Leistungsbereiche IFEG
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Allgemeine Bestimmungen
Die Angebote von Institutionen gemäss IFEG beinhalten die regelmässige praktische und fachliche Unterstützung in der Regel am Standort bzw. Standorten und in der Infrastruktur der Institution, damit Menschen mit Behinderung möglichst selbstständig wohnen, arbeiten und ihren Tag gestalten können. Die Begleitung und Betreuung richtet sich dabei nach dem individuellen Bedarf und den Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung. Menschen mit Behinderung werden in den Institutionen unterstützt und befähigt, Entscheidungen zu treffen, um eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung und eine gesellschaftliche Teilhabe wahrzunehmen. Sie werden unterstützt und befähigt, um nach Möglichkeit in weniger stark begleiteten und betreuten Wohnformen zu leben und eine Reintegration im allgemeinen Arbeitsmarkt (1. Arbeitsmarkt) zu erreichen.
Für die Begleitung und Betreuung von mehr als drei Menschen mit Behinderung in Institutionen gemäss SLBG können Organisationen ein Gesuch um Betriebsbewilligung als Institution gemäss IFEG stellen. Die Bewilligung muss vor Aufnahme des Betriebs als Institution gemäss IFEG vorliegen.
IFEG-Institutionen können in folgenden drei Bereichen Leistungen der Begleitung und Betreuung anbieten:
Leistungsbereich Wohnen (WH) (gemäss Art. 3 IFEG Wohnheime und andere betreute kollektive Wohnformen) | Leistungsbereich Arbeit (gemäss Art. 3 IFEG Werkstätten*) | Leistungsbereich Tagesgestaltung (TG) (gemäss Art. 3 IFEG Tagesstätten*) | |
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Struktur der Angebote |
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Bedingung der Angebote |
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*Arbeit und Tagesgestaltung werden unter dem Begriff Tagesstruktur zusammengefasst.
Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE