Gewässerlandschaften

Werden Gewässer aus ihrem Korsett befreit, entstehen mit der Zeit naturnah gestaltete Gewässerlandschaften. Sie vernetzen Lebensräume und sind weitgehend durchgängig für Fische, Krebse und andere Lebewesen.

Ausgangslage

Gewässerlandschaften beinhalten grössere Abschnitte eines Gewässers, grössere Flächen im Umfeld von Gewässern oder sogar Gewässersysteme. Sie sollen Signalwirkung für künftige Massnahmen haben. Neuartige, innovative Ansätze sind ausdrücklich erwünscht.

Gewässerlandschaften können von allein entstehen, wenn die Eigendynamik des Gewässers zugelassen wird. Im Rahmen des Förderprogramms werden Gewässerlandschaften durch Rückbau des Hartverbaus in Kombination mit ökologischen Aufwertungen wie zahlreiche, zusammenhängende Strukturen gebildet. An bestehenden öffentlichen Gewässern ist auch die Schaffung neuer Laichgewässer oder spezifische Lebensräume für gefährdete Arten denkbar.

Rahmenbedingungen

Die Planung von Gewässerlandschaften soll möglichst schlank ausfallen. Unser Ziel ist, dass 80 Prozent der Beiträge direkt bei den Gewässern ankommen und maximal 20 Prozent für planerische Aufwendungen verwendet werden. Sie können für die Planung Ihres Vorhabens ein Fachbüro beauftragen.

Im Rahmen des Förderprogramms gelten folgende gemittelte Stundenansätze (exkl. MWST):

  • Privatpersonen: max. 60 Franken
  • Gemeinden: max. 110 Franken
  • Planungsbüros: max. 145 Franken

Beitragsberechtigte müssen den Unterhalt und die Pflege ihrer aufgewerteten Gewässerabschnitte langfristig gewährleisten. Aufgewertete Gewässerlandschaften müssen während und nach dem Erstellungsjahr über drei weitere Jahre begleitet werden. Während dieser Zeit wird ein Pflegeplan erstellt.

Die Erstellungspflege und der Pflegeplan sind Voraussetzung für eine Beitragszusicherung. Eine Gesuchsperiode im Bereich «Gewässerlandschaften» umfasst somit jeweils vier Jahre. Rechnen Sie in den Kosten des Gesuches nebst der Massnahmenplanung und -umsetzung auch die Aufwendungen für die Erstellungspflege und die Ausarbeitung eines Pflegeplanes mit ein.

Merkblätter

Ökologische Aufwertungsmassnahmen an Gewässern sind unabhängig ihrer Grösse komplex, weil meist mehrere Akteure involviert sind. Um die Vorgehensweise zu erleichtern, stehen Ihnen Merkblätter für jedes Umfeld zur Verfügung (Wald, Landwirtschaft, Siedlungsgebiet). Sie beschreiben die nötigen Abklärungen und Unterlagen sowie das erforderliche Bewilligungsverfahren.

Die Merkblätter werden derzeit entwickelt und zu gegebener Zeit hier bereitgestellt. 

Gesuch

Lassen Sie sich von den Gewässerbeauftragten Ihrer Region unterstützen. Wir empfehlen Ihnen mindestens eine Erstberatung, bevor Sie uns Ihr Gesuch einreichen. Die Gewässerbeauftragten sind erste Anlaufstelle für sämtliche Fragen und können beurteilen, ob Ihr Vorhaben die Rahmenbedingungen erfüllt. Bei Bedarf klären die Gewässerbeauftragten mit unseren Fachstellen ab, ob ihr Vorhaben bewilligungsfähig ist. 

Umsetzung

Ökologische Aufwertungsmassnahmen im Gewässergerinne sind aufgrund der Fischschonzeit auf die Monate Mai bis September zu beschränken. Amphibiengewässer werden in der Regel im Zeitraum von Mitte August bis Ende September trockengelegt. Gehölzrückschnitte erfolgen aus Rücksicht auf Vögel und Pflanzen während der Vegetationsruhe von Oktober bis Februar. Für weitere Arbeiten im Uferbereich gibt es keine zeitliche Einschränkung.

Teilen Sie den Baubeginn unseren Gewässerbeauftragten und betroffenen Fachstellen mit. Nach der baulichen Umsetzung ist eine Bauabnahme im selben Personenkreis vorgesehen. Während der Erstellungspflege erfolgt eine jährliche Begehung mit den Gewässerbeauftragten. Vorlagen für die Begehungsprotokolle finden Sie hier.

Der aufgewertete Gewässerabschnitt ist auch in Zukunft besonders ökologisch zu pflegen und zu unterhalten. Stellen Sie die langfristigen Massnahmen in einem Pflegeplan dar. Mit dieser Grundlage können Sie für die nachfolgende Dauerpflege hier ein weiteres Beitragsgesuch stellen:

Auszahlung

Beachten Sie, dass Sie sämtliche Aufwendungen vorfinanzieren. Die Auszahlung der zugesicherten Beiträge erfolgt in der Regel in zwei Teilen:

  • Nach Abschluss der (wasser)baulichen Umsetzung
  • Nach Abschluss der Erstellungspflege

Bei Fragen wenden Sie sich an die Gewässerbeauftragten Ihrer Region. Wir empfehlen Ihnen mindestens eine Erstberatung, bevor Sie uns Ihr Dossier für die Auszahlung einreichen. Die Gewässerbeauftragten helfen Ihnen, die erforderlichen Beilagen zu erarbeiten.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Projektleitung Biodiversität

Adresse

Walcheplatz 2
8001 Zürich
Route (Google)

E-Mail

vzg@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: