Anforderungen für eine Betriebsbewilligung
Details
Anforderungen an die Organisation
Anforderungen | Nachweise |
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Die Organisation muss über eine Trägerschaft schweizerischen Rechts verfügen, der die interne Aufsicht obliegt. Die Trägerschaft muss
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Einreichung des Handelsregisterauszuges Ausnahme: Angebote von öffentlich-rechtlichen Körperschaften |
Zweckbestimmung (Organisationszweck): Die IFEG-Angebote der Institution sind in der Zweckbestimmung im Handelsregister aufgeführt. | Einreichung des Handelsregisterauszuges Ausnahme: Angebote von öffentlich-rechtlichen Körperschaften |
Die Organisationsform beinhaltet eine Trennung der operativen und strategischen Ebene: Die Verantwortung für die Trägerschaft und den Betrieb darf nicht von denselben Personen oder von Personen mit einer persönlichen* Verbundenheit und/oder enger Geschäftsbeziehung wahrgenommen werden. Die operative Gesamtführung und das weitere Personal dürfen kein Stimmrecht im leitenden Organ der Trägerschaft haben. Ausnahmen: Das Kantonale Sozialamt kann im Rahmen des Bewilligungsverfahrens Ausnahmen gewähren, falls die Trägerschaft einen geeigneten Nachweis über die Einhaltung der Unabhängigkeit von Trägerschaft und Institutionsleitung im Sinne von § 21 SLBV erbringt (beispielsweise in Form von statutarischen Regelungen). Die unabhängige Willensbildung des leitenden Organs der Trägerschaft ist jederzeit zu gewährleisten und Interessenskollisionen sind zu verhindern. |
Einreichung statutarischer Regelungen |
Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen dem leitenden Organ der Trägerschaft sowie der operativen Gesamtführung sind schriftlich klar festgelegt und vom leitenden Organ der Trägerschaft verabschiedet. | Einreichung von Organisations- und Betriebsreglement oder Handbuch zu Regelungen |
In Vereinen, Genossenschaften, Aktiengesellschaften sowie Gesellschaften mit beschränkter Haftung dürfen die operative Gesamtführung, die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisation sowie mit ihnen persönlich* verbundene Personen in den Vereins-, General-, und Gesellschafterversammlungen keine Stimmrechtsmehrheit innehaben. | Einreichung der Angaben zum Stimmrecht in den genannten Versammlungen |
Die Mitwirkung der Menschen mit Behinderung im leitenden Organ der Trägerschaft ist gemäss Anhang "Mitwirkung der Menschen mit Behinderung" gewährleistet. Übergangsfrist: Institutionen, die Ende 2023 über eine Betriebsbewilligung gemäss IEG verfügt haben, müssen diese Anforderung per 31. Dezember 2026 erfüllen. | Die Mitwirkung ist in geeigneter Form nachzuweisen. |
*Persönliche Verbundenheit besteht unter Ehegatten, Partnern und Partnerinnen, die in eingetragener Partnerschaft oder in stabiler eheähnlicher Beziehung leben, sowie unter Verwandten und Verschwägerten bis und mit dem zweiten Grade.
Anforderungen an die operative Führung
Anforderungen | Nachweise |
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Der Aufbau der Organisation und die Funktionen sind klar geregelt. | Einreichung von Organigramm und Funktionenbeschreibungen der Leitungspersonen. |
Die Gesamtführung der Organisation mit mindestens zwei verantwortlichen Leitungspersonen (Geschäftsführung und Stellvertretung oder Co-Leitung) ist klar festgelegt. Wird die Co-Leitung durch Paare/Ehepaare wahrgenommen, muss eine weitere operativ verantwortliche Person als Stellvertretung in der Bewilligung aufgeführt werden. | Gesuch mit Benennung aller Personen der Gesamtführung |
Die Geschäftsführung und deren Stellvertretung müssen aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserfahrung befähigt sein, die fachliche und operative Führung eines Angebots gemäss IFEG umzusetzen und sicher zu stellen:
Hinweise: In einem Geschäftsleitungsmodell können die Qualifikationen auf mehrere Personen verteilt werden. Je nach Angebots-/Zielgruppe können spezifische Ausbildungen erforderlich sein. In diesen Fällen kann das Kantonale Sozialamt zusätzliche Nachweise verlangen. Bei den in der Betriebsbewilligung geführten finanzverantwortlichen Personen stellt die Trägerschaft sicher, dass eine Überprüfung des Betreibungsregisterauszuges erfolgt ist. |
Einreichung:
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Die Geschäftsführung und deren Stellvertretung (bzw. die im Gesuch aufgeführten Geschäftsleitungspersonen) verfügen über einen guten Leumund. | Einreichung:
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Anforderungen an den Betrieb und das Angebot
Anforderungen | Nachweise |
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Schriftliche Aussagen über die Organisation und ihre Ausrichtung | Einreichung Leitbild |
Beschreibung der Betriebsorganisation, welche die Anforderungen der Basisqualität der SODK Ost+ Richtlinien Version Zürich. erfüllt und Bezug auf die Umsetzung der UNO Behindertenrechtskonvention nimmt. Insbesondere sind Angaben zu folgenden Punkten abzubilden:
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Einreichung eines Betriebs-, Begleitungs- und Betreuungskonzepts, sowie weiterführende schriftliche Regelungen |
Bezeichnung der/des zuständigen Heimärztin/Heimarztes mit Berufsausübungsbewilligung bei Gesuchen für den Bereich Wohnen gemäss Anleitung «Bestätigung Heimärztin Heimarzt» | Einreichung «Bestätigung Heimärztin Heimarzt» |
Effektiver Bedarf an Plätzen | Einreichung eines auf die beantragten Plätze abgestimmten Bedarfsnachweises (z.B. Bedarfsanalyse, Warte- oder Anfrageliste) |
Angaben aller Standorte und Platzzahlen | Gesuch mit genauer Bezeichnung aller Standorte |
Bauliche Anforderungen im Leistungsbereich Wohnen
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Einreichung der Grundrisse für das geplante Angebot |
Bauliche Anforderungen im Leistungsbereich Arbeit und Tagesgestaltung
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Einreichung der Grundrisse für das geplante Angebot |
Die aktuell gültigen feuerpolizeilichen Bestimmungen werden eingehalten, bzw. liegt deren Überprüfung nicht länger als 10 Jahre zurück. |
Einreichung des Protokolls der Feuerpolizei oder der Brandschutzfachperson VKS. |
Anforderungen an das Personal
Anforderungen | Nachweise |
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Das Personal ist fachlich und persönlich geeignet, seine Tätigkeiten, insbesondere die Begleit-, Betreuungs- und Befähigungsaufgaben, wahrzunehmen und entspricht in der Anzahl dem Betreuungsbedarf der Menschen mit Behinderung. Zur Sicherung der Betreuungsqualität kann das Kantonale Sozialamt Anforderungen zum Anteil Fachpersonal, zum Personalschlüssel sowie zur Anwesenheit des Personals machen. |
Einreichung: Stellenplan differenziert nach Funktionen und Ausbildungen des Personals und nach Angebotsbereich sowie Angaben zur Anwesenheit des Personals |
Das Personal ist im Regelfall mit einem Einzelvertrag bei der Institution festangestellt (unbefristet) und gewährt eine stabile, dauerhafte oder zumindest länger dauernde Begleitung und Betreuung. Leihpersonal und Personal mit befristeten Verträgen sind in Ausnahmen als Ergänzung zum bestehenden Personal möglich. Davon nicht betroffen sind befristete Verträge für Personen in Ausbildung oder für Praktika. | Einreichung von Vertragsunterlagen, Wochen- oder Monatsplanung des Personals, etc. nur bei Erstgesuchen |
Anforderungen an die Finanzen
Anforderungen | Nachweise |
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Es ist ein Finanzierungskonzept und ein Budget für die ersten drei Betriebsjahre zu erstellen. Dabei ist der Kontoplan von ARTISET IVSE zu verwenden. | Einreichung eines Businessplans für die ersten 3 Betriebsjahre (Finanzierungskonzept und Budget) |
Angaben zur Lohnsystematik Dabei sind insbesondere folgende Anforderungen zu erfüllen:
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Angaben zur Zweckbindung der finanziellen Mittel: In den Statuten müssen folgende Punkte, welche die Zweckbindung sicherstellen, geregelt werden:
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Anforderungen zum Vertrag zwischen Institutionen und Menschen mit Behinderung gemäss Kapitel 3.4 sind erfüllt. | Nachweise gemäss Kapitel 3.4 |
Anforderungen zu Rechnungslegung, Revision und Schwankungsfonds gemäss Kapitel 3.5 sind erfüllt. | Nachweise gemäss Kapitel 3.5 |
- Download Bestätigung Heimärztin oder Heimarzt DOCX | Deutsch | 157 KB
- Download Mitwirkung von Menschen mit Behinderung in Institutionen gemäss IFEG PDF | 1 Seiten | Deutsch | 67 KB
- Download Qualitätsrichtlinien SODK Ost+ Kanton Zürich Version 2024 PDF | 38 Seiten | Deutsch | 652 KB
- Download Merkblatt Beschwerdeverfahren in Institutionen gemäss IFEG PDF | 1 Seiten | Deutsch | 130 KB
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Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE