Stufe 3: Anforderungen und Nachweise

Details

Kapitelnummer
3.5
Publikationsdatum
19. Dezember 2024
Kapitel
Anerkennung als ambulante Anbietende
Unterkapitel
Stufe 3: Anforderungen und Nachweise
Gültig seit / in Kraft seit
1. Januar 2024

Allgemeines

Für die Anerkennung in der Stufe 3 sind die Anfordeurngen der Basis-Stufe gemäs Kapitel 3.3 sowie die zusätzlichen Anforderungen in diesem Kapitel zu erfüllen.

Die Selbstdeklaration ist am Ende des Kapitels zu finden. Diese beinhaltet auch die Anforderungen gemäss Kapitel 3.3.

Anforderungen Rechtsform

Anforderungen Nachweise
Die Organisation muss über eine Trägerschaft schweizerischen Rechts verfügen, der die interne Aufsicht obliegt.
  • Die Trägerschaft muss mindestens von drei gleichberechtigten stimmberechtigten Personen wahrgenommen werden, wobei maximal zwei Personen persönlich und/oder in enger Geschäftsbeziehung miteinander verbunden sein dürfen.
    • Eine persönliche Verbundenheit besteht unter Ehegatten, Partnern und Partnerinnen, die in eingetragener Partnerschaft oder in stabiler eheähnlicher Beziehung leben, sowie unter Verwandten und Verschwägerten bis und mit dem zweiten Grade.
    • Sind zwei Personen auf diese Art verbunden, setzt sich das leitende Organ aus mindestens fünf gleichberechtigten Personen zusammen.
  • Die Trägerschaft und der/die Vorsitzende der Trägerschaft sind im Handelsregister eingetragen.

Ausnahmen:
Angebote von öffentlich-rechtlichen Trägerschaften.
 
Einreichung Selbstdeklaration Stufe 3
Die Organisationsform beinhaltet eine Trennung der operativen und strategischen Ebene: Die Verantwortung für die Trägerschaft und den Betrieb darf nicht von denselben Personen oder von Personen mit einer persönlichen Verbundenheit und/oder enger Geschäftsbeziehung wahrgenommen werden. Die operative Gesamtführung und das weitere Personal dürfen kein Stimmrecht im strategisch leitenden Organ haben.
 
Einreichung von statutarischen Regelungen
Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen dem leitenden Organ der Trägerschaft sowie der operativen Gesamtführung sind schriftlich klar festgelegt und vom leitenden Organ der Trägerschaft verabschiedet. Einreichung von Organisations- und Betriebsreglement oder Handbuch zu Regelungen
In Vereinen, Genossenschaften, Aktiengesellschaften sowie Gesellschaften mit beschränkter Haftung dürfen die operative Gesamtführung und die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisation sowie mit ihnen persönlich verbundene Personen in den Vereins-, General-, und Gesellschafterversammlungen keine Stimmrechtsmehrheit innehaben. Einreichung der Angaben zum Stimmrecht in den genannten Versammlungen
Im Sinn der UNO BRK sollen Menschen mit Behinderung in allen Belangen, die ihre Lebensbereiche betreffen, die Möglichkeit haben, mitzuwirken. Die Mitwirkung in der Organisation, im leitenden Organ der Trägerschaft ist deshalb zu gewährleisten. Geeignete Modelle, wie z.B. Antragsrecht an das Organ der Trägerschaft oder partizipativer Einbezug bei der Weiterentwicklung der Angebote oder Einbezug an Generalversammlung, etc. sind umzusetzen. Einreichung Selbstdeklaration Stufe 3

Die Einreichung der Nachweise zur Rechtform entfällt für:

  • Organisationen, die über eine Bewilligung gemäss IFEG verfügen
    • und deren Rechtsform, insbesondere die Unabhängigkeit der operativen und strategischen Organe, keiner Ausnahmebestimmung unterliegen (gemäss §21 SLBV)
    • und deren Einhaltung der Qualitätsrichtlinien durch ein Audit des Kantonalen Sozialamts bestätigt worden ist.
  • Öffentlich-rechtliche Trägerschaften

Anforderungen Organisation

Anforderungen Nachweise
Es besteht ein Qualitätsmanagement-System mit folgenden Anforderungen:  
  • Es besteht ein aktuelles und klar formuliertes Qualitätsmanagement-System (QMS), welches alle notwendigen Grundlagen, Konzepte, Prozesse, Regelungen und Vorlagen enthält und regelmässig, mind. einmal jährlich, überprüft wird.
  • Das Qualitätsmanagementsystem verfügt über die notwendigen Instrumente und Regelungen, um die Qualität der Angebote und der Prozesse sicherzustellen, Verbesserungen zu erkennen und die Weiterentwicklung der Qualität der Angebote zu ermöglichen.
  • Die Organisation gewährleistet sowohl die struktur-, wie auch die prozessorientierte Qualitätssicherung und -entwicklung der Angebote. Sie stellt sicher, dass die Qualität der Dienstleistungen sowie die schriftlichen konzeptionellen Grundlagen regelmässig (mind. jährlich) analysiert und überprüft werden mit internen Audits und anderen geeigneten Massnahmen. Sie benennt Verbesserungspotentiale, gewichtet diese und hält entsprechende Massnahmen fest.
  • Die Organisation kommuniziert die wichtigsten Ergebnisse und die daraus ableiteten Massnahmen gegenüber den Menschen mit Behinderung und den Mitarbeitenden sowie dem strategischen Organ.
 
