Kommissionen des Regierungsrates

Für die Beratung und Vorbereitung seiner Geschäfte kann der Regierungsrat Kommissionen einsetzen. Sie können auch mit der Beaufsichtigung von selbstständigen Verwaltungseinheiten, Organisationen und Personen beauftragt werden.

Mitglieder der Kommissionen 

Der Regierungsrat setzt Kommissionen durch einen Beschluss ein und regelt durch eine entsprechende Verordnung die Grundzüge ihrer Aufgaben.

Zuständigkeiten und Organisation

Kommissionen werden administrativ einer Direktion oder der Staatskanzlei zugeordnet.

Wer in welcher Kommission Einsitz hat

Die Mitglieder der einzelnen Kommissionen sind im Staatskalender (erhältlich als PDF) unter der jeweiligen Kommission aufgeführt.

Kontakt

Staatskanzlei - Regierungskommunikation

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 59 00

E-Mail

kommunikation@sk.zh.ch