Investitionen

Details

Kapitelnummer
4.4
Publikationsdatum
21. November 2023
Kapitel
Leistungsabgeltung
Unterkapitel
Investitionen
Gültig seit / In Kraft seit
1. Januar 2024

Rahmenbedinungen für Investitionen

Bei Investitionen hängt das Verfahren sowie die Prüfung bezüglich Anrechenbarkeit vom Investitionsvolumen ab, welches zugunsten von Leistungen gemäss IFEG eingesetzt werden soll. Je Investitionsvolumen sind unterschiedliche Anforderungen und Prozesse definiert.

Thema Investitionsvolumen (Leistungen gemäss IFEG) bis Fr. 500'000 Investitionsvolumen (Leistungen gemäss IFEG)
ab Fr. 500'000
Vorgehen bis Aktivierung der Investition
  • kein formelles Verfahren
  • bei Aktivierung im Anlagespiegel der Jahresrechnung aufführen
  • bei Schaffung neuer Plätze wird empfohlen, das Projekt vorgängig mit dem Kantonalen Sozialamt zu besprechen
     
  • bei neu geschaffenen Plätzen Prüfung auf Betriebsbewilligungsfähigkeit
  • Eingabe definitives Projekt
  • Ausführung und Abrechnung
  • Aufnahme in Anlagespiegel
     
Prüfung der Anrechenbarkeit Selbstdeklaration in der Fachapplikation ASBB durch das Sozial- und das Hochbauamt
Einzureichende Nachweise keine
  • schriftliches Gesuch
  • Detailprojekt
  • Abrechnung
Mögliche Finanzierungsarten
  • Eigenfinanzierung
  • Spenden und Legate
  • Fremdfinanzierung
  • Investitionsreserven
  • Eigenfinanzierung
  • Spenden und Legate
  • Fremdfinanzierung
  • Investitionsreserven
  • Hinweis:
    Für Bürgschaften und Darlehen vgl. Kapitel 4.5
Anrechenbarer Wert für Abschreibungen, Zinskosten oder Leasingkosten
  • Investitionskosten total abzüglich
  • nicht unbedingt notwendige und/oder kostspielige Anschaffungen oder Teile davon (innerhalb IFEG)
  • für Nicht-IFEG-Leistungen verwendeter Anteil der Anschaffung (ausserhalb IFEG)
gemäss Gutachten des Hochbauamts

Bei Infrastrukturprojekten wird unabhängig von der Grösse empfohlen, das Kantonale Sozialamt zu informieren und gegebenenfalls in die Planung mit einzubeziehen.

Andere Rechtsgrundlagen, wie die Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens oder des Arbeitsrechts (Einbezug Arbeitsinspektorat bei Werkstätten mit gewerblichem oder industriellem Charakter) und weitere gesetzliche Anforderungen, die im Zusammenhang mit Investitionen relevant sind, werden hinsichtlich deren Einhaltung nicht durch das Kantonale Sozialamt geprüft. Die Institutionen handeln diesbezüglich eigenverantwortlich.

Bei der Beantragung von Bürgschaften oder Darlehen gelten andere Bestimmungen (vgl. Kapitel 4.5).
 

Nachweise bei Investitionsvolumen über Fr. 500'000

Wird davon ausgegangen, dass das Investitionsvolumen über Fr. 500’000 zu liegen kommt, müssen die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Punkte eingehalten und die dazu notwendigen Nachweise dem Kantonalen Sozialamt im Doppel eingereicht werden.

Definitives Projekt

Thema Nachweis/weitere Angaben
Gesuch Schriftliches Gesuch der Institutionsleitung um Festlegung der anrechenbaren Kosten im IFEG Bereich
Projektgenehmigung Beschluss der Trägerschaft über die Projektgenehmigung
Ausgangslage Beschreibung des Hintergrunds, Bedarfs, Problemstellung
Projektziele Beschreibung der Ziele, Rahmenbedingungen und Lösungsansätze
Machbarkeit Beschreibung der Kosten, Nutzen, Chancen und Risiken des Projektes
Konzepte / Bedarf Betriebs- und Betreuungskonzept (inklusive quantitative Angaben über die vorgesehene Belegung und den Stellenplan), für neue Plätze ist ein Bedarfsnachweis einzureichen
Raumprogramm Raumprogramm auf Grundlage des Richtraumprogramms für Bauten der Invalidenversicherung (Aufzählung aller Räume mit Angabe der Fläche sowie ihrer Funktion)
Hindernisfreiheit Nachweis, dass die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» erfüllt werden kann
Gesamtkosten / anrechenbare Kosten Kostennachweis. Falls ein Teil der Kosten nicht unter den Kostenanteil Rechnungskreis IFEG-Angebote fällt, ist der Kostenanteil an den gesamten Projektkosten auszuweisen.
Kostenvoranschlag Kostenvoranschlag +/- 10% aufgeteilt nach Baukostenplan (BKP 3-stellig), getrennt nach Teilobjekten
Zivilschutzanlage mit Sanitätsposten o.ä. Berechnung der vollen Kosten
Kostenaufteilung LVs Aufteilung der anrechenbaren Kosten auf die einzelnen Leistungsvereinbarungen / Kostenstellen
Plätze  
  • Insgesamt mit dem Projekt realisierte / betroffene Plätze nach Leistungsbereich (WH, TS, WS) und davon Plätze mit Leistungsvereinbarung (Rechnungskreis IFEG-Angebote) je Leistungsvereinbarung
  • Plätze je Leistungsvereinbarung sind in neue und bestehende Plätze aufzuteilen
 
Bau- und Projektbeschrieb Detaillierter Bau- und Projektbeschrieb
Situationsplan Katasterplan 1:500 des Areals mit Bezeichnung des Bauvorhabens und der Grundstücksgrenzen; bei Neubauten mit Standortbegründung
Pläne Grundrisse, Schnitte und Fassaden im Massstab 1:100, denen folgende Angaben entnommen werden können:
  • Grössenangabe und Zweckbestimmung aller Flächen
  • Möblierung
  • Terrainverlauf
  • bei Umbauten: grafische oder farbliche Hervorhebung der bestehenden, abzubrechenden und neuen Bauteile
  • bei Mehrzweckbauten: grafische oder farbliche Hervorhebung jener Räume, welche für einen Beitrag in Betracht fallen
Kubische Berechnung Mit überprüfbarem Schema
Geschossfläche Berechnung der Geschossfläche
Baubewilligung Kopie der Baubewilligung (kann nachgereicht werden)
Miete und Erwerb Bei baulichen Massnahmen in gemieteten Räumlichkeiten: Entwurf des Mietvertrages Zusätzlich bei Liegenschaftserwerb: Angabe des Baujahres, Verkehrswertschatzung, Brandversicherungs- und Steuerwert, Angabe des orts- bzw. quartierüblichen Landpreises, Grundbuchauszug, Entwurf des Kauf-, Baurechts- oder Kaufrechtsvertrags
Zeitplan
Zahlungsplan
 
  • Bauprogramm mit voraussichtlichem Baubeginn und der voraussichtlichen Inbetriebnahme
  • Zahlungsplan
 
MWST Angabe, ob Trägerschaft MWST-pflichtig ist. Falls ja, ist anzugeben, welche MWST-Abrechnungsart zur Anwendung kommt.
Finanzierungsplan Vorgesehene Finanzierung und Refinanzierung (Amortisation)

Ausführung und Abrechnung

Thema Nachweis/weitere Angaben
Betriebsbudget Betriebsbudget
Projektkonformität Beschluss der Trägerschaft über die Projektgenehmigung
Mehrkosten
Projektänderungen
Beschreibung des Hintergrunds, Bedarfs, Problemstellung
Gesuch Beschreibung der Ziele, Rahmenbedingungen und Lösungsansätze
Trägerschaft Beschreibung der Kosten, Nutzen, Chancen und Risiken des Projektes
Kosten Betriebs- und Betreuungskonzept (inklusive quantitative Angaben über die vorgesehene Belegung und den Stellenplan), für neue Plätze ist ein Bedarfsnachweis einzureichen
Pläne und Berechnungen Raumprogramm auf Grundlage des Richtraumprogramms für Bauten der Invalidenversicherung (Aufzählung aller Räume mit Angabe der Fläche sowie ihrer Funktion)
Zeitlicher Projektablauf Nachweis, dass die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» erfüllt werden kann
Erwerb / Miete Kostennachweis. Falls ein Teil der Kosten nicht unter den Kostenanteil Rechnungskreis IFEG-Angebote fällt, ist der Kostenanteil an den gesamten Projektkosten auszuweisen.
Bauabnahme Kostenvoranschlag +/- 10% aufgeteilt nach Baukostenplan (BKP 3-stellig), getrennt nach Teilobjekten

Aufgrund der eingereichten Projektunterlagen erfolgt je Projektstufe eine Rückmeldung des Kantonalen Sozialamts. Diese Rückmeldung enthält Anforderungen und Hinweise zur Bauausführung und legt die anrechenbaren Kosten fest. Die Rückmeldung erfolgt gestützt auf ein baufachliches Gutachten des Hochbauamts. Das Gutachten wird den Institutionen zur Verfügung gestellt und ist für die weitere Planung verbindlich.
Nicht anrechenbare Kosten sind insbesondere:

  • Kosten für Flächen, die über das genehmigte Raumprogramm hinausgehen
  • Mehrkosten wegen unzweckmässiger oder besonders aufwendiger Ausführung oder Ausstattung der Bauten
  • Erwerbskosten für Land, das nicht als Bauplatz samt erforderlichem Umschwung benötigt wird.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
Route (Google)