Fachplanungen

Das Förderprogramm unterstützt auch übergeordnete, planerische Arbeiten. Fachplanungen gelten für einzelne Gewässer oder Gewässernetze sowie für zusammenhängende Gebiete einer Gemeinde oder einer Region.

Ausgangslage

Fachplanungen bilden notwendige Grundlagen für besonders ökologisch ausgerichtete Unterhalts- und Pflegemassnahmen. Sie dienen auch der gezielt vorausschauenden Planung ökologischer Aufwertungsmassnahmen.

Wir möchten möglichst viele Gemeinden und Private motivieren, ihre Gewässer ökologisch aufzuwerten und besonders ökologisch zu pflegen und zu unterhalten. Unser Ziel ist, möglilchst viele öffentliche Gewässer im Kanton Zürich in eine besonders ökologische Dauerpflege zu überführen.

Mit einer Fachplanung als Grundlage können Sie für die Dauerpflege hier ein Beitragsgesuch stellen:

Möglichkeiten

  • Unterhalts- und Pflegekonzepte
  • Pflegepläne über Gewässer oder Gewässerabschnitte
  • Potentialstudien für ökologische Aufwertungen
  • Strategien zur Förderung der Biodiversität
  • Vernetzungskonzepte
  • Leitbilder

Rahmenbedingungen

Bei Fachplanungen besteht das Risiko einer Verzögerung bis hin zur Nichtrealisierung. Unser Ziel ist, dass der Grossteil der Beiträge bei den Gewässern ankommt. Deshalb soll das Augenmerk stets auf einer realistischen Umsetzung liegen.

Fachplanungen sind sach- und fachgerecht auszuführen und der planerische Aufwand soll verhältnismässig sein. Sie können für die Erstellung Ihrer Fachplanung ein externes Büro beauftragen.

Im Rahmen des Förderprogramms gelten folgende gemittelte Stundensätze (exkl. MWST):

  • Privatpersonen: max. 60 Franken
  • Gemeinden: max. 110 Franken
  • Planungsbüros: max. 145 Franken

Mustervorlage

Unterhalts- und Pflegekonzepte sind umfangreich und Pflegepläne müssen gut lesbar sein. Um die Vorgehensweise zu erleichtern, stehen Ihnen Mustervorlagen als Beispiel zur Verfügung. Sie beschreiben die nötigen Abklärungen und Unterlagen sowie die erforderlichen Inhalte.

Die Mustervorlagen werden derzeit entwickelt und zu gegebener Zeit hier bereitgestellt. 

Gesuch stellen

Lassen Sie sich von den Gewässerbeauftragten Ihrer Region unterstützen. Wir empfehlen Ihnen mindestens eine Erstberatung, bevor Sie uns Ihr Gesuch einreichen. Die Gewässerbeauftragten sind erste Anlaufstelle für sämtliche Fragen und können beurteilen, ob Ihr Vorhaben die Rahmenbedingungen erfüllt.

Umsetzung und Auszahlung

Die Umsetzung einer Fachplanung dauert je nach Umfang ein bis zwei Jahre. Beachten Sie dabei, dass Sie sämtliche Aufwendungen vorfinanzieren. Die Auszahlung der zugesicherten Beiträge erfolgt jeweils einmalig nach Abschluss der Arbeiten.

Ihre Fachplanung soll gut erkennbar auf unser Förderprogramm hinweisen. Das Logo finden Sie im nachfolgenden Fenster «Auszahlung beantragen».

Bei Fragen wenden Sie sich an die Gewässerbeauftragten Ihrer Region. Wir empfehlen Ihnen mindestens eine Erstberatung, bevor Sie uns Ihr Dossier für die Auszahlung einreichen. Die Gewässerbeauftragten helfen Ihnen, die erforderlichen Beilagen zu erarbeiten.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Projektleitung Biodiversität

Adresse

Walcheplatz 2
8001 Zürich
Route (Google)

E-Mail

vzg@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: