Gewässerlandschaften

Werden Gewässer aus ihrem Korsett befreit, entstehen mit der Zeit naturnah gestaltete Gewässerlandschaften. Sie vernetzen Lebensräume und sind weitgehend durchgängig für Fische, Krebse und andere Lebewesen.

Ausgangslage

Gewässerlandschaften beinhalten grössere Abschnitte eines Gewässers, grössere Flächen im Umfeld von Gewässern oder sogar Gewässersysteme. Sie sollen Signalwirkung für künftige Massnahmen haben. Neuartige, innovative Ansätze sind ausdrücklich erwünscht.

Gewässerlandschaften können von allein entstehen, wenn die Eigendynamik des Gewässers zugelassen wird. Im Rahmen des Förderprogramms werden Gewässerlandschaften durch Rückbau des Hartverbaus in Kombination mit ökologischen Aufwertungen wie zahlreiche, zusammenhängende Strukturen gebildet. An bestehenden öffentlichen Gewässern ist auch die Schaffung neuer Laichgewässer oder spezifische Lebensräume für gefährdete Arten denkbar.

Rahmenbedingungen

Die Planung von Gewässerlandschaften soll möglichst schlank ausfallen, damit der Grossteil der Beiträge bei den Gewässern ankommt. 

Die Beitragsempfängerinnen und -empfänger müssen den Unterhalt und die Pflege ihrer aufgewerteten Gewässerabschnitte langfristig gewährleisten. Aufgewertete Gewässerlandschaften sind während und nach dem Erstellungsjahr über drei weitere Jahre zu begleiten. Diese Erstellungspflege ist Voraussetzung für eine Beitragszusicherung und wird mit einem Pflegeplan abgeschlossen. Auf diesem muss eine Interventionslinie ersichtlich sein. Sie bezeichnet, wo die Massnahmen zur Eindämmung der Eigendynamik des Gewässers erforderlich werden.

Eine Gesuchsperiode im Bereich «Gewässerlandschaften» umfasst somit jeweils vier Jahre. Der Aufwand für die Erstellung des Pflegeplanes ist in den Kosten des Gesuches einzukalkulieren.

Merkblätter

Ökologische Aufwertungsmassnahmen an Gewässern sind unabhängig ihrer Grösse komplex, weil meist mehrere Akteure involviert sind. Um die Vorgehensweise zu erleichtern, stehen Ihnen Merkblätter für jedes Umfeld zur Verfügung (Wald, Landwirtschaft, Siedlungsgebiet). Sie beschreiben die nötigen Abklärungen und Unterlagen sowie das erforderliche Bewilligungsverfahren.

Die Merkblätter werden derzeit entwickelt und zu gegebener Zeit hier bereitgestellt. 

Sie können für die Massnahmenplanung ein Fachbüro beauftragen. Dabei gilt: 80 Prozent der Beiträge sollen direkt bei den Gewässern ankommen und maximal 20 Prozent für planerischen Aufwand verwendet werden.

Gesuch

Wir empfehlen Ihnen mindestens eine Erstberatung durch die Gewässerbeauftragten Ihrer Region, bevor Sie Ihr Gesuch einreichen. Sie sind erste Anlaufstelle für sämtliche Fragen und können die Bewilligungsfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen. 

Umsetzung

Ökologische Aufwertungsmassnahmen im Gewässergerinne sind auf die Monate Mai bis September zu beschränken. Die Trockenlegung von Amphibiengewässern muss im Zeitraum von Mitte August bis Ende September erfolgen. Für Arbeiten im Uferbereich gibt es keine zeitliche Einschränkung. Der Baubeginn ist den Gewässerbeauftragten (und betroffenen Fachstellen) mitzuteilen. Bei Abschluss der Arbeiten erfolgt eine Abnahmebegehung im selben Personenkreis. Anschliessend erfolgt die Erstellungspflege mit einer jährlichen Begehung mit den Gewässerbeauftragten.

Der aufgewertete Gewässerabschnitt ist auch in Zukunft besonders ökologisch zu pflegen und zu unterhalten. Die langfristigen Massnahmen sind in einem Pflegeplan darzustellen. Mit dieser Grundlage können Sie für die nachfolgende Dauerpflege ein weiteres Beitragsgesuch stellen:

Auszahlung

Beachten Sie, dass Sie sämtliche Aufwendungen vorfinanzieren. Die Auszahlung der zugesicherten Beiträge erfolgt in der Regel in zwei Teilen: Beim Abschluss der (wasser)baulichen Umsetzung und beim Abschluss der Erstellungspflege. Für die Auszahlung ist der Projektleitung Biodiversität das Auszahlungsgesuch mit einer Dokumentation der ausgeführten Arbeiten per E-Mail zu schicken. Die Prüfung Ihrer Auszahlungsunterlagen dauert je nach Betrag zwei Wochen bis einen Monat. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie per Post eine Ausrichtungsverfügung als Hinweis für die Zahlungsfreigabe. Aufgrund von Rechtsmittelfristen erfolgt die Auszahlung jeweils 45 Tage nach Erstellungsdatum der Ausrichtungsverfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Gewässerbeauftragten Ihrer Region. Das Auszahlungsgesuch mit der erforderlichen Dokumentation wird derzeit entwickelt und zu gegebener Zeit bereitgestellt.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Projektleitung Biodiversität

Adresse

Walcheplatz 2
8001 Zürich
Route (Google)

E-Mail

vzg@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: