Tripartite Kommission

Die Tripartite Kommission beobachtet den Arbeitsmarkt in Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge, führt bei Lohnunterbietungen durch Arbeitgebende Verständigungsverfahren durch, kann u.a. Normalarbeitsverträge erlassen und die Allgemeinverbindlicherklärung bestehenden GAV beantragen.

Aufgaben

Die tripartite Kommission für arbeitsmarktliche Aufgaben des Kantons Zürich (TPK) setzt sich aus je vier Vertretern von Kanton, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen und dem Sekretariat zusammen. Die Kommission ist ein unabhängiges Gremium und steht unter dem Vorsitz von Dr. Fabian Streiff, Chef Amt für Wirtschaft (AWI). Die Mitglieder werden jeweils für eine Legislaturperiode gewählt.

Die TPK beobachtet den Arbeitsmarkt und legt Risikobranchen fest, in welchen die kantonale Kontrollstelle Arbeitsmarkt in ihrem Auftrag die vom Gesetz geforderten Kontrollen bezüglich Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen in Branchen ohne allgemein verbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) durchführt. Ausserdem kontrolliert die TPK die Einhaltung von Normalarbeitsverträgen mit zwingenden Mindestlöhnen (NAV).

Bei festgestellten Lohnunterbietungen durch Entsendeunternehmen oder Schweizer Arbeitgeber führt die TPK Verständigungsverfahren auf Lohnnachzahlung und gegebenenfalls Vertragsanpassung durch. Bei Missbräuchen, welche ein bestimmtes Ausmass erreichen und negative Auswirkungen auf das Lohngefüge einer Branche mit sich bringen, kann die TPK die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Bestimmungen über die minimale Entlöhnung und die ihr entsprechenden Arbeitszeiten eines bestehenden Gesamtvertrages beantragen. Existiert in der betroffenen Branche kein Gesamtarbeitsvertrag, kann die TPK beim Regierungsrat den Erlass eines zeitlich befristeten Normalarbeitsvertrages mit zwingenden Mindestlöhnen beantragen (NAV).

Verständigungsverfahren
im Bereich TPK

Stand der durchgeführten Verständigungsverfahren i.S.v. Art. 360b Abs. 3 OR im Bereich TPK (in Branchen ohne ave GAV):

1. Januar bis 31. Oktober 2024: 364

Mitglieder TPK

Der Regierungsrat hat für die Legislaturperiode 2023 - 2027 folgende Personen in die tripartite Kommission gewählt:

Präsident

Name Funktion
Dr. Fabian Streiff Chef des Amtes für Wirtschaft

Vertreter und Vertreterinnen der Arbeitgeberorganisationen

Name                                                 Funktion
Christian Bretscher Geschäftsführer Zürcher Bankenverband
Thomas Hess Geschäftsleiter KMU- und Gewerbeverband Kanton Zürich (KGV)
Diego de Pedrini Geschäftsführer Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberverbände der Industrie (VZAI)
Hans Strittmatter Geschäftsleiter Arbeitgeber Zürich (VZH)

Vertreter und Vertreterinnen der Arbeitnehmerorganisationen

Name                                               
Funktion
Björn Resener Geschäftsführer des Gewerkschaftsbundes Kanton Zürich
Sabina Erni Leiterin Beruf und Innovation, Kaufmännischer Verband Zürich
Petra Däscher Regionalverantwortliche Gewerkschaft Syna Kanton Zürich und Schaffhausen
Serge Gnos Co - Geschäftsleiter Unia Zürich-Schaffhausen, Zürich

Kantonsvertreter

Name Funktion
Markus Bärtschiger Stadtpräsident Schlieren
Ernst Markus Gemeindepräsident Küsnacht
Marc Gysin Direktor Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich

Sekretariat der tripartiten Kommission

Name Funktion
Christina Disler Leiterin Sekretariat TPK

Sekretariat

Die TPK tagt mindestens vier Mal pro Jahr, die operativen Tätigkeiten hat sie an das Sekretariat delegiert. Das Sekretariat steht unter der Aufsicht der Vorsitzenden und hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Bereitstellung von Unterlagen und Informationen, welche die Kommission zur Festlegung der orts- , berufs- und branchenüblichen Löhne benötigt
  • Vorbereitung der Sitzungen und Protokollführung
  • Beurteilung von eingehenden Meldungen betreffend missbräuchlicher Arbeitsbedingungen und Verstössen gegen das Entsendegesetz
  • Weiterleitung von eingehenden Meldungen an die zuständigen Instanzen
  • Periodische Berichterstattung über eingegangene Anzeigen
  • Umsetzung der Kommissionsbeschlüsse, insbesondere die Organisation der Kontrollen und Durchführung der Verständigungsverfahren.  

Kontakt

Tripartite Kommission

Adresse

Postfach
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 91 00

Sekretariat

E-Mail

sekretariat@tpk.zh.ch