Einreichung Selbstdeklaration Stufe 3
Die Organisation erhebt die Zufriedenheit der Menschen mit Behinderung betreffend Leistungserbringung sowie die Zufriedenheit der Mitarbeitenden alle zwei Jahre. Die Organisation leitet Massnahmen ab, dokumentiert die Umsetzung und kommuniziert den Menschen mit Behinderung und den Mitarbeitenden sowie dem strategischen Organ die Ergebnisse. Einreichung Selbstdeklaration Stufe 3

Anforderungen Gesamtführung und Personal

Anforderungen Nachweise und Vorgehen
Die Pensen der Leitungspersonen (Geschäftsführung und deren Stellvertretung) mit gemeinsam mindestens 160 Stellenprozenten gewährleisten eine stabile und lückenlose operative Führung der Organisation. Einreichung Selbstdeklaration Stufe 3 
Die Organisation verfügt über ein Konzept, in dem festgehalten ist:
  • wie die Organisation die Fachlichkeit der Angebote sicherstellt und weiterentwickelt
  • wie Nicht-Fachpersonen fortlaufend geschult werden
  • wie sichergestellt wird, dass Personal, das Begleitung und Betreuung leistet, regelmässig Fort- und Weiterbildungen besucht und die Besuche mit Nachweisen belegt sind
  • wie Fachberatungen durchgeführt werden.
 
Einreichung Selbstdeklaration Stufe 3 
Dem Menschen mit Behinderung liegt schriftlich über eine längere Zeitperiode (z.B. Monatsplanung) die Einsatzplanung der Begleit- und Betreuungspersonen und deren Stellvertretungen vor. Einreichung Selbstdeklaration Stufe 3 

Anforderungen Begleitung und Betreuung

Anforderungen Nachweise und Vorgehen
Beschreibung des konkreten Begleit- und Betreuungsangebots ausgerichtet auf die definierte Zielgruppe und die Leistungskategorien. Einreichung Kurzkonzept

Anforderungen Finanz- und Leistungsplanung

Anforderungen Nachweise und Vorgehen
Angaben zur Lohnsystematik Dabei sind insbesondere folgende Anforderungen zur erfüllen (siehe auch Merkblatt Lohnreglement):
  • Vergütungen (Lohnbänder) müssen den Anforderungen, der Qualifikation, der Verantwortung und der Arbeitsleistung angemessen sein.
  • Die Grundsätze für die Entlohnung der Mitglieder der Geschäftsleitung orientieren sich an den Ansätzen in anderen, vergleichbaren Organisationen.
  • Variable Lohnbestandteile und Gratifikationen an die Mitarbeitenden und die Mitglieder des Leitungsgremiums orientieren sich an den Ansätzen in anderen, vergleichbaren Organisationen und sind nicht zweckentfremdend.
  
Einreichung eines Lohnreglements
  • Ausnahmen: Bei öffentlich-rechtlichen Trägerschaften sowie Institutionen mit einer Betriebsbewilligung gemäss IFEG entfällt die Einreichung.
Angaben zur Zweckbindung der finanziellen Mittel:
  • In den Statuten müssen folgende Punkte, welche die Zweckbindung sicherstellen, geregelt werden:
    • Reserven und Ausschüttungspolitik
    • Gewinnverwendung aus Tätigkeit gemäss SLBG
    • Verwendung zweckgebundener Mittel
    • Umgang mit über das einbezahlte Gesellschaftskapital hinausgehenden Mitteln bei einer Zweckänderung, Veräusserung oder Liquidation der Organisation

Dabei sind insbesondere folgende Anforderungen zu erfüllen:
  • Der verbleibende Jahresgewinn/Überschuss aus der Leistungserbringung (Tätigkeit gemäss SLBG) ist im Sinne der Zweckerfüllung gemäss Betriebs- und Betreuungskonzept zu verwenden und dient der langfristigen Sicherstellung des statutarischen Organisationszwecks.
  • Es dürfen aus Tätigkeit gemäss SLBG keine Dividenden ausgerichtet werden, welche eine angemessene marktübliche Verzinsung des liberierten Gesellschaftskapitals übersteigen. Es werden keine Zwischendividenden ausgerichtet.
  • Als zweckentfremdend gelten auch Ausschüttungen in Form von:
    • geldwerten Leistungen (Vorteilszuwendungen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Gewinnvorwegnahmen), wenn sie die Werte der aktuellen Richtlinien der Steuerverwaltung (inkl. Rundschreiben) überschreiten.
    • Transaktionen mit Nahestehenden, wenn sie zu vorteilhafteren Bedingungen wie für Dritte abgeschlossen werden.
       
Einreichung von Statuten und Reglementen für zweckgebundene Fonds
  • Ausnahmen: bei öffentlich-rechtlichen Trägerschaften entfällt die Einreichung.
 

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
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