Die Entsorgung von Siedlungsabfällen ist eine kommunale Aufgabe und wird durch Abfallgebühren finanziert. Die Gemeinden führen eine eigene Abfallrechnung und melden die gesammelten Abfallmengen jährlich dem Kanton für die kantonale Abfallstatistik.
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Abfallrechnung
Unabhängig davon, wie eine Gemeinde ihre Aufgaben zur Entsorgung der Siedlungsabfälle organisiert und umsetzt, sind die entstehenden Kosten mit kostendeckenden und verursachergerechten Gebühren zu finanzieren. Diese Anforderung macht es notwendig, innerhalb der Gemeinderechnung mittels Abfallrechnung eine Abgrenzung zum steuerfinanzierten Gemeindehaushalt vorzunehmen: Die Abfallrechnung ist eine eigene Rechnung innerhalb der Gemeinderechnung.
Das Merkblatt «Was gehört in die Abfallrechnung einer Gemeinde?» des Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) zeigt, welche Kosten der Siedlungsabfallentsorgung zwingend über die Abfallrechnung verbucht und durch Gebühren finanziert werden müssen. Zudem werden erläutert, wo Spezialfälle, Spielräume und Ausnahmen bestehen und welche Kosten nicht in die Abfallrechnung gehören. Schlussendlich gibt es einen Überblick zu den massgeblichen Erlassen (rechtlichen Grundlagen) und Bundesgerichtsentscheiden.
Wegleitung zur finanziellen Führung der kommunalen Abfallwirtschaft
Das AWEL stellt den Abfallverantwortlichen und den Zuständigen des Finanzwesens in den Gemeinden eine Wegleitung zur finanziellen Führung der kommunalen Abfallwirtschaft zur Verfügung.
Abfallgebühren
Der Verursachende trägt die Kosten für die Entsorgung der Abfälle. So verlangt es das Schweizer Umweltschutzgesetz. Die Gemeinden und Städte finanzieren die gesamte Entsorgung der Siedlungsabfälle und alle damit verbundenen Kosten durch Gebühren. Damit werden das Verursacherprinzip und die Bestimmungen aus dem Umweltschutzgesetz vollständig eingehalten.
Die Gebühren sind volumen- oder gewichtsabhängig und können durch eine mengenunabhängige Grundgebühr ergänzt werden. Die Herleitung der festgelegten Gebührenhöhe muss öffentlich zugängig und transparent nachvollziehbar sein.
Vollzugshilfe des Bundes
Die im Dezember 2018 vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) publizierte Vollzugshilfe zur Bewirtschaftung der Siedlungsabfälle soll dazu beitragen, dass die Entsorgung von Siedlungsabfällen schweizweit verursachergerecht umgesetzt und finanziert wird. Sie gibt den Kantonen und Gemeinden einen Rahmen für einen möglichst einheitlichen Vollzug bei der Erhebung von Abfallgebühren. Es werden sowohl die Anforderungen aus der Gesetzgebung und der Rechtsprechung erläutert als auch Empfehlungen zur Ausgestaltung von Abfallgebühren abgegeben. Ferner sollen die korrekte und transparente Kostenerfassung sowie die Erhebung von vergleichbaren finanziellen und leistungsbezogenen Kennzahlen gefördert werden. Zusätzlich enthält die Vollzugshilfe ein Instrument zur Ermittlung der Kennzahlen und einzelne Mustertextbausteine für die kommunale Gesetzgebung.
Betriebsabrechnungsbogen (BAB)
Ein einfaches, aber wirkungsvolles Instrument zur Übersicht und Steuerung der kommunalen Abfallwirtschaft ist der Betriebsabrechnungsbogen (BAB). Er erlaubt eine Aufschlüsselung der Aufwände und Erlöse nach Abfallfraktionen und der Erträge nach Gebührenart.
Muster-Betriebsabrechnungsbogen (Muster-BAB) und Kennzahlen-Set
Begleitend zur Vollzugshilfe «Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung» stellt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Muster-Betriebsabrechnungsbogen (Muster-BAB) zur Verfügung. Der Muster-BAB wurde dazu entwickelt, die Kosten und Leistungen im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft möglichst kongruent und harmonisiert erfassen, auswerten und vergleichen zu können.
In Zusammenarbeit mit dem Städteverband/Kommunale Infrastruktur (SSV/OKI), den kantonalen und kommunalen Fachstellen sowie diversen Experten und Expertinnen und in Abstimmung mit der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) wurde ein Kennzahlen-Set definiert, welches sich mit dem Muster-BAB zuverlässig erheben lässt. Das Kennzahlen-Set besteht aus finanziellen und leistungsbezogenen Kennzahlen.
Kostenstruktur & Kennzahlen
Der Kanton Zürich erhebt seit 1985 jährlich die Kostenstruktur von 13 repräsentativen Gemeinden. Damit lassen sich die Entwicklungen der Kosten für Logistik und Verwertung der einzelnen Abfallfraktionen anhand von klar definierten Kennzahlen verfolgen.
Kostenstruktur
Die Kosten der kommunalen Abfallwirtschaft werden gegliedert nach Logistik und Verwertung der einzelnen Abfallfraktionen, Sammelstelle und Gemeinkosten. Die Kosten der kommunalen Abfallwirtschaft nach einer definierten Struktur aufzuschlüsseln, ermöglicht eine Vergleichbarkeit der Daten und schafft die Grundlage für die transparente und adäquate Ausgestaltung der Abfallgebühren.
Kennzahlen
Um Entwicklungen der kommunalen Abfallwirtschaft aufzeigen zu können und für den Vergleich (Benchmarking) zwischen verschiedenen Gemeinden, Regionen und Zweckverbänden braucht es klar definierte Kennzahlen. Finanzielle Kennzahlen wurden mit der Kostenstruktur geschaffen. Leistungsbezogene Kennzahlen, die Auskunft geben über das Dienstleistungsangebot der Gemeinde, sollen demnächst das Kennzahlenset ergänzen und abrunden.
Kommunale Abfallstatistik
Gemäss § 8 des kantonalen Abfallgesetzes sind die Gemeinden verpflichtet, Daten zur Abfallwirtschaft zu erheben und diese dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) zur Verfügung zu stellen. Der Kanton seinerseits ist verpflichtet, dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) regelmässig Mengenangaben zu liefern.
Das AWEL erhebt jährlich bei den Gemeinden in der ersten Jahreshälfte Daten zu Abfallmengen und Abfallgebühren und zur Abfallrechnung. Durch die Online-Erhebung können die Gemeinden ihre Daten anschliessend herunterladen, um diese für das eigene Controlling weiterzuverwenden. Die Ergebnisse der Auswertungen fliessen in Datenreihen für die Langzeitbeobachtung oder in Analysen zu einzelnen Themen ein.
Die Resultate stehen dem interessierten Publikum in Artikeln der Zürcher Umweltpraxis und im nachstehenden Bericht zur Verfügung.
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Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Sektion Abfallwirtschaft
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