Besonders ökologischer Unterhalt und ökologische Pflege von Gewässern dienen der Biodiversität, dem Hochwasserschutz und sorgen für attraktive Erholungsräume. Im Zentrum stehen ingenieurbiologische Massnahmen und die Rücksichtnahme auf Pflanzen und Tiere. Wir unterstützen Sie dabei.
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Ausgangslage
Wir möchten möglichst viele Gemeinden sowie Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer motivieren, ihre Gewässer grundsätzlich nach besonders ökologischen Kriterien zu pflegen und zu unterhalten. Langfristig ist das Ziel, möglichst viele öffentliche Gewässer im Kanton Zürich in eine besonders ökologische Dauerpflege zu überführen.
Gewässerabschnitte, die bereits gemäss den Massnahmenbereichen «Strukturen» oder «Gewässerlandschaften» aufgewertet worden sind, sollen nach der Erstellungspflege weiterhin nach besonders ökologischen Kriterien unterhalten und gepflegt werden. Ebenfalls berücksichtigt werden bereits umgesetzte Abschnitte der kommunalen Gewässerrevitalisierung sowie in die Landwirtschaft eingebettete Servitut-Gewässer.
Die Subventionen bewirken keine Änderung der Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden für Unterhalt und Pflege der jeweiligen Gewässerabschnitte (vgl. RRB 377/1993).
Rahmenbedingungen
Beitragsberechtigt sind nur Unterhalts- und Pflegemassnahmen, die gegenüber konventionellen Methoden einen ökologischen Mehrwert für öffentliche Gewässer schaffen. Die Massnahmen müssen somit zwingend über den vorgeschriebenen Unterhalt zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes gemäss Art. 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Wasserbau (SR 721.100) hinausgehen.
Im Förderprogramm beziehen sich die Unterhaltsmassnahmen auf den langfristigen Erhalt der ökologischen oder ingenieurbiologischen Strukturaufwertungen und deren positive Wirkung auf die Biodiversität. Die Pflegemassnahmen berücksichtigen die natürlichen Kreisläufe von Flora und Fauna und verbessern die ökologische Qualität ihrer Lebensräume.
Beiträge werden jeweils über einen Zeitraum von vier Jahren zugesichert. Voraussetzung für eine Beitragszusicherung ist das Vorhandensein einer besonders ökologisch ausgerichteten Grundlage:
Vorteile:
- Unterhalts- und Pflegekonzept
- Pflegeplan über Gewässer oder Gewässerabschnitt
Falls Sie noch nicht über eine solche Grundlage verfügen und diese erarbeiten möchten, können Sie hier ein Beitragsgesuch stellen:
Dasselbe gilt für die Überarbeitung bestehender Pflegepläne oder -konzepte.
Interessierte Fachpersonen finden hier Möglichkeiten zur Weiterbildung:
Gesuch
Wir empfehlen Ihnen mindestens eine Erstberatung durch die Gewässerbeauftragten Ihrer Region, bevor Sie Ihr Gesuch einreichen. Sie sind erste Anlaufstelle für sämtliche Fragen und können die Bewilligungsfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen.
Umsetzung
Massnahmen im Gewässergerinne sind auf die Monate Mai bis September zu beschränken. Die Trockenlegung von Amphibiengewässern muss im Zeitraum von Mitte August bis Ende September erfolgen. Für Arbeiten im Uferbereich gibt es keine zeitliche Einschränkung. Bauliche Massnahmen im Gewässer sind den Gewässerbeauftragten und betroffenen Fachstellen rechtzeitig mitzuteilen. Während der Gesuchsperiode ist einmal pro Jahr eine Begehung mit den Gewässerbeauftragten durchzuführen.
Die öffentlichen Gewässer sollen langfristig besonders ökologisch gepflegt und unterhalten werden. Für die Dauerpflege können Sie nach Ablauf der vierjährigen Gesuchsperiode jeweils ein weiteres Beitragsgesuch stellen.
Auszahlung
Beachten Sie, dass Sie sämtliche Aufwendungen vorfinanzieren. Die Auszahlung der zugesicherten Beiträge erfolgt in der Regel nach Abschluss der vierjährigen Gesuchsperiode. Da sich die jährlich anfallenden Kosten stark unterscheiden können, gilt folgende Regelung:
- Jährliche Kosten bis CHF 3000: Auszahlung des Gesamtbetrags nach vier Jahren
- Jährliche Kosten ab CHF 3000: Zwei Teilauszahlungen nach jeweils 2 Jahren
- Jährliche Kosten ab CHF 6000: Jährlilche Auszahlungen einmal im Jahr
Nach Absprache kann von der Regelung abgewichen werden. Für die Auszahlung ist der Projektleitung Biodiversität das Auszahlungsgesuch mit einer Dokumentation der ausgeführten Arbeiten per E-Mail zu schicken.
Die Prüfung Ihrer Auszahlungsunterlagen dauert je nach Betrag zwei Wochen bis einen Monat. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie per Post eine Ausrichtungsverfügung als Hinweis für die Zahlungsfreigabe. Aufgrund von Rechtsmittelfristen erfolgt die Auszahlung jeweils 45 Tage nach Erstellungsdatum der Ausrichtungsverfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Gewässerbeauftragten Ihrer Region. Das Auszahlungsgesuch mit der erforderlichen Dokumentation wird derzeit entwickelt und zu gegebener Zeit bereitgestellt.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Praxishilfe Wasserbau PDF | 80 Seiten | Deutsch | 5 MB
- Download Richtig mähen am Gewässer PDF | 4 Seiten | Deutsch | 15 MB
- Download Gehölzpflege am Gewässer PDF | 4 Seiten | Deutsch | 525 KB
- Download Verwendung von Natursteinen im Wasserbau PDF | 4 Seiten | Deutsch | 195 KB
- Download Merkblatt Gewässerunterhalt Fischerei 2024 PDF | 2 Seiten | Deutsch | 646 KB
- Download Merkblatt Holzschlag an Gewässern PDF | 2 Seiten | Deutsch | 785 KB
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Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Projektleitung Biodiversität
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