Stufe 2: Anforderungen und Nachweise

Details

Kapitelnummer
3.4
Publikationsdatum
29. April 2024
Kapitel
Anerkennung als ambulante Anbietende
Unterkapitel
Stufe 2: Anforderungen und Nachweise
Gültig seit / in Kraft seit
1. Januar 2024

Allgemeines

Für die Anerkennung in der Stufe 2 sind die Anfordeurngen der Basis-Stufe gemäs Kapitel 3.3 sowie die zusätzlichen Anforderungen in diesem Kapitel zu erfüllen.

Die Selbstdeklaration ist am Ende des Kapitels zu finden. Diese beinhaltet auch die Anforderungen gemäss Kapitel 3.3.

Anforderungen Organisation

Anforderungen Nachweise und Vorgehen
Es besteht ein aktuelles und klar formuliertes Verbesserungsmanagement, das aufzeigt, wie interne und externe Rückmeldungen in die Weiterentwicklung der Organisation und des Angebots fliessen. Die Organisation stellt sicher, dass die Qualität der Dienstleistungen regelmässig (mind. jährlich) analysiert und überprüft wird, z.B. mit internen Audits. Sie benennt Verbesserungspotentiale, gewichtet diese und hält entsprechende Massnahmen fest. Die Organisation kommuniziert die wichtigsten Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Massnahmen gegenüber den Menschen mit Behinderung und den Mitarbeitenden.
 
Einreichung Selbstdeklaration Stufe 2 
Die Organisation erhebt die Zufriedenheit der Menschen mit Behinderung betreffend Leistungserbringung sowie die Zufriedenheit der Mitarbeitenden alle zwei Jahre. Die Organisation leitet Massnahmen ab, dokumentiert die Umsetzung und kommuniziert den Menschen mit Behinderung und den Mitarbeitenden die Ergebnisse. Einreichung Selbstdeklaration Stufe 2 

Anforderungen Gesamtführung und Personal

Anforderungen Nachweise und Vorgehen
Die Pensen der Leitungspersonen (Geschäftsführung und deren Stellvertretung) gewährleisten mit gemeinsam mindestens 160 Stellenprozenten eine stabile und lückenlose operative Führung der Organisation insbesondere auch dann, wenn die Leitungspersonen Aufgaben in der direkten Begleitung und Betreuung übernehmen. Einreichung Selbstdeklaration Stufe 2
Die Organisation stellt sicher, dass das Personal, das Begleitung und Betreuung leistet, regelmässig Fort- und Weiterbildungen besucht und die Besuche mit Nachweisen belegt sind.  Einreichung Selbstdeklaration Stufe 2
Dem Menschen mit Behinderung liegt schriftlich über eine längere Zeitperiode (z.B. Monatsplanung) die Einsatzplanung der Begleit- und Betreuungspersonen und deren Stellvertretungen vor. Einreichung Selbstdeklaration Stufe 2

Anforderungen Begleitung und Betreuung

Anforderungen Nachweise und Vorgehen
Beschreibung des konkreten Begleit- und Betreuungsangebots ausgerichtet auf die definierte Zielgruppe und die Leistungskategorien.  Einreichung Kurzkonzept 

Anforderungen Finanz- und Leistungsplanung

Anforderungen Nachweise und Vorgehen
Angaben zur Lohnsystematik Dabei sind insbesondere folgende Anforderungen zur erfüllen:
  • Vergütungen (Lohnbänder) müssen den Anforderungen, der Qualifikation, der Verantwortung und der Arbeitsleistung angemessen sein.
  • Die Grundsätze für die Entlohnung der Mitglieder der Geschäftsleitung orientieren sich an den Ansätzen in anderen, vergleichbaren Organisationen.
  • Variable Lohnbestandteile und Gratifikationen an die Mitarbeitenden und die Mitglieder des Leitungsgremiums orientieren sich an den Ansätzen in anderen, vergleichbaren Organisationen und sind nicht zweckentfremdend.
Einreichung eines Lohnreglements
  • Ausnahmen: Bei öffentlich-rechtlichen Trägerschaften entfällt die Einreichung.
Übergangsfrist: Institutionen, die Ende 2023 über eine Betriebsbewilligung gemäss IEG verfügt haben, müssen diese Anforderung per 1. Januar 2025 erfüllen.
Angaben zur Zweckbindung der finanziellen Mittel:
  • In den Statuten müssen folgende Punkte, welche die Zweckbindung sicherstellen, geregelt werden:
    • Reserven und Ausschüttungspolitik
    • Gewinnverwendung aus Tätigkeit gemäss SLBG
    • Verwendung zweckgebundener Mittel
    • Umgang mit über das einbezahlte Gesellschaftskapital hinausgehenden Mitteln bei einer Zweckänderung, Veräusserung oder Liquidation der Organisation
Dabei sind insbesondere folgende Anforderungen zu erfüllen:
  • Der verbleibende Jahresgewinn/Überschuss aus der Leistungserbringung (Tätigkeit gemäss SLBG) ist im Sinne der Zweckerfüllung gemäss Betriebs- und Betreuungskonzept zu verwenden und dient der langfristigen Sicherstellung des statutarischen Organisationszwecks.
  • Es dürfen aus Tätigkeit gemäss SLBG keine Dividenden ausgerichtet werden, welche eine angemessene marktübliche Verzinsung des liberierten Gesellschaftskapitals übersteigen. Es werden keine Zwischendividenden ausgerichtet.
  • Als zweckentfremdend gelten auch Ausschüttungen in Form von:
    • geldwerten Leistungen (Vorteilszuwendungen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Gewinnvorwegnahmen), wenn sie die Werte der aktuellen Richtlinien der Steuerverwaltung (inkl. Rundschreiben) überschreiten.
    • Transaktionen mit Nahestehenden, wenn sie zu vorteilhafteren Bedingungen wie für Dritte abgeschlossen werden.
Einreichung von Statuten und Reglementen für zweckgebundene Fonds
  • Ausnahmen: Bei öffentlich-rechtlichen Trägerschaften entfällt die Einreichung
Übergangsfrist: Institutionen, die Ende 2023 über eine Betriebsbewilligung gemäss IEG verfügt haben, müssen diese Anforderung per 1. Januar 2025 erfüllen.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
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