Leistungsabrechnung

Details

Kapitelnummer
6.2
Publikationsdatum
6. Dezember 2023
Kapitel
Leistungsreporting und Abrechnung
Unterkapitel
Leistungsabrechnung
Gültig seit / in Kraft seit
1. Januar 2024

Leistungsabrechnung

Die erbrachten und in SEBE Digital erfassten Leistungen werden monatlich gemäss dem vereinbarten Tarif abgerechnet. Es werden nur Leistungen entschädigt, die mit dem Kantonalen Sozialamt in der Leistungsvereinbarung und mit dem Menschen mit Behinderung in den Einsatzvereinbarungen geregelt sind.

Das Leistungsreporting für einen Monat muss spätestens bis zum 10. Tag des Folgemonats der Leistungserbringung im SEBE Digital vollständig erfasst sein. Bis zu diesem Datum nicht eingereichte Leistungen kommen nicht mehr in den monatlichen Zahlungslauf und werden in den nachfolgenden Monat übertragen.

Die Erfassung der Leistungen im SEBE Digital durch die Anbietenden gilt als Rechnungsstellung per Ende Monat. Die Auszahlung erfolgt bis Ende des Folgemonats.

Das Kantonale Sozialamt übernimmt insbesondere in folgenden Fällen keine Kosten:

  • Der Umfang an erbrachten Begleit- und Betreuungsleistungen übersteigt den Voucher oder den Umfang gemäss Einsatzvereinbarung.
  • Der Umfang an erbrachten Begleit- und Betreuungsleistungen übersteigt die Leistungsmenge der Leistungsstufe gemäss Beitragsberechtigung des Anbietenden.
  • Die Begleitung und Betreuung startet vor Freigabe der Einsatzvereinbarung und das Kantonale Sozialamt verweigert diese.

Anbietende können bei Leistungen, die sie erbracht haben, aber nicht abrechnen können, keinen Rückgriff auf den Menschen mit Behinderung nehmen. Auch Spesen für den Anfahrtsweg an den Wohnort des Menschen mit Behinderung dürfen ihm nicht in Rechnung gestellt werden. Sonstige Spesen, die dem Menschen mit Behinderung verrechnet werden, müssen vorgängig einvernehmlich und verbindlich vereinbart werden.
 

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
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