Einleitung

Details

Kapitelnummer
3.1
Publikationsdatum
21. November 2023
Kapitel
Betriebsbewilligung
Unterkapitel
Erstgesuch und Änderungsgesuch
Gültig seit / In Kraft seit
1. Januar 2024

Allgemeine Bestimmungen

Um eine Institution gemäss IFEG betreiben zu dürfen, müssen Institutionen die Anerkennungsvoraussetzungen für die Betriebsbewilligung erfüllen und dies gegenüber dem Kantonalen Sozialamt nachweisen. Bewilligte Institutionen müssen zudem die Qualitätsrichtlinien der SODK Ost+ erfüllen.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
Route (Google)