Bürgschaften und Darlehen
Details
Grundlagen
Institutionen mit einer Beitragsberechtigung können für Infrastrukturvorhaben Bürgschaften oder Darlehen beim Kantonalen Sozialamt beantragen. Als Infrastrukturvorhaben gelten:
- Kauf von Liegenschaften
- Neubauten, Umbauten
- Instandsetzung bestehender Liegenschaften
- Andere Investitionen, die wesentliche bauliche Eingriffe nach sich ziehen.
Für die Beantragung von Bürgschaften oder Darlehen für Infrastrukturvorhaben müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es liegt eine Notwendigkeit für die Angebotssicherung vor.
- Das Vorhaben entspricht den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung.
- Das Vorhaben dient der zweckmässigen und wirtschaftlichen Betriebsführung.
- Die Finanzierung kann nicht anderweitig sichergestellt werden.
Die Höhe der Bürgschaft oder des Darlehens richtet sich nach den anrechenbaren Kosten und berücksichtigt dabei die Notwendigkeit des Infrastrukturvorhabens. Bürgschaften und Darlehen dürfen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet und nicht abgetreten werden.
Anrechenbare Kosten
Für Bürgschaften und Darlehen sind die für die Leistungserbringung notwendige Baukosten anrechenbar. Nicht anrechenbar sind insbesondere:
- Kosten für Flächen, die über das genehmigte Raumprogramm hinausgehen
- Mehrkosten wegen unzweckmässiger oder besonders aufwendiger Ausführung oder Ausstattung der Bauten
- Erwerbskosten für Land, das nicht als Bauplatz samt erforderlichem Umschwung benötigt wird.
Bürgschaften oder Darlehen können nur für anrechenbare Kosten über Fr. 500'000, gemäss Kapitel 4.4 , gewährt werden. Die für die Höhe der Bürgschaft oder des Darlehens massgebenden Kosten werden durch das Kantonale Sozialamt gestützt auf ein Gutachten des Hochbauamtes zum definitiven Projekt festgelegt.
Anforderungen und Ablauf
Für den Erhalt einer Bürgschaft oder eines Darlehens ist die Einhaltung aller nachfolgend dargestellten Projektstufen notwendig. Im Einzelfall können nach vorgängiger Absprache mit dem Kantonalen Sozialamt einzelne Projektstufen zusammengefasst werden.
Anhand der eingereichten Projektunterlagen erfolgt je Projektstufe eine Rückmeldung des Kantonalen Sozialamts.
- Projektstufe 1: Projektskizze
- Beurteilung, ob das Projekt grundsätzlich für eine Bürgschaft oder ein Darlehen in Frage kommt.
- Erste Einschätzung, ob das Projekt bewilligungsfähig ist.
- Festlegung der möglichen Finanzierungsform.
- Freigabe für die nächste Projektstufe.
- Projektstufe 2: Projektanmeldung
- Einschätzung, ob das Projekt zur Angebotssicherung notwendig ist und den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung entspricht.
- Einschätzung, ob das Projekt einer zweckmässigen und wirtschaftlichen Betriebsführung dient.
- Aussage zum Raumprogramm, den voraussichtlichen anrechenbaren Kosten sowie zur Weiterbearbeitung (inklusive allfälliger Auflagen).
- Aussage zur Möglichkeit der Finanzierung aus dem Schwankungsfonds / Investitionsreserve.
- Freigabe für die nächste Projektstufe.
- Projektstufe 3: Vorprojekt
- Aussage zur weiteren Bearbeitung (Ausarbeitung Detailprojekt) inkl. allfälliger baulicher und/oder finanzieller Auflagen.
- Schätzung der Gesamtkosten, Planungskosten sowie der anrechenbaren Kosten.
- Freigabe für die nächste Projektstufe.
- Projektstufe 4: Definitives Projekt / Gesuch um Bürgschaft oder Darlehen
- Abschliessende Beurteilung, ob die Bedingungen für eine Bürgschaft respektive ein Darlehen erfüllt sind.
- Einholen eines Beschlusses bei der gemäss Finanzkompetenz zuständigen Stelle.
- Nach Vorliegen des Beschlusses: Ausfertigung des Bürgschafts- oder Darlehensvertrag.
- Erteilung der Baufreigabe.
- Projektstufe 5: Ausführung und Abrechnung
- Aufgrund der Schlussabrechnung wird die projektkonforme Umsetzung geprüft und die definitiv anrechenbaren Kosten festgelegt.
- Bei Zweckentfremdung oder bei wesentlichen Abweichungen der Schlussabrechnung zum definitiven Projekt oder bei nicht projektkonformer Umsetzung: Anpassung des Bürgschafts- oder Darlehensvertrags.
Die einzureichenden Nachweise der einzelnen Projektstufen sind nachfolgend dargestellt. Bei den Projektstufen 2 bis 5 beauftragt das Kantonale Sozialamt eine baufachliche Begutachtung durch das Hochbauamt. Für die Projektstufe 1 kann optional eine Begutachtung durch das Hochbauamt erfolgen. Die Rückmeldung durch das Kantonale Sozialamt erfolgt gestützt auf das baufachliche Gutachten. Das jeweilige Gutachten wird den Institutionen zur Verfügung gestellt und ist für die weitere Planung verbindlich.
Einzureichende Nachweise je Projektstufe
Die Nachweise sind dem Kantonalen Sozialamt im Doppel einzureichen.
Projektskizze
Thema | Nachweise / weitere Angaben |
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Ausgangslage | Beschreibung des Hintergrunds, Bedarfs, Problemstellung |
Projektziele | Beschreibung der Ziele, Rahmenbedingungen und Lösungsansätze |
Machbarkeit | Beschreibung der Kosten, Nutzen, Chancen und Risiken des Projektes |
Zeithorizont | Zeitliche Grobplanung der Projektabwicklung |
Investitionsanfall | Ungefährer Investitionsanfall nach Kalenderjahren |
Bürgschaft / Darlehen | Aussagen, ob eine Bürgschaft oder ein Darlehen beantragt wird und zur Erfüllung der unter Grundlagen genannten Voraussetzungen. Es ist eine Herleitung der anrechenbaren Kosten vorzunehmen. |
Projektanmeldung
Thema | Nachweise / weitere Angaben |
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Projektantrag | Beschreibung des Hintergrunds, Bedarfs, Problemstellung |
Konzepte/Bedarf | Beschreibung der Ziele, Rahmenbedingungen und Lösungsansätze |
Standort | Beschreibung der Kosten, Nutzen, Chancen und Risiken des Projektes |
Räumlichkeiten | Zeitliche Grobplanung der Projektabwicklung |
Pläne | Ungefährer Investitionsanfall nach Kalenderjahren |
Miete oder Erwerb | Aussagen, ob eine Bürgschaft oder ein Darlehen beantragt wird und zur Erfüllung der unter Grundlagen genannten Voraussetzungen. Es ist eine Herleitung der anrechenbaren Kosten vorzunehmen. |
Kosten | Investitionsbudget (Kostenrahmen) |
Finanzierung |
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Betriebsbudget | Betriebsbudget für das letzte Jahr vor Inbetriebnahme des geplanten Projekts und das der Inbetriebnahme folgende Jahr unter Hervorhebung aller Auswirkungen des Investitionsprojekts auf die Betriebsrechnung. |
Öffentliches Beschaffungswesen | Planung hinsichtlich Einhaltung der Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens. Falls ein Wettbewerb vorgesehen ist: Entwurf des Wettbewerbsprogramms (einschliesslich Beurteilungsgremien und -kriterien). |
Vorprojekt
Thema | Nachweise / weitere Angaben |
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Gesuch | Schriftliches Gesuch der Institutionsleitung zur Genehmigung des Vorprojektes |
Gesamtkosten / anrechenbare Kosten | Falls ein Teil der Kosten nicht unter den Kostenanteil Rechnungskreis IFEG-Angebote (stationäre Angebote) fällt, ist der Kostenanteil an den gesamten Projektkosten auszuweisen. |
Kostenaufteilung LVs | Aufteilung der anrechenbaren Kosten auf die einzelnen Leistungsvereinbarungen / Kostenstellen |
Plätze |
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Baubeschrieb | Grober Baubeschrieb |
Pläne |
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Raumprogramm | Vergleich zwischen bewilligtem Raumprogramm gemäss Projektanmeldung mit demjenigen des Vorprojektes; Begründung bei Änderungen. |
Hindernisfreiheit | Nachweis, dass die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» erfüllt werden kann. |
Inbetriebnahme | Datum der geplanten Inbetriebnahme |
Kosten |
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Falls Wettbewerb / Honorar-Submission | Unüberarbeitetes Projekt und Jurybericht, einschliesslich durch eine unabhängige Fachstelle vor dem Entscheid / Zuschlag verifizierte Kostenschätzung sowie Optimierungspotential für die bewerteten Projekte (engere Auswahl, mindestens die drei Erstrangierten) |
Änderungen zur Projektanmeldung | Änderungen im Vorprojekt zur Projektanmeldung |
Definitives Projekt
Thema | Nachweise / weitere Angaben |
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Gesuch |
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Projektgenehmigung | Beschluss der Trägerschaft über die Projektgenehmigung |
Konzept | Aktualisiertes Betriebs- und Betreuungskonzept; Begründung bei Änderungen |
Raumprogramm | Vergleich Raumprogramm Vorprojekt zu demjenigen des definitiven Projektes |
Plätze | Falls es gegenüber den Angaben im Vorprojekt Änderungen gegeben hat, sind diese im Detail auszuweisen. Ansonsten sind nochmals die gleichen Angaben wie beim Vorprojekt einreichen. |
