Naturschutzgebiete, Obstgärten und artenreiche Wiesen sind ökologisch wertvolle Lebensräume. Deshalb fördert der Kanton Zürich ihre Pflege mit Unterstützungsbeiträgen an Private und Gemeinden.
Beitragsarten
Der Kanton unterstützt die Pflege von
- Naturschutzgebieten mit überkommunaler Bedeutung
- überkommunale Obstgärten
Diese Beiträge ergänzen die ökologischen Beiträge des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW).
Ausserdem kann der Kanton Beiträge an Private und Gemeinden für Naturschutzleistungen entrichten.
Bewirtschaftungsbeiträge
Der Kanton entschädigt die Pflege von Naturschutzgebieten mit überkommunaler Bedeutung. In diesen Bewirtschaftungsbeiträgen sind die entsprechenden Beiträge für ökologischen Leistungen gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV) des Bundes enthalten. Die Beiträge werden an die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter der Flächen ausbezahlt. Beitragshöhen und Pflegevorschriften finden Sie im PDF «Bewirtschaftungsbeiträge für Naturschutzleistungen».
Qualitätsbeiträge QII
Der Kanton Zürich und das BLW fördern mit Qualitätsbeiträgen die Arten- und Lebensraumvielfalt. Dazu gehören zum Beispiel Obstgärten, Hecken oder Wiesen. Für die Qualitätsstufen QI und QII gelten unterschiedliche Anforderungen. Um die Qualitätsstufe QII zu erreichen, beachten Sie die folgenden Weisungen:
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Staatsbeiträge
Der Kanton Zürich kann Staatsbeiträge an Private und Gemeinden für Naturschutzleistungen entrichten. Diese Beiträge fördern Projekte, in denen bedrohte Arten oder wertvolle Lebensräume geschaffen oder aufgewertet werden. In den nachfolgenden Merkblättern finden Sie weitere Informationen und das Gesuchsformular.
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Amt für Landschaft und Natur - Fachstelle Naturschutz
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