Details
Menschen mit Behinderung soll durch regelmässige praktische und fachliche Begleitung und Betreuung durch ambulante Anbietende ermöglicht werden, möglichst selbständig ausserhalb von Institutionen zu wohnen und ihren Tag zu gestalten. Ausserhalb von Institutionen leben bedeutet, dass Menschen mit Behinderung selber Mieter oder Untermieter von Wohnungen sind oder dass sie bei ihren Angehörigen leben.
Die ambulanten Leistungen gemäss SLBG umfassen ausschliesslich Leistungen im Bereich Begleitung und Betreuung. Andere Leistungen wie z.B. Unterkunft, Verpflegung, Beratungsangebote, Hilfsmittel oder Leistungen, die über andere Kostenträger wie z.B. auf Basis KVG gedeckt sind, sind nicht Bestandteil der Leistungen der ambulanten Angebote gemäss SLBG, die zum Beispiel die Vermietung von Wohnungen anbieten wollen, dürfen dies nicht als Bedingung an den Bezug von Begleit- und Betreuungsleistungen koppeln (vgl. Kapitel 5.1).
Ambulante Anbietende unterstützen Menschen mit Behinderung entsprechend bei der Organisation und Gestaltung der individuellen, alltäglichen Lebensführung, beim Wahrnehmen einer Tagesstruktur und bei der Teilhabe an der Gesellschaft sowie bei der Gestaltung von Aktivitäten in der Freizeit.
Die Begleit- und Betreuungsleistungen von ambulanten Angeboten sind so zu gestalten, dass sie die Selbstbestimmung und Selbständigkeit der Menschen mit Behinderung möglichst hoch und die Abhängigkeit vom Anbietenden möglichst tief halten.
- im Grundsatz gemeinsam mit Menschen mit Behinderung durchgeführt und nicht stellvertretend ausgeführt werden.
- die Menschen mit Behinderung unterstützen und, wo notwendig befähigen, mehr Selbständigkeit und Selbstbestimmung zu erlangen.
- in der Regel im Einzelsetting und im direkten Kontakt vor Ort stattfinden. Andere Formen, z.B. telefonischer Kontakt müssen dem Willen und dem Bedarf des Menschen mit Behinderung folgen und sind vertraglich in der Einsatzvereinbarung zu regeln (vgl. Kapitel 5).
Angebote mit voller Übernahme von Aufgaben wie z.B. für jemanden kochen, putzen, waschen, für jemanden die Steuererklärung ausfüllen oder die Einsatzplanung erstellen bei Personen mit Assistenzbeitrag der IV (keine abschliessende Aufzählung) sind deshalb keine verrechenbaren SEBE-Leistungen bzw. sind Leistungen, die anders finanziert werden müssen z.B. über die Hilflosenentschädigung. Im Einzelfall sind behinderungs- und / oder situationsbedingt Ausnahmen möglich.
In den Leistungsvereinbarungen mit dem Kantonalen Sozialamt wird festgelegt (vgl. Kapitel 4), welche Begleit- und Betreuungsleistungen aus dem Leistungskatalog ambulante Anbietende leisten und verrechnen können. In den Einsatzvereinbarungen mit den Menschen mit Behinderung wird die Erbringung der konkreten Begleit- und Betreuungsleistungen im Einzelfall geregelt (vgl. Kapitel 5).
Leistungskatalog
Kategorie | Beschreibung |
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Leistungstyp | Mit den Begleit- und Betreuungsleistungen werden Menschen mit Behinderung darin unterstützt, möglichst selbständig und selbstbestimmt… |
Wohnen | … das häusliche Leben und einen privaten Rückzugsort zu gestalten. Darunter fallen insbesondere:
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Gesundheit und Selbstfürsorge | … sich um ihr eigenes Wohlbefinden zu kümmern. Darunter fallen insbesondere:
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Familie, Freundschaft und Sexualität | … das Zusammenleben und zwischenmenschliche Beziehungen zu gestalten. Darunter fallen insbesondere:
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Arbeitgeberrolle (im Assistenzbeitrag der IV) |
… die Rolle und Aufgaben eines/r Arbeitgebers/in in Zusammenhang mit dem Assistenzbeitrag zu übernehmen. Darunter fallen insbesondere:
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Freizeit | … Aktivitäten zu organisieren und zu gestalten und an der Gesellschaft teilzuhaben. Darunter fallen insbesondere:
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Nachtpikett | Beim Nachtpikett handelt es sich um einen telefonisch erreichbaren Bereitschaftsdienst in der Nacht (von 22:00 bis 06:00), der im Bedarfsfall auch Einsätze vor Ort sicherstellt. |
Besondere Begleit- und Betreuungsleistungen bei Veränderungen und stark schwankendem Bedarf:
Wenn Menschen mit Behinderung in ihrem Leben etwas Wesentliches anders gestalten wollen und dazu Begleit- und Betreuungsleistungen benötigen, wird dies im Rahmen der Abklärung erfasst. Menschen mit Behinderung können dann einen Voucher «Zukunft und Veränderung» erhalten (vgl. Kapitel 5.2.1). In diesen Fällen umfassen die Begleit- und Betreuungsleistungen beispielsweise im Leistungstyp «Wohnen» die Unterstützung bei der Organisation einer neuen Wohnung oder den Aufbau einer neuen Alltagsstruktur nach dem Umzug; im Leistungstyp «Freundschaft, Familie und Sexualität» die Familienplanung; im Leistungstyp «Arbeitgeberrolle (im Assistenzbeitrag der IV)» den Aufbau eines Assistenznetzes oder die Erstellung von Anleitungsunterlagen.
Im Falle von psychischen Krisen oder behinderungsbedingt vorübergehend starker Verschlechterung des Zustandes können Menschen mit Behinderung einen stark schwankenden Bedarf in der Abklärung anmelden, um in diesen Phasen eine umfangreichere Begleitung zu erhalten (vgl. Zusatzstunden, Kapitel 5.2.1). Die zusätzlichen Begleit- und Betreuungsleistungen sollen dazu dienen, Krisen im privaten und sozialen Kontext zu bewältigen und Selbständigkeit und Selbstbestimmung wiederzuerlangen.
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE