Einreichung und Prüfung des Gesuchs
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Allgemeine Bestimmungen
Das Kantonale Sozialamt prüft Gesuche, sobald alle erforderlichen Nachweise eingegangen sind. Das Kantonale Sozialamt kann bei Bedarf und jederzeit zusätzliche Nachweise und Informationen verlangen.
Erstgesuch
Das Kantonale Sozialamt prüft Gesuche, sobald alle erforderlichen Nachweise eingegangen sind. Das Kantonale Sozialamt kann bei Bedarf und jederzeit zusätzliche Nachweise und Informationen verlangen.
Eine neue IFEG-Institution reicht mit dem Erstgesuch verschiedene Nachweise ein, die die Erfüllung der Anforderungen konkret belegen:
- Gesuch um Betriebsbewilligung als IFEG-Institution
- Nachweise der Anforderungen gemäss Kapitel 3.2
Die Betriebsbewilligung erteilt das Kantonale Sozialamt in der Regel unbefristet. Die Betriebsbewilligung kann mit Auflagen und befristet ausgestellt werden, wenn die Bewilligung grundsätzlich ausgestellt werden kann, jedoch eine oder mehrere Anforderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können.
Die Bewilligung des Kantonalen Sozialamts ersetzt nicht allfällig weitere, aufgrund anderer Vorschriften notwendige Bewilligungen.
Die Prüfung des Erstgesuchs kann bis zu drei Monaten dauern. Die Bearbeitungsfrist beginnt, sobald alle Nachweise vollständig vorliegen.
Die Einreichung des Erstgesuchs und der weiteren Unterlagen funktioniert so:
- Sie melden sich unter der E-Mailadresse «soa-bewilligungen@sa.zh.ch» um den erstmaligen Zugang zum Online-Portal «Datenaustausch» zu erhalten.
- Über diesen Zugang können Sie im Anschluss weiterführende Anträge direkt online einreichen. Sie füllen das entsprechende Gesuch aus und laden es mindestens drei Monate vor der geplanten Eröffnung zusammen mit den erforderlichen Dokumenten im Online-Portal hoch.
- Nachdem die Unterlagen geprüft und der Antrag auf eine Betriebsbewilligung gutgeheissen wurde, erhalten Sie die Betriebsbewilligung.
Änderungsgesuch
Das Kantonale Sozialamt prüft Gesuche, sobald alle erforderlichen Nachweise eingegangen sind. Das Kantonale Sozialamt kann bei Bedarf und jederzeit zusätzliche Nachweise und Informationen verlangen.
Ergeben sich nach Betriebsaufnahme Veränderungen (z.B. Führungswechsel) oder sind Angebotsanpassungen geplant, die die Bewilligungsvoraussetzungen betreffen, ist ein Gesuch um Anpassung der bestehenden Bewilligung einzureichen. Dabei belegt die Institution in den von der Veränderung betroffenen Bereichen, dass sie die Anforderungen weiterhin erfüllt. Die Belege können konkrete Nachweise und summarische Bestätigungen sein, dass die verantwortlichen Personen der Trägerschaft für die Erfüllung der Anforderungen garantieren (Selbstdeklaration). Dafür braucht es ein Änderungsgesuch.
Die Nachweiserbringung bei Anpassungen unterscheidet sich wie folgt:
Vereinfachtes Verfahren für Veränderung der verantwortlichen Personen, Wechsel Heimarzt/Heimärztin oder Standortanpassung
Bei einem Wechsel der verantwortlichen Personen der Institution, beim Wechsel im Vorsitz des strategisch leitenden Organs (Trägerschaft), beim Wechsel der Heimärztin oder des Heimarzts oder bei Standortanpassungen werden die Nachweise in einem vereinfachten Verfahren eingereicht. Die Belege können zusammen mit dem Änderungsgesuch summarische Bestätigungen (Selbstdeklarationen) sein, dass die Erfüllung der Anforderungen garantiert werden.
Das vereinfachte Verfahren zur Änderung der Betriebsbewilligung funktioniert so:
- In Ihrer Institution gibt es einen Wechsel in den Bereichen Veränderung der verantwortlichen Personen (Vorsitz des strategisch leitenden Organs oder operative Leitung), Wechsel Heimärztin/Heimarzt oder Standortanpassung.
- Sie melden sich unter der E-Mailadresse «soa-bewilligungen@sa.zh.ch» um den erstmaligen Zugang zum Online-Portal «Datenaustausch» zu erhalten.
- Über diesen Zugang können Sie im Anschluss weiterführende Anträge direkt online einreichen.
- Sie füllen das entsprechende Gesuch aus und laden es mindestens zwei Monate vor der geplanten Veränderung zusammen mit den erforderlichen Dokumenten im Online-Portal hoch. Das Änderungsgesuch und die jeweiligen Bestätigungen finden Sie unten am Ende dieses Kapitels.
- Nachdem die Unterlagen geprüft und der Antrag auf Änderung der Betriebsbewilligung gutgeheissen wurde, erhalten Sie die angepasste Betriebsbewilligung.
Andere Anpassungen
Bei allen anderen Anpassungen sind die entsprechenden Nachweise gemäss Kapitel 3.2 mit dem Änderungsgesuch zu erbringen.
Wir empfehlen, das Gesuch mit den Nachweisen mindestens zwei Monate vor einer geplanten Änderung einzureichen. Die Prüfung beginnt, sobald alle Nachweise vollständig vorliegen.
- Download Änderungsgesuch DOCX | Deutsch | 165 KB
- Download Bestätigung Heimärztin oder Heimarzt DOCX | Deutsch | 157 KB
- Download Bestätigung Trägerschaft Wechsel Standorte DOCX | Deutsch | 159 KB
- Download Bestätigung Trägerschaft Wechsel operative Leitung DOCX | Deutsch | 158 KB
- Download Bestätigung Trägerschaft Wechsel strategische Leitung DOCX | Deutsch | 156 KB
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE