Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit

Weiterbildungen sollen möglichst viele Personen befähigen, sich für Gewässer und ihre Ökosystemleistungen einzusetzen. Mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit wird die Bevölkerung für die biologische Vielfalt in und an Bächen und Weihern sensibilisiert.

Weiterbildung 

Eine nachhaltige Förderung der Biodiversität an Gewässern erfordert eine spezifische Weiterbildung der Fachpersonen, die künftig zu ökologischen Aufwertungsmassnahmen an öffentlichen Gewässern beitragen und diese entsprechend unterhalten und pflegen. Angesprochen sind Mitarbeitende oder beauftragte Fachpersonen einer Gemeinde im Kanton Zürich folgender Fachgebiete:

  • Forst- und Landwirtschaft
  • Wasser- und Gartenbau

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Auf der linken Uferseite eines Bachlauf, der in einer üppigen Wiesenlandschaft eingebettet ist, verläuft ein Flurweg. Darauf geht eine Gruppe von 20 Personen, die man von hinten sieht. Sie diskutieren und begutachten den Bach.
Gewässerspezifische Weiterbildungskurse fördern den Wissenstransfer unter Profis. Quelle: PUSCH

Öffentlichkeitsarbeit

Um in der breiten Bevölkerung das Bewusstsein für die Biodiversität an Gewässern zu verankern, braucht es gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Denkbar sind Workshops oder Aktionstage unter fachlicher Anleitung, bei denen Personen aller Altersgruppen positive Eindrücke an Gewässern erfahren oder sogar Arbeitseinsätze begleiten können. Unterstützt werden aber auch klassische Kommunikationsmittel, wie Merkblätter, Informationstafeln, Kurzfilme oder digitale Lernplattformen.

Zielgruppe ist die Zürcher Bevölkerung.

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Folgende Kommunikationsmittel wurden bereits erfolgreich umgesetzt und dienen der Inspiration (Liste wird laufend ausgebaut):

Gesuch

Wir empfehlen Ihnen mindestens eine Erstberatung durch die Gewässerbeauftragten Ihrer Region, bevor Sie Ihr Gesuch einreichen. Sie sind erste Anlaufstelle für sämtliche Fragen und können die Bewilligungsfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen. 

Umsetzung und Auszahlung

Die Umsetzung einer Weiterbildung oder Öffentlichkeitsarbeit dauert je nach Umfang ein bis zwei Jahre. Beachten Sie dabei, dass Sie sämtliche Aufwendungen vorfinanzieren. Die Auszahlung der zugesicherten Beiträge erfolgt jeweils einmalig nach Abschluss des Vorhabens. Für die Auszahlung ist der Projektleitung Biodiversität das Auszahlungsgesuch und das erstellte Zertifikat, Produkt oder Dokumentation per E-Mail zu schicken.

Die Prüfung Ihrer Auszahlungsunterlagen dauert je nach Betrag zwei Wochen bis einen Monat. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie per Post eine sogenannte Ausrichtungsverfügung als Hinweis für die Zahlungsfreigabe. Aufgrund von Rechtsmittelfristen erfolgt die Auszahlung jeweils 45 Tage nach Erstellungsdatum der Ausrichtungsverfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Gewässerbeauftragten Ihrer Region. Das Auszahlungsgesuch mit der erforderlichen Dokumentation wird derzeit entwickelt und zu gegebener Zeit bereitgestellt.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Projektleitung Biodiversität

Adresse

Walcheplatz 2
8001 Zürich
Route (Google)

E-Mail

vzg@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: