Prüfung des Gesuchs

Details

Kapitelnummer
3.3
Publikationsdatum
21. November 2023
Kapitel
Betriebsbewilligung
Unterkapitel
Prüfung des Gesuchs

Allgemeine Bestimmungen

Das Kantonale Sozialamt prüft Gesuche, sobald alle erforderlichen Nachweise eingegangen sind. Das Kantonale Sozialamt kann bei Bedarf und jederzeit zusätzliche Nachweise und Informationen verlangen.

Erstgesuch

Das Kantonale Sozialamt prüft Gesuche, sobald alle erforderlichen Nachweise eingegangen sind. Das Kantonale Sozialamt kann bei Bedarf und jederzeit zusätzliche Nachweise und Informationen verlangen.

Eine neue IFEG-Institution reicht mit dem Erstgesuch verschiedene Nachweise ein, die die Erfüllung der Anforderungen konkret belegen: 

  • Gesuch um Betriebsbewilligung als IFEG-Institution
  • Nachweise der Anforderungen gemäss Kapitel 3.2 erfüllen.

Die Betriebsbewilligung erteilt das Kantonale Sozialamt in der Regel unbefristet. Die Betriebsbewilligung kann mit Auflagen und befristet ausgestellt werden, wenn die Bewilligung grundsätzlich ausgestellt werden kann, jedoch eine oder mehrere Anforderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können.

Die Bewilligung des Kantonalen Sozialamts ersetzt nicht allfällig weitere, aufgrund anderer Vorschriften notwendige Bewilligungen.

Die Prüfung des Erstgesuchs kann bis zu drei Monaten dauern. Die Bearbeitungsfrist beginnt, sobald alle Nachweise vollständig vorliegen.

Die Einreichung des Erstgesuchs und der weiteren Unterlagen funktioniert so:

  1. Sie melden sich unter der E-Mailadresse «soa-bewilligungen@sa.zh.ch» um den erstmaligen Zugang zum Online-Portal «Datenaustausch» zu erhalten.
  2. Über diesen Zugang können Sie im Anschluss weiterführende Anträge direkt online einreichen. Sie füllen das entsprechende Gesuch aus und laden es mindestens drei Monate vor der geplanten Veränderung zusammen mit den erforderlichen Dokumenten im Online-Portal hoch. 
  3. Nachdem die Unterlagen geprüft und der Antrag auf eine Betriebsbewilligung gutgeheissen wurde, erhalten Sie die Betriebsbewilligung.

Änderungsgesuch

Das Kantonale Sozialamt prüft Gesuche, sobald alle erforderlichen Nachweise eingegangen sind. Das Kantonale Sozialamt kann bei Bedarf und jederzeit zusätzliche Nachweise und Informationen verlangen.

Ergeben sich nach Betriebsaufnahme Veränderungen (z.B. Führungswechsel) oder sind Angebotsanpassungen geplant, die die Bewilligungsvoraussetzungen betreffen, ist ein Gesuch um Anpassung der bestehenden Bewilligung einzureichen. Dabei belegt die Institution in den von der Veränderung betroffenen Bereichen, dass sie die Anforderungen weiterhin erfüllt. Die Belege können konkrete Nachweise und summarische Bestätigungen sein, dass die verantwortlichen Personen der Trägerschaft für die Erfüllung der Anforderungen garantieren (Selbstdeklaration). Dafür braucht es ein Änderungsgesuch.

Die Nachweiserbringung bei Anpassungen unterscheidet sich wie folgt:

Vereinfachtes Verfahren für Veränderung der verantwortlichen Personen, Wechsel Heimarzt/Heimärztin oder Standortanpassung

Für einzelne Anpassungen werden die Nachweise in einem vereinfachten Verfahren eingereicht. Die Belege können zusammen mit dem Änderungsgesuch summarische Bestätigungen (Selbstdeklarationen) sein, dass die Erfüllung der Anforderungen garantiert werden.

Das vereinfachte Verfahren zur Änderung der Betriebsbewilligung funktioniert so:

  1. In Ihrer Institution gibt es einen Wechsel in den Bereichen Veränderung der verantwortlichen Personen, Wechsel Heimarzt/Heimärztin oder Standortanpassung.
  2. Sie melden sich unter der E-Mailadresse «soa-bewilligungen@sa.zh.ch» um den erstmaligen Zugang zum Online-Portal «Datenaustausch» zu erhalten.
  3. Über diesen Zugang können Sie im Anschluss weiterführende Anträge direkt online einreichen.
  4. Sie füllen das entsprechende Gesuch aus und laden es mindestens zwei Monate vor der geplanten Veränderung zusammen mit den erforderlichen Dokumenten im Online-Portal hoch. Das Gesuch, das jeweilige Merkblatt und die geforderten Dokumente finden Sie untenstehend.
  5. Nachdem die Unterlagen geprüft und der Antrag auf Änderung der Betriebsbewilligung gutgeheissen wurde, erhalten Sie die angepasste Betriebsbewilligung.

Andere Anpassungen

Bei allen anderen Anpassungen sind die entsprechenden Nachweise gemäss Kapitel 3.2 mit dem Änderungsgesuch zu erbringen.

Wir empfehlen, das Gesuch mit den Nachweisen mindestens zwei Monate vor einer geplanten Änderung einzureichen. Die Prüfung beginnt, sobald alle Nachweise vollständig vorliegen.
 

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
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