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Auf diesen Seiten informieren wir über Entwicklungen in der kantonalen Politik, über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und über Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
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Auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung
Menschen mit Behinderung können mit SEBE so weit wie möglich selbst bestimmen, wie und wo sie leben und von wem sie begleitet und betreut werden. Die Einführung von SEBE wird bis Ende 2026 dauern. Grundlage für SEBE ist das Selbstbestimmungsgesetz (SLBG), das Anfang 2024 in Kraft getreten ist.
Mehr Informationen zu SEBE finden Sie hier:
Schrittweise Einführung
SEBE ist noch im Aufbau. Die Einführung geschieht Schritt für Schritt und gemeinsam mit Beteiligten. Es gibt eine dreijährige Übergangszeit. Bis Ende 2026 sammelt der Kanton Zürich Erfahrungen und verbessert das System laufend. Es entstehen neue Angebote für Begleitung und Betreuung zu Hause (so genannte ambulante Angebote). Ende 2026 werden auch Leistungen im Bereich Arbeit eingeführt.
Zusammenarbeit mit Beteiligten
Für die Umsetzung von SEBE sind das Wissen und die Erfahrung vieler Beteiligter wichtig. Bei der Entwicklung von SEBE haben Menschen mit Behinderung sowie deren Verbänden, Institutionen, Berufsbeistände, Hochschulen und kantonale Stellen in Fokusgruppen mitgewirkt.
Die Abläufe und Unterlagen werden laufend mit Menschen mit Behinderung getestet. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass die Menschen mit Behinderung die neuen Möglichkeiten sehr schätzen, mehr selbst bestimmen zu können. Aber sie zeigen auch, dass das System anspruchsvoll ist und Grenzen hat.
Umsetzung der UNO-BRK
Im Jahr 2018 zeigt eine von der Sicherheitsdirektion finanzierte Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) den Handlungsbedarf zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) auf. 2019 hat der Regierungsrat die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention auf seine Agenda gesetzt und beim Kantonalen Sozialamt eine Koordinationsstelle Behindertenrechte geschaffen.
Aktionsplan Behindertenrechte 2022-2025
Die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention im Kanton Zürich ist eine Querschnittaufgabe. Es braucht ein breites Bündnis, um das eigentlich Selbstverständliche zu erreichen. Bund, Kanton und Gemeinden: Alle sind gefordert. Mit dem Aktionsplan Behindertenrechte 2022-2025 zeigt der Kanton Zürich, wie er Schritt für Schritt das Selbstverständliche erreichen will.
Zur Unterstützung der Gemeinden bei der Umsetzung der UNO-BRK bietet der Kanton verschiedene Angebote an.
Partizipation Kanton Zürich
Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) fordert, dass Menschen mit Behinderungen bei Entscheidungen, die sie betreffen, mitreden dürfen. Immer noch geschieht dies nur vereinzelt, und es ist wenig bekannt, wie Menschen mit Behinderungen für diese Mitwirkung ausgewählt und unterstützt werden.
Um dies zu verbessern, arbeiten das Kantonale Sozialamt und die Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) enger zusammen. Die BKZ hat sich dazu verpflichtet, das Mitwirkungsmodell «Partizipation Kanton Zürich» aufzubauen. Dieses Modell sorgt dafür, dass Menschen mit Behinderungen aktiv bei der Umsetzung der UNO-BRK im Kanton Zürich mitreden können, besonders bei der Planung, Umsetzung und Überprüfung des Aktionsplans Behindertenrechte Kanton Zürich.
Liste mit Top-Prioritäten
Mit Blick auf den Handlungsbedarf im Kanton Zürich hat «Partizipation Kanton Zürich» die Top-Prioritäten aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen erarbeitet und diese im Mai 2020 dem Kanton Zürich überreicht. Diese Top-Prioritäten sind in die Erarbeitung des ersten Aktionsplans Behindertenrechte mit eingeflossen.
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Aktionstage Behindertenrechte
Die langfristige Umsetzung der UNO-BRK ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auf Initiative von KSA und BKZ wurden 2022 die ersten Aktionstage Behindertenrechte im Kanton Zürich lanciert.
Unter dem Motto «Zukunft Inklusion» wurden 2024 die ersten Nationalen Aktionstage Behindertenrechte in allen Kantonen durchgeführt. Damit wurde das Thema der UNO-BRK in alle Kantone und Gemeinden, in die Medien und somit in die Gesellschaft getragen.
Unterstützung für
Wohnen und Arbeiten
Im Kanton Zürich leben geschätzt 180’000 Menschen mit Behinderung. Rund 35’000 Personen haben eine IV-Rente. Menschen mit Behinderung sind auf besondere Angebote angewiesen. Daher gibt es im Kanton Zürich über hundert spezialisierte Einrichtungen.
Finden Sie Ihr Angebot
Auf meinplatz.ch finden Sie alle Tages-, Wohn- oder Arbeitsangebote in Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich. Die Informationen zu den Plätzen werden jeden Monat aktualisiert.
Anlaufstellen
Im Kanton gibt es diverse Anlaufstellen, die Menschen mit Behinderung behilflich sind, wenn sie sich beraten lassen, engagieren oder austauschen wollen.
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Die Behindertenkonferenz Kanton Zürich ist die Dachorganisation von und für Menschen mit Behinderung, deren Organisationen und Institutionen im Kanton Zürich.
Der Kanton Zürich engagiert sich für ein behindertengerechtes Bauen im öffentlichen Strassenraum. Das gilt auch für den Fussverkehr.
Die Koordinationsstelle für Behindertenrechte im Kantonalen Sozialamt fördert die Umsetzung der UNO-Behindertenkonvention (BRK) im Kanton Zürich.
Die Koordinationsstelle für Behindertenrechte im Kantonalen Sozialamt fördert die Umsetzung der UNO-Behindertenkonvention (BRK) im Kanton Zürich.
Im Kanton Zürich gibt es in Winterthur, in Uster und in Zürich regionale Kontaktstellen für Selbsthilfegruppen.
Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) bietet Unterstützung fürs Reisen im öffentlichen Verkehr.
Die Stiftung ProMobil bietet mobilitätsbehinderten Menschen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen vergünstigte Fahrten mit Partnertaxiunternehmen an.
Weiterführende Informationen
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- Download Bericht der Hochschule Luzern zum Postulat KR-Nr. 196/2016 "Bedarf und Finanzierung von begleitetem Wohnen für Menschen mit Behinderung" PDF | 34 Seiten | Deutsch | 853 KB
- Download Bericht Pro Senectute zum Postulat KR-Nr. 404/2016 "Betreutes Wohnen statt verfrühter Heimeintritt" PDF | 97 Seiten | Deutsch | 1005 KB