Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunk-Basisstationen

Im Bewilligungsverfahren für Mobilfunkanlagen überprüfen die Gemeinden auch die Einhaltung der Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung. Für einen reibungslosen Ablauf der Bewilligungs- und Kontrollprozesse sowie die bestmögliche Überwachung arbeiten Gemeinden und Kanton Hand in Hand.

Datum
29. Juni 2017
ZUP-Nr.
88
Themen
Luft/Klima- Strahlung
Autor/Autorin
Nadia Vogel
Rubrik
Artikel

Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunk-Basisstationen

Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunk-Basisstationen
Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunk-Basisstationen

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