Basis-Stufe: Anforderungen und Nachweise
Details
Die nachfolgenden Anforderungen gelten für alle Leistungsstufen. Mit Selbstdeklarationen bestätigen die verantwortlichen Personen der Organisation schriftlich die Erfüllung und Einhaltung der Mindestanforderungen. Die Anforderungen zur der jährlichen Berichterstattung sind in Kapitel 7 ausgeführt.
Die Selbstdeklaration zur Einreichung findet sich am Ende des Kapitels.
Anforderungen Organisation
Anforderungen | Nachweise und Vorgehen |
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Organisationen sind eine juristische Person mit Sitz in der Schweiz und sind im Handelsregister eingetragen. Die Zweckbestimmung der juristischen Person umfasst die Erbringung von ambulanten Leistungen der Begleitung und Betreuung gemäss SLBG. Die unterschriftsberechtigten, verantwortlichen Personen der Gesamtführung (Geschäftsführung und Stellvertretung) sind im Handelsregister eingetragen. Ausnahmen: Angebote von öffentlich-rechtlichen Trägerschaften |
Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe |
Die Organisation hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. | Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe |
Der Aufbau der Organisation und die Funktionen sind klar geregelt. Das ambulante Angebot ist im Organigramm abgebildet. | Einreichung Organigramm und Funktionsbeschreibungen der Leitungspersonen
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Anforderungen Gesamtführung
Anforderungen | Nachweise und Vorgehen |
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Die Gesamtführung der Organisation mit mindestens zwei verantwortlichen Leitungspersonen (Geschäftsführung und Stellvertretung oder Co-Leitung) ist klar festgelegt. Wird die Co-Leitung durch Paare/Ehepaare wahrgenommen, muss eine weitere operativ verantwortliche Person als Stellvertretung aufgeführt werden. |
Im Gesuch sind die zuständigen Leitungspersonen aufzuführen. |
Die Geschäftsführung und deren Stellvertretung müssen aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserfahrung befähigt sein, die fachliche, operative und strategische Führung eines ambulanten Angebots umzusetzen und sicherzustellen. Je nach Angebot / Zielgruppe können spezifische Ausbildungen erforderlich sein. In diesen Fällen kann das Kantonale Sozialamt zusätzliche Nachweise verlangen. Hinweis: In grösseren Organisationen mit Geschäftsleitungsmodell können die Qualifikationen betreffend Ausbildung und Berufserfahrung der Gesamtführung auf mehrere Personen verteilt werden. |
Einreichung der Lebensläufe bzw. beruflicher Werdegang mit den relevanten Punkten, die sich auf die Ausrichtung des Angebots und der konkreten Funktion innerhalb der Organisation beziehen.
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Die Geschäftsführung und deren Stellvertretung verfügen über einen guten Leumund. | Einreichung von aktuellen Privat- und Sonderprivatauszügen aus dem Strafregister. Bei Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben oder seit weniger als 10 Jahren in der Schweiz leben, sind zusätzlich zum Schweizer Strafregisterauszug die ausländischen Strafregisterauszüge einzureichen.
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Es ist sichergestellt, dass die unterschriftsberechtigten, verantwortlichen Personen der Gesamtführung handschriftlich bestätigen, dass sie aktuell in kein laufendes Strafverfahren involviert sind. | Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe |
Die verantwortlichen Personen der Gesamtführung sind im Regelfall mit einem Einzelvertrag bei der Organisation festangestellt (unbefristet) und gewähren eine stabile und stetige operative Führung. Leihpersonal oder befristete Anstellungen in Leitungspositionen sind in Ausnahmen und für eine befristete Zeitdauer bzw. als Übergangslösung möglich. | Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe |
Anforderungen Personal
Anforderungen | Nachweise und Vorgehen |
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Das für die Begleitung und Betreuung eingesetzte Personal muss aufgrund seiner Ausbildung oder seiner Berufserfahrung befähigt sein, die Aufgaben in der Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderung in einem ambulanten Angebot umzusetzen und sicher zu stellen. Der Personalbestand orientiert sich in Bezug auf dessen Höhe und die berufliche Qualifikation des Personals an den Begleit- und Betreuungsbedürfnissen der Menschen mit Behinderung. |
Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe |
Das Personal muss über einen guten Leumund verfügen. | Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe |
Personal ist im Regelfall mit einem Einzelvertrag bei der Organisation festangestellt (unbefristet), und gewährt eine stabile, dauerhafte oder zumindest eine länger dauernde Begleit- und Betreuungsunterstützung. Leihpersonal und Personal mit befristeten Verträgen sind in Ausnahmen als Ergänzung zu dem bestehenden Personal möglich. Davon nicht betroffen sind befristete Verträge für Personen in Ausbildung oder für Praktika. Die Zuständigkeiten und Kompetenzen sind klar geregelt und festgelegt. |
Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe |
Die Organisation plant den Einsatz von Begleit- und Betreuungspersonen unter der Berücksichtigung der Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung. Die Personaleinsätze und Stellvertretungen sind nachweisbar dokumentiert. Die Organisation informiert den Menschen mit Behinderung frühzeitig darüber, wer konkret bei ihm einen Einsatz leistet und wer bei Ausfällen als Stellvertretung eingesetzt ist. |
Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe |
Die Mitarbeitenden werden befähigt und sensibilisiert, um Menschen mit Behinderung in ihrer Selbst- und Mitbestimmung und ihrer Teilhabe und Wahlfreiheit zu unterstützen und zu befähigen. | Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe |
Anforderungen Begleitung und Betreuung
Anforderungen | Nachweise und Vorgehen |
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Die Begleitung und Betreuung der ambulanten Angebote fördert und unterstützt die Lebensqualität des Menschen mit Behinderung. Die Menschen mit Behinderung werden in ihrer Selbst- und Mitbestimmung, ihrer Teilhabe und Wahlfreiheit unterstützt. | Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe |
Die Organisation verwendet barrierefreie und zielgruppenspezifische Kommunikationsmittel und erstellt Dokumentationen entsprechend. Die Organisation stellt Menschen mit Behinderung auf Verlangen die klientenspezifische Dokumentation zur Verfügung. | Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe |
Die Organisation definiert einen internen Beschwerdeweg und stellt sicher, dass die Menschen mit Behinderung (sowie deren Beistandspersonen) diesen kennen. | Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe |
Die Organisation stellt sicher, dass beim Bezug ihrer Begleit- und Betreuungsleistungen Menschen mit Behinderung vor Ausbeutung, Missbrauch und Gewalt geschützt sind und deren Integrität sichergestellt ist. Massnahmen zur Schulung der Begleit- und Betreuungspersonen, zur Prävention sowie zur Nachbearbeitung bei Eintritt eines solchen Ereignisses sind schriftlich in einem Konzept festgehalten. Die schriftlichen, konzeptionellen Grundlagen zum Schutz vor Grenzverletzungen werden regelmässig überprüft und falls notwendig angepasst. Die konzeptionellen Grundlagen zum Schutz vor Grenzverletzungen werden beim Eintritt neuer Mitarbeitender thematisiert und durch diese unterzeichnet. |
Einreichung von konzeptionellen Grundlagen (siehe Merkblatt zum Präventions- und Schutzkonzept) und der Selbstdeklaration Basis-Stufe |
Anforderungen Finanz- und Leistungsplanung
Anforderungen | Nachweise und Vorgehen |
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Planerfolgsrechnung für die ersten drei Betriebsjahre
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Einreichen der Angaben gemäss Formular "SEBE-Planungsgrundlage" |
Leistungsplanung für die ersten drei Betriebsjahre: Aufstellung der geplanten Leistungen (Anzahl Stunden) pro Vouchertyp (vgl. Tabelle im Kapitel 2.2) |
Einreichen der Angaben gemäss Formular "SEBE-Planungsgrundlage" |
Personalmix: Zur Verifizierung der Personalkosten ist der geplante Personalmix nach der Aufbauphase (in der Regel entspricht dies dem zweiten oder dritten Betriebsjahr) anzugeben.
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Einreichen der Angaben gemäss Formular "SEBE-Planungsgrundlage" |
Weitere Anforderungen
Anforderungen | Vorgehen und Nachweise |
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Die Organisation stellt sicher, dass die Vorgaben des kantonalen Datenschutzgesetzes (IDG, IDV) und die relevanten eidgenössischen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Die Organisation stellt sicher, dass die Privatsphäre des Menschen mit Behinderung geschützt ist. Persönliche Informationen und vertrauliche Daten werden verantwortungsvoll behandelt, um die Würde und Integrität der Betroffenen zu wahren. Das Personal wird betreffend Einhaltung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes geschult und die Menschen mit Behinderung in Bezug auf ihre Rechte informiert. |
Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe |
- Download SEBE Fragenkatalog zu Ihrem ambulanten Angebot bei SEBE PDF | 14 Seiten | Deutsch | 522 KB
- Download Merkblatt zum Präventions- und Schutzkonzept PDF | 1 Seiten | Deutsch | 129 KB
- Download SEBE-Planungsgrundlage XLSX | Deutsch | 425 KB
- Download Selbstdeklaration Basis-Stufe PDF | 3 Seiten | Deutsch | 158 KB
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE