In ausserordentlichen Lagen gewährleistet die Kantonale Führungsorganisation (KFO) die Grundversorgung der Bevölkerung sowie den Schutz, die Rettung und die Betreuung von Menschen und Tieren.
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Aufgaben der Kantonalen Führungsorganisation
Bei umfassenden und andauernden Grossereignissen sowie bei ausserordentlichen Lagen, die den Kanton betreffen oder eine überkantonale Bedeutung aufweisen, wird die Kantonale Führungsorganisation (KFO) eingesetzt.
Sie unterstützt den Regierungsrat bei der Umsetzung des Bevölkerungsschutzgesetzes (BSG), das in ausserordentlichen Lagen die Grundversorgung der Bevölkerung gewährleistet sowie den Schutz, die Rettung und Betreuung von Mensch und Tier, natürlichen Lebensgrundlagen, Kulturgütern und Sachwerten sicherstellt.
Entscheidungshoheit
Die strategische Gesamtleitung der Führungsorganisation liegt beim Regierungsrat. Die operative Gesamtleitung übernimmt in der Regel der Kommandant der Kantonspolizei. Zur Bewältigung des Ereignisses wird der Kantonspolizei ein Stab von Fachspezialistinnen und Fachspezialisten zur Seite gestellt. Dieser übernimmt ständige Funktionen und wird ereignisbezogen und bedarfsgerecht ad hoc zusammengestellt.
Vernetzte Zusammenarbeit
Der Fachstab der Kantonalen Führungsorganisation setzt sich aus den Führungspersonen der folgenden Ämter/Stellen zusammen:
- Regierungskommunikation
- Kantonale Feuerwehr (Gebäudeversicherung Zürich)
- Kantonsärztlicher Dienst (Gesundheitsdirektion)
- Kantonspolizei (Sicherheitsdirektion)
- Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Baudirektion)
- Amt für Militär und Zivilschutz (Sicherheitsdirektion)
Risikomanagement
Im Rahmen des Risikomanagement Bevölkerungsschutz werden alle relevanten Bedrohungen erfasst und bewertet. Zudem werden vorhandene Konzepte zur Prävention von Schaden und zur Bewältigung von Katastrophen oder Ereignissen regelmässig überprüft und lagegerecht angepasst.
Ausbildungsangebote für Gemeinden
Die Kantonspolizei unterstützt im Namen der KFO die Gemeinden bei Aufbau, Organisation und Ausbildung ihrer Führungsorgane (GFO/RFO). Dazu bieten die KFO und die Kantonspolizei verschiedene Ausbildungen an.
Informationsveranstaltungen
Alle vier Jahre nach den Kommunalwahlen organisiert die Kantonspolizei mehrere Informationsveranstaltungen für alle Zürcher Gemeinden. Dabei werden den wiedergewählten und neuen Sicherheitsvorständen der Gemeinden und den Stabschefs der GFO/RFO das System Bevölkerungsschutz mit den Leistungen des Kantons aufgezeigt. Zudem werden die Verantwortlichkeiten von KFO und GFO/RFO im Ereignisfall erläutert.
Beratungsgespräche
Die Kantonspolizei orientiert in Gesprächen die Gemeinden über Aufbau, Ausbildung, Organisation und Verantwortlichkeiten der kommunalen Führungsorgane (GFO/RFO).
Aus-/Weiterbildung in Stabsarbeit
Den GFO/RFO bietet die Kantonspolizei auf Anfrage Aus- und Weiterbildungssequenzen in der Stabsarbeit eines kommunalen Führungsorgans an. Gemeinsam geübt wird der Stabsarbeitsprozess, sodass die einzelnen Prozessschritte funktionsbezogen und stufengerecht klar sind. Und die Führungstätigkeiten werden anhand des Führungskreislaufs aufgezeigt.
Stabsrahmenübungen
Auf Anfrage hin unterstützt die Kantonspolizei die GFO/RFO beim Anlegen und bei der Durchführung von realitätsnahen Übungen mit Szenarien, die auf das kommunale Risikomanagement abgestützt sind. Konzepte mit Unterlagen über die Übungsabläufe stehen zur Verfügung.
Ausbildungsangebot des Bundesamts für Bevölkerungsschutz
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz bietet ein vielfältiges Ausbildungsangebot für Angehörige von Führungsorganen (GFO/RFO).
Rechtliche Grundlagen
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Das am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Bevölkerungsschutzgesetz bezweckt unter anderem die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Behörden und der öffentlichen Verwaltung in ausserordentlichen Lagen. Das Gesetz regelt die Grundsätze der Führung des Regierungsrates, den Einsatz der ihn unterstützenden Kantonalen Führungsorganisation (KFO) und ermächtigt den Regierungsrat zum Erlass von Ausführungsbestimmungen.
Die Verordnung für ausserordentliche Lagen umschreibt die Rolle des Regierungsrates und seiner Mitglieder, den Aufbau und den Einsatz der Kantonalen Führungsorganisation sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Kantons und der Gemeinden. Sie ist seit 1.4.2011 in Kraft.
Das Polizeigesetz umschreibt die Aufgaben der Polizei und die Art und Weise ihrer Erfüllung.
Das Polizeiorganisationsgesetz bezeichnet die polizeilichen Aufgaben, legt die Zuständigkeiten von Kantonspolizei und kommunalen Polizeien (Stadt- und Gemeindepolizeien) in den einzelnen Aufgabenbereichen fest und schafft die Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit Dritten.
Weiterführende Links
- Bevölkerungsschutz Kanton Zürich
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS)
- Hochwasserfachstelle Kanton Zürich (AWEL)
- Nationale Alarmzentrale (NAZ)
- Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL)
- Amt für Militär und Zivilschutz (AMZ)
- Gebäudeversicherungen Kanton Zürich (GVZ)
- Gesundheitsdirektion
- Schnee- und Lawinensituation
- Hydrologische Daten (BAFU)
- Meteo Schweiz
- Kantonspolizei Zürich
- Stadtpolizei Zürich
- Stadtpolizei Winterthur
- Schutz und Rettung
- Verband der Gemeindepräsidenten Kanton Zürich (GPV)
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Kontakt
Kantonspolizei Zürich - Bevölkerungsschutzabteilung