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Der Regierungsrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons. Er wahrt die Verfassung und setzt die Gesetze, Verordnungen und die Beschlüsse des Kantonsrates um. Die sieben Mitglieder werden alle vier Jahre vom Volk gewählt.
Grusswort
Liebe Zürcherinnen und Zürcher, liebe Gäste: Wir haben das Privileg, in einem schönen und sicheren Kanton zu leben. In Bezug auf Arbeiten, Wohnen, Freizeit, Bildung, Sicherheit, Verkehr, Umwelt und Gesundheit haben wir eine der höchsten Lebensqualitäten der ganzen Welt. Der Kanton Zürich ist wettbewerbsstark und gehört zu den wichtigsten Innovationsstandorten Europas. Dazu tragen neben den Unternehmen auch unsere hervorragenden Hochschulen und Universitäten bei. Die Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung ist auf hohem Niveau sichergestellt und Zürich geniesst als Standort für Spitzenmedizin über die Grenzen hinaus einen hohen Stellenwert.
Dass dies so ist, ist nicht selbstverständlich.
Diese gute Ausgangslage verdanken wir engagierten Menschen und Unternehmen, die wertvolle Arbeit leisten, welche der ganzen Gesellschaft zugutekommen. Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, für sie gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie bei ihrem Wirken grösstmögliche Freiheit geniessen und sich entfalten können.
Der Kanton Zürich ist aktuell gut aufgestellt. Doch er sieht sich auch mit Herausforderungen konfrontiert. Aufgrund des Bevölkerungswachstums, um eine zu nennen, ist er in vielen Bereichen gefordert.
Tragen wir unserem Kanton Sorge und entwickeln ihn gemeinsam weiter, damit er auch in Zukunft lebenswert bleibt.
Natalie Rickli, Regierungspräsidentin
Mehr über den Regierungsrat
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Für die Amtsdauer vom 1. Mai 2024 bis zum 30. April 2025 hat der Regierungsrat Natalie Rickli zu seiner Präsidentin und Dr. Martin Neukom zu seinem Vizepräsidenten gewählt.
Die Reihenfolge der Wahl zur Präsidentin oder zum Präsidenten erfolgt nach dem Amtsalter. Jedes neu gewählte Mitglied des Regierungsrates hat üblicherweise zuerst ein Präsidialjahr aller amtsälteren Kolleginnen und Kollegen abzuwarten. Erst danach erfolgt die Wahl zur Vizepräsidentin oder zum Vizepräsidenten und dann anschliessend zur Regierungspräsidentin oder zum Regierungspräsidenten.
Wurden mehrere Regierungsmitglieder an demselben Datum in den Regierungsrat gewählt, hat das (lebens)ältere Mitglied Vorrang.
Der Regierungsrat kann bei begründeten Ausnahmen von dieser Regel abweichen, beispielsweise kann er bei gleichzeitiger Übernahme einer neuen Direktion das Präsidialjahr um ein Jahr verschieben.
Direktion | Vorsteherin oder Vorsteher | Stellvertretung |
---|---|---|
Direktion der Justiz und des Innern | Jacqueline Fehr | Natalie Rickli |
Sicherheitsdirektion | Mario Fehr | Carmen Walker Späh |
Finanzdirektion | Ernst Stocker | Mario Fehr |
Volkswirtschaftsdirektion | Carmen Walker Späh | Martin Neukom |
Gesundheitsdirektion | Natalie Rickli | Dr. Silvia Steiner |
Bildungsdirektion | Dr. Silvia Steiner | Jacqueline Fehr |
Baudirektion | Dr. Martin Neukom |
Ernst Stocker |
Staatskanzlei | Dr. Kathrin Arioli | Dr. Peter Hösli |
- Download Interessenbindungen von Regierungspräsidentin Natalie Rickli PDF | 2 Seiten | Deutsch | 130 KB
- Download Interessenbindungen von Regierungsrat Dr. Martin Neukom PDF | 3 Seiten | Deutsch | 132 KB
- Download Interessenbindungen von Regierungsrat Ernst Stocker PDF | 3 Seiten | Deutsch | 226 KB
- Download Interessenbindungen von Regierungsrat Mario Fehr PDF | 3 Seiten | Deutsch | 138 KB
- Download Interessenbindungen von Regierungsrätin Carmen Walker Späh PDF | 3 Seiten | Deutsch | 235 KB
- Download Interessenbindungen von Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner PDF | 3 Seiten | Deutsch | 134 KB
- Download Interessenbindungen von Regierungsrätin Jacquelin Fehr PDF | 3 Seiten | Deutsch | 238 KB
Aufgaben und Beschlüsse
Die sieben vollamtlich tätigen Mitglieder des Regierungsrates werden alle vier Jahre im Mehrheitswahlverfahren (Majorzwahl) vom Volk gewählt. Sie stehen den sieben Direktionen der kantonalen Verwaltung vor. Sie bilden die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons (Exekutive). Ihre Beschlüsse fassen die Regierungsmitglieder gemeinsam als Kollegialbehörde.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Regierungsrates zählen:
- Festlegung der mittel- und langfristigen Ziele der Regierungspolitik
- Vorbereitung des Budgets
- Vollzug von Gesetzen und Kreditbeschlüssen
- Leitung der kantonalen Verwaltung mit insgesamt rund 33'000 Beschäftigten
- Anstellung des obersten Verwaltungskaders
- Ausarbeitung von Entwürfen für Verfassungsänderungen, für Gesetze und Gesetzesänderungen und für Kreditbeschlüsse zuhanden des Kantonsrates beziehungsweise der Stimmberechtigten
- Aufsicht über Behörden
- Erstellung der Jahresrechnung und des Geschäftsberichts, Vertretung des Kantons nach aussen, in erster Linie gegenüber dem Bund und anderen Kantonen
- Aushandeln von internationalen und interkantonalen Verträgen
- Entscheid über verwaltungsrechtliche Rekurse
Politische Planung, Finanzen und Beteiligungen
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Ausgehend von einer breit abgestützten Lagebeurteilung legt der Regierungsrat die politische Planung für die nächsten vier Jahre vor.
Mit dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) legt der Regierungsrat die mit der Kantonstätigkeit zu erzielenden Wirkungen, die zu erbringenden Leistungen sowie deren Finanzierung für die folgenden vier Jahre fest. Im Geschäftsbericht gibt der Regierungsrat Rechenschaft über die Kantonstätigkeit im vergangenen Jahr.
Der Kanton beteiligt sich an selbständigen Organisationen und Unternehmen, die öffentliche Aufgaben erfüllen. Um den Umgang mit diesen zu regeln, hat der Regierungsrat Richtlinien über die Public Corporate Governance festgelegt.
Broschüre
Regierungsfotos 2024
Die Fotos der Gesamtregierung und die Porträts der Exekutivmitglieder werden von der Staatskanzlei zur Verfügung gestellt. Sie dürfen von offiziellen Stellen und Medienschaffenden zur Kommunikation im Zusammenhang mit der Regierung verwendet werden. Andere Zwecke sind nicht vorgesehen.
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Kontakt
Regierungsrat des Kantons Zürich