SEBE-Wegleitung für Institutionen gemäss IFEG

Auf dieser Seite finden Sie die SEBE-Wegleitung für Institutionen gemäss IFEG. Die Wegleitung präzisiert das Selbstbestimmungsgesetz und die dazugehörige Verordnung und gibt einen Überblick, wie Institutionen gemäss IFEG das System SEBE nutzen.

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Wichtige Änderungen

Datum Kapitel Änderung
19. Dezember 2024
19. Dezember 2024
  • Die Hinweise zur Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2025 wurden entfernt.
19. Dezember 2024 Kapitel 3.2 «Anforderung an eine Betriebsbewilligung»
  • Einreichung Lohnreglement entfällt.
  • Merkblatt Lohnreglement wurde zur Verfügung gestellt.
17. September 2024 Kapitel 3.3 «Einreichung und Prüfung des Gesuchs»
  • Für Änderungen im Vorsitz des strategischen leitenden Organs (Trägerschaft) steht den Institutionen gemäss IFEG neu ein Formular zur Verfügung, das zusammen mit dem Änderungsgesuch eingereicht werden muss.
17. April 2024 Kapitel 2.3 «Leistungsbereiche IFEG»
  • Die Bewilligungsanforderungen für Einzelstudios wurden präzisiert.
  • Kollektivhaushalte wurden gemäss SLBV Art. 18 Abs. 2 genauer definiert.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
Route (Google)