Unsere Gesellschaft ist von einer stabilen Energieversorgung abhängig. Ein sparsamer und nachhaltiger Umgang mit Energie ist wichtig, um einer Mangellage vorzubeugen. Hier finden Sie Informationen zur aktuellen Lage, Energiesparmöglichkeiten und Vorsorgemassnahmen.
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Aktuelle Lage
Aktuell ist die Energieversorgung der Schweiz sichergestellt. Es besteht weder in der Strom- noch in der Erdgasversorgung eine Mangellage.
Strom ist grundsätzlich ein knappes Gut. Die Versorgungslage ist weiterhin mit Unsicherheiten behaftet. Ein haushälterischer Umgang mit Energie ist generell sinnvoll. Es wird empfohlen, die Sparanstrengungen weiterzuführen sowie die Notfallkonzepte für Vorsorgemassnahmen weiterzuentwickeln und umzusetzen.
Der Bund analysiert die allgemeine Versorgungslage der Schweiz regelmässig. Aktuelle Informationen sind auf folgenden Webseiten aufrufbar:
Newsletter Energiemangellage des Kantons Zürich
- Newsletter Energiemangellage vom Dezember 2024
- Newsletter Energiemangellage vom März 2024
- Newsletter Energiemangellage vom Januar 2024
- Newsletter Energiemangellage vom Oktober 2023
- Newsletter Energiemangellage vom Februar 2023
- Newsletter Energiemangellage vom Januar 2023
- Newsletter Energiemangellage vom Dezember 2022
Zuständigkeiten
Bund
Bundesrat
Der Bundesrat ist das oberste Führungsgremium und Krisenmanager während einer Energiemangellage.
Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL)
Der Bund ist bei der Umsetzung möglicher Massnahmen auf dem Gebiet der Elektrizität auf die Kompetenzen der Privatwirtschaft angewiesen. Deshalb hat er die Vollzugsaufgabe dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) übertragen. Dieser hat dazu die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) gegründet.
Kriseninterventionsorganisation für die Gasversorgung in ausserordentlichen Lagen (KIO)
Für die Vorbereitung und Durchführung von Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Gasmangellage ist die die Kriseninterventionsorganisation für die Gasversorgung in ausserordentlichen Lagen (KIO) zuständig.
Wirtschaftliche Landesversorgung
Die wirtschaftliche Landesversorgung ist ein Zusammenschluss von Akteuren der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand. Ihr Ziel ist die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen. Dazu gehört auch die Energie (Strom, Gas, Erdöl).
Im Normalfall organisiert die Privatwirtschaft diese Versorgung. In ausserordentlichen Lagen, wenn die Selbstregulierung nicht mehr funktioniert, greift der Bund lenkend ein. Die Kantone und Gemeinden unterstützen den Bund bei der Umsetzung seiner sogenannten Bewirtschaftungsmassnahmen. Es gibt u.a. solche sowohl zur Verminderung des Energieverbrauchs als auch zur Lenkung des Energieangebots.
Kanton Zürich
Der Kanton Zürich unterstützt den Bund in der Kommunikation, gibt ergänzende Informationen weiter und ist zuständig für die Krisenbewältigung im Rahmen kantonaler Aufgaben sowie innerhalb der eigenen Betriebe und der Verwaltung. Dazu gehören zum Beispiel die Durchsetzung von Massnahmen oder die Bewältigung der Folgen einer Energiemangellage.
Der im Herbst 2022 vom Regierungsrat eingesetzte Führungsausschuss wurde im Frühling 2023 aufgrund der besseren Ausgangslage sistiert. Trotzdem treffen sich dessen Mitglieder weiterhin periodisch zum Informationsaustausch in Form einer Koordinationsgruppe. Bei Bedarf wäre damit eine Reaktivierung des Führungsausschusses jederzeit möglich.
Kantonale Führungsorganisation und Bevölkerungsschutz
Die Kantonale Führungsorganisation (KFO) und die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes sind auf die Bewältigung von ausserordentlichen Ereignissen vorbereitet. Die KFO bezieht die wesentlichen Akteure bei der Planung und Umsetzung von Massnahmen im Auftrag des Regierungsrates mit ein.
Um die Folgen von Stromausfällen oder einer Strommangellage zu bewältigen, kommen die Vorsorgekonzepte und Leistungen des Bevölkerungsschutzes zum Einsatz. Sie beruhen auf der Bewältigung länger dauernder Stromausfälle.
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Koordinationsgruppe Energiemangellage
Folgende Organisationen sind in der Koordinationsgruppe vertreten:
Vorteile:
- Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL, Leitung
- Kantonspolizei
- Amt für Wirtschaft
- Amt für Informatik
- Personalamt
- Immobilienamt
- Generalsekretariat der Gesundheitsdirektion
- Kommunikationsabteilung des Regierungsrates (Staatskanzlei)
- Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen, Kriseninterventionsorganisation Gas, Elektrizitätswerke des Kantons Zürich
- Verband der Gemeindepräsidien und weitere Vertreterinnen und Vertreter von Gemeinden
Arbeitsgruppe Innerbetriebliches
Darin sind vertreten:
Vorteile:
- Immobilienamt, Leitung
- Amt für Informatik
- Personalamt
- Vertreterinnen und Vertreter aller Direktionen
Es ist möglich, dass weitere Gremien entstehen, etwa «Themenspezifische runde Tische».
Energiemangellage: Organisation Kanton Zürich
Gemeinden
Die Gemeindestellen für wirtschaftliche Landesversorgung (GWL) sollen innerhalb der kommunalen Gremien sowie gegenüber der Öffentlichkeit über die Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung informieren und aufklären. Sie ergänzen die Kommunikationsbemühungen des Bundes und des Kantons mit gemeindespezifischen Informationen und über lokale Kanäle. Direkte Vollzugsaufgaben haben die Gemeinden im Fall einer Energiemangellage allenfalls bei der Kontrolle und Durchsetzung der angeordneten Verbrauchseinschränkungen.
Der vom kantonalen Führungsausschuss Energiemangellage erarbeitete Leitfaden unterstützt die Gemeinden bei den Vorbereitungsaufgaben zur Bewältigung einer Energiemangellage.
Weiterführende Informationen
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- Studie zur kurzfristigen Versorgungssicherheit Schweiz (PDF) | Bundesamt für Energie (BfE)
- Nationale Risikoanalyse von Katastrophen und Notlagen | Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS)
- Bericht zur nationalen Risikoanalyse (PDF) | Katastrophen und Notlagen Schweiz (KNS)
- Förderprogramme für Energie und Mobilität | Energiefranken
- Energie: Stärkung der Versorgungssicherheit | Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
- Bundesgesetz für die wirtschaftliche Landesversorgung
- Verordnung über die wirtschaftliche Landesversorgung
- Bundesgesetz über die Stromversorgung
- Stromversorgungsverordnung
- Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft
- Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Gaswirtschaft
- Kantonale Verordnung zum Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung
Innerbetriebliche Massnahmen der kantonalen Verwaltung
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Kontakt
Auskunft Energiemangellage
Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr
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