Fachplanungen

Das Förderprogramm unterstützt auch übergeordnete, planerische Arbeiten. Fachplanungen gelten für einzelne Gewässer oder Gewässernetze sowie für zusammenhängende Gebiete einer Gemeinde oder einer Region.

Ausgangslage

Fachplanungen bilden notwendige Grundlagen für besonders ökologisch ausgerichtete Unterhalts- und Pflegemassnahmen. Sie dienen auch der gezielten Umsetzung von ökologischen Aufwertungsmassnahmen.

Wir möchten möglichst viele Gemeinden sowie Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer motivieren, ihre Gewässer ökologisch aufzuwerten und besonders ökologisch zu pflegen und zu unterhalten.

Möglichkeiten

  • Unterhalts- und Pflegekonzepte
  • Pflegepläne über Gewässer oder Gewässerabschnitte
  • Potentialstudien für ökologische Aufwertungen
  • Strategien zur Förderung der Biodiversität
  • Vernetzungskonzepte
  • Leitbilder

Rahmenbedingungen

Bei Fachplanungen besteht das Risiko einer Verzögerung bis hin zur Nichtrealisierung. Deshalb soll das Augenmerk stets auf einer realistischen Umsetzung liegen.

Fachplanungen sind sach- und fachgerecht auszuführen und der planerische Aufwand soll verhältnismässig sein. Langfristig ist das Ziel, möglichst viele öffentliche Gewässer im Kanton Zürich in eine besonders ökologische Dauerpflege zu überführen. Mit einer Fachplanung als Grundlage können Sie für die Dauerpflege hier ein Beitragsgesuch stellen:

Mustervorlage

Unterhalts- und Pflegekonzepte sind umfangreich und Pflegepläne müssen gut lesbar sein. Um die Vorgehensweise zu erleichtern, stehen Ihnen Mustervorlagen als Beispiel zur Verfügung. Sie beschreiben die nötigen Abklärungen und Unterlagen sowie die erforderlichen Inhalte.

Die Mustervorlagen werden derzeit entwickelt und zu gegebener Zeit hier bereitgestellt. 

Sie können für die Erstellung Ihrer Fachplanung ein exernes Büro beauftragen.

Gesuch

Wir empfehlen Ihnen mindestens eine Erstberatung durch die Gewässerbeauftragten Ihrer Region, bevor Sie Ihr Gesuch einreichen. Sie sind erste Anlaufstelle für sämtliche Fragen und können die Bewilligungsfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen.

Umsetzung und Auszahlung

Die Umsetzung einer Fachplanung dauert je nach Umfang ein bis zwei Jahre. Beachten Sie dabei, dass Sie sämtliche Aufwendungen vorfinanzieren. Die Auszahlung der zugesicherten Beiträge erfolgt jeweils einmalig nach Abschluss der Arbeiten. Für die Auszahlung ist der Projektleitung Biodiversität das Auszahlungsgesuch und das erstellte Produkt per E-Mail zu schicken.

Die Prüfung Ihrer Auszahlungsunterlagen dauert je nach Betrag zwei Wochen bis einen Monat. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie per Post eine Ausrichtungsverfügung als Hinweis für die Zahlungsfreigabe. Aufgrund von Rechtsmittelfristen erfolgt die Auszahlung jeweils 45 Tage nach Erstellungsdatum der Ausrichtungsverfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Gewässerbeauftragten Ihrer Region. Das Auszahlungsgesuch mit der erforderlichen Dokumentation wird derzeit entwickelt und zu gegebener Zeit bereitgestellt.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Projektleitung Biodiversität

Adresse

Walcheplatz 2
8001 Zürich
Route (Google)

E-Mail

vzg@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: