Basis-Stufe: Anforderungen und Nachweise

Kapitelnummer
3.3
Publikationsdatum
6. Dezember 2023
Kapitel
Anerkennung als ambulante Anbietende
Unterkapitel
Basis-Stufe: Anforderungen und Nachweise
Gültig seit / in Kraft seit
1. Januar 2024

Die nachfolgenden Anforderungen gelten für alle Leistungsstufen. Mit Selbstdeklarationen bestätigen die verantwortlichen Personen der Organisation schriftlich die Erfüllung und Einhaltung der Mindestanforderungen. Die Anforderungen zur der jährlichen Berichterstattung sind in Kapitel 7 ausgeführt.

Die Selbstdeklaration zur Einreichung findet sich am Ende des Kapitels.

Anforderungen Organisation

Anforderungen Nachweise und Vorgehen
Organisationen sind eine juristische Person mit Sitz in der Schweiz und sind im Handelsregister eingetragen. In der Zweckbestimmung der juristischen Person ist die Erbringung von ambulanten Leistungen der Begleitung und Betreuung gemäss SLBG festgehalten.
Die unterschriftsberechtigten, verantwortlichen Personen der Gesamtführung (Geschäftsführung und Stellvertretung) sind im Handelsregister eingetragen. Ausnahmen:
Angebote von öffentlich-rechtlichen Trägerschaften
 
Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe
Die Organisation hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe
Der Aufbau der Organisation und die Funktionen sind klar geregelt. Einreichung Organigramm und Funktionsbeschreibungen der Leitungspersonen
  • Ausnahmen:
    Bei Organisationen, die über eine Bewilligung gemäss IFEG verfügen und es sich um die Leitungspersonen gemäss Betriebsbewilligung handelt, entfällt die Einreichung der Funktionenbeschreibungen
 

Anforderungen Gesamtführung

Anforderungen Nachweise und Vorgehen
Die Gesamtführung der Organisation mit mindestens zwei verantwortlichen Leitungspersonen (Geschäftsführung und Stellvertretung oder Co-Leitung) ist klar festgelegt. Wird die Co-Leitung durch Paare/Ehepaare wahrgenommen, muss eine weitere operativ verantwortliche Person als Stellvertretung aufgeführt werden.
 
Im Gesuch sind die zuständigen Leitungspersonen aufzuführen.
Die Geschäftsführung und deren Stellvertretung müssen aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserfahrung befähigt sein, die fachliche, operative und strategische Führung eines ambulanten Angebots umzusetzen und sicherzustellen. Je nach Angebot / Zielgruppe können spezifische Ausbildungen erforderlich sein. In diesen Fällen kann das Kantonale Sozialamt zusätzliche Nachweise verlangen. Hinweis:
In grösseren Organisationen mit Geschäftsleitungsmodell können die Qualifikationen betreffend Ausbildung und Berufserfahrung der Gesamtführung auf mehrere Personen verteilt werden.
 
Einreichung der Lebensläufe bzw. beruflicher Werdegang mit den relevanten Punkten, die sich auf die Ausrichtung des Angebots und der konkreten Funktion innerhalb der Organisation beziehen.
  • Ausnahmen:
    Bei Organisationen, die über eine Bewilligung gemäss IFEG verfügen und es sich um die gleichen Leitungspersonen gemäss Betriebsbewilligung handelt, entfällt die Einreichung.
     
Die Geschäftsführung und deren Stellvertretung verfügen über einen guten Leumund. Einreichung von aktuellen Privat- und Sonderprivatauszügen aus dem Strafregister. Bei Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben oder seit weniger als 10 Jahren in der Schweiz leben, sind zusätzlich zum Schweizer Strafregisterauszug die ausländischen Strafregisterauszüge einzureichen. Bestätigung, aktuell in kein Strafverfahren involviert zu sein.
  • Ausnahmen:
    Bei Organisationen, die über eine Bewilligung gemäss IFEG verfügen und es sich um die gleichen Leitungspersonen gemäss Betriebsbewilligung handelt, entfällt die Einreichung.
     
Die verantwortlichen Personen der Gesamtführung sind im Regelfall mit einem Einzelvertrag bei der Organisation festangestellt (unbefristet) und gewähren eine stabile und stetige operative Führung. Leihpersonal oder befristete Anstellungen in Leitungspositionen sind in Ausnahmen und für eine befristete Zeitdauer bzw. als Übergangslösung möglich. Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe
Es ist sichergestellt, dass die finanzverantwortlichen Personen über keine Einträge im Betreibungsregister verfügen. Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe

Anforderungen Personal

Anforderungen Nachweise und Vorgehen
Das für die Begleitung und Betreuung eingesetzte Personal muss aufgrund seiner Ausbildung oder seiner Berufserfahrung befähigt sein, die Aufgaben in der Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderung in einem ambulanten Angebot umzusetzen und sicher zu stellen. Der Personalbestand orientiert sich in Bezug auf dessen Höhe und die berufliche Qualifikation des Personals an den Begleit- und Betreuungsbedürfnissen der Menschen mit Behinderung.
 
Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe
Das Personal muss über einen guten Leumund verfügen. Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe
Personal ist im Regelfall mit einem Einzelvertrag bei der Organisation festangestellt (unbefristet), und gewährt eine stabile, dauerhafte oder zumindest eine länger dauernde Begleit- und Betreuungsunterstützung. Leihpersonal und Personal mit befristeten Verträgen sind in Ausnahmen als Ergänzung zu dem bestehenden Personal möglich. Davon nicht betroffen sind befristete Verträge für Personen in Ausbildung oder für Praktika. Die Zuständigkeiten und Kompetenzen sind klar geregelt und festgelegt.
 
Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe
Die Organisation plant den Einsatz von Begleit- und Betreuungspersonen unter der Berücksichtigung der Bedürfnisse des Menschen mit Behinderung. Die Personaleinsätze und Stellvertretungen sind nachweisbar dokumentiert. Die Organisation informiert den Menschen mit Behinderung frühzeitig darüber, wer konkret bei ihm einen Einsatz leistet und wer bei Ausfällen als Stellvertretung eingesetzt ist.
 
Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe
Die Mitarbeitenden werden befähigt und sensibilisiert, um Menschen mit Behinderung in ihrer Selbst- und Mitbestimmung und ihrer Teilhabe und Wahlfreiheit zu unterstützen und zu befähigen. Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe

Anforderungen Begleitung und Betreuung

Anforderungen Nachweise und Vorgehen
Die Begleitung und Betreuung der ambulanten Angebote fördert und unterstützt die Lebensqualität des Menschen mit Behinderung. Die Menschen mit Behinderung werden in ihrer Selbst- und Mitbestimmung, ihrer Teilhabe und Wahlfreiheit unterstützt. Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe
Die Organisation verwendet barrierefreie und zielgruppenspezifische Kommunikationsmittel und erstellt Dokumentationen entsprechend. Die Organisation stellt Menschen mit Behinderung auf Verlangen die klientenspezifische Dokumentation zur Verfügung. Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe
Die Organisation stellt sicher, dass beim Bezug ihrer Begleit- und Betreuungsleistungen Menschen mit Behinderung vor Ausbeutung, Missbrauch und Gewalt geschützt sind und deren Integrität sichergestellt ist. Massnahmen zur Schulung der Begleit- und Betreuungspersonen, zur Prävention sowie zur Nachbearbeitung bei Eintritt eines solchen Ereignisses sind schriftlich in einem Konzept festgehalten. Die schriftlichen, konzeptionellen Grundlagen zum Schutz vor Grenzverletzungen werden regelmässig überprüft und falls notwendig angepasst. Die konzeptionellen Grundlagen zum Schutz vor Grenzverletzungen werden beim Eintritt neuer Mitarbeitender thematisiert und durch diese unterzeichnet.
 
Einreichung von konzeptionellen Grundlagen (siehe Merkblatt zum Präventions- und Schutzkonzept) und der Selbstdeklaration Basis-Stufe

Anforderungen Finanz- und Leistungsplanung

Anforderungen Nachweise und Vorgehen
Planerfolgsrechnung für die ersten drei Betriebsjahre
  • Aufstellung der Kosten nach mindestens folgenden Kostenarten:
    • Lohnaufwand Begleitung und Betreuung
    • Lohnaufwand Leitung & Verwaltung
    • Sozialversicherungsaufwand Begleitung und Betreuung
    • Sozialversicherungsaufwand Leitung & Verwaltung
    • Übriger Personalaufwand
  • Aufteilung der Erträge nach mindestens:
    • Leistungsabgeltung SLBG
    • übrige Erträge
 
Einreichen der Angaben gemäss Formular "SEBE-Planungsgrundlage"   
Leistungsplanung für die ersten drei Betriebsjahre: 
Aufstellung der geplanten Leistungen (Anzahl Stunden) pro Vouchertyp (vgl. Tabelle im Kapitel 2.2)
 
Einreichen der Angaben gemäss Formular "SEBE-Planungsgrundlage
Personalmix: Zur Verifizierung der Personalkosten ist der geplante Personalmix nach der Aufbauphase (in der Regel entspricht dies dem zweiten oder dritten Betriebsjahr) anzugeben.
  • Verteilung Stellenprozente pro Funktionsgruppe auf folgende Qualifikationsstufen:
    • Tertiär A
    • Tertiär B
    • abgeschlossene Fachausbildung
    • ohne Fachausbildung
 
Einreichen der Angaben gemäss Formular "SEBE-Planungsgrundlage

Weitere Anforderungen

Anforderungen Vorgehen und Nachweise
Die Organisation stellt sicher, dass die Vorgaben des kantonalen Datenschutzgesetzes (IDG, IDV) und die relevanten eidgenössischen Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Die Organisation stellt sicher, dass die Privatsphäre des Menschen mit Behinderung geschützt ist. Persönliche Informationen und vertrauliche Daten werden verantwortungsvoll behandelt, um die Würde und Integrität der Betroffenen zu wahren. Das Personal wird betreffend Einhaltung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes geschult und die Menschen mit Behinderung in Bezug auf ihre Rechte informiert.
 
Einreichung Selbstdeklaration Basis-Stufe

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
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