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Die Staatsschreiberin steht der Regierung beratend und unterstützend zur Seite. Sie bereitet zusammen mit ihren Mitarbeitenden die wöchentliche Regierungsratssitzung vor, an der sie mit beratender Stimme teilnimmt. Sie wird vom Regierungsrat gewählt.
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Funktion der Staatsschreiberin
Als Staatsschreiberin leite ich die Staatskanzlei. Ich wurde vom Regierungsrat gewählt und bin der Regierungspräsidentin oder dem Regierungspräsidenten unterstellt.
In meiner Funktion stehe ich der Regierung beratend und unterstützend zur Seite. Ich bereite zusammen mit meinen Mitarbeitenden die wöchentliche Regierungsratssitzung vor. Dabei prüfe ich die Anträge der Direktionen formell und sprachlich. An den Regierungsratssitzungen nehme ich mit beratender Stimme teil und verarbeite anschliessend die getroffenen Beschlüsse. Als Staatsschreiberin bin ich ausserdem verantwortlich für die Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung 2025+.
Zur Person
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1988–1990
Assistentin am Rechtswissenschaftlichen Seminar der Universität Zürich
1990–1998
Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Zürich
1999–2011
Leiterin der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Zürich
2011–2013
Generalsekretärin der Direktion des Innern des Kantons Zug
2013–2017
Generalsekretärin des Obergerichts des Kantons Bern
Frühere nebenberufliche Tätigkeiten
- Lehrbeauftragte für öffentliches Recht an der Universität Zürich und an der Fernuniversität Schweiz
- Ersatzmitglied des Zürcher Verwaltungsgerichts
1988
Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Zürich
1991
Doktorat der Rechtswissenschaft an der Universität Zürich
2004
Master of Science in Organisationsentwicklung, Universität Klagenfurt
Schwerpunkt Digitale Transformation
Digitale Prozesse prägen unseren Alltag – von Online-Einkäufen bis zu Behördengängen und dem Einsatz künstlicher Intelligenz. Die digitale Zusammenarbeit verändert unsere Arbeitsweise und macht zugleich unsere Abhängigkeit von Technologie sichtbar.
Auch der Staat steht in der Verantwortung, Effizienz und Qualität mit dem Schutz der Privatsphäre in Einklang zu bringen. Der Kanton Zürich hat in den letzten Jahren nebst der Schaffung rechtlicher Grundlagen weitere wichtige Schritte unternommen: Mit dem Zürikonto, digitalen Bewilligungsverfahren und dem AGOV-Login stehen zentrale Angebote bereit.
Auf diesen Erfolgen möchten wir aufbauen. Der Regierungsrat hat mit den Beschlüssen Nr. 45/2025 und 635/2025 die Strategie Digitale Verwaltung 2025+ festgesetzt. Sie bildet die Grundlage für die weiteren Fortschritte bei der digitalen Transformation der kantonalen Verwaltung.