Bürgschaften und Darlehen

Details

Kapitelnummer
4.5
Publikationsdatum
21. November 2023
Kapitel
Leistungsabgeltung
Unterkapitel
Bürgschaften und Darlehen
Gültig seit / In Kraft seit
1. Januar 2024

Grundlagen

Institutionen mit einer Beitragsberechtigung können für Infrastrukturvorhaben Bürgschaften oder Darlehen beim Kantonalen Sozialamt beantragen. Als Infrastrukturvorhaben gelten:

  • Kauf von Liegenschaften
  • Neubauten, Umbauten
  • Instandsetzung bestehender Liegenschaften
  • Andere Investitionen, die wesentliche bauliche Eingriffe nach sich ziehen.

Für die Beantragung von Bürgschaften oder Darlehen für Infrastrukturvorhaben müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es liegt eine Notwendigkeit für die Angebotssicherung vor.
  • Das Vorhaben entspricht den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung.
  • Das Vorhaben dient der zweckmässigen und wirtschaftlichen Betriebsführung.
  • Die Finanzierung kann nicht anderweitig sichergestellt werden.

Die Höhe der Bürgschaft oder des Darlehens richtet sich nach den anrechenbaren Kosten und berücksichtigt dabei die Notwendigkeit des Infrastrukturvorhabens. Bürgschaften und Darlehen dürfen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet und nicht abgetreten werden.
 

Anrechenbare Kosten

Für Bürgschaften und Darlehen sind die für die Leistungserbringung notwendige Baukosten anrechenbar. Nicht anrechenbar sind insbesondere:

  • Kosten für Flächen, die über das genehmigte Raumprogramm hinausgehen
  • Mehrkosten wegen unzweckmässiger oder besonders aufwendiger Ausführung oder Ausstattung der Bauten
  • Erwerbskosten für Land, das nicht als Bauplatz samt erforderlichem Umschwung benötigt wird.

Bürgschaften oder Darlehen können nur für anrechenbare Kosten über Fr. 500'000, gemäss Kapitel 4.4 , gewährt werden. Die für die Höhe der Bürgschaft oder des Darlehens massgebenden Kosten werden durch das Kantonale Sozialamt gestützt auf ein Gutachten des Hochbauamtes zum definitiven Projekt festgelegt.

Anforderungen und Ablauf

Für den Erhalt einer Bürgschaft oder eines Darlehens ist die Einhaltung aller nachfolgend dargestellten Projektstufen notwendig. Im Einzelfall können nach vorgängiger Absprache mit dem Kantonalen Sozialamt einzelne Projektstufen zusammengefasst werden.

Anhand der eingereichten Projektunterlagen erfolgt je Projektstufe eine Rückmeldung des Kantonalen Sozialamts.

  • Projektstufe 1: Projektskizze
    • Beurteilung, ob das Projekt grundsätzlich für eine Bürgschaft oder ein Darlehen in Frage kommt.
    • Erste Einschätzung, ob das Projekt bewilligungsfähig ist.
    • Festlegung der möglichen Finanzierungsform.
    • Freigabe für die nächste Projektstufe.
  • Projektstufe 2: Projektanmeldung
    • Einschätzung, ob das Projekt zur Angebotssicherung notwendig ist und den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung entspricht.
    • Einschätzung, ob das Projekt einer zweckmässigen und wirtschaftlichen Betriebsführung dient.
    • Aussage zum Raumprogramm, den voraussichtlichen anrechenbaren Kosten sowie zur Weiterbearbeitung (inklusive allfälliger Auflagen).
    • Aussage zur Möglichkeit der Finanzierung aus dem Schwankungsfonds / Investitionsreserve.
    • Freigabe für die nächste Projektstufe.
  • Projektstufe 3: Vorprojekt
    • Aussage zur weiteren Bearbeitung (Ausarbeitung Detailprojekt) inkl. allfälliger baulicher und/oder finanzieller Auflagen.
    • Schätzung der Gesamtkosten, Planungskosten sowie der anrechenbaren Kosten.
    • Freigabe für die nächste Projektstufe.
  • Projektstufe 4: Definitives Projekt / Gesuch um Bürgschaft oder Darlehen
    • Abschliessende Beurteilung, ob die Bedingungen für eine Bürgschaft respektive ein Darlehen erfüllt sind.
    • Einholen eines Beschlusses bei der gemäss Finanzkompetenz zuständigen Stelle.
    • Nach Vorliegen des Beschlusses: Ausfertigung des Bürgschafts- oder Darlehensvertrag.
    • Erteilung der Baufreigabe.
  • Projektstufe 5: Ausführung und Abrechnung
    • Aufgrund der Schlussabrechnung wird die projektkonforme Umsetzung geprüft und die definitiv anrechenbaren Kosten festgelegt.
    • Bei Zweckentfremdung oder bei wesentlichen Abweichungen der Schlussabrechnung zum definitiven Projekt oder bei nicht projektkonformer Umsetzung: Anpassung des Bürgschafts- oder Darlehensvertrags.