Bau- und Projektbeschrieb | Detaillierter Bau- und Projektbeschrieb |
Situationsplan | Im Massstab 1:500 oder 1:1000 mit eingezeichnetem Bauprojekt und den Grundstücksgrenzen |
Pläne | Grundrisse, Schnitte und Fassaden im Massstab 1:100, denen folgende Angaben entnommen werden können:
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Kubische Berechnung | Kubische Berechnung mit überprüfbarem Schema |
Geschossfläche | Berechnung der Geschossfläche |
Baubewilligung | Kopie der Baubewilligung (kann nachgereicht werden) |
Arbeitsinspektorat | Stellungnahme Arbeitsinspektorat bei Infrastrukturvorhaben im Leistungsbereich Arbeit mit industriellem oder gewerblichem Charakter |
Miete und Erwerb | Nachweis, falls sich gegenüber den Angaben bei der Projektanmeldung etwas verändert hat |
Öffentliches Beschaffungswesen | Nachweis, dass die Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen gemäss Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen sowie Submissionsverordnung eingehalten wurden |
Kostenvoranschlag | Kostenvoranschlag +/- 10% aufgeteilt nach Baukostenplan (BKP 3-stellig), getrennt nach Teilobjekten |
Zivilschutzanlage mit Sanitätsposten und dergleichen | Berechnung der vollen Kosten |
Zeitplan Zahlungsplan |
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MWST | Angabe, ob Trägerschaft MWST-Pflichtig ist. Falls ja, ist anzugeben, welche MWST-Abrechnungsart zur Anwendung kommt |
Finanzierung | Finanzierungsplan mit den entsprechenden Zusicherungen sowie allenfalls den Beiträgen von Subventionsgebern |
Betriebsbudget | Betriebsbudget inkl. Nachweis von Änderungen, falls es gegenüber den Angaben in der Projektanmeldung solche gegeben hat. |
Ausführung und Abrechnung
Thema | Nachweise / weitere Angaben |
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Baubeginn | Bevor das definitive Projekt beurteilt wurde und ein Entscheid betreffend Bürgschaft oder Darlehen vorliegt, darf mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden. |
Projektkonformität | Die Ausführung des Projekts muss projektkonform vorgenommen werden. Die in der Beurteilung des definitiven Projekts aufgeführten Auflagen und Bedingungen baulicher, verfahrenstechnischer, finanzieller und sonstiger Art müssen eingehalten werden. |
Mehrkosten Projektänderungen |
Allfällige Mehrkosten sowie Projektänderungen – mit oder ohne Kostenfolge – müssen vorgängig vom Kantonalen Sozialamt bewilligt werden. |
Gesuch | Schriftliches Gesuch der Institutionsleitung zur Abrechnungsprüfung |
Trägerschaft |
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Kosten |
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Pläne und Berechnungen |
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Zeitlicher Projektablauf | Datum des Baubeginns, der Bauvollendung und des Beginns der Nutzung/Inbetriebnahme. |
Erwerb / Miete |
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Bauabnahme | In der Regel erfolgt eine Bauabnahme durch das Kantonale Sozialamt unter Einbezug des Hochbauamtes. |
Erteilung Bürgschaft oder Darlehen
Je nach Höhe und Finanzkompetenz ist das weitere Vorgehen unterschiedlich. Das Kantonale Sozialamt stellt je nach Höhe des zu beantragenden Betrages einen Antrag an:
- die Sicherheitsdirektion (Betrag zwischen Fr. 500 000 und Fr. 1 Mio.)
- den Regierungsrat (Betrag zwischen Fr. 1 Mio. und 4 Mio.)
- den Kantonsrat (Betrag ab Fr. 4 Mio.)
Wird der Antrag genehmigt, erstellt das Kantonale Sozialamt einen entsprechenden Bürgschafts- oder Darlehensvertrag.
Bürgschaft
Eine Bürgschaft kann nur für Darlehen einer Bank gemäss dem Bundesgesetz vom 8. November 1934 über die Banken und Sparkassen gewährt werden. Sie beträgt höchstens 50% des zu sichernden Darlehens.
Die Dauer der Bürgschaft ist auf die Dauer des zu sichernden Darlehens begrenzt. Auf Antrag hin kann geprüft werden, ob eine Bürgschaft verlängert werden kann.
Für eine Bürgschaft wird eine Risikoprämie von 1.25% p.a. der Bürgschaftssumme verlangt.
Darlehen
Kann mit einer Bürgschaft die Finanzierung des Infrastrukturvorhabens nicht sichergestellt werden, kann ein Darlehen gewährt werden.
Ein Darlehen wird verzinst. Der Zins orientiert sich an den publizierten Zinssätzen für Festhypotheken der Zürcher Kantonalbank.
Die Dauer des Darlehens beträgt in der Regel zwischen 10 und 20 Jahren und wird im Darlehensvertrag festgehalten. Auf Antrag hin kann geprüft werden, ob ein Darlehen verlängert werden kann.
Der Kanton kann eine Sicherstellung verlangen und eine Amortisationspflicht festlegen.
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE