Leistungsbereiche IFEG

Details

Kapitelnummer
2.3
Publikationsdatum
17. April 2024
Kapitel
Geltungsbereich
Unterkapitel
Leistungsbereiche IFEG
Gültig seit / In Kraft seit
17. April 2024

Allgemeine Bestimmungen

Die Angebote von Institutionen gemäss IFEG beinhalten die regelmässige praktische und fachliche Unterstützung in der Regel am Standort bzw. Standorten und in der Infrastruktur der Institution, damit Menschen mit Behinderung möglichst selbstständig wohnen, arbeiten und ihren Tag gestalten können. Die Begleitung und Betreuung richtet sich dabei nach dem individuellen Bedarf und den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderung werden in den Institutionen unterstützt und befähigt, Entscheidungen zu treffen, um eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung und eine gesellschaftliche Teilhabe wahrzunehmen. Sie werden unterstützt und befähigt, um nach Möglichkeit in weniger stark begleiteten und betreuten Wohnformen zu leben und eine Reintegration im allgemeinen Arbeitsmarkt (1. Arbeitsmarkt) zu erreichen.

Für die Begleitung und Betreuung von mehr als drei Menschen mit Behinderung in Institutionen gemäss SLBG können Organisationen ein Gesuch um Betriebsbewilligung als Institution gemäss IFEG stellen. Die Bewilligung muss vor Aufnahme des Betriebs als Institution gemäss IFEG vorliegen.

IFEG-Institutionen können in folgenden drei Bereichen Leistungen der Begleitung und Betreuung anbieten:
 

  Leistungsbereich Wohnen (WH) (gemäss Art. 3 IFEG Wohnheime und andere betreute kollektive Wohnformen) Leistungsbereich Arbeit (gemäss Art. 3 IFEG Werkstätten*) Leistungsbereich Tagesgestaltung (TG) (gemäss Art. 3 IFEG Tagesstätten*)
Struktur der Angebote
  • Wohnen in der Institution, mindestens 4 Personen, die in Gruppen von mindestens 2 Personen zusammenwohnen.
  • Aussenwohngruppe, mindestens 2 Personen, die zusammen wohnen. Einzelstudios mit Institutionscharakter oder für Menschen mit besonderem Bedarf für Begleitung und Betreuung mit genehmigtem Sonderkonzept.
  • Wohnschulen und Wohntraining, mindestens 2 Personen, befristete Wohnplätze in Wohngruppen, teils mit integrierter Tagesstruktur
  • Strukturwohngruppe: Wohnplätze in Wohngruppen mit besonders intensiver Begleitung und Betreuung, teils in geschlossenen Settings
  • Begleitete Arbeitsplätze («A2») im ergänzenden Arbeitsmarkt (2. Arbeitsmarkt) an Standorten der Institution, z.B. in der Werkstatt, Produktion oder im Dienstleistungsbereich der Institution. Dies umfasst den Verkauf von Dienstleistungen oder Produkten an Dritte (externe Leistungen) oder z.B. Leistungen in der Küche oder Hauswartung (interne Leistungen).
  • Begleitete Arbeitsplätze («A1») im allgemeinen Arbeitsmarkt (1. Arbeitsmarkt). Der Mensch mit Behinderung hat einen Arbeitsvertrag mit der Institution, die ihn bei der Arbeit im allgemeinen Arbeitsmarkt begleitet und unterstützt.
  • Beschäftigung ohne Leistungsdruck (z.B. in einem Atelier von mindestens 4 Personen)
  • Tagesstrukturierende Programme ausserhalb des Wohnsettings (im Wohnen integrierte tagesstrukturierende Programme werden nur in Ausnahmefällen bewilligt)
Bedingung der Angebote
  • Kollektivhaushalte gemäss § 18 Abs. 2 SLBV, in denen mindestens zwei Personen in Wohngemeinschaften mit gemeinsam genutzten Wohnräumen leben.
  • Unterkunft an 365 Tagen mit Verpflegung
  • Individuelle Begleitung, Betreuung und Befähigung des Menschen mit Behinderung während mindestens 5 Tagen pro Woche vor Ort
  • Pensionsvertrag
  • Einstufung gemäss individuellem Betreuungsbedarf (IBB), sofern eine Beitragsberechtigung besteht und es in der Leistungsvereinbarung nicht anders geregelt ist.
  • Die Anwesenheit des Personals richtet sich nach dem individuellen behinderungsbeding-ten Bedarf der Personen in der Zielgruppe
  • Die Menschen mit Behinderung sind nicht Mieter/-in oder Untermieter/-in
  • Ausnahmen: In befristeten Wohntrainings kann das Kantonale Sozialamt von einzelnen Anforderungen abweichen.
  • Förderung und Unterstützung der individuellen beruflichen Fähigkeiten
  • Arbeitsvertrag gemäss OR zwischen dem Mensch mit Behinderung und der Institution gemäss IFEG
  • Sicherstellung behinderungsbedingter Fahrten von und zu den Angeboten der Arbeit
  • Positive Deckungsbeiträge: Finanzierung produktionsbedingter Aufwände durch Ver-kaufserlöse
  • Transparentes Lohnsystem und angemessener Lohn für die Menschen mit Behinderung
  • Kein Leistungsdruck Tagesstrukturierendes Programm
  • Einstufung gemäss individuellem Betreuungsbedarf (IBB), sofern eine Beitragsberechti-gung besteht und es in der Leistungsvereinbarung nicht anders geregelt ist.
  • Entgelt von maximal 100.- pro Monat ohne Arbeitsvertrag gemäss OR
  • Sicherstellung behinderungsbedingter Fahrten von und zu den Angeboten der Tagesgestaltung

*Arbeit und Tagesgestaltung werden unter dem Begriff Tagesstruktur zusammengefasst. 

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
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