Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunk-Basisstationen
Im Bewilligungsverfahren für Mobilfunkanlagen überprüfen die Gemeinden auch die Einhaltung der Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung. Für einen reibungslosen Ablauf der Bewilligungs- und Kontrollprozesse sowie die bestmögliche Überwachung arbeiten Gemeinden und Kanton Hand in Hand.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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