Details
Allgemeine Bestimmungen
Um eine Institution gemäss IFEG betreiben zu dürfen, müssen Institutionen die Anerkennungsvoraussetzungen für die Betriebsbewilligung erfüllen und dies gegenüber dem Kantonalen Sozialamt nachweisen. Bewilligte Institutionen müssen zudem die Qualitätsrichtlinien der SODK Ost+ erfüllen.
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE