Mit dem Programm «Vielfältige Zürcher Gewässer» fördert der Kanton die biologische Vielfalt an Bächen und Weihern und verbessert deren Ökosysteme. Durch eine naturnahe Gestaltung und Pflege sollen wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen entstehen, die auch der Bevölkerung einen Mehrwert bieten. Möchten Sie mitwirken? Wir unterstützen Sie dabei.
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Hintergrund
Der ökologische Zustand unserer Gewässer hat sich in den letzten Jahren zwar etwas verbessert. Der Handlungsbedarf bleibt aber gegeben. Der Bericht «Wasser und Gewässer 2022» zeigt: Die Fischbestände gehen weiter zurück und die Klimakrise beeinträchtigt auch unsere Gewässer.
Flüsse und Bäche sind kanalisiert und haben zu wenig Raum, um ihre ökologischen Funktionen zu erfüllen. Zahlreiche Schwellen und Wehre behindern die Fischdurchgängigkeit. Auch der Verbund aus Weihern, Tümpeln oder überflutenden Flächen ist unzureichend.
Es braucht mehr naturnahe Gewässer mit dynamischen, strukturreichen Ufer- und Übergangsbereichen. Naturnahe Gewässer bieten unterschiedliche und vernetzte Lebensräume, worin eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt gedeihen kann. 84 Prozent aller in der Schweiz vorkommenden Tier- und Pflanzenarten leben in und an Gewässern. Diese Vielfalt gilt es zu pflegen und zu fördern.
Durch naturnah gestaltete Gewässer gewinnen wir mehrfach: Mit einer vernetzten Biodiversität, einem optimalen Hochwasserschutz und einer attraktiven Erholungslandschaft. Zudem sind naturnahe Gewässer besser für den Klimawandel gewappnet.
Das Förderprogramm
Das Programm «Vielfältige Zürcher Gewässer» ist Teil des Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Rettet die Zürcher Natur» (Natur-Initiative), den der Zürcher Kantonsrat im November 2020 angenommen hat. Mit dessen Inkrafttreten werden die Gesamteinlagen im Natur- und Heimatschutzfonds (NHF) erhöht. Neu stehen jährlich bis zu fünf Millionen Franken für die Förderung der Biodiversität im Bereich von öffentlichen Gewässern zur Verfügung.
Das neue Programm «Vielfältige Zürcher Gewässer» unterstützt Massnahmen zur Förderung der Biodiversität an öffentlichen Oberflächengewässern im Kanton Zürich. Es zielt primär auf Massnahmen im Rahmen des laufenden Gewässerunterhalts und ergänzt die kommunale Gewässerrevitalisierung. Ebenfalls angesprochen sind Private, die Gewässer auf ihrem Grundeigentum oder Pachtland ökologisch aufwerten und langfristig ökologisch pflegen wollen.
Die finanzielle Unterstützung erstreckt sich auf fünf Massnahmenbereiche, die sich gegenseitig positiv beeinflussen:
- Schaffung, Erhaltung oder Gestaltung von Strukturen
- Aufwertung von Gewässerlandschaften
- Besonders ökologischer Unterhalt und besonders ökologische Pflege
- Fachplanungen
- Weiterbildungen und Öffentlichkeitsarbeit
«Vielfältige Zürcher Gewässer» ist 2022 in die Pilotphase gestartet, in der die organisatorischen Strukturen aufgebaut und die vorgesehenen Fondsgelder schrittweise aufgestockt werden.
Rahmenbedingungen
Subventioniert werden in der Regel 90 Prozent der beitragsberechtigten Kosten. Für Massnahmen mit Gesamtkosten von weniger als 2000 Franken werden in der Regel keine Beiträge gesprochen.
Beitragsberechtigt sind Gemeinden und Private. Private sind neben Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wie Landwirte oder Holzkorporationen auch Interessensgemeinschaften, Vereine, Stiftungen, KMU, aber auch Pächter und Pächterinnen, z.B. von Fischereigewässern.
Für die Umsetzung ökologischer Aufwertungsmassnahmen müssen Beitragsberechtigte nicht zwingend Eigentümerinnen und Eigentümer oder Unterhaltspflichtige des betreffenden Grundstücks sein. Sie sind jedoch verpflichtet, die erforderlichen kantonalen Bewilligungen sowie die Zustimmung der oder des Unterhaltspflichtigen und der Grundeigentümerin bzw. des Grundeigentümers (Gemeinde, Kanton oder Private) einzuholen.
Es werden nur Massnahmen subventioniert, die sach- und fachgerecht geplant und ausgeführt werden. Leistungen von Privatpersonen und Gemeinden werden wie externe Leistungen behandelt. Sämtliche Leistungen müssen im Voraus berechnet werden und verhältnismässig sein. Im Rahmen des Förderprogramms gelten folgende gemittelte Stundenansätze:
- Privatpersonen: max. 60 Franken
- Gemeinden: max. 110 Franken
- Planungsbüros: max. 145 Franken
Beitragsempfängerinnen und -empfänger müssen die langfristige Wirkung ihrer ökologischen Aufwertungsmassnahmen sicherstellen, insbesondere durch eine ökologisch orientierte Pflege der Gewässer.
Die Subventionen bewirken keine Änderung der Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden für Unterhalt und Pflege der jeweiligen Gewässerabschnitte (vgl. RRB 377/1993).
Ausschlusskriterien
Aus dem Natur- und Heimatschutzfonds (NHF) werden nur Massnahmen subventioniert, für die es keine andere öffentliche Finanzierungsquelle von Bund und/oder Kanton gibt. Es dürfen keine Doppel- oder Restfinanzierungen mit Beiträgen aus dem NHF erfolgen.
Für folgende Situationen sind keine Subventionen möglich:
- Unterhalts- und Pflegemassnahmen, die über das AWEL-Budget finanziert werden
- Hochwasserschutzmassnahmen
- Gewässerrevitalisierungen (Abschnitte 1. Priorität)
- Rückbau von Bauten und Anlagen, zu denen der Inhaber oder die Inhaberin verpflichtet ist
- Gewässer in überkommunalen Naturschutzgebieten
- Ersatzmassnahmen nach Art. 18 Abs. 1ter Natur- und Heimatschutzgesetz
- Bauliche Massnahmen in Grundwasserschutzzonen 1 und 2
- Sanierung von Altlasten und Drainageleitungen
- Ausdolungen von Gewässern
- Erwerb von Grundstücken
Stehgewässer werden im Einzelfall betrachtet.
Für Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte gelten die Programmvereinbarungen im Umweltbereich:
Für Gewässer innerhalb von überkommunalen Naturschutzgebieten gelten folgende Finanzierungsmöglichkeiten:
Für neue Gewässerzugänge zur Naherholung gelten folgende Finanzierungsmöglichkeiten:
Für Restfinanzierungen gibt es unter anderem folgende Finanzierungsquellen:
Vorgehen
Haben Sie eine Idee? Wenden Sie sich an unsere Gewässerbeauftragten. Sie beurteilen, ob Ihr Vorhaben bewilligungsfähig ist. Die Gewässerbeauftragten unterstützen Sie im gesamten Prozess: Von der Gesuchseingabe über die Umsetzung bis zur Auszahlung.
Reichen Sie ihr vollständig ausgefülltes Gesuchsformular mit sämtlichen Beilagen bei der Baudirektion ein. Die Projektleitung Biodiversität prüft Ihr Gesuch und die zuständigen Fachstellen erteilen, falls erforderlich, die Bewilligung. Die Gesuchsprüfung und -bewilligung dauert je nach Massnahmenbereich ein bis drei Monate. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie per Post eine Zusicherungsverfügung für die gesprochenen Beiträge.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Umsetzung Ihres Vorhabens sämtliche Ausgaben vorfinanzieren müssen. Die Beitragsauszahlung erfolgt je nach Massnahmenbereich einmalig oder in mehreren Teilen.
Nach der Umsetzung kontrolliert die Projektleitung Biodiversität Ihre Schlussdokumentation sowie die Rechnungsbelege Ihrer Aufwände. Die Prüfung Ihrer Unterlagen dauert je nach Auszahlungsbetrag zwei Wochen bis einen Monat. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie per Post eine Ausrichtungsverfügung als Hinweis für die Zahlungsfreigabe. Aufgrund von Rechtsmittelfristen erfolgt die Auszahlung jeweils 45 Tage nach Erstellungsdatum der Ausrichtungsverfügung.
Gewässerbeauftragte
Lassen Sie sich bei der Gesuchstellung von den Gewässerbeauftragten der Baudirektion unterstützen. Sie sind das Bindeglied zwischen den Gesuchstellenden, der Region und dem Kanton und nehmen eine Koordinationsfunktion wahr. Sie sind erste Anlaufstelle für sämtliche Fragen und begleiten und kontrollieren die Umsetzung der Massnahmen vor Ort.
Durch Eingabe der Postleitzahl Ihrer Gemeinde erhalten Sie die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Person.
Gewässerbeauftragte Ihrer Region
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Trägerorganisationen Natur-Initiative
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Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Projektleitung Biodiversität