Investitionen
Details
Rahmenbedinungen für Investitionen
Bei Investitionen hängt das Verfahren sowie die Prüfung bezüglich Anrechenbarkeit vom Investitionsvolumen ab, welches zugunsten von Leistungen gemäss IFEG eingesetzt werden soll. Je Investitionsvolumen sind unterschiedliche Anforderungen und Prozesse definiert.
Thema | Investitionsvolumen (Leistungen gemäss IFEG) bis Fr. 500'000 | Investitionsvolumen (Leistungen gemäss IFEG) ab Fr. 500'000 |
---|---|---|
Vorgehen bis Aktivierung der Investition |
|
|
Prüfung der Anrechenbarkeit | Selbstdeklaration in der Fachapplikation ASBB | durch das Sozial- und das Hochbauamt |
Einzureichende Nachweise | keine |
|
Mögliche Finanzierungsarten |
|
|
Anrechenbarer Wert für Abschreibungen, Zinskosten oder Leasingkosten |
|
gemäss Gutachten des Hochbauamts |
Bei Infrastrukturprojekten wird unabhängig von der Grösse empfohlen, das Kantonale Sozialamt zu informieren und gegebenenfalls in die Planung mit einzubeziehen.
Andere Rechtsgrundlagen, wie die Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens oder des Arbeitsrechts (Einbezug Arbeitsinspektorat bei Werkstätten mit gewerblichem oder industriellem Charakter) und weitere gesetzliche Anforderungen, die im Zusammenhang mit Investitionen relevant sind, werden hinsichtlich deren Einhaltung nicht durch das Kantonale Sozialamt geprüft. Die Institutionen handeln diesbezüglich eigenverantwortlich.
Bei der Beantragung von Bürgschaften oder Darlehen gelten andere Bestimmungen (vgl. Kapitel 4.5).
Nachweise bei Investitionsvolumen über Fr. 500'000
Wird davon ausgegangen, dass das Investitionsvolumen über Fr. 500’000 zu liegen kommt, müssen die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Punkte eingehalten und die dazu notwendigen Nachweise dem Kantonalen Sozialamt im Doppel eingereicht werden.
Definitives Projekt
Thema | Nachweis/weitere Angaben |
---|---|
Gesuch | Schriftliches Gesuch der Institutionsleitung um Festlegung der anrechenbaren Kosten im IFEG Bereich |
Projektgenehmigung | Beschluss der Trägerschaft über die Projektgenehmigung |
Ausgangslage | Beschreibung des Hintergrunds, Bedarfs, Problemstellung |
Projektziele | Beschreibung der Ziele, Rahmenbedingungen und Lösungsansätze |
Machbarkeit | Beschreibung der Kosten, Nutzen, Chancen und Risiken des Projektes |
Konzepte / Bedarf | Betriebs- und Betreuungskonzept (inklusive quantitative Angaben über die vorgesehene Belegung und den Stellenplan), für neue Plätze ist ein Bedarfsnachweis einzureichen |
Raumprogramm | Raumprogramm auf Grundlage des Richtraumprogramms für Bauten der Invalidenversicherung (Aufzählung aller Räume mit Angabe der Fläche sowie ihrer Funktion) |
Hindernisfreiheit | Nachweis, dass die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» erfüllt werden kann |
Gesamtkosten / anrechenbare Kosten | Kostennachweis. Falls ein Teil der Kosten nicht unter den Kostenanteil Rechnungskreis IFEG-Angebote fällt, ist der Kostenanteil an den gesamten Projektkosten auszuweisen. |
Kostenvoranschlag | Kostenvoranschlag +/- 10% aufgeteilt nach Baukostenplan (BKP 3-stellig), getrennt nach Teilobjekten |
Zivilschutzanlage mit Sanitätsposten o.ä. | Berechnung der vollen Kosten |
Kostenaufteilung LVs | Aufteilung der anrechenbaren Kosten auf die einzelnen Leistungsvereinbarungen / Kostenstellen |
Plätze |
|
Bau- und Projektbeschrieb | Detaillierter Bau- und Projektbeschrieb |
Situationsplan | Katasterplan 1:500 des Areals mit Bezeichnung des Bauvorhabens und der Grundstücksgrenzen; bei Neubauten mit Standortbegründung |
Pläne | Grundrisse, Schnitte und Fassaden im Massstab 1:100, denen folgende Angaben entnommen werden können:
|
Kubische Berechnung | Mit überprüfbarem Schema |
Geschossfläche | Berechnung der Geschossfläche |
Baubewilligung | Kopie der Baubewilligung (kann nachgereicht werden) |
Miete und Erwerb | Bei baulichen Massnahmen in gemieteten Räumlichkeiten: Entwurf des Mietvertrages Zusätzlich bei Liegenschaftserwerb: Angabe des Baujahres, Verkehrswertschatzung, Brandversicherungs- und Steuerwert, Angabe des orts- bzw. quartierüblichen Landpreises, Grundbuchauszug, Entwurf des Kauf-, Baurechts- oder Kaufrechtsvertrags |
Zeitplan Zahlungsplan |
|
MWST | Angabe, ob Trägerschaft MWST-pflichtig ist. Falls ja, ist anzugeben, welche MWST-Abrechnungsart zur Anwendung kommt. |
Finanzierungsplan | Vorgesehene Finanzierung und Refinanzierung (Amortisation) |
Ausführung und Abrechnung
Thema | Nachweis/weitere Angaben |
---|---|
Betriebsbudget | Betriebsbudget |
Projektkonformität | Beschluss der Trägerschaft über die Projektgenehmigung |
Mehrkosten Projektänderungen |
Beschreibung des Hintergrunds, Bedarfs, Problemstellung |
Gesuch | Beschreibung der Ziele, Rahmenbedingungen und Lösungsansätze |
Trägerschaft | Beschreibung der Kosten, Nutzen, Chancen und Risiken des Projektes |
Kosten | Betriebs- und Betreuungskonzept (inklusive quantitative Angaben über die vorgesehene Belegung und den Stellenplan), für neue Plätze ist ein Bedarfsnachweis einzureichen |
Pläne und Berechnungen | Raumprogramm auf Grundlage des Richtraumprogramms für Bauten der Invalidenversicherung (Aufzählung aller Räume mit Angabe der Fläche sowie ihrer Funktion) |
Zeitlicher Projektablauf | Nachweis, dass die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» erfüllt werden kann |
Erwerb / Miete | Kostennachweis. Falls ein Teil der Kosten nicht unter den Kostenanteil Rechnungskreis IFEG-Angebote fällt, ist der Kostenanteil an den gesamten Projektkosten auszuweisen. |
Bauabnahme | Kostenvoranschlag +/- 10% aufgeteilt nach Baukostenplan (BKP 3-stellig), getrennt nach Teilobjekten |
Aufgrund der eingereichten Projektunterlagen erfolgt je Projektstufe eine Rückmeldung des Kantonalen Sozialamts. Diese Rückmeldung enthält Anforderungen und Hinweise zur Bauausführung und legt die anrechenbaren Kosten fest. Die Rückmeldung erfolgt gestützt auf ein baufachliches Gutachten des Hochbauamts. Das Gutachten wird den Institutionen zur Verfügung gestellt und ist für die weitere Planung verbindlich.
Nicht anrechenbare Kosten sind insbesondere:
- Kosten für Flächen, die über das genehmigte Raumprogramm hinausgehen
- Mehrkosten wegen unzweckmässiger oder besonders aufwendiger Ausführung oder Ausstattung der Bauten
- Erwerbskosten für Land, das nicht als Bauplatz samt erforderlichem Umschwung benötigt wird.
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE