Informationen für Gemeinden

Ihr Engagement als Abfallverantwortliche oder Abfallverantwortlicher in Ihrer Gemeinde oder Stadt trägt ganz zentral dazu bei, dass die Bewirtschaftung der Abfälle aus den Haushalten und im öffentlichen Raum reibungslos und effizient abläuft.

Gemeindeberatung

Gerne informieren und beraten wir Sie umfassend zur Bewirtschaftung und Entsorgung von Siedlungsabfällen (= Abfälle aus den Haushalten und im öffentlichen Raum).

Die wichtigsten Themen zur kommunalen Abfallwirtschaft haben wir hier zusammengefasst. Direkten Zugang zu Informationen und Hilfsmitteln für Ihre tägliche Arbeit finden Sie in den einzelnen Themenbereichen. 

Benötigen Sie als Gemeindeverwaltung oder Behörde ausführlichere Unterstützung oder detailliertere Informationen zur gesamten Siedlungsabfallentsorgung, steht Ihnen unser Gemeindeberatungs-Team gerne auch telefonisch oder via E-Mail zur Verfügung.

Dominik Oetiker

Sektion Abfallwirtschaft

dominik.oetiker@bd.zh.ch
+41 43 259 32 49
Weinbergstrasse 34, 8090 Zürich

Isolde Erny

Sektion Abfallwirtschaft

isolde.erny@bd.zh.ch
+41 43 259 39 45
Weinbergstrasse 34, 8090 Zürich

Gemeindeseminare

Gemeindeseminar 2024

Zwischen dem 11. November und dem 4. Dezember finden die diesjährigen Gemeindeseminare zur Abfall- und Ressourcenwirtschaft statt. Die Seminare richten sich an Abfall-Verantwortliche aus Verwaltung und Politik der Zürcher Gemeinden.

  • Die Anmeldefrist ist am 31. Oktober abgelaufen.

Gemeindeseminar 2023

Wir haben uns über die rege Teilnahme der Gemeinden an den drei Veranstaltungen zum Gemeindeseminar 2023 zwischen dem 6. November und dem 29. November gefreut. Wir möchten uns bei den Teilnehmenden herzlich für den offenen und konstruktiven Austausch bedanken.

Nachfolgend stehen die Unterlagen zum Gemeindeseminar 2023 als Download zur Verfügung.

Gemeindeseminar 2022

Wir haben uns über die rege Teilnahme der Gemeinden an den drei Veranstaltungen zum Gemeindeseminar 2022 zwischen dem 9. November und dem 1. Dezember gefreut. Wir möchten uns bei den Teilnehmenden herzlich für den offenen und konstruktiven Austausch bedanken.

Nachfolgend stehen die Unterlagen zum Gemeindeseminar 2022 als Download zur Verfügung.

Gemeindeseminar 2021

Wir haben uns über die rege Teilnahme der Gemeinden an den drei Veranstaltungen zum Gemeindeseminar 2021 zwischen dem 15. November und dem 23. November gefreut. Sowie, dass wir die Veranstaltungen physisch durchführen konnten.  Wir möchten uns bei den Teilnehmenden herzlich für den offenen und konstruktiven Austausch bedanken.

Nachfolgend stehen die Unterlagen zum Gemeindeseminar 2021 als Download zur Verfügung.

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Gemeindeseminar 2020

Aufgrund der Entwicklungen und Umstände rund um das Corona-Virus Ende 2020, hatten wir uns dazu entschieden, die Gemeindeseminare 2020 zur Abfall- und Ressourcenwirtschaft in der geplanten physischen Form abzusagen und dafür eine virtuelle Version der Veranstaltung zu produzieren und zur Verfügung zu stellen.

Gemeindeseminar 2019

Wir haben uns über die rege Teilnahme der Gemeinden an den drei Veranstaltungen zum Gemeindeseminar 2019 zwischen dem 29. Oktober und dem 3. Dezember gefreut. Wir möchten uns bei den Teilnehmenden herzlich für den offenen und konstruktiven Austausch bedanken. 

Nachfolgend stehen die Unterlagen zum Gemeindeseminar 2019 als Download zur Verfügung.

Abfallentsorgung im Gemeinwesen

Kehricht & Kehrichtlogistik

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Kehricht – oft auch als Hausmüll oder Müll bezeichnet – ist brennbarer, nicht wieder verwertbarer Siedlungsabfall aus privaten Haushalten und vergleichbaren Einrichtungen. Er wird weiter unterteilt in Haushalts- und Betriebskehricht:

  • Haushaltskehricht ist handlicher, brennbarer Siedlungsabfall, welcher nicht verwertbar ist und keine separate Entsorgung erfordert. 
  • Betriebskehricht ist ähnlich zusammengesetzt, das Abfallgemisch stammt aber aus Betrieben. 

Im Kanton Zürich gehören sowohl Haushalts- als auch Betriebskehricht in einen Gebührensack. Dieser wird der Kehrichtabfuhr mitgegeben.

Sperrgut ist sperriger Kehricht, welcher nicht in die normalen Abfallbehältnisse bis 35 Liter passt. Zum Sperrgut zählen Abfälle wie Möbel, Matratzen, Teppiche und grosse Kinderspielzeuge. Hersteller und Händler sind durch die kantonale Abfallverordnung dazu verpflichtet, sperrige Gegenstände beim Kauf einer vergleichbaren Ware zurückzunehmen – die Marke spielt dabei keine Rolle. Ohne Neukauf besteht jedoch keine Rücknahmepflicht. Gleichzeitig sind die Inhaberinnen und Inhaber von sperrigen Gegenständen dazu verpflichtet, ihre Ware entweder in den Handel oder zum Hersteller zurückzubringen oder aber einer kommunalen Sammelstelle abzugeben.

Die Gemeinden sind für die Sammlung und den Transport von Kehricht und Sperrgut zuständig. Diese Zuständigkeit ist im kantonalen Abfallgesetz geregelt. Sperrgut wird in den Gemeinden entweder gemeinsam mit dem Kehricht oder auf einer separaten Sammeltour gesammelt.

Die Sammlung und Entsorgung von Kehricht und Sperrgut wird über mengenabhängige Gebühren finanziert; bei Kehricht eine sogenannte Sackgebühr.

Kehricht und Sperrgut werden zur Entsorgung und umweltgerechten Behandlung einer Kehrichtverwertungsanlage (KVA) zugeführt.

Sperrgutabfälle sind jedoch oft Produkte, welche noch verwertbar sind und deshalb nicht entsorgt werden müssen. Eine direkte Wiederverwendung kann beispielsweise via Brockenstuben und Flohmärkte ermöglicht werden. Gemeinden können Bring-Hol-Aktionen oder Tauschmärkte für ihre Bürgerinnen und Bürger organisieren und durchführen.

Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) unterstützt die Gemeinden und Städte in einem Leitfaden mit Tipps, wertvollen Informationen und Empfehlungen zur kommunalen Kehrichtlogistik. Mit diesem Leitfaden stellt das AWEL den Zuständigen der Abfallbewirtschaftung ein Instrumentarium bereit, welches einerseits hilfreiche Basisinformationen und Grundlagenwissen zu den Rahmenbedingungen und Optimierungspotenzialen der kommunalen Kehrichtlogistik aufzeigt, und andererseits Stimmen und Meinungen aus der Praxis aufgreift. 

Kehrichtlogistik in Gemeinden und Städten: Ein Leitfaden für die Grundlagen
Kehrichtlogistik in Gemeinden und Städten: Ein Leitfaden für die Grundlagen
Kehrichtlogistik in Gemeinden und Städten: Ein Leitfaden für die Grundlagen
Herausgeber/in
AWEL, Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Autor/in
Simon Schwarzenbach, Brigitte Fischer (AWEL), GEO Partner AG
Ausschreibung (Submission)

Mit einer Submission kann das optimale Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausfindig gemacht werden. Gleichzeitig werden durch eine Submission alle Anbietenden gleich behandelt und Aufträge transparent vergeben. Die Gemeinden haben einen grossen Ermessensspielraum beim Festlegen und Gewichten der Vergabekriterien. So können neben dem Preis auch ökologische Aspekte berücksichtigt werden. Wichtig ist jedoch, dass keine Anbietenden speziell bevorzugt oder benachteiligt werden.

Sobald das Gemeinwesen oder ein Unternehmen der öffentlichen Hand im Rahmen seiner Aufgaben bei privaten Unternehmen Güter einkauft oder Dienstleistungen und Bauarbeiten in Auftrag gibt, tritt es im freien Markt als «Nachfrager» auf. Dann muss es Aufträge, welche einen definierten Schwellenwert übersteigen, öffentlich ausschreiben (Submission). Das Submissionsrecht sieht vor, dass die Art des Ausschreibungsverfahrens über die Abstufungen der Schwellenwerte bei Beschaffungen und nach Kategorien («Lieferungen» (Güter), «Dienstleistungen» und «Bauleistungen») definiert ist. Die Schwellenwerte werden periodisch angepasst. Die Submissionsverfahren müssen strengen gesetzlichen Vorgaben genügen.

Achtung: Bei Dienstleistungsverträgen (beispielsweise «Sammellogistik für Kehricht») mit bestimmter Dauer über mehrere Jahre ist der Auftragswert der gesamten Vertragsdauer massgebend hinsichtlich Schwellenwert. 

Ausschreibungen müssen im kantonalen Amtsblatt und auf SIMAP (Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz) publiziert werden.

Unterflurcontainter (UFC)

Um Kehricht bereitzustellen, gibt es verschiedene Unterflursammelsysteme. Diese werden von verschiedenen Anbietern auf dem Markt in unterschiedlichen Ausführungen angeboten. Grundsätzlich kann man zwischen den Grundtypen Unterflurcontainer (UFC), Halb-Unterflurcontainer (Halb-UFC) und Unterflurpresscontainer (Press-UFC) unterscheiden.

Einzugsgebiet der Kehrichtverwertungsanlagen (KVA)

Für die Entsorgung des kommunalen Kehrichts haben die Gemeinden im Kanton Zürich die Option, alle fünf Jahre unter den drei nächstgelegenen Kehrichtverwertungsanlagen (KVA) im Kanton Zürich auszuwählen. Mit einem Zuweisungsbeschluss des Zürcher Regierungsrats werden die Wahl und damit die Einzugsgebiete der Zürcher KVA jeweils für fünf Jahre festgelegt.

Mit diesem Vorgehen wird ein grösserer Wettbewerb unter den verschiedenen KVA angestrebt. Neben ökonomischen Kriterien kommen dabei vermehrt auch ökologische Kriterien zum Zug. Bei der letzten Neuzuteilung wurden die Gemeinden dazu angeregt, sich bei allzu langen Transportwegen auf näher liegende KVA auszurichten. Für die Periode 2019 bis 2023 ist die Zuteilung erfolgt.

Leo Morf

Sektion Abfallwirtschaft

leo.morf@bd.zh.ch
+41 43 259 39 70
Weinbergstrasse 34, 8090 Zürich

Biogene Abfälle & deren Sammlung

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Biogene Abfälle sind vorwiegend Abfälle aus der Küche, dem Garten oder von Grünflächen (Grüngut). Mengenmässig sind sie mit ungefähr 30 Prozent die grösste verwertbare Fraktion der Siedlungsabfälle.

Seit 1993 werden die biogenen Abfälle nicht mehr nur stofflich (Kompostierung), sondern auch energetisch genutzt: Durch die Kompostierung von biologisch abbaubaren Abfällen kann Kompost als Düngerersatz und Bodenverbesserer gewonnen werden, während bei der Vergärung zusätzlich Energie in Form von Gas entsteht. Dieses Gas kann als Strom, Wärme oder Treibstoff genutzt werden. Auch bei der Kompostierung kann Energie gewonnen werden, wenn bei der Kompostierung das Holz separat gesammelt und einer Holzschnitzelheizung zugeführt wird.

Grünabfälle (Grüngut) sind Siedlungsabfälle, die sich aus pflanzlichen Abfällen aus Haus und Garten zusammensetzen. Zu den Grünabfällen zählen z.B. Baum-, Strauch- und Rasenschnitt sowie pflanzliche Rüstabfälle. Grünabfälle sind den biogenen Abfällen zuzuordnen, die alle Abfälle pflanzlicher, tierischer und mikrobieller Herkunft umfassen. Somit zählen zu den biogenen Abfällen auch Lebensmittelabfälle wie Speisereste inkl. Food Waste (z.B. Fleisch, Teigwaren usw.).

Die kommunalen Sammlungen von Grünabfällen bzw. biogenen Abfällen sind in Abhängigkeit der nachgeschalteten Verwertung unterschiedlich organisiert. So werden in Kompostieranlagen ausschliesslich Grünabfälle mit oder ohne Rüstabfälle angeliefert, während Vergärungsanlagen zusätzlich auch Speisereste verwerten können.

Grüngut ist am besten möglichst nahe am Entstehungort, also beispielsweise im eigenen Garten, zu kompostieren. Es gibt Gemeinden, welche zur Förderung der dezentralen Kompostierung einen Häckseldienst und zusätzlich eine Kompostberatung anbieten oder vermitteln. Details und Daten zum Häckseldienst werden im Abfallkalender der jeweiligen Gemeinde aufgeführt.

Ist eine dezentrale Kompostierung nicht möglich, sollten biogene Abfälle separat gesammelt und in einer Anlage unter Ausschöpfung der enthaltenen Energie vergärt oder kompostiert werden.

In die Abfuhr der Gemeinde gehören biologisch abbaubare Abfälle aus der Küche (Rüst- und Speiseabfälle), aus dem Garten und von Grünflächen. Details und Daten dazu werden auch im Abfallkalender der jeweiligen Gemeinde definiert und aufgeführt.

Produkte wie beispielsweise Katzensand oder Asche gehören nicht ins Grüngut, sondern in den Kehricht.

Speiseabfälle und Rüstabfälle aus gewerblich betriebenen Küchen, beispielsweise Restaurants, Hotels, Catering-Einrichtungen, Altersheimen, Pflegeheimen oder Grosshaushaltsküchen, gehören nicht in die kommunale Grüngutabfuhr und dürfen dieser aus hygienischen Gründen nicht abgegeben werden.

Küchenabfälle (Speiseabfälle inkl. Rüstabfälle) aus dem gewerblichen Bereich sind demnach durch spezialisierte Entsorgungsunternehmen separat zu entsorgen.

Die Gemeinden sind auch nicht dazu verpflichtet, diesen Betrieben ein Entsorgungssystem oder einen Entsorgungsweg anzubieten.

Gemäss der nationalen Abfallverordnung (VVEA) sind zusätzlich zu Glas, Papier, Metallen und Textilien ab dem 1. Januar 2016 auch Karton und Grünabfälle so weit wie möglich getrennt zu sammeln und stofflich zu verwerten (Art. 13 Abs. 1 VVEA).

Im Aufgabenbereich der kommunalen Abfallwirtschaft sind Grünabfälle (Grüngut) laut dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Wesentlichen Gartenabfälle aus privaten Haushalten und der Pflege von öffentlichen Grünflächen und Strassenrändern.

Wir empfehlen indes, biogene Abfälle umfassend, d.h. nebst Garten- auch Küchenabfälle aus privaten Haushalten, falls diese nicht übermässige mit Fremdstoffen, Schadstoffen oder kritischen Keimen belastet sind, zu sammeln und nach dem Stand der Technik zu verwerten.

Sobald Essensreste oder nicht konsumierte Lebensmittel aus Haushalten ebenfalls durch die kommunale Grüngutabfuhr gesammelt werden, darf das Sammelgut nicht in einer Feldrandkompostierung oder einer Co-Vergärung ohne ausgewiesene Hygienisierung verarbeitet, sondern nur einer geeigneten Anlage (thermophile Vergärung, Platzkompostierung) zugeführt werden.

Um verschiedene Frage bezüglich Entsorgungsweg zu beantworten, hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) bereits vor etlichen Jahren als grobe Orientierungshilfe eine Nutzwertanalyse für die drei Verfahren Vergärung, Kompostierung und Verbrennung erarbeitet. Sie zeigt, dass die Vergärung in den meisten Fällen der beste Verwertungsweg ist. Gemeinden sollten aber beachten, dass das Ergebnis situationsbedingt ist und vom gesetzten Ziel abhängt.

Zur Finanzierung der kommunalen Abfuhr der biogenen Abfälle muss die verursachergerechte Gebühr angestrebt werden. Dazu eignet sich eine mengenabhängige Gebühr (Grüngutgebühr) nach Volumen oder Gewicht. Damit sollten die Kosten der Logistik und Verwertung gedeckt werden. Auch eine zusätzliche (Teil-)Finanzierung durch die Abfall-Grundgebühr, als Ergänzung zur verursachergerechten mengenabhängigen Grüngutgebühr, ist denkbar.

Aus der Vollzugshilfe des Bundes für die verursachergerechte Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung

Die aktuelle Vollzugshilfe des Bundes (BAFU 2018) soll dazu beitragen, dass die Entsorgung von Siedlungsabfällen schweizweit verursachergerecht finanziert wird. Sie gibt den Kantonen und Gemeinden einen Rahmen für einen möglichst einheitlichen Vollzug bei der Erhebung von Abfallgebühren. Es werden sowohl die Anforderungen aus der Gesetzgebung und der Rechtsprechung erläutert als auch Empfehlungen zur Ausgestaltung von Abfallgebühren abgegeben.

Zur Mengengebühr für Sperrgut und Grünabfälle

Zur Deckung der Entsorgungskosten von Sperrgut und Grünabfällen wird eine Erhebung von Sperrgut- und Grüngutgebühren empfohlen. Denn sowohl die Kosten für die Entsorgung dieser Abfallarten als auch die zu entsorgenden Mengen, insbesondere von Grünabfällen, sind mit denen des Kehrichts vergleichbar. Um der Lenkungswirkung – nämlich stofflich verwertbare Abfälle getrennt zu sammeln – nicht entgegenzuwirken, sollten Gebühren für andere Abfallfraktionen (z.B. für Grünabfälle, Kunststoffe) tiefer angesetzt werden als die Kehrichtgebühr.

Grünabfälle im Speziellen

Im Weiteren wird mit der Erhebung einer Mengengebühr für Grünabfälle dem Verursacherprinzip Rechnung getragen. Dies aus dem Grund, dass die produzierte Menge an Grünabfällen in Abhängigkeit von der Wohnsituation stark variieren kann: Beispielsweise fallen in Einfamilienhäusern grundsätzlich mehr Grünabfälle an als in Wohnungen. Werden diese Kosten ausschliesslich über Abfall-Grundgebühren gedeckt, so hat die produzierte Menge an Grünabfällen keinen Einfluss auf die Gebührenhöhe. In diesem Fall sollte zumindest bei
Haushalten eine Abstufung der Abfall-Grundgebühr nach Art der Liegenschaft (z.B. Einfamilienhaus/Wohnung, Garten ja/nein) erfolgen

Für die Deckung der Entsorgungskosten wird die Erhebung einer Mengengebühr beim Grüngut also stark empfohlen. Diese Mengengebühr wird in der Bundes-Vollzugshilfe als Grüngutgebühr bezeichnet. Die Ausgestaltung des Entsorgungsangebotes (z.B. Art der gesammelten Abfälle, Bring- oder Holsammlung, Wahl der Gebinde und Häufigkeit der Leerung) und der Mengengebühr (z.B. Wahl der Bemessungskriterien –  nach Gewicht oder nach Volumen, Festlegung der Gebührenhöhe) soll an die lokalen Besonderheiten angepasst werden. Bei der Abgabe von Grünabfällen im Entsorgungshof (Bringsammlung) können die Gebühren analog zur Holsammlung nach Gewicht oder Volumen ausgestaltet werden.

Die Einführung einer Grüngutgebühr kann zu einem (kurzfristigen) Rückgang der Sammelmenge führen. Um den gewünschten Lenkungseffekt nicht zu gefährden, ist die Grüngutgebühr tiefer als die Kehrichtgebühr anzusetzen. In diesem Fall kann ein gewisser Anteil der Kosten für die Entsorgung der Grünabfälle auch über die Abfall-Grundgebühr gedeckt werden. Ausserdem ist die Grüngutsammlung für den Verursacher möglichst so auszugestalten, dass ein geringer Anreiz besteht, die Abfälle illegal zu entsorgen und z.B. damit invasive Pflanzenarten unkontrolliert freizusetzen bzw. deren unkontrollierte Verbreitung zu begünstigen.

Generell sollten klare Vorgaben für die Bereitstellung von Grüngut gemacht werden. In der Praxis haben sich Normcontainer dafür weitgehend bewährt. Diese sind durch standardisierte Normen (CE-Norm) geprüft und entsprechen den Sicherheitsanforderungen der Suva. 

Kunststoffe aus Haushalten

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Recycling ist sinnvoll und so auch das stoffliche Verwerten von Kunststoffabfall. Doch Kunststoffrecycling ist technisch anspruchsvoll. Damit es ökologisch sinnvoll ist und eine hochwertige stoffliche Verwertung möglich wird, müssen die gesammelten Kunststoffe möglichst sauber und sortenrein sein. Bei gewissen Sammlungen von Kunststoffabfällen aus Industrie, Gewerbe und der Landwirtschaft, bei reinen PET- oder Plastikflaschensammlungen sowie bei gewissen Sammlungen gemischter Kunststoffeabfälle aus Haushalten ist dies der Fall.

Ein ausführlicher Beitrag in der Zürcher Umweltpraxis (ZUP 97) vom Juli 2020 beleuchtet diese Thematik detaillierter. Die ZUP 97 widmet sich dem Schwerpunkt «Klima». In diesen Rahmen wurde der Beitrag «Kunststoffabfälle aus Haushalten recyclen nutzt dem Klima» platziert. Im Artikel wird u.a. aufgezeigt, welche Aspekte zu beachten sind, damit die Sammlung und das Recycling von Kunststoffverpackungen aus Haushalten sinnvoll ist und einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.   

ZUP 97: Klimaschutz, Klimafolgen und Anpassung an den Klimawandel

Nur wenn der Plastik richtig verwertet wird, ist ein Separatsammlung von Kunststoffen wirklich sinnvoll für die Umwelt. Der Kanton hat zusammen mit Plastik-Entsorgern Standards definiert und diese in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten. Gemeinden können von den Entsorgern die Einhaltung der Standards einfordern und so sicher sein, dass eine Separatsammlung ökologisch Sinn macht.

AWEL-Schreiben: Separate Sammlung von Kunststoffen aus Haushalten - Empfehlungen an die Gemeinden im Kanton Zürich
AWEL-Schreiben: Separate Sammlung von Kunststoffen aus Haushalten - Empfehlungen an die Gemeinden im Kanton Zürich
AWEL-Schreiben: Separate Sammlung von Kunststoffen aus Haushalten - Empfehlungen an die Gemeinden im Kanton Zürich
Herausgeber/in
AWEL, Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Publikationsdatum
Februar 2021
Autor/in
Oetiker Dominik
Kooperationsvereinbarung: Baudirektion Kt. ZH und Verein Schweizer Plastic Recycler (VSPR)
Kooperationsvereinbarung: Baudirektion Kt. ZH und Verein Schweizer Plastic Recycler (VSPR)
Kooperationsvereinbarung: Baudirektion Kt. ZH und Verein Schweizer Plastic Recycler (VSPR)
Herausgeber/in
AWEL, Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Publikationsdatum
Januar 2021
Autor/in
AWEL, Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Beitrittserklärung der EPS Recycling Schweiz zur VSPR-Kooperationsvereinbarung (November 2022)
Beitrittserklärung der EPS Recycling Schweiz zur VSPR-Kooperationsvereinbarung (November 2022)
Beitrittserklärung der EPS Recycling Schweiz zur VSPR-Kooperationsvereinbarung (November 2022)
Herausgeber/in
EPS Recycling Schweiz und AWEL (Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe)
Publikationsdatum
November 2022

Die vorliegenden Jahresberichte werden erstellt durch dss+ (unabhängige Kontrollstelle) im Rahmen des Monitoring- und Lizenzierungssystems des Vereins Schweizer Plastic Recycler (VSPR) und der Kooperationsvereinbarung mit dem Kanton Zürich. In den Berichten werden die Informationen gesamthaft und in aggregierter Form über alle im Kanton Zürich tätigen Sammelsysteme, die Teil der Kooperationsvereinbarung sind, dargelegt.

Sammelsysteme für gemischte Kunststoffabfälle im Kanton Zürich - Jahresbericht 2021 für das AWEL (dss+ Juni 2022)
Sammelsysteme für gemischte Kunststoffabfälle im Kanton Zürich - Jahresbericht 2021 für das AWEL (dss+ Juni 2022)
Sammelsysteme für gemischte Kunststoffabfälle im Kanton Zürich - Jahresbericht 2021 für das AWEL (dss+ Juni 2022)
Herausgeber/in
AWEL, Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Publikationsdatum
Februar 2023
Autor/in
Arthur Haarman (dss+)
Sammelsysteme für gemischte Kunststoffabfälle im Kanton Zürich - Jahresbericht 2022 für das AWEL (dss+ Dezember 2023)
Sammelsysteme für gemischte Kunststoffabfälle im Kanton Zürich - Jahresbericht 2022 für das AWEL (dss+ Dezember 2023)
Sammelsysteme für gemischte Kunststoffabfälle im Kanton Zürich - Jahresbericht 2022 für das AWEL (dss+ Dezember 2023)
Herausgeber/in
AWEL, Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Publikationsdatum
Dezember 2023
Autor/in
Arthur Haarman

Im Zusammenhang mit der gemischten Kunststoffabfallsammlung aus Haushalten und im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Verein Schweizer Plastic Recycler (VSPR) und dem Kanton Zürich weisen wir auf die Infobroschüre «Plastikwegweiser - Wie wir Plastik im Kreislauf halten» hin. Diese enthält Informationen für Private, welche mehr über die Sammlung unter der Kooperationsvereinbarung wissen möchten. Gedruckte Exemplare des Plastikwegweisers können hier bestellt werden.

Plastikwegweiser des VSPR und des Schweizerischen Konsumentenforums
Plastikwegweiser des VSPR und des Schweizerischen Konsumentenforums
Plastikwegweiser des VSPR und des Schweizerischen Konsumentenforums

Separatabfälle & Sammelstellen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Separatabfälle sind verwertbare Abfälle aus Haushalten und Betrieben, beispielsweise Papier, Glas und Metalle, welche nicht der Kehrichtsammlung übergeben werden dürfen.

Die Gemeinden und Städte sind für die Entsorgung von Separatabfällen zuständig. Einwohnerinnen und Einwohner müssen ihre Separatabfälle der Sammlung der Gemeinde oder den rücknahmepflichtigen Verkaufsstellen des Handels übergeben. Separatabfälle (separat gesammelte, sortenreine Abfälle) aus Industrie- und Gewerbebetrieben werden nach Absprache der Gemeinde übergeben oder können durch Dritte abgeholt und verwertet werden. Die Gemeinde kann Industrie- und Gewerbebetriebe verpflichten, selbst für die Entsorgung besorgt zu sein.

Bild der sauber aufgeräumten Sammelstelle in Pfungen
Ordnung, Sauberkeit und ein gutes Sicherheitsgefühl sind entscheidende Erfolgsfaktoren für Gemeindesammelstellen wie diese hier in Pfungen. Quelle: Franz Rindlisbacher

Wird eine kommunale Abfallsammelstelle neu errichtet oder umgestaltet, ist eine Baubewilligung nötig – ungeachtet dessen, ob es eine betreute Hauptsammelstelle oder eine unbetreute dezentrale Quartiersammelstelle ist. Das nachfolgende AWEL-Merkblatt klärt wichtige Fragen zum Bau einer Sammelstelle und präsentiert erfolgreiche Beispiele aus Zürcher Gemeinden.

Abfallsammelstellen in der Gemeinde – planen, errichten und betreiben
Abfallsammelstellen in der Gemeinde – planen, errichten und betreiben
Abfallsammelstellen in der Gemeinde – planen, errichten und betreiben
Herausgeber/in
AWEL, Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Autor/in
Miriam Keller, Alexandra Wymann, Walter Roth
Bauliche und gewässerschutztechnische Anforderungen

Das vorliegende AWEL-Merkblatt gibt einen grundsätzlichen Überblick zu den wichtigsten baulichen und gewässerschutztechnischen Anforderungen und Vorgaben, welche es beim Bau respektive Umbau einer kommunalen Abfallsammelstelle zu beachten gilt. Es soll Gemeinden im Planungsprozess und Bewilligungsverfahren unterstützen.

Abfallsammelstellen hindernisfrei

Viele ältere oder behinderte Menschen möchten selbständig ihre Abfälle zur Sammelstelle bringen. Das geltende Recht auf Bundesebene und auf kantonaler Ebene (Kantonsverfassung und Planungs- und Baugesetz) verlangt, dass öffentliche Abfallsammelstellen so eingerichtet werden, dass auch gehbehinderte Menschen mit Stock, am Rollator und im Rollstuhl sowie sehbehinderte Menschen die Einrichtungen selbständig nutzen können.

Das vorliegende AWEL-Merkblatt informiert über die rechtlichen Grundlagen und geltenden Vorgaben. Es gibt zudem Hinweise und Hilfestellungen zur Planung und zum Bau von hindernisfreien Sammelstellen. Schliesslich liefert es Adressen von Ansprechpartnern, welche beim Bau von hindernisfreien Sammelstellen weiterhelfen können.

Aluminium ist ein weit verbreitetes Leichtmetall. Das Erz des Aluminiums wird in grossen Minen abgebaut und dann chemisch herausgelöst. Das braucht sehr viel Energie. Das separate Sammeln und Recyceln spart wertvolle Rohstoffe und viel Energie (bis zu 95 Prozent im Vergleich zur Neuproduktion).

Beim Alu können alle mit dem Alu-Recyclingpiktogramm gekennzeichnete Verpackungen gesammelt werden: Getränkedosen, Tierfutterschalen, Alutuben (auch nicht leere!), Alufolien, Backschalen, Grillschalen etc. Für Aluminium-Getränkedosen bieten die Verkaufsläden häufig Sammelstellen an. Nicht in die Alu-Sammlung (sondern in den Kehricht) gehören Tetrapackungen und Verbundverpackungen wie Tiernahrungsbeutel. Machen Sie den Knick-Test: Verbundpackungen lassen sich nicht zusammenknüllen. Spraydosen – auch leere – sind als Sonderabfall zu entsorgen. 

Zuständigkeit & Finanzierung

Gemeinden und Städte sind verpflichtet, eine Sammlung für Aluminium anzubieten. Meist stehen dafür Quartiersammelstellen oder eine betreute Sammelstelle zur Verfügung. Details stehen im Abfallkalender oder auf der Homepage des Wohnortes. Finanziert wird die Entsorgung durch einen vorgezogenen Recycling-Beitrag beim Kauf von Aludosen, -tuben und -tierfutterschalen und durch die Abfallgrundgebühr.

Umgang mit Alu-Nespressokapseln

Die Alu-Kaffeekapseln von Nespresso sind wiederverwertbar. Von der Sammelstelle gelangen die eingesammelten Kapseln in ein Sortierwerk. Moderne Anlagen zerkleinern die Kapseln und trennen das Aluminium vom Kaffeesatz. Das zerkleinerte und von Fremdmaterialien separierte Aluminium bereiten Schmelzwerke mit modernster Technologie und minimalen Emissionen auf. Der Kaffeesatz wird zur Erzeugung von Biogas und zur Herstellung von Naturdünger verwendet.

In vielen Gemeinden wird an der Sammelstelle ein Container für die Sammlung von Alu-Nespressokapseln zur Verfügung gestellt. Die Kapseln können aber auch in den Nespresso-Verkaufsstellen abgegeben werden. Zudem bietet Nespresso in Zusammenarbeit mit der Post einen kostenlosen Haus- und Gewerbe-Recyclingservice an. (Quelle: Nespresso)

Batterien (aufladbare Akkus und nicht wiederaufladbare Einwegbatterien) enthalten umweltgefährdende Stoffe wie zum Beispiel Schwermetalle. Deshalb sind alle Batterien Sonderabfall und als solcher separat zu sammeln und zu behandeln. Wer Batterien in den Kehricht gibt, macht sich strafbar!

Batterien lassen sich unterteilen in Gerätebatterien (Haushaltbatterien und Knopfbatterien), Fahrzeugbatterien (Autobatterie für Anlasser, Beleuchtung oder Zündung) und Industriebatterien (ausschliesslich für industrielle und gewerbliche Zwecke oder für den Antrieb von Elektrofahrzeugen).

  • Gerätebatterien werden durch den Handel gesammelt. Sie müssen an die Sammelstellen der Verkaufsgeschäfte von Batterien oder an Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung zurückgegeben werden. Der Handel ist zur Entgegennahme verpflichtet. Die Rücknahme ist kostenlos und ohne Kaufverpflichtung. Teilweise bieten Gemeinden an betreuten Sammelstellen eine Abgabemöglichkeit für Gerätebatterien an.
  • Fahrzeugbatterien (Autobatterien) müssen an den Fachhandel oder an Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung zurückgegeben werden. Der Handel ist zur kostenlosen Entgegennahme verpflichtet, sofern er diese Art von Batterie im Sortiment führt. Gemeinden und Städte dürfen keine Fahrzeugbatterien sammeln!
Zuständigkeit & Finanzierung

Die Entsorgung wird durch eine vorgezogene Entsorgungsgebühr finanziert. Diese ist im Kaufpreis der Batterien enthalten.

Glasflaschen und Konservengläser sind bewährte Getränkeverpackungen und vollständig verwertbar. Die separate Sammlung und Wiederverwertung spart gegenüber der Neuproduktion grosse Mengen an Rohstoffen (Quarzsand, Kalk und Soda) und rund 20 Prozent der Energie, da Altglas schneller schmilzt als die neuen Rohstoffe. Wenn Glas im Kehricht landet, ergeben sich Probleme, denn Glas verbrennt in der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) nicht, sondern landet mit der Schlacke auf der Deponie. Dort beansprucht das Glas dann unnötiges Deponievolumen.

In den Sammelcontainer gehören alle Glasverpackungen für Lebensmittel wie Getränkeflaschen, Öl- und Essigflaschen sowie Konservengläser von Konfitüren, Gurken, Joghurts etc. Wichtig für das Recycling ist die getrennte Sammlung nach den Faben Weiss, Braun und Grün! Was nicht weiss oder braun ist, wird mit dem weniger empfindlichen Grünglas gesammelt. Papieretiketten können problemlos am Glas gelassen werden. Die Verschlüsse müssen jedoch entfernt werden: Metallverschlüsse gehören in den Sammelbehälter für Alu und Stahlblech. Für Kunststoffverschlüsse gibt es keine separate Sammlung; sie gehen in den Kehrichtsack.

Nicht in die Glassammlung, sondern zu den mineralischen Abfällen, gehören Kristall- und Trinkgläser, Glasteller, Glasvasen sowie Fensterglas und Autoscheiben. Obwohl äusserlich keine Unterschiede festzustellen sind, ist die chemische Zusammensetzung anders. Diese Arten von Glas würden beim Recycling stören und Fehler verursachen. Auch Spiegel und Gegenstände aus Porzellan, Keramik oder Ton gehören zu den mineralischen Abfällen. Für herkömmliche Glühbirnen und Halogenlampen gibt es kein Recyclingangebot. Sie müssen via Kehricht entsorgt werden. Sparlampen und Leuchtstoffröhren werden aufgrund einiger Inhaltsstoffe zu Sonderabfall und müssen der Verkaufsstelle zurückgebracht werden. Auch LED-Lampen werden von den Verkaufsstellen zurückgenommen. Plexiglas (oder Acrylglas) ist ein Kunststoff und gehört in den Kehricht oder in die Sperrgutsammlung.

Zuständigkeit & Finanzierung

Gemeinden und Städte sind verpflichtet, eine Sammlung für Glas anzubieten. Meist stehen dafür Quartiersammelstellen oder eine betreute Sammelstelle zur Verfügung. Einige Gemeinden bieten zusätzlich Ganzglassammelstellen für Weinflaschen an. Die Entsorgung wird durch eine vorgezogene Entsorgungsgebühr beim Kauf von Glasgetränkeverpackungen finanziert. Die VetroSwiss ist vom Bund beauftragt, die vorgezogene Entsorgungsgebühr für Getränkeverpackungen aus Glas zu erheben und an die Berechtigten auszuzahlen.

Die Herstellung von Karton benötigt (wie diejenige von Papier) grosse Mengen an Holz, Wasser und Energie. Deshalb ist das sparsame Verwenden, Sammeln und Rezyklieren von Karton essentiell für die Verminderung der Umweltbelastungen. 

In die Kartonsammlung gehören Wellkarton und alle Arten von unbeschichteten Kartonverpackungen wie Schachteln, Früchte- und Gemüsekartons. Papiercouverts können ebenfalls der Kartonsammlung übergeben werden. Nicht in die Kartonsammlung gehören verschmutzter oder mit Kunststoff beschichteter Karton (beispielsweise Tetrapaks) sowie Waschmittelkarton: Sie sind mit dem Kehricht zu entsorgen.

Zuständigkeit & Finanzierung

Kartonverpackungen können im Kanton Zürich unmittelbar beim Kauf von Waren gratis im Verkaufsgeschäft zurückgelassen werden. Bei sperrigen Verpackungen ist auch eine spätere Gratisrückgabe möglich. Sammlungen durch die Gemeinde sind freiwillig und erfolgen entweder durch Abfuhren (Holsystem) oder an betreuten Sammelstellen (Bringsystem). Karton aus Industrie- und Gewerbebetrieben kann nach Absprache der Gemeinde übergeben oder durch Dritte abgeholt werden.

Die Entsorgung wird durch die Abfallgrundgebühr finanziert. 

Im Siedlungsabfall unterscheidet man zwei Metallkategorien: Die magnetischen Eisenmetalle in verschiedenen Legierungen und die Nichteisen-Metalle. Letztere sind Buntmetalle (wie Kupfer und dessen Legierungen wie Messing und Bronze), Graumetalle (wie Blei, Zink und Zinn) und Edelmetalle (wie Gold und Silber). Landet Metall in der Kehrichtverwertungsanlage (KVA), muss es nachträglich aus der Schlacke zurückgewonnen werden. Die vorgängige Verwertung und Separatsammlung spart deshalb Energie und Rohstoffe.

In die Separatsammlung gehören alle Arten von Metallen (Gestelle, Wäscheständer, Fahrradrahmen, Pfannen etc.). Getrennt von den übrigen Metallen gesammelt werden Kleinteile aus Stahl- und Weissblech und Aluminium. Metalle aus Industrie- und Gewerbebetrieben können nach Absprache der Gemeinde übergeben oder durch Dritte abgeholt und verwertet werden.

Gemeinden und Städte sind verpflichtet, eine Sammlung für Metalle anzubieten. Meist steht dafür eine betreute Sammelstelle zur Verfügung oder es werden spezielle Abfuhren durchgeführt. Die Entsorgung wird durch die Abfallgrundgebühr finanziert.

Altöl ist der Sammelbegriff für gebrauchtes Mineral- und Speiseöl. Mineralöle stammen vorwiegend aus Motoren und Getrieben, Speiseöle aus Fritteusen. Altöle sind Sonderabfälle und müssen als solche behandelt werden. Es ist verboten, Altöl via Klär- oder Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) zu beseitigen.

In die Separatsammlung der Gemeinde gehören Speiseöle (Öle und Fette tierischer und pflanzlicher Herkunft) und Mineralöle (Motoren- und Getriebeöl). Altöl darf auf keinen Fall über die Kanalisation entsorgt werden!

Zuständigkeit & Finanzierung

Gemeinden und Städte sind verpflichtet, eine Sammlung für Öle anzubieten. Dafür steht meist eine Sammelstelle zur Verfügung. Die Entsorgung wird durch die Abfallgrundgebühr finanziert.

Die Herstellung von neuen Papierprodukten braucht grosse Mengen an Holz, Wasser und Energie. Jeder fünfte Baum, der weltweit gefällt wird, geht heute in die Papierindustrie (Zellstoffindustrie). Unter den Industrien in Europa hat die Papierindustrie den höchsten Wasserverbrauch. Die Schweiz gehört mit einem Papierverbrauch von etwa 220 kg pro Person und Jahr zu den Spitzenreitern. Der sparsame Umgang mit Papier, das Sammeln und Recyceln von Altpapier und die Verwendung von Recyclingprodukten tragen entscheidend dazu bei, dass Wälder geschont werden und die Umweltbelastungen durch die Papierindustrie zurückgehen. Recyclingpapier spart gegenüber neuem Papier bis zu 60 Prozent Energie und 70 Prozent Wasser.

Zum Altpapier zählen Büropapiere, Zeitungen, Zeitschriften, Taschenbücher, Bücherseiten ohne Einband (Umschlag), Prospekte ohne Beschichtung etc. Nicht in die Separatsammlung, sondern in den Kehricht gehören Hygienepapier, Papierservietten, Haushaltpapier und Windeln. Auch nicht in die Papiersammlung gehören Getränkekartons (Tetrapackungen) und nassfeste Papiere wie Papiertragtaschen aus Coop und Migros. 

Zuständigkeit & Finanzierung

Gemeinden und Städte sind verpflichtet, eine Sammlung für Papier anzubieten. Meist werden dafür Sammlungen durchgeführt, teilwiese stehen auch eine oder mehrere Sammelstellen zur Verfügung. Die Entsorgung wird durch die Abfallgrundgebühr finanziert.

Sicherheit und Haftung bei der Papiersammlung durch Vereine und Schulen

In vielen Zürcher Gemeinden sammeln Schulen und Vereine regelmässig Papier. Dies ist eine langjährige Tradition. In der öffentlichen Wahrnehmung wird dies geschätzt und von sehr vielen Gemeinden unterstützt. Andererseits kommen stets Diskussionen zu Sicherheits- und Haftungsfragen auf. Die Gefahren im Strassenverkehr haben zugenommen. Kinder und Jugendliche sind kaum informiert und ausgebildet bezüglich Sicherheit und Unfallprävention, Erwachsene oftmals ebenfalls nur ungenügend. Ereignet sich ein Unfall, wird nach Erklärungen und Verursachern gesucht.

Das vorliegende Merkblatt richtet sich an die Abfallverantwortlichen von Gemeinden. Es enthält konkrete Erläuterungen zu Sicherheitsaspekten und Haftungsfragen bei der kommunalen Papiersammlung durch Vereine und Schulen. Es zeigt, welche Verantwortung Gemeinden bei solchen Sammlungen tragen, wie sie diese wahrnehmen und wie sie für mehr Sicherheit bei den Sammlungen sorgen können.

Disclaimer zum Merkblatt:

Das auf Seite 3 erwähnte bfu-Merkblatt «Papiersammlung durch Kinder und Jugendliche» (2008) ist gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) nicht mehr aktuell und steht nicht mehr zur Verfügung.

Der Kunststoff «Polyethylenterephthalat» (PET) hat sich in den letzten Jahren zunehmend als Getränkeverpackung etabliert. Wie alle Kunststoffe wird auch PET aus Rohöl und Erdgas hergestellt. Aus PET können glasklare, geschmacksneutrale , bruchsichere und leichte Flaschen, aber auch neue Verpackungen, Rohre und Textilfasern hergestellt werden.

Bedingung für ein ökologisch und ökonomisch sinnvolles Recycling ist sauberes und sortenreines PET. Gesammelt werden deshalb nur leere Getränkeflaschen aus PET. Mit dem Kehricht zu entsorgen sind Essig-, Öl-, Putzmittel- und Shampoo-Flaschen aus PET; also alle PET-Flaschen, welche etwas anderes als Getränke enthalten haben. Diese Verpackungen sind im Recycling nicht willkommen, da ihr Verschmutzungsgrad zu hoch ist. 

Zuständigkeit & Finanzierung

Für die PET-Sammlung ist gemäss Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) die Privatwirtschaft zuständig. Der Handel ist somit zur Entgegennahme von PET-Getränkeflaschen verpflichtet. Obwohl die PET-Sammlung nicht Aufgabe der Gemeinden ist, bieten dennoch einige Gemeinden an betreuten Sammelstellen eine Abgabemöglichkeit an.

Die Entsorgung von PET bei Verkaufsstellen wird durch einen vorgezogenen Recycling-Beitrag (VRB) beim Kauf von PET-Getränkeverpackungen finanziert. Sammelt die Gemeinde, erfolgt die Finanzierung zusätzlich durch die Abfallgrundgebühr.

Stahl- und Weissblechdosen stammen vorwiegend von Nahrungsmittelverpackungen. Ihre Verwertung spart an den Rohstoffen Zinn und Stahl und so an rund 60 Prozent Energie. Zudem wird die Luftbelastung um ungefähr 30 Prozent verringert im Vergleich zur Neuherstellung.

In die Separatsammlung gehören Stahl- und Weissblechdosen (Konservendosen), Deckel von Konfitüren- und anderen Lebensmittelgläsern und andere Kleinteile aus Stahlblech. Nicht in die Stahlblechsammlung gehören Farbdosen mit eingetrockneten Farbresten und Spraydosen (auch leere): Sie sind als Sonderabfall zu entsorgen. Stahlblech aus Industrie- und Gewerbebetrieben kann nach Absprache der Gemeinde übergeben oder durch Dritte abgeholt und verwertet werden.

Zuständigkeit & Finanzierung

Gemeinden und Städte sind verpflichtet, eine Sammlung für Stahlblech (Weissblech) anzubieten. Meist stehen dafür Quartiersammelstellen oder eine betreute Sammelstelle zur Verfügung.

Die Entsorgung wird teilweise durch einen vorgezogenen Recycling-Beitrag beim Kauf von Stahlblech- und Weissblechkonservendosen und zusätzlich durch die Abfallgrundgebühr finanziert.

Abfallkalender

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Der Abfallkalender – auch Recyclingkalender oder Wertstoffkalender genannt – ist das zentrale Kommunikationsinstrument der Gemeinden und Städte mit der Bevölkerung in Sachen Abfall. Er informiert über das lokale oder regionale Sammelsystem und die damit verbundenen Regeln und sensibilisiert die Bevölkerung auf die Wichtigkeit des Recycling. Einwohner und Einwohnerinnen und vor allem auch Neuzugezogene müssen Informationen zu Abfuhr und Sammelstellen und zu den Fragen «Was gehört wohin?» und «Was kostet wie viel?» einfach und schnell finden können.

Damit die Kommunikation via Abfallkalender gut funktioniert und klar ist, welche Elemente und Inhalte in einem Abfallkalender abgebildet werden sollten, unterstützt das AWEL die Gemeinden mit einem Ratgeber «Abfallkalender» und einem Baukasten «Abfallkalender».

Ratgeber «Abfallkalender»

Unser Ratgeber ist als Kalender konzipiert und gibt auf Monatsblättern Antworten zu 12 wichtigen Fragen bezüglich Konzeption, Aufgaben, nötige Inhalte und Gestaltung eines erfolgreichen Abfallkalenders.

Ratgeber Abfallkalender
Ratgeber Abfallkalender
Ratgeber Abfallkalender
Herausgeber/in
AWEL, Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Baukasten «Abfallkalender»

Vollständige, gut verständliche und benutzerfreundlich gestaltete Abfallkalender helfen den Nutzerinnen und Nutzern dabei, sich im Entsorgungs- und Recyclingangebot einer Gemeinde zurechtzufinden. Mit den Modulen des Baukastens «Abfallkalender» des AWEL können die Gemeinden bei Bedarf die Gestaltung ihres Abfallkalenders auf einfache Art anpassen und optimieren.

Der Baukasten wird in der PDF-Dokumentation vorgestellt und erläutert. Die darin enthaltene Sammlung von Layout- und Gestaltungsmodulen versucht, wichtige Fragen und Grundsätze zur gestalterischen Umsetzung von Abfallkalenderelementen aufzugreifen und Lösungsvarianten aufzuzeigen. Der Baukasten ist nicht abschliessend, sondern soll mittels einer Auswahl an Modulen Vorschläge zur benutzerorientierten Abbildung von zentralen Elementen präsentieren. Die einzelnen Lösungsvorschläge können frei verwendet und angepasst werden, da die Gestaltungsmodule auf einem einheitlichen System basieren.

Die Layout- und Gestaltungsmodule liegen als PDF (Anschauungsexemplare) und als InDesign CS 5.5 Dateien vor. Letztere sind als Grundlage und Ausgangspunkt für die konkreten grafischen und inhaltlichen Arbeiten gedacht und befinden sich zum Download im geschützten Bereich für Zürcher Gemeinden und Städte.

Baukasten Abfallkalender
Baukasten Abfallkalender
Baukasten Abfallkalender
Herausgeber/in
AWEL, Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe

Abfall- & Wertstoffpiktogramme

Die aktuellen Versionen der bekannten Abfall- und Wertstoffpiktogramme können kostenlos bei Swiss Recycling bezogen werden. Dort steht Ihnen die komplette Palette der Bilder zum Download zur Verfügung.

  • Alle Piktogramme sind in den Formaten JPG, GIF und EPS (vektorbasiert) verfügbar. Bei der Verwendung von professionellen Layoutprogrammen können die Piktos auch als Schrift integriert werden.
  • Weiter finden Sie bei Swiss Recycling wichtige Hinweise zur Verwendung der Piktos und eine hilfreiche Übersicht der verschiedenen Piktogramme, geordnet nach Wertstofffraktionen.

Abfall- und Wertstoffpiktogramme dienen der einfachen und schnellen Orientierung bei der Entsorgung, beispielsweise im Abfallkalender einer Gemeinde oder an der Sammelstelle.

Textbausteine & Beispiele

Ebenfalls finden Sie bei Swiss Recycling zu den einzelnen Abfall- und Wertstofffraktionen jeweils Textbausteine für einen kurzen Beschrieb (was, wo und wie wird gesammelt?) wie auch Beispiele von Abfallkalendern verschiedener Gemeinden.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Abfallwirtschaft

Adresse

Weinbergstrasse 34
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 39 49

Sekretariat


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E-Mail

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