Tarife

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Details

Kapitelnummer
4.2
Publikationsdatum
13. November 2024
Kapitel
Leistungsvereinbarung
Unterkapitel
Tarife
Gültig seit / in Kraft seit
1. Januar 2025

Die Begleit- und Betreuungsleistungen werden mit einem Normaltarif oder mit Tarifen für spezielle Leistungen (Spezialtarifen) abgegolten. Es handelt sich bei den Tarifen um Stundensätze. Sie enthalten alle Sachkosten, Fahrtkosten und Overheadkosten.

Die Stundensätze des Normaltarifs werden für jeden Anbietenden unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren (wie Personalmix, Wegzeiten, Leistungsbereitschaftszeiten, Zielgruppen, Mindestanforderungsstufe, Einzugsgebiet) festgelegt. Ausserdem kann sich der Normaltarif pro Leistungstyp (gemäss Leistungskatalog; vgl. Kapitel 2.2) unterscheiden.

Die Stundensätze für das Jahr 2025 liegen für den Normaltarif - unter Berücksichtigung der Faktoren - innerhalb des Normtarifbandes von Fr. 61 bis Fr. 122. Die Tarife können jährlich der Teuerung sowie weiteren Faktoren angepasst werden. Aufgrund der Jahresrechnung können die Tarife nachkalkuliert werden (vgl. Kapitel 7.1).

Die Dauer des Einsatzes wird dem Menschen mit Behinderung vom Voucher abgebucht und dem Anbietenden gemäss Tarif in der Leistungsvereinbarung entschädigt.
Ausgehend von diesem Normaltarif sind zudem folgende Spezialtarife definiert:

  • Für Einsätze in Notfällen gilt ein Notfalltarif.
  • Für telefonische oder digitale Einsätze gilt ein Telefontarif.
  • Für Einsätze in Gruppen gilt ein Gruppentarif.
  • Für kurzfristige Absagen gilt der Tarif für verrechenbare Absagen.

Für den Bereitschaftsdienst in der Nacht besteht eine Pauschale.
 

Art der Abgeltung Tarif Tarif gilt für
Normaltarif   Fr. 61 - 122
  • Einsätze zwischen 00:00 bis 24:00
  • gesamter Leistungskatalog
  • Tarife können je Leistungstyp differenziert werden
Spezialtarif Notfall   Zuschlag von 25% auf den Normaltarif
  • ungeplante Einsätze zwischen 00:00 bis 24:00
  • gesamter Leistungskatalog
  • Erfolgt der Notfalleinsatz telefonisch gilt der Zuschlag auf den Telefontarif; erfolgt der Notfalleinsatz vor Ort gilt der Zuschlag auf den Normaltarif.
Notwendige Voraussetzung:
In der Leistungsvereinbarung sind Notfalleinsätze vereinbart.
Es wird dringend Unterstützung benötigt. Wird die Unterstützung nicht unverzüglich geleistet, ist mit gesundheitlichen Folgeschäden, psychischer Destabilisierung, sich selbst oder Andere gefährden (soweit nicht direkt eine ärztliche oder behördliche Massnahme eingeleitet werden muss), einer anderweitigen Eskalation der Situation zu rechnen.
 
Spezialtarif Telefon Abzug von 25% auf den Normaltarif
  • Einsätze zwischen 00:00 bis 24:00
  • gesamter Leistungskatalog
Notwendige Voraussetzungen:
In der Leistungsvereinbarung sowie in der Einsatzvereinbarung mit dem Menschen mit Behinderung werden telefonische oder digitale Einsätze vereinbart.
 
Spezialtarif Gruppe
 
Normaltarif dividiert durch Anzahl Teilnehmende
  • Einsätze zwischen 00:00 bis 24:00
  • gesamter Leistungskatalog
  • Der Normaltarif gilt im Gruppensetting für die Einsatzdauer und wird nicht kumuliert pro Person und Einsatzdauer ausgerichtet. Das heisst: Der Anbietende erhält z.B. bei einer Gruppe von vier Personen für jede Person einen Viertel des Normaltarifs.
Notwendige Voraussetzungen:
In der Leistungsvereinbarung sowie in der Einsatzvereinbarung mit dem Menschen mit Behinderung werden Einsätze in Gruppen vereinbart.
 
Spezialtarif für verrechenbare Absagen
 
50% des Normaltarifs  
  • vom Mensch mit Behinderung kurzfristig abgesagte Einsätze
  • Absagen von Einzelpersonen in einem Gruppensetting oder Absagen des gesamten Gruppensettings sowie Einsätze, die telefonisch/digital geplant waren, sind nicht verrechenbar.
Notwendige Voraussetzungen:  Die Absage erfolgt nicht oder weniger als 24 Stunden vor Einsatzbeginn. Die Abrechnung einer solch kurzfristigen Absage liegt im Ermessen des Anbietenden. Dem Menschen mit Behinderung wird die geplante Einsatzdauer vom Voucher abgebucht. Termine, die im gegenseitigen Einvernehmen ausfallen oder verschoben werden oder die frühzeitig, also mehr als 24 Stunden vor Einsatzbeginn abgesagt werden, können nicht verrechnet werden.
Pauschale für Nachtpikett Pro Person und Monat
  • für den Bereitschaftsdienst im Rahmen eines vereinbarten Nachtpiketts zwischen 22:00 bis 06:00
Notwendige Voraussetzung:
In der Leistungsvereinbarung wird ein Nachtpikett vereinbart.
Der Mensch mit Behinderung hat auf dem Voucher «Alltag und Privatleben» den Anspruch auf ein Nachtpikett festgehalten und ein solches in der Einsatzvereinbarung mit dem Anbietenden vereinbart.

Für die Bestimmung der Tarife fordert das Kantonale Sozialamt vom Anbietenden die notwendigen Unterlagen an. Bei fehlenden Unterlagen trifft das Kantonale Sozialamt Annahmen.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
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