Der Kanton Zürich setzt sich für eine gesunde und attraktive Umwelt, das Klima, die Biodiversität, vorbildlichen Umgang mit Ressourcen sowie das Wohl der Tiere ein. Hier können Sie Bewilligungen beantragen, sich über kantonale Projekte und Messdaten informieren und erfahren, was Sie selber tun können oder müssen.
Auf dieser Seite
Was suchen Sie?
Die Themen Umwelt und Tiere können Sie in vielerlei Hinsicht betreffen:
- Sie suchen Informationen zu Themen wie Klimawandel, Wasserqualität, Biodiversität, Lärmbelastung oder dem Reisen mit Tieren.
- Sie möchten wissen, wo und wie Sie Förderbeiträge erhalten, zum Beispiel für eine Wärmepumpe oder für Naturschutzprojekte
- Sie benötigen eine Bewilligung. Zum Beispiel für eine Tankanlage, den Export von Tieren, zum Angeln oder im Naturschutz.
- Sie möchten einen Tierschutzfall oder ein Findeltier melden.
- Sie möchten wissen, welche Massnahmen der Kanton Zürich trifft, um seine Umweltziele zu erreichen?
In den verschiedenen Unterthemen erfahren Sie, welche erfolgreichen Ansätze, Projekte sowie Massnahmenpläne es im Kanton Zürich gibt und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht.
Weitere umweltrelevante Informationen zur Raumentwicklung, Planung, Umweltschutz auf der Baustelle etc. finden Sie unter dem Thema «Planen & Bauen».
Tiere
Im Themenbereich «Tiere» finden alle, die mit Tieren zu tun haben wichtige Informationen und Bewilligungsformulare. Dies betrifft Sie beispielsweise als:
- Tierärztin oder Tierarzt
- Landwirt oder Landwirtin
- (Heim-)Tierhalterin oder -halter
- Züchterin oder Züchter
- Anglerin oder Angler
- Jägerin oder Jäger
- Hundeausbildnerin oder -ausbildner
- Imkerin oder Imker
Ebenfalls finden Sie hier Informationen, wenn es um einen Tierschutzfall oder um einen Vorfall mit Hunden geht.
Umweltschutz
Wir sind für nachfolgende Generationen verantwortlich
Der Kanton Zürich schützt die Umwelt als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen – auch für künftige Generationen. Dabei geht es sowohl um die Vermeidung von Umweltbelastungen als auch um die Minderung oder Behebung entstandener Umweltbeeinträchtigungen.
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben ist der Kanton hinsichtlich ökologischen Verhaltens Vorbild gegenüber Gemeinden, Privatwirtschaft und Bevölkerung.
Umweltschutz funktioniert nur ganzheitlich
Umweltschutz ist eine komplexe Sache, denn eine Vielzahl von Teilproblemen und Normen müssen berücksichtigt werden. Zudem stehen einzelne Umweltbereiche wie zum Beispiel Boden, Wasser oder Luft in einem stetigen Wechselspiel und können deshalb nicht isoliert betrachtet werden.
Auch werden Umweltschäden oftmals erst durch das Zusammenwirken verschiedener Emissionsquellen hervorgerufen. Umweltprobleme wie Lärm, Wasser- und Luftqualität beeinflussen darüber hinaus noch die Gesundheit.
Umweltschutz ist eine typische Querschnittaufgabe und erfordert eine ganzheitliche, vernetzte Sicht- und Handlungsweise.
Wie der Kanton unsere Umwelt schützt
Verschiedene Rechtsgrundlagen bilden die Grundlage dafür, was wie geschützt werden soll: allen voran das Umweltschutzgesetz (USG), aber auch weitere Gesetze, Verordnungen sowie die kantonale Vollzugspraxis.
Der Schutz der Umwelt wird in erster Linie durch Vorschriften und Bewilligungen gewährleistet. Projekte, die sehr grosse Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten, unterliegen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Instrumente wie Massnahmenpläne oder Strategien (z.B. Massnahmenplan Luft, Massnahmenplan Abfall- und Ressourcenwirtschaft, Naturschutzgesamtkonzept, Raumplanungsbericht etc.) unterstützen die langfristige Planung sowie Umsetzung von Massnahmen für eine stetige Verbesserung der Umweltsituation.
Beobachten und Handeln
Der Kanton überwacht und misst Parameter der Gewässer- und Luftqualität und ergreift gegebenenfalls Massnahmen. Der Kanton stellt die wirtschaftliche und ressourcenschonende Versorgung mit Energie und Wasser sicher. Er regelt und kontrolliert die Entsorgung von Abwasser und Abfällen.
Verstösse gegen das Tierschutz- oder Umweltrecht – kein Kavaliersdelikt
Um die Vorschriften zum Schutz der Umwelt oder zum Tierschutz durchzusetzen, hat der Gesetzgeber strafrechtliche Konsequenzen, namentlich Busse und Gefängnis vorgesehen, falls vorsätzlich oder fahrlässig umweltrechtliche Normen oder der Tierschutz missachtet wurden. Es ist die Aufgabe der kommunalen Behörden, entsprechende Verstösse zu ahnden bzw. zur Anzeige zu bringen.
Zur Abklärung, ob ein Verstoss gegen gesetzliche Bestimmungen vorliegt sowie zur Beweismittelaufnahme, können folgende Stellen beigezogen werden:
- örtliche Polizei
- die Dienststelle Tier-/Umweltschutz der Kantonspolizei (Telefon 058 648 48 48)
- oder die kantonalen Fachstellen
Verstösse gegen den Tierschutz können Sie auch direkt auf dieser Seite melden.
Wer schützt?
Die Aufgabe, die Umwelt zu schützen, teilen sich Bund, Kanton, Gemeinden. Damit optimale Lösungen zum Schutz der Umwelt gefunden werden können, braucht es jedoch auch den Miteinbezug und die Unterstützung durch Unternehmungen und Private.
Unternehmen und Betriebe
Unternehmen & Betriebe müssen Umweltschutzvorschriften einhalten und werden darauf auch kontrolliert. Unternehmerinnen und Unternehmer sollen aber auch in ihrem eigenen Interesse ihre Energie- und Ressourceneffizienz verbessern und Schadstoffemissionen auf ein langfristig umweltverträgliches Mass reduzieren. Branchenvereinbarungen, Private Kontrolle sowie Eigenverantwortung sind diesbezüglich Stichworte (siehe Themenheft «Ressourcen- und energieeffiziente Betriebe»).
Private
Jeder Einzelne kann zur Bewahrung der Umwelt beitragen, indem er sich informiert, respektvoll mit (Umwelt-)ressourcen umgeht, nachhaltig konsumiert oder selber aktiv wird. Gerade im Naturschutz gibt es dazu viele Möglichkeiten.
Gemeinden
Der Kanton Zürich unterstützt die Zürcher Gemeinden bei ihren vielfältigen – und zum Teil komplexen – Vollzugsaufgaben zum Schutz der Umwelt. Hilfreich ist dafür der Wegweiser Bau & Umwelt, der im Detail Übersicht verschafft.
Umweltinfos
Eine Aufgabe des Kantons ist es, die Öffentlichkeit zu informieren:
- Zustand der Umwelt darlegen
- Rechenschaft zu den kantonalen Tätigkeiten abgeben
- komplexe Zusammenhänge anschaulich und verständlich präsentieren und in grössere Zusammenhänge einordnen
- Gemeinden, Betrieben oder speziellen Interessengruppen (Bauherrschaften, Planerinnen, Jagdinteressierte, Veterinäre etc.) wichtige und nützliche Informationen zur Verfügung stellen
Dies geschieht in den einzelnen Themenunterseiten oder themenübergreifend in der Zürcher Umweltpraxis und im Umweltbericht.
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