Wer ein verlorenes Tier findet, muss dies unverzüglich der Findeltiermeldestelle seines Wohnkantons mitteilen. Auch vermisste Tiere können gemeldet werden. Im Kanton Zürich betreibt das Veterinäramt die kantonale Meldestelle für Findeltiere.
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Meldepflicht für Findeltiere
Wer ein verlorenes Tier findet, muss dies unverzüglich der Findeltiermeldestelle seines Wohnkantons mitteilen (Art. 720a ZGB). Kann die Eigentümerin oder der Eigentümer des Tieres innerhalb von zwei Monaten nicht gefunden werden, geht das Tier ins Eigentum der Finderin oder des Finders über, sofern sie oder er das Tier während dieser zwei Monaten bei sich aufgenommen und betreut hat und das Tier adoptieren möchte (Art. 722 ZGB). Hierzu gibt die kantonale Findeltiermeldestelle das entsprechende Tier frei.
Tier gefunden? Tier vermisst?
Gefundene und vermisste Katzen, Wellensittiche, Schildkröten und andere Tiere können online bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ) registriert werden. Die Online-Meldung bei der STMZ ist gratis.
Fund- und Vermisstmeldungen werden auch per Telefon, Fax oder Post entgegengenommen. Kontakt siehe unten.
Wohin mit einem gefundenen Tier?
Meist bleiben gefundene Tiere bei der Finderin oder dem Finder. Das Tier muss dabei angemessen versorgt und gepflegt werden. Sollte die Finderin oder der Finder das Findeltier nicht beherbergen können, muss das Tier in ein Tierheim o. ä. gebracht werden.
Exotische Findeltiere
Exotische Tiere und solche, für die man eine Bewilligung oder eine Ausbildung benötigt, müssen bei einer fachkundigen Person untergebracht werden. Bei der Suche nach einer passenden Person hilft das zuständige kantonale Veterinäramt.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Meldestelle für Findeltiere