Die einzureichenden Nachweise der einzelnen Projektstufen sind nachfolgend dargestellt. Bei den Projektstufen 2 bis 5 beauftragt das Kantonale Sozialamt eine baufachliche Begutachtung durch das Hochbauamt. Für die Projektstufe 1 kann optional eine Begutachtung durch das Hochbauamt erfolgen. Die Rückmeldung durch das Kantonale Sozialamt erfolgt gestützt auf das baufachliche Gutachten. Das jeweilige Gutachten wird den Institutionen zur Verfügung gestellt und ist für die weitere Planung verbindlich.
 

Einzureichende Nachweise je Projektstufe

Die Nachweise sind dem Kantonalen Sozialamt im Doppel einzureichen.

Projektskizze

Thema Nachweise / weitere Angaben
Ausgangslage Beschreibung des Hintergrunds, Bedarfs, Problemstellung
Projektziele Beschreibung der Ziele, Rahmenbedingungen und Lösungsansätze
Machbarkeit Beschreibung der Kosten, Nutzen, Chancen und Risiken des Projektes
Zeithorizont Zeitliche Grobplanung der Projektabwicklung
Investitionsanfall Ungefährer Investitionsanfall nach Kalenderjahren
Bürgschaft / Darlehen Aussagen, ob eine Bürgschaft oder ein Darlehen beantragt wird und zur Erfüllung der unter Grundlagen genannten Voraussetzungen.
Es ist eine Herleitung der anrechenbaren Kosten vorzunehmen.

Projektanmeldung

Thema Nachweise / weitere Angaben
Projektantrag Beschreibung des Hintergrunds, Bedarfs, Problemstellung
Konzepte/Bedarf Beschreibung der Ziele, Rahmenbedingungen und Lösungsansätze
Standort Beschreibung der Kosten, Nutzen, Chancen und Risiken des Projektes
Räumlichkeiten Zeitliche Grobplanung der Projektabwicklung
Pläne Ungefährer Investitionsanfall nach Kalenderjahren
Miete oder Erwerb Aussagen, ob eine Bürgschaft oder ein Darlehen beantragt wird und zur Erfüllung der unter Grundlagen genannten Voraussetzungen.
Es ist eine Herleitung der anrechenbaren Kosten vorzunehmen.
Kosten Investitionsbudget (Kostenrahmen)
Finanzierung
  • Vorgesehene Finanzierung und Refinanzierung (Amortisation)
  • Antrag um Verwendung von Mitteln aus dem Schwankungsfonds / Investitionsreserve
Betriebsbudget Betriebsbudget für das letzte Jahr vor Inbetriebnahme des geplanten Projekts und das der Inbetriebnahme folgende Jahr unter Hervorhebung aller Auswirkungen des Investitionsprojekts auf die Betriebsrechnung.
Öffentliches Beschaffungswesen Planung hinsichtlich Einhaltung der Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens. Falls ein Wettbewerb vorgesehen ist: Entwurf des Wettbewerbsprogramms (einschliesslich Beurteilungsgremien und -kriterien).

Vorprojekt

Thema Nachweise / weitere Angaben
Gesuch Schriftliches Gesuch der Institutionsleitung zur Genehmigung des Vorprojektes
Gesamtkosten / anrechenbare Kosten  Falls ein Teil der Kosten nicht unter den Kostenanteil Rechnungskreis IFEG-Angebote (stationäre Angebote) fällt, ist der Kostenanteil an den gesamten Projektkosten auszuweisen.
Kostenaufteilung LVs Aufteilung der anrechenbaren Kosten auf die einzelnen Leistungsvereinbarungen / Kostenstellen
Plätze
  • Insgesamt mit dem Projekt realisierte / betroffene Plätze nach Leistungsbereich (WH, TS, WS) und davon Plätze mit Leistungsvereinbarung (Rechnungskreis IFEG-Angebote) je Leistungsvereinbarung
  • Plätze je Leistungsvereinbarung sind in neue und bestehende Plätze aufzuteilen.
Baubeschrieb Grober Baubeschrieb
Pläne
  • Katasterplan 1:500 des Areals mit Bezeichnung des Bauvorhabens
  • Massstäbliche Skizzen (mind. 1:200) mit Angabe der Fläche und Zweckbestimmung der Räume
  • bei Umbauten grafische oder farbliche Hervorhebung der bestehenden, abzubrechenden und neuen Bauteile (mit Legende)
Raumprogramm Vergleich zwischen bewilligtem Raumprogramm gemäss Projektanmeldung mit demjenigen des Vorprojektes; Begründung bei Änderungen.
Hindernisfreiheit Nachweis, dass die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» erfüllt werden kann.
Inbetriebnahme Datum der geplanten Inbetriebnahme
Kosten
  • Kostenschätzung, aufgeteilt nach Baukostenplan (BKP), mindestens 1-stellig
  • Aufstellung über die Planungskosten
Falls Wettbewerb / Honorar-Submission Unüberarbeitetes Projekt und Jurybericht, einschliesslich durch eine unabhängige Fachstelle vor dem Entscheid / Zuschlag verifizierte Kostenschätzung sowie Optimierungspotential für die bewerteten Projekte (engere Auswahl, mindestens die drei Erstrangierten)
Änderungen zur Projektanmeldung Änderungen im Vorprojekt zur Projektanmeldung

Definitives Projekt

Thema Nachweise / weitere Angaben
Gesuch
  • Schriftliches Gesuch der Institutionsleitung für eine Bürgschaft oder ein Darlehen
  • Höhe der beantragten Bürgschaft bzw. des Darlehens unter Berücksichtigung der bereits geschätzten und kommunizierten anrechenbaren Kosten Bereich Rechnungskreis IFEG stationär
  • Definitiver Nachweis (aufgrund der bekannten Kosten), dass eine Finanzierung ohne Bürgschaft respektive Darlehen nicht möglich ist.
  • Bei einem Gesuch um Bürgschaft ist das respektive sind die Darlehen der Bank gemäss dem Bundesgesetz vom 8. November 1994 über die Banken und Sparkassen nachzuweisen. Zusätzlich ist ein Nachweis zu erbringen, dass kein weiteres oder höheres Darlehen mehr gewährt wird.
    Bei einem Gesuch um Bürgschaft ist ein Darlehensvertragsentwurf der Bank einzureichen mit der Aussage, dass das Darlehen gewährt wird, falls eine Bürgschaft errichtet werden kann.
  • Bei einem Gesuch um ein Darlehen ist nachzuweisen, dass eine Bürgschaft nicht ausreicht, um die Finanzierung sicherzustellen. Weiter sind mindestens zwei Ablehnungen durch eine Bank für ein Darlehen, bzw. ein weiteres Darlehen einzureichen
Projektgenehmigung Beschluss der Trägerschaft über die Projektgenehmigung
Konzept Aktualisiertes Betriebs- und Betreuungskonzept; Begründung bei Änderungen
Raumprogramm Vergleich  Raumprogramm Vorprojekt zu demjenigen des definitiven Projektes
Plätze Falls es gegenüber den Angaben im Vorprojekt Änderungen gegeben hat, sind diese im Detail auszuweisen. Ansonsten sind nochmals die gleichen Angaben wie beim Vorprojekt einreichen.
Bau- und Projektbeschrieb Detaillierter Bau- und Projektbeschrieb
Situationsplan Im Massstab 1:500 oder 1:1000 mit eingezeichnetem Bauprojekt und den Grundstücksgrenzen
Pläne Grundrisse, Schnitte und Fassaden im Massstab 1:100, denen folgende Angaben entnommen werden können:
  • Grössenangabe und Zweckbestimmung aller Flächen
  • Möblierung
  • Terrainverlauf
  • bei Umbauten: grafische oder farbliche Hervorhebung der bestehenden, abzubrechenden und neuen Bauteile
  • bei Mehrzweckbauten: grafische oder farbliche Hervorhebung jener Räume, welche für eine Bürgschaft oder Darlehen in Betracht fallen
Kubische Berechnung  Kubische Berechnung mit überprüfbarem Schema
Geschossfläche Berechnung der Geschossfläche
Baubewilligung Kopie der Baubewilligung (kann nachgereicht werden)
Arbeitsinspektorat Stellungnahme Arbeitsinspektorat bei Infrastrukturvorhaben im Leistungsbereich Arbeit mit industriellem oder gewerblichem Charakter
Miete und Erwerb Nachweis, falls sich gegenüber den Angaben bei der Projektanmeldung etwas verändert hat
Öffentliches Beschaffungswesen Nachweis, dass die Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen gemäss Gesetz über den Beitritt des Kantons Zürich zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen sowie Submissionsverordnung eingehalten wurden
Kostenvoranschlag Kostenvoranschlag +/- 10% aufgeteilt nach Baukostenplan (BKP 3-stellig), getrennt nach Teilobjekten
Zivilschutzanlage mit Sanitätsposten und dergleichen Berechnung der vollen Kosten
Zeitplan
Zahlungsplan
  • Bauprogramm mit voraussichtlichem Baubeginn und der voraussichtlichen Inbetriebnahme
  • Zahlungsplan
MWST Angabe, ob Trägerschaft MWST-Pflichtig ist. Falls ja, ist anzugeben, welche MWST-Abrechnungsart zur Anwendung kommt
Finanzierung Finanzierungsplan mit den entsprechenden Zusicherungen sowie allenfalls den Beiträgen von Subventionsgebern
Betriebsbudget Betriebsbudget inkl. Nachweis von Änderungen, falls es gegenüber den Angaben in der Projektanmeldung solche gegeben hat.

Ausführung und Abrechnung

Thema Nachweise / weitere Angaben
Baubeginn Bevor das definitive Projekt beurteilt wurde und ein Entscheid betreffend Bürgschaft oder Darlehen vorliegt, darf mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden.
Projektkonformität Die Ausführung des Projekts muss projektkonform vorgenommen werden. Die in der Beurteilung des definitiven Projekts aufgeführten Auflagen und Bedingungen baulicher, verfahrenstechnischer, finanzieller und sonstiger Art müssen eingehalten werden.
Mehrkosten
Projektänderungen
Allfällige Mehrkosten sowie Projektänderungen – mit oder ohne Kostenfolge – müssen vorgängig vom Kantonalen Sozialamt bewilligt werden.
Gesuch Schriftliches Gesuch der Institutionsleitung zur Abrechnungsprüfung
Trägerschaft
  • Genehmigte Bauabrechnung / Abnahme der Abrechnung durch das zuständige Organ der Trägerschaft
  • Nachweis, dass die kantonalen Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen eingehalten wurden
Kosten
  • Kostenzusammenstellung, aufgeteilt nach Baukostenplan (BKP 3-stellig), getrennt nach Teilprojekten
  • Detaillierter Nachweis der aufgetretenen Minder- oder Mehrkosten (einschliesslich Begründung)
  • Aufstellung der im Kostenvoranschlag enthaltenen, jedoch nicht ausgeführten Arbeiten
  • Abrechnung der im Projekt enthaltenen nicht anrechenbaren Investitionen
Pläne und Berechnungen
  • Der Ausführung entsprechender Situationsplan
  • Revidierte Projektpläne im Massstab 1:100 mit Angabe der Grösse und Zweckbestimmung der Flächen
  • Bereinigte kubische Berechnung mit überprüfbarem Schema
  • Diese Nachweise sind einzureichen, falls es gegenüber den bereits eingereichten Nachweisen bei der Umsetzung zu Abweichungen gekommen ist. Ansonsten ist zu vermerken, dass alles gleich blieb.
Zeitlicher Projektablauf Datum des Baubeginns, der Bauvollendung und des Beginns der Nutzung/Inbetriebnahme.
Erwerb / Miete
  • Kopie des Kauf-, Baurechts- oder Kaufrechtsvertrages
  • Kopie des gültigen Mietvertrages
Bauabnahme In der Regel erfolgt eine Bauabnahme durch das Kantonale Sozialamt unter Einbezug des Hochbauamtes.

Erteilung Bürgschaft oder Darlehen

Je nach Höhe und Finanzkompetenz ist das weitere Vorgehen unterschiedlich. Das Kantonale Sozialamt stellt je nach Höhe des zu beantragenden Betrages einen Antrag an:

  • die Sicherheitsdirektion (Betrag zwischen Fr. 500 000 und Fr. 1 Mio.)
  • den Regierungsrat (Betrag zwischen Fr. 1 Mio. und 4 Mio.)
  • den Kantonsrat (Betrag ab Fr. 4 Mio.)

Wird der Antrag genehmigt, erstellt das Kantonale Sozialamt einen entsprechenden Bürgschafts- oder Darlehensvertrag.

Bürgschaft

Eine Bürgschaft kann nur für Darlehen einer Bank gemäss dem Bundesgesetz vom 8. November 1934 über die Banken und Sparkassen gewährt werden. Sie beträgt höchstens 50% des zu sichernden Darlehens.

Die Dauer der Bürgschaft ist auf die Dauer des zu sichernden Darlehens begrenzt. Auf Antrag hin kann geprüft werden, ob eine Bürgschaft verlängert werden kann.

Für eine Bürgschaft wird eine Risikoprämie von 1.25% p.a. der Bürgschaftssumme verlangt.

Darlehen

Kann mit einer Bürgschaft die Finanzierung des Infrastrukturvorhabens nicht sichergestellt werden, kann ein Darlehen gewährt werden.

Ein Darlehen wird verzinst. Der Zins orientiert sich an den publizierten Zinssätzen für Festhypotheken der Zürcher Kantonalbank.

Die Dauer des Darlehens beträgt in der Regel zwischen 10 und 20 Jahren und wird im Darlehensvertrag festgehalten. Auf Antrag hin kann geprüft werden, ob ein Darlehen verlängert werden kann.

Der Kanton kann eine Sicherstellung verlangen und eine Amortisationspflicht festlegen.
 

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
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