Anforderungen für eine Betriebsbewilligung

Details

Kapitelnummer
3.2
Publikationsdatum
21. November 2023
Kapitel
Betriebsbewilligung
Unterkapitel
Anforderungen für eine Betriebsbewilligung
Gültig seit / In Kraft seit
1. Januar 2024

Anforderungen an die Organisation

Anforderungen Nachweise
Die Organisation muss über eine Trägerschaft schweizerischen Rechts verfügen, der die interne Aufsicht obliegt. Die Trägerschaft muss
  • mindestens von drei gleichberechtigten stimmberechtigten Personen wahrgenommen werden,
  • wobei maximal zwei Personen persönlich* und/oder in enger Geschäftsbeziehung miteinander verbunden sein dürfen.
  • Sind zwei Personen auf diese Art verbunden, setzt sich das leitende Organ aus mindestens fünf gleichberechtigten Personen zusammen.
  • Die Trägerschaft und der/die Vorsitzende der Trägerschaft sind im Handelsregister eingetragen.
  Die weiterführenden Bestimmungen für die Institutionen mit Beitragsberechtigung sind in Kapitel 4.1 ausgeführt.
 
Einreichung des Handelsregisterauszuges
Ausnahme: Angebote von öffentlich-rechtlichen Körperschaften
 
Zweckbestimmung (Organisationszweck): Die IFEG-Angebote der Institution sind in der Zweckbestimmung im Handelsregister aufgeführt. Einreichung des Handelsregisterauszuges
Ausnahme: Angebote von öffentlich-rechtlichen Körperschaften
Die Organisationsform beinhaltet eine Trennung der operativen und strategischen Ebene:
Die Verantwortung für die Trägerschaft und den Betrieb darf nicht von denselben Personen oder von Personen mit einer persönlichen* Verbundenheit und/oder enger Geschäftsbeziehung wahrgenommen werden. Die operative Gesamtführung und das weitere Personal dürfen kein Stimmrecht im leitenden Organ der Trägerschaft haben. Ausnahmen: Das Kantonale Sozialamt kann im Rahmen des Bewilligungsverfahrens Ausnahmen gewähren, falls die Trägerschaft einen geeigneten Nachweis über die Einhaltung der Unabhängigkeit von Trägerschaft und Institutionsleitung im Sinne von § 21 SLBV erbringt (beispielsweise in Form von statutarischen Regelungen). Die unabhängige Willensbildung des leitenden Organs der Trägerschaft ist jederzeit zu gewährleisten und Interessenskollisionen sind zu verhindern.
 
Einreichung statutarischer Regelungen
Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen dem leitenden Organ der Trägerschaft sowie der operativen Gesamtführung sind schriftlich klar festgelegt und vom leitenden Organ der Trägerschaft verabschiedet. Einreichung von Organisations- und Betriebsreglement oder Handbuch zu Regelungen
In Vereinen, Genossenschaften, Aktiengesellschaften sowie Gesellschaften mit beschränkter Haftung dürfen die operative Gesamtführung, die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Organisation sowie mit ihnen persönlich* verbundene Personen in den Vereins-, General-, und Gesellschafterversammlungen keine Stimmrechtsmehrheit innehaben.
Einreichung der Angaben zum Stimmrecht in den genannten Versammlungen
 
Die Mitwirkung der Menschen mit Behinderung im leitenden Organ der Trägerschaft ist gemäss Anhang "Mitwirkung der Menschen mit Behinderung" gewährleistet. Übergangsfrist: Institutionen, die Ende 2023 über eine Betriebsbewilligung gemäss IEG verfügt haben, müssen diese Anforderung per 31. Dezember 2026 erfüllen. Die Mitwirkung ist in geeigneter Form nachzuweisen.

*Persönliche Verbundenheit besteht unter Ehegatten, Partnern und Partnerinnen, die in eingetragener Partnerschaft oder in stabiler eheähnlicher Beziehung leben, sowie unter Verwandten und Verschwägerten bis und mit dem zweiten Grade.

Anforderungen an die operative Führung

      Anforderungen Nachweise
Der Aufbau der Organisation und die Funktionen sind klar geregelt. Einreichung von Organigramm und Funktionenbeschreibungen der Leitungspersonen.
Die Gesamtführung der Organisation mit mindestens zwei verantwortlichen Leitungspersonen (Geschäftsführung und Stellvertretung oder Co-Leitung) ist klar festgelegt. Wird die Co-Leitung durch Paare/Ehepaare wahrgenommen, muss eine weitere operativ verantwortliche Person als Stellvertretung in der Bewilligung aufgeführt werden.   Gesuch mit Benennung aller Personen der Gesamtführung
Die Geschäftsführung und deren Stellvertretung müssen aufgrund ihrer Ausbildung und Berufserfahrung befähigt sein, die fachliche und operative Führung eines Angebots gemäss IFEG umzusetzen und sicher zu stellen:
  • Die Geschäftsführung einer Institution muss sowohl in pflegerisch-/agogischer als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht sowie für die Führung der Mitarbeitenden qualifiziert sein und über eidgenössisch anerkannte Ausbildungen verfügen. Die Stellvertretung der Geschäftsführung muss mindestens über eine eidgenössisch anerkannte Ausbildung im Gesundheits- oder Sozialbereich verfügen.
  • Die Geschäftsführung und deren Stellvertretung haben gemeinsam mindestens 160% Stellenprozente inne. Die Pensen der Gesamtführung gewährleisten eine stabile und lückenlose operative Führung der Institution.
  • Die verantwortlichen Personen der Gesamtführung sind im Regelfall mit einem Einzelarbeitsvertrag bei der Institution festangestellt (unbefristet) und gewähren eine stabile und stetige operative Führung. Leihpersonal oder befristete Anstellungen in Leitungspositionen sind in Ausnahmen und für eine befristete Zeitdauer bzw. als Übergangslösung möglich

Hinweise:  In einem Geschäftsleitungsmodell können die Qualifikationen auf mehrere Personen verteilt werden. Je nach Angebots-/Zielgruppe können spezifische Ausbildungen erforderlich sein. In diesen Fällen kann das Kantonale Sozialamt zusätzliche Nachweise verlangen. Bei den in der Betriebsbewilligung geführten finanzverantwortlichen Personen stellt die Trägerschaft sicher, dass eine Überprüfung des Betreibungsregisterauszuges erfolgt ist.  
Einreichung:
  • der Lebensläufe, bzw. beruflicher Werdegang
  • der relevanten Ausbildungsnachweise
  • von mindestens 2 Arbeitszeugnissen, die in Bezug auf die Ausführung der Funktion relevant sind
Die Geschäftsführung und deren Stellvertretung (bzw. die im Gesuch aufgeführten Geschäftsleitungspersonen) verfügen über einen guten Leumund. Einreichung:  
  • aktuelle Privat- und Sonderprivatauszüge Strafregister
  • Ausländische Strafregisterauszüge bei Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben oder seit weniger als 10 Jahren in der Schweiz leben.
  • Handschriftliche Erklärung aktuell in kein laufendes Strafverfahren involviert zu sein
 

Anforderungen an den Betrieb und das Angebot

Anforderungen Nachweise
Schriftliche Aussagen über die Organisation und ihre Ausrichtung Einreichung Leitbild
Beschreibung der Betriebsorganisation, welche die Anforderungen der Basisqualität der SODK Ost+ Richtlinien Version Zürich. erfüllt und Bezug auf die Umsetzung der UNO Behindertenrechtskonvention nimmt. Insbesondere sind Angaben zu folgenden Punkten abzubilden:
  • Beschreibung der Zielgruppe.
  • Beschreibung der Zeiten, in denen Begleitung und Betreuung stattfindet, sowie Ausführungen zu den Tagesabläufen.
  • Aussagen zum internen Beschwerdeweg (bis zur operativen Ebene) und einer definierten von der Gesamtführung unabhängigen Kontaktperson für Menschen mit Behinderung und Mitarbeitende bei Konflikten (vgl. Merkblatt «Beschwerdeverfahren in Institutionen gemäss IFEG»)
Einreichung eines Betriebs-, Begleitungs- und Betreuungskonzepts, sowie weiterführende schriftliche Regelungen
Bezeichnung der/des zuständigen Heimärztin/Heimarztes mit Berufsausübungsbewilligung bei Gesuchen für den Bereich Wohnen gemäss Anleitung «Bestätigung Heimärztin Heimarzt» Einreichung «Bestätigung Heimärztin Heimarzt»
Effektiver Bedarf an Plätzen Einreichung eines auf die beantragten Plätze abgestimmten Bedarfsnachweises (z.B. Bedarfsanalyse, Warte- oder Anfrageliste)
 
Angaben aller Standorte und Platzzahlen Gesuch mit genauer Bezeichnung aller Standorte
Bauliche Anforderungen im Leistungsbereich Wohnen  
  • Einzelzimmer verfügen über eine Grundfläche von mindestens 12m2
  • Einzelzimmer mit einer Grundfläche unter 12m2 von mindestens 11m2 verfügen über eine entsprechende Ausgleichsfläche zur alleinigen Nutzung (z.B. Schrank im Flur). Einzelzimmer mit einer Grundfläche unter 11m2 sind nicht bewilligungsfähig.
  • Kollektiv genutzte Räumlichkeiten stehen im Gebäude oder in kurzer Gehdistanz zur freien Verfügung.
  • Es besteht pro 4 Personen mindestens eine vollständige Nasszelle
 
Einreichung der Grundrisse für das geplante Angebot
Bauliche Anforderungen im Leistungsbereich Arbeit und Tagesgestaltung
  • Pro Arbeits- oder Tagesgestaltungsplatz stehen mindestens 5m2 zur Verfügung
  • Es stehen zweckmässige Garderoben zur Verfügung.
  • Es stehen ausreichend Nasszellen zur Verfügung.
  • Falls kein Essraum oder keine Cafeteria vorhanden ist, stehen zweckmässige Räumlichkeiten, wie bspw. ein Pausenraum, zur Verfügung.
  
Einreichung der Grundrisse für das geplante Angebot
Die aktuell gültigen feuerpolizeilichen Bestimmungen werden eingehalten, bzw. liegt deren Überprüfung nicht länger als 10 Jahre zurück.
 
Einreichung des Protokolls der Feuerpolizei oder der Brandschutzfachperson VKS.

Anforderungen an das Personal

Anforderungen Nachweise
Das Personal ist fachlich und persönlich geeignet, seine Tätigkeiten, insbesondere die Begleit-, Betreuungs- und Befähigungsaufgaben, wahrzunehmen und entspricht in der Anzahl dem Betreuungsbedarf der Menschen mit Behinderung. Zur Sicherung der Betreuungsqualität kann das Kantonale Sozialamt Anforderungen zum Anteil Fachpersonal, zum Personalschlüssel sowie zur Anwesenheit des Personals machen.
 
Einreichung:
Stellenplan differenziert nach Funktionen und Ausbildungen des Personals und nach Angebotsbereich sowie
Angaben zur Anwesenheit des Personals
 
Das Personal ist im Regelfall mit einem Einzelvertrag bei der Institution festangestellt (unbefristet) und gewährt eine stabile, dauerhafte oder zumindest länger dauernde Begleitung und Betreuung. Leihpersonal und Personal mit befristeten Verträgen sind in Ausnahmen als Ergänzung zum bestehenden Personal möglich. Davon nicht betroffen sind befristete Verträge für Personen in Ausbildung oder für Praktika. Einreichung von Vertragsunterlagen, Wochen- oder Monatsplanung des Personals, etc. nur bei Erstgesuchen

Anforderungen an die Finanzen

Anforderungen Nachweise
Es ist ein Finanzierungskonzept und ein Budget für die ersten drei Betriebsjahre zu erstellen. Dabei ist der Kontoplan von ARTISET IVSE zu verwenden. Einreichung eines Businessplans für die ersten 3 Betriebsjahre (Finanzierungskonzept und Budget)
Angaben zur Lohnsystematik Dabei sind insbesondere folgende Anforderungen zu erfüllen:
  • (Lohnbänder) müssen den Anforderungen, der Qualifikation, der Verantwortung und der Arbeitsleistung angemessen sein.
  • Die Grundsätze für die Entlohnung der Mitglieder der Geschäftsleitung orientieren sich an den Ansätzen in anderen, vergleichbaren Organisationen.
  • Variable Lohnbestandteile und Gratifikationen an die Mitarbeitenden und die Mitglieder des Leitungsgremiums orientieren sich an den Ansätzen in anderen, vergleichbaren Organisationen und sind nicht zweckentfremdend.
     
 
  • Einreichung eines Lohnreglements
  • Ausnahmen: Bei öffentlich-rechtlichen Trägerschaften entfällt die Einreichung
  • Übergangsfrist: Institutionen, die Ende 2023 über eine Betriebsbewilligung gemäss IEG verfügt haben, müssen diese Anforderung per 1. Januar 2025 erfüllen.
Angaben zur Zweckbindung der finanziellen Mittel: In den Statuten müssen folgende Punkte, welche die Zweckbindung sicherstellen, geregelt werden:
  • Reserven und Ausschüttungspolitik
  • Gewinnverwendung aus Tätigkeit gemäss SLBG
  • Verwendung zweckgebundener Mittel
  • Umgang mit über das einbezahlte Gesellschaftskapital hinausgehenden Mitteln bei einer Zweckänderung, Veräusserung oder Liquidation der Organisation
  • Dabei sind insbesondere folgende Anforderungen zu erfüllen:
  • Der verbleibende Jahresgewinn/Überschuss aus der Leistungserbringung (Tätigkeit gemäss SLBG) ist im Sinne der Zweckerfüllung gemäss Betriebs- und Betreuungskonzept zu verwenden und dient der langfristigen Sicherstellung des statutarischen Organisationszwecks.
  • Es dürfen aus Tätigkeit gemäss SLBG keine Dividenden ausgerichtet werden, welche eine angemessene marktübliche Verzinsung des liberierten Gesellschaftskapitals übersteigen. Es werden keine Zwischendividenden ausgerichtet.
  • Als zweckentfremdend gelten auch Ausschüttungen in Form von:
    • geldwerten Leistungen (Vorteilszuwendungen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Gewinnvorwegnahmen), wenn sie die Werte der aktuellen Richtlinien der Steuerverwaltung (inkl. Rundschreiben) überschreiten.
    • Transaktionen mit Nahestehenden, wenn sie zu vorteilhafteren Bedingungen wie für Dritte abgeschlossen werden.
  • Einreichung von Statuten und Reglementen für zweckgebundene Fonds
  • Ausnahmen: Bei öffentlich-rechtlichen Trägerschaften entfällt die Einreichung
  • Übergangsfrist: Institutionen, die Ende 2023 über eine Betriebsbewilligung gemäss IEG verfügt haben, müssen diese Anforderung per 1. Januar 2025 erfüllen.
Anforderungen zum Vertrag zwischen Institutionen und Menschen mit Behinderung gemäss Kapitel 3.4 sind erfüllt. Nachweise gemäss Kapitel 3.4
Anforderungen zu Rechnungslegung, Revision und Schwankungsfonds gemäss Kapitel 3.5 sind erfüllt.  Nachweise gemäss Kapitel 3.5

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Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

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