ein strukturiertes Leistungsreporting in SEBE Digital zu dokumentieren. Das Leistungsreporting soll direkt im Anschluss an den erbrachten Einsatz durch die leistungserbringende Person bzw. bis drei Arbeitstage danach.
Verpflichtende Angaben durch die Anbietenden | |
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Für wen? |
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Wann? |
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Was? Wie? |
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Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE