Aktionsplan Behindertenrechte

Mit dem Aktionsplan übernimmt der Kanton die Verantwortung für die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK). Erfahren Sie auf dieser Seite mehr dazu.

Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) hat zum Ziel, «einen massgeblichen Beitrag zur Beseitigung der tiefgreifenden sozialen Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen (zu) leisten und ihre Teilhabe am bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben auf der Grundlage der Chancengleichheit (zu) fördern».

Auch im Kanton Zürich bestehen noch viele Hürden, die Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung, die politische Mitsprache und persönliche Selbstbestimmung sowie die volle Teilhabe in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen erschweren. Dies zeigt eine von der Sicherheitsdirektion finanzierte Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) aus dem Jahr 2018 zum Handlungsbedarf aufgrund der UNO-BRK.

Im Rahmen der Legislaturziele 2019-2023 beschloss der Regierungsrat die Erarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der UNO-BRK. Dieser Aktionsplan wurde im Juli 2022 vom Regierungsrat beschlossen und im August 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit dem Aktionsplan übernimmt der Kanton die Verantwortung für die Umsetzung der UNO-BRK innerhalb der staatlichen Aufgaben. 

Regierungsrat Mario Fehr

«Die Umsetzung der UNO-BRK ist für den Kanton Zürich eine Selbstverständlichkeit. Es geht darum, dass alle die gleichen Rechte geniessen.»

Mario Fehr, Regierungsrat

Aktionsplan Behindertenrechte Kanton Zürich 2022-2025

Aktionsplan Behindertenrechte Kanton Zürich 2022-2025
Aktionsplan Behindertenrechte Kanton Zürich 2022-2025

Aktionsplan Behindertenrechte einfach erklärt

Aktionsplan Behindertenrechte einfach erklärt
Aktionsplan Behindertenrechte einfach erklärt
Herausgeber/in
Kanton Zürich
Publikationsdatum
August 2022

Partizipations-Konferenzen Kanton Zürich

Menschen mit Behinderungen müssen bei der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention aktiv einbezogen werden. Diese Pflicht betrifft auch den Kanton Zürich bei der Umsetzung des Aktionsplans Behindertenrechte.

Der Kanton Zürich veranstaltet daher jedes Jahr eine Partizipations-Konferenz. Bei diesen Konferenzen soll ein Dialog zwischen den Verantwortlichen des Kantons und den Vertretungen der Menschen mit Behinderungen stattfinden. Auch Gemeinden sind willkommen.

Ziel ist es, dass alle zusammenarbeiten, um die UNO-BRK umzusetzen. So sollen Wissen und Erfahrungen ausgetauscht werden, um die Aufgabe im Kanton Zürich gemeinsam zu bewältigen.

Die nächste Partizipations-Konferenz findet im Herbst 2025 statt.

Partizipations-Konferenz Kanton Zürich 2024

Am 22. Oktober 2024 fand die Partizipations-Konferenz 2024 statt. Thema war der Stand der Umsetzung des Aktionsplans Behindertenrechte.

In Gesprächen haben sich die Teilnehmenden mit Erfolgen und offenen Fragen beschäftigen. Als Beispiele dienten die Themen Politik und Kommunikation.

Teilgenommen haben rund 70 Personen

  • Mitglieder «Partizipation Kanton Zürich»
  • Massnahmen-Verantwortliche aus dem Kanton
  • interessierte Mitarbeitende aus den Gemeinden.
 Eine bunte Zeichnung. In der Mitte ist ein Kreis zu sehen, der aus Puzzlesteinen besteht. Jeder Puzzlestein wird am Rand von einer Hand gehalten. Die Hände bilden sehr diverse Menschen ab. Ein Puzzlestein am linken unteren Rand wird noch zum Kreis hinzugefügt.
Partizipations-Konferenz 2024

Dokumentation Partizipations-Konferenz 2023

Dokumentation Partizipations-Konferenz 2023
Dokumentation Partizipations-Konferenz 2023
Herausgeber/in
Kanton Zürich
Publikationsdatum
November 2023

Newsletter «Aktionsplan Behindertenrechte»: Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Erfahren Sie, wie der Kanton vorgeht um den Aktionsplan Behindertenrechte umzusetzen. Unser Newsletter informiert Sie alle 4 bis 6 Wochen über den Stand der Umsetzung. In jedem Newsletter wird ausführlich über die Umsetzung von zwei der insgesamt 26 Massnahmen berichtet.


Abonnieren Sie jetzt den «Aktionsplan Behindertenrechte» Newsletter und bleiben Sie informiert!

Sieben Handlungsfelder

Der Aktionsplan orientiert sich mit sieben Handlungsfeldern an der BRK-Studie der ZHAW:

  • Behindertengleichstellung
  • Bau- und Mobilitätsinfrastruktur
  • Selbstbestimmtes Leben
  • Bildung
  • Arbeit und Beschäftigung
  • Kultur, Freizeit, Sport
  • Gesundheit

Der Stand der Umsetzung wird auf der Website des Kantons kontinuierlich und transparent je Massnahme kommuniziert. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Umsetzungsstand der einzelnen Massnahmen zum Zeitpunkt Juli/August 2024.

Im Dokument «Einfach erklärt: Umsetzung Aktionsplan Behindertenrechte, Kurzfassung 2024» steht in Einfacher Sprache was der Kanton macht.

Einfach erklärt: Umsetzung Aktionsplan Behindertenrechte, Kurzfassung 2024

Einfach erklärt: Umsetzung Aktionsplan Behindertenrechte, Kurzfassung 2024
Einfach erklärt: Umsetzung Aktionsplan Behindertenrechte, Kurzfassung 2024

Behindertengleichstellung

Gemäss der Verfassung des Kantons Zürich (KV) sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich und niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung (Art. 11 Abs. 2 KV). In der Bundesverfassung (BV) ist das Diskriminierungsverbot in Art. 8 Abs. 2 verankert. Zudem bestimmt die Bundesverfassung, dass Bund, Kantone und Gemeinden gesetzliche Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen ergreifen müssen  (Art. 8 Abs. 4 BV). Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) kommt dieser Pflicht auf Bundesebene nach. Dabei muss den besonderen Bedürfnissen von Frauen mit Behinderungen Rechnung werden (Art. 5 BehiG).

Zudem verpflichtet die seit 2014 in der Schweiz in Kraft stehende UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) Bund, Kantone und Gemeinden in ihrem Kompetenzbereich gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen vorzugehen. Dies umfasst gesetzgeberische Massnahmen, aber auch Massnahmen in der Verwaltung, Justiz und in der Politik.

Für die Behindertengleichstellung leiten sich daraus übergeordnete Aufgaben für den Kanton Zürich ab, die sämtliche Handlungsfelder durchdringen oder dortige Vorhaben unterstützen. Diese umfassen organisatorische und rechtliche Vorkehrungen, mit denen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefördert, koordiniert und überprüft wird.

Von Seiten der Menschen mit Behinderungen ist dabei der Einbezug in alle politischen und administrativen Entscheidungsprozesse bei allen Themenbereichen der UNO-BRK zentral (Partizipation Kanton Zürich, TOP-PRIORITÄTEN, S. 6).

Massnahmen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Ziel

Der Kanton entwickelt Massnahmen, um den Einbezug und die Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen in allen politischen und administrativen Entscheidungsprozessen bei allen Themenbereichen der UNO-BRK sicherzustellen und institutionell zu verankern.

Massnahme: Zürcher Mitwirkungsmodell weiter entwickeln

Das Zürcher Mitwirkungsmodell «Partizipation Kanton Zürich» wird mit der Behindertenkonferenz Kanton Zürich im Hinblick auf die Sicherstellung des kontinuierlichen Einbezugs aller Gruppen von Menschen mit Behinderungen überprüft und weiterentwickelt.

Umsetzung

Die Auswertung des Zürcher Mitwirkungsmodells «Partizipation Kanton Zürich» wurde in Auftrag gegeben. Beauftragt wurden die Hochschule Luzern HSLU und die Ostschweizer Fachhochschule OST mit dem partizipativen Forschungs-Team SEGEL. 2024 wurde der Vertrag vereinbart. Die ersten Interviews und Gespräche finden im Herbst 2024 statt. Die Ergebnisse sollen 2025 vorliegen. Damit das Projekt partizipativ umgesetzt werden kann, wurde die Frist auf Oktober 2025 verlängert.

Prämissen

Das Forschungskonzept wurde in enger Absprache mit der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) und der Steuergruppe «Partizipation Kanton Zürich» entwickelt. BKZ und Kanton Zürich überprüfen und begleiten gemeinsam den Stand der Arbeiten an der Auswertung.

Verantwortung Frist Stand
Sicherheitsdirektion 2025 In Arbeit

Ziel

Der Kanton Zürich sorgt dafür, dass seine Gesetzgebung UNO-BRK-konform ist.

Massnahme: UNO-BRK-Konformität der kantonalen Gesetzgebung überprüfen

Richtlinien erstellen zur Überprüfung von Gesetzen, Verordnungen und Reglementen auf ihre Vereinbarkeit mit der UNO-BRK, bei Revisionen und Neuerlassen.

Umsetzung

In den Jahren 2022-2023 wurde die Grundlagen für die Umsetzung der Massnahme zusammengetragen und ausgewertet. In der Zwischenzeit konnte ein erster Entwurf der Richtlinien erarbeitet werden. In einem nächsten Schritt sollen weitere beteiligte Stellen einbezogen werden.

Prämissen

Die Richtlinien werden in enger Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle Behindertenrechte erarbeitet. Sie richten sich an die Mitarbeitenden der Verwaltung, die mit Rechtssetzung betraut sind und tragen zur Sensibilisierung und zum Aufbau von Fachwissen bei. In den Richtlinien werden alle Gruppen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Bei der Umsetzung der Richtlinien soll der Einbezug von Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.

Verantwortung Frist Stand
Sicherheitsdirektion 2024 In Arbeit
Massnahme: Wahlrecht für alle

Prüfung einer Anpassung der kantonalen Gesetzgebung, damit Menschen, die heute vom Stimmrechtsausschluss betroffen sind, bei Wahlen und Abstimmungen teilnehmen können.

Umsetzung

Es wurde eine rechtliche Auslegeordnung zum Ausschluss von Personen vom Stimm- und Wahl-recht auf Bundes- und auf Kantonsebene vorgenommen. Aktuell wird ein Bericht des Regierungsrates zur Behördeninitiative der Stadt Zürich zur Einführung eines Stimm- und Wahlrechts für Menschen mit einer Beistandschaft in den Gemeinden (KR-Nr. 233/2023) ausgearbeitet. Parallel dazu fanden im September 2023 und im Mai 2024 zwei partizipative Diskussionsveranstaltungen statt, in denen sich Menschen mit Behinderungen mit Schlüsselpersonen aus der Verwaltung zur Stärkung der politischen Rechte austauschten.  

Prämissen

Durch den direkten Austausch mit Menschen mit Behinderungen werden die relevanten Stellen der kantonalen Verwaltung auf die Bedürfnisse und Anliegen von Personen, die aufgrund einer geistigen Behinderung unter umfassender Beistandschaft stehen, sensibilisiert. Dadurch fliessen deren Anliegen in die Formulierung des Regierungsratsberichtes ein. Dieser Bericht wird eine Empfehlung enthalten. Im Anschluss entscheidet der Kantonsrat, ob er die Behördeninitiative unterstützt.

Verantwortung Frist Stand
Direktion der Justiz und des Inneren 2025 In Arbeit

Ziel

Der Kanton Zürich entwickelt Massnahmen und legt Bestimmungen und Standards fest, damit die kantonalen Informationen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.

Massnahme: Informationszugang gewährleisten

Der Kanton Zürich erhöht die hindernisfreie Zugänglichkeit zu digitalen Informationen weiter. Dabei orientiert er sich am eCH-Accessibility-Standard eCH-0059 Version 3.0. Es wird ein Konzept zur Informationszugänglichkeit erstellt. Es umfasst u. a. die Bereitstellung von Informationen zu zentralen Lebensbereichen gemäss eCH-0059 in Leichter, Einfacher sowie in Gebärdensprache. Eine Meldestelle für Anliegen rund um barrierefreie digitale Inhalte soll geschaffen werden.

Umsetzung

Zunächst sind diverse Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit sowie ein kantonales Regelwerk betreffend Leichter Sprache erstellt worden. Seit Anfangs 2024 steht auch die konzeptionell-technische Umsetzung für Inhalte in Leichter Sprache bereit. Eine Übersicht der bisher publizierten Inhalte in Leichter Sprache ist verfügbar unter zh.ch/ls.

Videos werden seit Frühjahr 2024 allesamt mit Untertiteln versehen. Ein KI-Werkzeug, entwickelt vom Statistischen Amt, ermöglicht eine einfache und schnelle Transkription – selbst für schweizerdeutsche Inhalte. Liveübertragungen (zum Beispiel von Medienkonferenzen) werden im Nachhinein zeitnah untertitelt.

Gebärdensprache wird für (nahezu) alle Medienkonferenzen angeboten, sowohl live wie aufgezeichnet. Weitere Inhalte in Gebärdensprache sind in Planung.

Eine Meldestelle für Anliegen von Menschen mit Behinderungen ist bereits seit 2022 aktiv. Es gehen nur vereinzelt Anfragen ein (zudem eher von anderen Behörden als von Menschen mit Behinderungen). Das geforderte Konzept wird intern als «AX-Leitfaden zur Erstellung von digitalen Inhalten» bereitgestellt werden. Mehr zum aktuellen Stand in unserer öffentlichen Erklärung zur Barrierefreiheit.

Prämissen

Fachwissen rund um die Inhaltserstellung soll (möglichst) intern aufgebaut werden und als interne Dienstleistung allen Direktionen und der Staatskanzlei angeboten werden können. Technische Werkzeuge sollen möglichst allen an der Inhaltserstellung Beteiligten verfügbar gemacht werden. Durch die Einsetzung einer Partizipationsgruppe ist der Einbezug von Menschen mit Behinderungen sichergestellt.

Verantwortung Frist Stand
Staatskanzlei 2024 In Arbeit

Zum detaillierten Stand der Umsetzung:

Ziel

Die Fachstelle Gleichstellung Kanton Zürich leistet einen Beitrag, um gezielt die Gleichstellung von Frauen und Mädchen (und Menschen nicht binärer und weiterer Geschlechtsidentitäten) mit Behinderungen zu verbessern.

Massnahme: Fokus Frauen (und Menschen nicht binärer und weiterer Geschlechtsidentitäten)

Aufgrund der Erkenntnisse basierend auf der Dokumentation des Statistischen Amtes (vgl. Massnahme A10) werden Vorschläge und Massnahmen zum Abbau von Mehrfachdiskriminierungen mit dem «Netzwerk avanti» und weiteren Anspruchsgruppen erarbeitet.

Umsetzung

Es wird ein Instrument entwickelt, mit dem die geschlechtersensible Entwicklung von Massnahmen in diversen Handlungsfeldern gestaltet und überprüft werden kann. Anhand einer umfassenden Recherche zur Datenlage der konkreten Handlungsfelder im Aktionsplan Behindertenrechte einerseits und nach bestehenden Good-Practice-Beispielen im Bereich geschlechtersensible (barriere- und diskriminierungsfreie) Massnahmen andererseits wurde die Grundlage für einen ersten Entwurf gelegt.

Prämissen

Partizipation: Die Massnahme wird mit Einbezug der Expertise des «Netzwerk avanti» umgesetzt.

Differenzierung: Die Massnahme differenziert nach Herausforderungen unterschiedlicher Behinderungsarten und stellt dabei insbesondere die Wechselwirkung zu Geschlecht in den Mittelpunkt. Damit trägt die Massnahme dazu bei, die ebenfalls zu beachtende weitere Differenzierungsanforderung «Geschlecht», welche in der Umsetzungsprämisse erwähnt wird, zu konkretisieren.

Sensibilisierung: Die primäre Zielgruppe des entstehenden Instrumentes sollen künftige Massnahmen-Verantwortliche sein, welche im Bereich Behinderung Massnahmen entwickeln. Es soll möglichst konkrete Unterstützung bieten, dass Massnahmen geschlechtersensibel geplant und umgesetzt werden können. Dies geschieht vor allem auch durch sensibilisierende Elemente im zur Verfügung gestellten Instrument.

Verantwortung Frist Stand
Direktion der Justiz und des Inneren 2025 In Arbeit

Ziel

Der Kanton entwickelt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Strategien und Massnahmen, damit die geltenden Vorschriften konsequent durchgesetzt werden.

Massnahme: Unterstützung der Gemeinden

Die Gemeinden werden vom Kanton in der Umsetzung der UNO-BRK durch den Aufbau eines «BRK-Netzwerks Städte und Gemeinden Kanton Zürich» unterstützt. Pilotgemeinden werden aktiv bei der Umsetzung unterstützt.

Umsetzung

Der Kanton stellt verschiedene Angebote zur Verfügung, um die Gemeinden in der Umsetzung der UNO-BRK zu unterstützen: Das Beratungsangebot, den Inklusions-Check, das Inklusions-Förderprogramm und das BRK-Netzwerk Städte und Gemeinden. Die Unterstützung der Gemeinden ist zum einen eine Massnahme des Aktionsplans Behindertenrechte, zum anderen aber auch eine Massnahme des Legislaturziels RRZ 5 «Der rasch zunehmenden Vielfalt der Gesellschaft gerecht werden» der Legislaturperiode 2023–2027.

Mit Ende 2023 wurden die Pilotprojekte abgeschlossen und in die Regelstrukturen überführt.

Prämissen

Bei der Entwicklung und Umsetzung aller Angebote werden Menschen mit Behinderungen einbezogen. In allen Angeboten wird auf die Differenzierung nach allen Gruppen von Menschen mit Behinderungen besonders Wert gelegt. Es werden verschiedene Formen der Sensibilisierung eingesetzt.

Verantwortung Frist Stand
Sicherheitsdirektion 2023 Abgeschlossen

Ziel

Der Kanton ergreift sofortige und wirksame Massnahmen zur Schärfung des Bewusstseins und zum Abbau von Vorurteilen gegenüber Menschen mit Behinderungen.

Massnahme: Zukunft Inklusion

Gemeinsam mit «Partizipation Kanton Zürich» wird eine Strategie zur Bewusstseinsbildung und zur Beseitigung von Diskriminierung entwickelt. Mit der Initiierung von Aktionstagen zu Behindertenrechten wird der Kanton Zürich neue Wege zum Abbau von Hindernissen für Menschen mit Behinderungen gehen.

Umsetzung

Die Aktionstage Behindertenrechte 2024 wurden nicht nur im Kanton Zürich, sondern in allen Kantonen durchgeführt. Insgesamt gab es in der Schweiz ca. 1000 Aktionen zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen. Im Kanton Zürich haben rund 200 Aktionspartnerinnen und Aktionspartner rund 150 Aktionen durchgeführt. Der Eröffnungsanlass der Aktionstage fand in Zürich mit vielen Gästen aus der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen, Verwaltung, Politik und weiteren Personen statt.

Momentan laufen auf kantonaler und nationaler Ebene Gespräche über eine Weiterführung der Aktionstage.

Prämissen

Partizipation: Die Koordinationsstelle Behindertenrechte und die Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) haben die Co-Projektleitung für die Aktionstage Behindertenrechte auf kantonaler Ebene. Regelmässig wird die Steuergruppe Partizipation Kanton Zürich involviert und für eine Teilnahme geworben. Partizipation ist eines der drei Qualitätsmerkmale für Aktionen, das erfüllt werden musste, um in das Programm der Aktionstage Behindertenrechte aufgenommen zu werden.

Differenzierung: Damit die Differenzierung sichergestellt wird, werden die verschiedenen Gruppen von Menschen mit Behinderungen aktiv zur Teilnahme motiviert. Alle Inhalte von Inputs, Merkblättern etc. werden auf die Einhaltung der Prämisse überprüft.

Sensibilisierung: Bei Informationsveranstaltungen und bei Schulungen wird für behinderungsspezifische Themen sensibilisiert. Es wurden insgesamt drei Austauschtreffen für die Aktionspartnerinnen und Aktionspartner durchgeführt, an denen zu den Themen «Soziale Medien», «Sprache als Werkzeug für Inklusion» und «Veranstaltungen hindernisfrei und inklusiv gestalten» informiert wurde. Als Referentinnen und Referenten wurden auch Menschen mit Behinderungen engagiert.

Verantwortung Frist Stand
Sicherheitsdirektion 2024 Abgeschlossen

Ziel

Der Kanton stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen effektiven Zugang zur Justiz haben.

Massnahme: Zugang zu Opferhilfe und Strafverfolgung

Die Zugänglichkeit zur Strafverfolgung für Menschen mit Behinderungen (insbesondere mit geistiger und psychischer Behinderung) wird sichergestellt. Dazu zählen auch Massnahmen zur Erhöhung der Bekanntheit der Opferhilfe und die Sicherstellung der barrierefreien Zugänglichkeit zu Opferhilfeleistungen.

Opferhilfe

Umsetzung: Die im Rahmen des Strategieprojekts bei der ZHAW in Auftrag gegebene Bedarfsanalyse liegt vor. Sie liefert Erkenntnisse zur Zugänglichkeit der Opferhilfe für Menschen mit Behinderungen, identifiziert Handlungsbedarf und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und zum Angebot. Aktuell werden Massnahmen formuliert, um den Zugang zur Opferhilfe für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und die Leistungen der Opferhilfe besser deren Bedürfnissen anzupassen.

Prämissen: Die ZHAW erarbeitete die Bedarfsanalyse u.a. mit Fokusgruppen-Gesprächen mit Behinderten-Organisationen. Durch die Gespräche mit Organisationen, die diverse Behinderungsformen vertreten, werden die unterschiedlichen Bedürfnisse von Opfern mit Behinderungen berücksichtigt (Partizipation und Differenzierung).

Kantonspolizei

Umsetzung: Das Vermitteln und Bereitstellen von Fachwissen für Mitarbeitende der Kantonspolizei Zürich ist im Regelbetrieb umgesetzt (Informationen im Wissensmanagement).

Nebst Öffentlichkeitskampagnen zu Schwerpunktthemen führt die Präventionsabteilung bedürfnisbezogen bei verschiedenen Institutionen und (heilpädagogischen) Schulen Referate und Präventionslektionen durch, um potenzielle Opfer vor Straftaten zu schützen und den Opferhilfe- und Strafverfolgungszugang niederschwellig zu ermöglichen.

Besuche von Institutionen und ihren Mitgliedern bei Verkehrsstützpunkten, Polizeiposten etc. – z.B. an Tagen der offenen Tür – werden unterstützt.

Prämissen: Anlässlich von Referaten, Lektionen und Besuchen wirken Menschen mit Behinderungen mit, und es findet ein gegenseitiger Austausch mit der Kantonspolizei Zürich statt. Der Inhalt wird den Bedürfnissen entsprechend individuell angepasst (Partizipation, Differenzierung, Sensibilisierung).

Jugendanwaltschaften und Staatsanwaltschaften

Derzeit gibt es aufgrund von personellen Wechseln keine weiteren Umsetzungsarbeiten.

Verantwortung Frist Stand
Direktion der Justiz und des Inneren 2024 In Arbeit

Ziel

Der Kanton stellt sicher, dass die Mitarbeitenden mit Kundenkontakt bezüglich Umgang mit Menschen mit Behinderungen informiert und geschult wird.

Massnahme: Bewusstsein für die Kundinnen und Kunden mit Behinderungen

Die Handlungskompetenz von Kantonsangestellten im Umgang mit Menschen mit Behinderungen wird durch Schulungs- und Sensibilisierungsmassnahmen erhöht.

Umsetzung

Die Koordinationsstelle Behindertenrechte führt seit 2023 Sensibilisierungsanlässe in Zusammenarbeit mit dem Verein Sensability durch. Diese Veranstaltungen werden 2024 – insbesondere für Mitarbeitende mit Kontakt zu Kundinnen und Kunden – wiederholt.

Mit Alex Oberholzer werden seit 2020 jedes Jahr zwei Kurzfilm-Lunchkinos zum Thema Behinderung angeboten. Das Angebot wurde 2024 für Vertretungen aus Gemeinden und für die Öffentlichkeit geöffnet. In der Regel nehmen 50 Personen an den Veranstaltungen teil.

Mit dem Staatslabor wurde ein eintägiger Methoden-Workshop für die Aktionsplan-Umsetzungsverantwortlichen durchgeführt.

Damit das Projekt partizipativ umgesetzt werden kann, wurde die Frist auf Oktober 2025 verlängert.

Prämissen

Bei allen Veranstaltungen werden Menschen mit Behinderungen bereits im Vorfeld und dann später in der Durchführung involviert. Bei den Kurzfilm-Lunchkinos werden die Anliegen von verschiedenen Gruppen beleuchtet und Expertinnen und Experten mit Behinderungen als Gäste für Gespräche eingeladen.

Verantwortung Frist Stand
Sicherheitsdirektion 2025 In Arbeit

Ziel

Der Kanton Zürich legt statistische Angaben und Daten über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Kanton Zürich vor.

Massnahme: Zahlen und Fakten zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen

Im Rahmen der «Strategischen Initiative Datenbewirtschaftung» wird eine frei zugängliche Dokumentation der bestehenden Datenquellen zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen auf «Ebene Merkmal» erstellt. 

Umsetzung

Relevante Datenbestände, welche im Rahmen der kantonalen Verwaltungstätigkeit entstehen, wurden katalogisiert. Ergänzend wurden Daten von weiteren Organisationen erfasst (z.B. Konferenz für Kinder- und Erwachsenenschutz, Zürcher Verkehrsverbund, Stiftung Mein Platz). Diese Übersicht bildet die derzeit bekannten Datenbestände ab und wird in Zukunft laufend ergänzt. Mit «relevanten Daten» sind Daten gemeint, die Menschen mit Behinderungen erfassen (z.B. Statistik der Lernenden) oder der Identifizierung von Hindernissen in der alltäglichen Lebensführung und gesellschaftlichen Teilhabe dienen (z.B. Infrastrukturdaten). Zusätzlich wurden bestehende Befragungs- und Registerdaten des Bundes identifiziert, welche für die Untersuchung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen im Kanton Zürich genutzt werden können.

Als nächstes ist geplant, die verfügbaren Daten für neue Informationsangebote auf der Website des Kantons zu nutzen. Dazu wird im Herbst 2024 eine Delegation von Vertretungen von Menschen mit Behinderungen für eine erste Besprechung eingeladen. Gemeinsam sollen dann die inhaltlichen Schwerpunkte und das weitere Vorgehen erarbeitet werden.

Prämissen

Partizipation: In Zusammenarbeit mit der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) ist ein Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen von Menschen mit Behinderungen für den Herbst 2024 geplant: Er befasst sich mit den bestehenden Daten, Datenlücken und Prioritäten für das weitere Vorgehen.

Sensibilisierung: Die Sensibilisierung für die Rolle von relevanten Daten ist Teil des fortlaufenden Austausches des Statistischen Amts mit anderen Verwaltungseinheiten im Hinblick auf die Nutzbarmachung von Verwaltungsdaten.

Differenzierung: Bei der Sichtung der bestehenden Datenquellen wurde berücksichtigt, ob Auswertungen nach Behinderungsarten und weiteren Merkmalen (z.B. Geschlecht) möglich sind.

Verantwortung Frist Stand
Direktion der Justiz und des Inneren 2025 In Arbeit

Bau- und Mobilitätsinfrastruktur

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Zugang zu den öffentlichen Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Leistungen (Art. 11 Abs. 4 KV). Eine Benachteiligung beim Zugang liegt vor, wenn der Zugang für Menschen mit Behinderungen aus baulichen Gründen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist (Art. 2 Abs. 3 BehiG).

Bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr hätten bis spätestens Ende 2023 behindertengerecht sein müssen (Art. 22 BehiG). Auftrag des Staates ist, den Zugang zur Bau- und Mobilitätsinfrastruktur sicherzustellen. Ob Zugänglichkeit gegeben ist, kann nur vom Ergebnis her betrachtet werden (Bundesrat 2018, S. 17). Am Beispiel des Hochbaus wurden vom Kanton Zürich die entsprechenden Nachhaltigkeitsstandards gesetzt.

Massnahmen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Ziel

Der Kanton nimmt eine Standortbestimmung bezüglich der Umsetzung der geltenden Vorschriften im Bereich hindernisfreies Bauen vor.

Massnahme: Zugang zu kantonalen Bauten

Eine Statusanalyse zur Umsetzung des BehiG und zur Zugänglichkeit der kantonalen Immobilien wird im Rahmen des Aktionsplans durchgeführt und der künftige bauliche und betriebliche Handlungsbedarf abgeleitet.

Umsetzung

Die Erhebung der ausgewählten kantonalen Gebäude wird systematisch durchgeführt, wobei die Einhaltung der Norm SIA 500 «Hindernisfreies Bauen» überprüft wird. Die Ergebnisse der Erhebungen werden laufend analysiert und bilden die Grundlage für die Planung zukünftiger Massnahmen. Um die Transparenz der Ergebnisse der Statusanalysen zu gewährleisten und konstruktives Feedback zu erhalten, werden die Ergebnisse mit verschiedenen Interessensgruppen geteilt und deren Anregungen berücksichtigt.

Prämissen

Eine externe Fachexpertise zum Thema «hindernisfreies Bauen» unterstützt den Prozess auf strategischer wie auch operativer Ebene. Die Ergebnisse der Statusanalysen und Massnahmenplanung werden punktuell unter Einbezug von Menschen mit Behinderungen reflektiert. Dabei wird sichergestellt, dass die differenzierten Bedürfnisse berücksichtigt werden. Mit der Ergebnisspiegelung in verschiedenen Abteilungen soll das Bewusstsein für das Thema innerhalb der Organisation gestärkt werden, um nachhaltige und langfristige Verbesserungen anzustreben.

Verantwortung Frist Stand
Baudirektion 2024 In Arbeit

Ziel 

Der Kanton entwickelt Massnahmen, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Haltestellen, wo verhältnismässig, hindernisfrei ausgebaut werden.

Massnahmne: Zugang zum öffentlichen Verkehr

Eine Statusanalyse und Massnahmenplanung wird erarbeitet, um die Lücken im hindernisfreien Angebot des öffentlichen Verkehrs gemäss BehiG zu benennen und zu schliessen. Wo ein hindernisfreier Ausbau nicht verhältnismässig ist, werden Ersatzmassnahmen angeboten.

Umsetzung

Während der letzten 20 Jahre wurden Tramhaltestellen und Bahnhöfe laufend angepasst, sodass die für den gleichberechtigten Zugang notwendigen Umbauten weit fortgeschritten sind.

In Bezug auf die Bushaltestellen-Infrastruktur bestehen Defizite. Die Hälfte der Bushaltestellen an Staatsstrassen konnte bereits hindernisfrei ausgebaut werden. Zu den weiteren Bushaltestellen liegen Daten zum Ausbaustand vor und werden stets aktualisiert. Die übergeordnete Massnahmenplanung ist abgeschlossen. Für die Umsetzungsplanung sind die noch nicht umgesetzten Bushaltestellen auf Staatsstrassen priorisiert und werden wie folgt in die Ausführungsplanung aufgenommen: Von den nun dringlich auszubauenden Bushaltekanten befindet sich die Hälfte der Kanten in Planung. Die zweite Hälfte wird innert einem Jahr in die Planung aufgenommen werden. Unabhängig von Dringlichkeit und Priorisierung werden bei allen Strassenbauvorhaben zudem Bushaltestellen geprüft und ausgebaut.

Seit dem 1. Januar 2024 werden Shuttle-Fahrdienste als Ersatzmassnahme für Haltestellen, die keinen gleichberechtigten Zugang ermöglich, angeboten. Die Finanzierung durch den ZVV ist gemäss Regierungsratsbeschluss für einen vierjährigen Pilotbetrieb gesichert. In der kommenden Zeit werden Erfahrungen gesammelt und bei Bedarf Anpassungen vorgenommen.

Prämissen

Auf nationaler Stufe erarbeitete Normen und Richtlinien im Zusammenhang mit dem BehiG stellen die Differenzierung sicher.

Die Partizipation erfolgt in Form eines regelmässigen Austauschs zu den Ersatzmassnahmen mit Verbandsvertreterinnen und -vertretern im Rahmen der Expertenkommission Hindernisfreies Reisen Zürich.

Im Rahmen von Gremien mit Strasseneigentümern werden diese informiert und sensibilisiert.

Verantwortung Frist Stand
Baudirektion 2024 In Arbeit
Volkswirtschaftsdirektion 2024 In Arbeit

Ziel 

Der Kanton prüft den Aufbau eines digitalen Katasters zur Dokumentation von baulichen Hindernissen gemäss der UNO-BRK.

Massnahme: Dokumentation von Hindernissen in einem digitalen Kataster

In einem digitalen Kataster sollen bauliche Hindernisse so dokumentiert werden, dass mittels Navigationsfunktionen ein hindernisfreier Pfad zu den Infrastrukturen gemäss Art. 9 Abs. 1 UNO-BRK gesucht werden kann. Weiter soll der Fortschritt der Planung und Umsetzung zur Behebung der baulichen Hindernisse dokumentiert und in einem Informationssystem publiziert werden.

Umsetzung

Die Überprüfung, wie die baulichen Hindernisse in einem digitalen Kataster dokumentiert werden könnten, erfolgt im Rahmen einer Studie. Der konzeptionelle Rahmen und die Methode (Design Thinking) zur Ausarbeitung der Studie wurden im Detail erarbeitet.

Als Grundlage für die Studie wird zurzeit eine Umfrage gestaltet. Diese hat zum Ziel, Informationen über das Verhalten von Menschen mit Behinderungen bei der Weg-Suche und deren Bedürfnisse zu erheben. Die Umfrage wird voraussichtlich Anfang 2025 online gestellt und an die Behinderten-Organisationen kommuniziert. Nach einer kurzen Laufzeit wird die Umfrage ausgewertet.

Die Resultate fliessen anschliessend in eine Ideensammlung ein, welche in Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen bewertet wird. Daraus werden Handlungsoptionen abgeleitet, welche bis Ende 2025 dem Auftraggeber (Baudirektion, Regierungsrat Martin Neukom) übergeben werden.

Prämissen

Partizipation: Sowohl die Grundlagenerhebung als auch die Bewertung der Ideen zum Aufbau eines Hinderniskatasters werden unter Einbezug von Menschen mit Behinderungen und / oder ihren Vertretungen durchgeführt. Zur Erreichung eines breiten Feedbacks werden Informationen mittels Online-Umfragen erhoben. Die Ideensammlung wird im direkten Dialog bewertet.

Sensibilisierung: Die Sensibilisierung soll vor allem bei den politischen Führungspersonen, welche die Ressourcen für eine allfällige Umsetzung des Hindernisskatasters verantworten, angestossen werden. Deshalb ist die Studie an den Regierungsrat des Kantons Zürich adressiert.

Differenzierung: Um in der Studie die nötige Differenzierung zu erreichen, werden verschiedene Behindertengruppen in die Informationserhebung und Ideenbewertung eingezogen.

Verantwortung Frist Stand
Baudirektion 2025 In Arbeit

Selbstbestimmtes Leben

Vom Kantonsrat wurde die Motion betreffend Selbstbestimmung ermöglichen durch Subjektfinanzierung überwiesen. Mit dem Systemwechsel zur Subjektfinanzierung sollen die kantonalen Beiträge für alle Menschen mit Behinderungen auf der Basis ihres individuellen Unterstützungsbedarfs festgelegt werden, unabhängig davon, ob sie in einer Institution oder ausserhalb einer Institution leben und/oder arbeiten (Motion KR-Nr. 100/2017).

Im Forschungsbericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zur Bestandsaufnahme des Wohnangebots für Menschen mit Behinderungen wird den Kantonen empfohlen, eine Diversifizierung der Angebote verstärkt voranzutreiben. Zudem wird die Schaffung von unabhängigen Beratungsangeboten für den Übergang vom institutionellen zum privaten Wohnen empfohlen.

Massnahme

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Ziel 

Der Kanton stellt mit gesetzlichen und finanziellen Mitteln sicher, dass echte Wahlfreiheit bezüglich der Wohnform geschaffen wird.

Massnahme: Freie Wahl der Wohnform

Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes bzw. des Systemwechsels zur Sicherstellung der Wahlfreiheit durch Aufbau eines ambulanten Angebots und eines guten Beratungsangebots. Parallel wird die Umsetzung der UNO-BRK innerhalb der sozialen Einrichtungen überprüft und verbessert.

Umsetzung

Mit dem System SEBE (Selbstbestimmt entscheiden) wird das Selbstbestimmungsgesetz (SLBG) umgesetzt. Bei SEBE gibt es nebst den Institutionen gemäss IFEG neu auch ambulante Angebote für Menschen mit Behinderungen, die ausserhalb von Institutionen leben oder künftig leben möchten. Sie können beim Kantonalem Sozialamt Unterstützung für Begleitung und Betreuung im Alltag, der Freizeit oder für Veränderungen beantragen.

Prämissen

SEBE befindet sich momentan in einer Aufbauphase und wird gemeinsam mit den ersten Nutzenden verbessert und weiterentwickelt. Das geschieht zum einen über Fokusgruppen bestehend aus Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern sowie Vertreterinnen und Vertretern von Behinderten- und Anbietendenverbände. Zum anderen finden regelmässig Feedback- und Informations-Anlässe statt, bei denen Personen ihre Erfahrungen mit SEBE teilen und Verbesserungsvorschläge einbringen können.

Verantwortung Frist Stand
Sicherheitsdirektion 2026 In Arbeit

Bildung

Die Kantone sorgen dafür, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen eine Grundschulung erhalten, die ihren besonderen Bedürfnissen angepasst ist (Art. 20 Abs. 1 BehiG). Insbesondere sorgen sie dafür, dass wahrnehmungs- oder artikulationsbehinderte Kinder und Jugendliche und ihnen besonders nahe stehende Personen eine auf die Behinderung abgestimmte Kommunikationstechnik erlernen können (Art. 20 Abs. 3 BehiG).

Die UNO-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten, das Recht auf Bildung durch ein inklusives Bildungssystem in allen Bereichen zu verwirklichen. Dabei ist «die Verpflichtung zur Inklusion ein langfristiger transformativer Prozess, der das gesamte Bildungssystem erfassen muss» (UNO-Ausschuss).

Das für alle Stufen geltende Bildungsgesetz (BiG, LS 410.1) verpflichtet das Zürcher Bildungswesen «dem Menschen eine Bildung nach Massgabe seiner Anlagen, Eignungen und Interessen» zu vermitteln (§ 2 Abs. 1 BiG).

Dennoch stellen die Betroffenen fest, dass auf Ebene der frühkindlichen Erziehung nicht genügend (inklusive) Krippen- und Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, die Kindern mit Behinderungen die erforderliche Unterstützung bieten. Vor allem für Kinder mit medizinischem Überwachungsbedarf gäbe es zu wenig Angebote (Partizipation 2020, S. 22).

Massnahmen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Ziel

Der Kanton entwickelt geeignete Massnahmen, um alle Bildungsangebote in seinem Zuständigkeitsbereich zugänglich und inklusiv zu machen. Dabei stärkt er die Fachkompetenz von Lehrpersonen und Schulen bezüglich inklusiver Schulung.

Massnahme: Frühe Kindheit

Die Förderung von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf wird durch Interventionen und Angebote im Frühbereich (FBBE) intensiviert. Zugangschancen zu Betreuungsangeboten und weiteren Angeboten der frühen Förderung werden für Kinder mit Behinderungen verbessert und die Finanzierung behinderungsbedingter Mehrkosten für die familienergänzende Betreuung wird geklärt. Der Übergang in den schulischen Bereich ist für Kinder mit bereits erkanntem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf hindernisfrei sichergestellt.

Umsetzung

Die Auswertung der Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), welcher u.a. ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung für Kinder mit besonderem Förder- bzw. Unterstützungsbedarf gewährleisten soll, ist abgeschlossen. Ziel ist, dass alle Kinder Zugang zur familienergänzenden Betreuung haben. Diese sowie die weiteren Zielsetzungen des Vorentwurfs – namentlich die Unterstützung von Familien hinsichtlich der Entwicklungseinschätzung und -förderung ihrer Kinder im Vorschulalter sowie die Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der familienergänzenden Betreuung – erhielten im Vernehmlassungsverfahren weitgehenden Zuspruch. Die Vorlage wird in der kantonsrätlichen Kommission für Bildung und Kultur weiterbearbeitet.

Prämissen

Der Einbezug von Verbänden und Organisation, die sich für Kinder mit Behinderungen einsetzen, wurde im Rahmen der Vernehmlassung der KJHG-Vorlage sichergestellt. Um die Inklusion auch in anderen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken, wurden Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel vom Verein Tatkraft oder von PluSport, eingeladen.

Verantwortung Frist Stand
Bildungsdirektion 2024 In Arbeit
Massnahme: Unterstützung der Gemeinden

Monitoring der Gemeinden mit über hohen Sonderschulquoten und Aufsicht über die integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) durch das Volksschulamt. Die Tragfähigkeit der Regelschule im Umgang mit Heterogenität wird gestärkt, Ventilwirkungen bei der Zuweisung zu Sonderschulungsmassnahmen werden reduziert. Die Integration von Kindern mit besonderem Bildungsbedarf in die Regelschule wird gefördert und eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern aufgebaut. Integrative sind separierenden Lösungen vorzuziehen, separative speziell zu begründen.

Umsetzung

Gemeinden mit überhohen Sonderschulquoten werden vom Volksschulamt im Rahmen von Monitorings, der Aufsicht über die integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR), Schulungsangeboten und Telefonbesprechungen beraten. Mit allen Schulleitungen fand eine Schulung zur ISR und ein Austausch zu integrativer Schulentwicklung statt. Rund 300 Schulleitende und weitere Fachpersonen informierten sich im Rahmen des Forums Schulführung darüber, was Schulen für die verbesserte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Voraussetzungen bewirken können. Neu wurde in der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen verankert, dass separative Massnahmen speziell begründet werden müssen.

Prämissen

Es wurde eine Fachgruppe mit Lehrpersonen, die selbst mit einer Behinderung leben, mit Vertretungen aller Behinderungsarten, einberufen, um das Volksschulamt regelmässig zu beraten. Das Thematisieren in verschiedenen Beratungs- und Schulungsangeboten hat auch sensibilisierenden Charakter. Die Konzeption des Forums Schulführung zum Thema «Teilhabe im Fokus – Vielfalt als Chance» berücksichtigte alle drei Prämissen Partizipation (Einbezug von Menschen mit Behinderungen), Differenzierung (Fokus auf alle die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern bedrohende Faktoren) und Sensibilisierung (Behinderungen erlebbar machen).

Verantwortung Frist Stand
Bildungsdirektion 2025 In Arbeit

Ziel

Der Kanton legt eine Standortbestimmung bezüglich der Hindernisse beim Zugang zu Bildung vor.

Massnahme: Zugang zum Lernen

Ein Umsetzungsplan wird erstellt. Dieser sieht vor, kantonale Gebäude, Lehrmittel, Eignungstests und Prüfungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.

Umsetzung

Um den Handlungsbedarf bezüglich Barrierefreiheit der Lehrmittel zu eruieren, fand ein Hearing mit Menschen mit Behinderungen, deren Lehrpersonen und dem Lehrmittelverlag statt. Der Lehrmittelverlag hat aufgrund dieses Hearings Massnahmen beschlossen. Dieser Massnahmenplan wird auf der Homepage des Lehrmittelverlags aufgeschaltet werden. Für Prüfungen stehen Nachteilausgleichmassnahmen zur Verfügung.

Zur Zugänglichkeit von Gebäuden vgl. Massnahme B1.

Prämissen

Zur Einschätzung des Handlungsbedarfs bezüglich Barrierefreiheit bei Lehrmitteln wurden Menschen mit Behinderungen einbezogen. Es fand je ein Treffen für jede Behinderungsart statt. Der Austausch trug auch zur Sensibilisierung der Lehrmittelschaffenden bei. Der Massnahmenplan des Lehrmittelverlags berücksichtigtet die verschiedenen Behinderungsarten differenziert.

Verantwortung Frist Stand
Bildungsdirektion 2023 Abgeschlossen

Ziel 

Der Kanton entwickelt Massnahmen, um einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen.

Massnahme: Erfolgreicher Abschluss Sek II

Erarbeitung eines Massnahmenkatalogs zur mittel und langfristigen Erhöhung der Abschlussquote auf Sekundarstufe II.

Umsetzung

Der Aktionsplan des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) mit insgesamt 29 Zielen und Massnahmen wird weiterhin umgesetzt und durch eine interne Fachgruppe begleitet. Die Massnahmen betreffen einerseits die externen Anspruchsgruppen, andererseits aber auch das MBA selbst als Arbeitgeber. So konnte die interne Fachgruppe BRK mit einer Vertretung aus der Personal-Abteilung ergänzt werden.

Das MBA beteiligte sich an der Auslegeordnung und am Massnahmenplan im nationalen Schlussbericht «Gehörlose und Hörbehinderte und ihr Zugang zur Berufsbildung» der Tripartiten Berufsbildungskonferenz (TBBK).

Prämissen

Die Sensibilisierung der Mitarbeitenden sowie die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten im Bereich auf Stufe Sek II stehen nach wie vor im Zentrum. Durch Sensibilisierungsmassnahmen wird ein inklusives Arbeitsumfeld gefördert und geschärft.

Berichte aus den Abteilungen zum MBA-Aktionsplan

Prävention und Sicherheit
Die Beratungen durch die Fachstelle Nachteilsausgleich haben im Berichtsjahr zugenommen, es gab im Schuljahr 2023/24 rund 200 Kontaktaufnahmen, sowohl von Gesuchstellenden als auch vonseiten Schulen oder anderweitigen Stellen. Die Beratungskontakte und durch die Fachstelle organisierte Austausch-Foren dienen der Qualitätssicherung. Eingeladen sind jeweils Vertretungen der Volksschulstufe und der Tertiärstufe, so dass die Praxis des Nachteilsausgleichs nicht nur zwischen den Schulen Sek II harmonisiert.

Betriebliche Bildung
Im Februar 2024 besuchte die ganze Abteilung die Berufsfachschule für Lernende mit Hör- und Kommunikationsbehinderung (BSFH) in Oerlikon. Bei diesem sehr eindrücklichen Austausch mit Lernenden mit Behinderungen wurde den Mitarbeitenden aufgezeigt, mit welchen behinderungsbedingten Herausforderungen sich die Lernenden auseinandersetzen müssen. Es wurde das Bewusstsein geschaffen, dass es sich lohnt, «Sondersettings» für die Ausbildung der Lernenden zu ermöglichen. Mit dem Besuch des Restaurants «Blinde Kuh» im Seefeld konnten die Mitarbeitenden für einen Abend lang Erfahrungen mit einer Einschränkung erleben. Dieses sehr prägende Nachtessen hat zu vielen Gesprächen und persönlichen Erkenntnissen geführt.

Mittel- und Berufsfachschulen
Im September 2023 fand eine ERFA-Tagung für Mittel- und Berufsfachschulen statt. Menschen mit Neurodiversität oder psychischen Behinderungen gaben Einblick in ihre schulischen Herausforderungen und hilfreiche Unterstützungsmassnahmen. Des Weiteren wurden Informations- und Beratungsangebote vorgestellt. Die Ansprechpersonen erstellen die Vereinbarungen für nachteilsausgleichende Massnahmen wo immer möglich im Konsensverfahren mit den Gesuchstellenden.

Verantwortung Frist Stand
Bildungsdirektion 2024 In Arbeit

Ziel 

Weiterbildungsinstitutionen sind für die Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs sensibilisiert.

Massnahme: Sensibilisierung Weiterbildung

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt lanciert im Schuljahr 2022/2023 eine Umfrage bei privaten und kantonalen Weiterbildungsinstitutionen, mit denen der Kanton eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat. Die Umfrage hat zum Ziel, eine Sensibilisierung zur Thematik Behindertenrechte zu erreichen. Gleichzeitig wird die Umfrage für eine Bestandsaufnahme und eine Bedürfnisabklärung der Institutionen genutzt.

Umsetzung

Im Rahmen des jährlichen Austauschs mit den Bildungsanbietenden der Höheren Fachschulen wurde im November 2023 eine Vertretung von TSF (Travail Suisse Formation) eingeladen. Anhand konkreter Beispiele zeigte diese auf, wie Bildungsformate für Menschen mit Behinderungen im Weiterbildungskontext gestaltet werden können. Die Bildungsanbietenden haben dabei ihre eigenen, vielfältigen Erfahrungen eingebracht, und es wurde deutlich, dass gerade digitale Bildungsformate, wenn sie entsprechend aufbereitet sind, einen wichtigen Beitrag zur Inklusion leisten können.

Prämissen

Um Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Veranstaltung eine Stimme zu geben, wurde die Berufsfachschule für Lernende mit Hör- und Kommunikationsbehinderung (BSFH) zur Diskussion mit den Bildungsanbietenden eingeladen. Da die BSFH die Situation von Menschen mit Behinderungen gut kennt, konnte sie den Weiterbildungsanbietenden verdeutlichen, wie wichtig es ist, auch in der Höheren Berufsbildung geeignete Bildungsformate für Menschen mit Behinderungen anzubieten.  

Verantwortung Frist Stand
Bildungsdirektion 2023 Abgeschlossen

Arbeit und Beschäftigung

Statistische Daten zeigen, dass sich die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben beteiligt (75,0% Menschen mit Behinderungen bzw. 50,4% Menschen mit mehrfachen Behinderungen, gegenüber 88,4% Menschen ohne Behinderungen).

Vom Behindertengleichstellungsgesetz wird «der Zugang zur Erwerbstätigkeit» als wesentlicher Aspekt der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hervorgehoben (Art. 1 Abs. 2 BehiG). Das BehiG fokussiert im Bereich Arbeit lediglich auf die öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnisse des Bundes (Art. 3 Bst. g BehiG).

Der Bundesrat hat als Zielvorgabe festgelegt, dass der Anteil von Beschäftigten mit Behinderungen 1 bis 2% betragen soll (Eidgenössisches Personalamt, Personalstrategie Bundesverwaltung 2016–2019, S. 17). Die in der Botschaft zum BehiG geäusserte Hoffnung, dass der Bund als Arbeitgeber eine Signalwirkung auf die Kantone ausübe, hat sich bislang kaum erfüllt.

Massnahmen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Ziel

Der Kanton trifft Massnahmen zur kontinuierlichen Erhöhung des Anteils von Angestellten mit Behinderungen in der kantonalen Verwaltung.

Massnahme: Arbeitgeberverantwortung

Angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz werden gewährleistet und eine erhöhte Fürsorgepflicht umgesetzt. Informationen zu Fragen der Fürsorgepflicht für alle Vorgesetzten und HR-Verantwortlichen stehen zur Verfügung. Konkrete Massnahmen gegen eine potenzielle Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen bei der Anstellung sowie Möglichkeiten zur vermehrten Anstellung von Menschen mit Behinderungen werden geprüft.

Umsetzung

Das Angebot des Vereins «Sensability» mit Veranstaltungen zur Sensibilisierung für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen wurde im Jahr 2023 pilotiert und im 2024 fix in das kantonale Schulungsangebot des Personalamts aufgenommen. Alle Mitarbeitenden des Kantons (Konsolidierungskreise 1-3) können sich dafür anmelden.

Im Februar 2024 fand eine Austauschrunde mit Menschen mit verschiedenen Behinderungen statt seitens HR-Leitung FD zum besseren Verständnis für die Rahmenbedingungen, welche die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt vereinfachen bzw. überhaupt erst ermöglichen (Recruiting, Massnahmen am Arbeitsplatz und in Bezug auf die Teamkultur).

Im März 2024 wurden rund 200 HR-Fachpersonen im Online-HR-Circle des Kantons zum Aktionsplan Behindertenrechte informiert und mit einem Input der Organisation «rollstuhlklar» für das Thema sensibilisiert.

Seit April 2024 ist im Rahmen des kantonalen Arbeitgebermarketings ein Video mit einem Mitarbeiter mit Behinderungen auf der Internetseite «Arbeiten beim Kanton» und dem kantonalen Youtube-Kanal online.

Prämissen

Diese Massnahmen tragen zur Sensibilisierung gemäss Aktionsplan bei. Dabei wurde jederzeit berücksichtigt, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen unterschiedliche Herausforderungen haben. Auch wurde auf die Zugehörigkeit zu weiteren Gruppen (z.B. Migrationshintergrund, Alter, Geschlecht) und die damit verbundenen Anforderungen eingegangen und somit der Prämisse Differenzierung in einem erweiterten Masse Rechnung getragen.

Verantwortung Frist Stand
Finanzdirektion 2025 In Arbeit

Ziel 

Der Kanton entwickelt Rahmenbedingungen, die einen inklusiven Arbeitsmarkt ermöglichen und Menschen mit Behinderungen Förderung und Unterstützung im Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

Massnahme: Sprungbrett Arbeitsmarkt

Im Rahmen der Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes (SLBG) wird das Teilprojekt «Arbeit» verfolgt. Unter Einbezug von Menschen mit Behinderungen sowie Dienstleistungsanbietern sollen Massnahmen entwickelt werden, welche die Durchlässigkeit vom 2. in den 1. Arbeitsmarkt verbessern und insbesondere aufzeigen, welche Unterstützungsangebote für den Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt bzw. den Erhalt der Arbeitsstelle wirksam sind. Für die Verwirklichung eines zugänglichen 1. Arbeitsmarktes sollen Anreize zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern geschaffen werden.

Umsetzung

Mit dem System SEBE (Selbstbestimmt entscheiden) wird das Selbstbestimmungsgesetz (SLBG) umgesetzt. Aktuell gibt es SEBE-Leistungen für Begleitung und Betreuung im Bereich Wohnen. Ab 2027 werden Menschen mit Behinderungen auch im Bereich Arbeit von SEBE unterstützt. Im September 2024 startet das Kantonale Sozialamt ein Projekt, in dem die Massnahmen und Leistungen für den ergänzenden und allgemeinen Arbeitsmarkt definiert werden, wobei der Fokus auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt liegen wird.

Prämissen

Das Kantonale Sozialamt wird 2024 gemeinsam mit Selbstvertreterinnen und Selbstvertretern, Inklusionsexpertinnen und –experten sowie Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Arbeitgebender herausfinden, welche Leistungen im Bereich Arbeit finanziert werden können. Die genauen Formen der Partizipation werden laufend dem Projektstatus angepasst.

Verantwortung Frist Stand
Sicherheitsdirektion 2026 In Arbeit

Kultur, Freizeit und Sport

Im Kanton Zürich haben Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Leistungen, wozu auch Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Freizeit und Sport zählen (Art. 11 Abs. 4 KV). Allerdings zeigt sich, «die meisten kulturellen Angebote für Menschen mit Behinderung sind nur sehr beschränkt oder gar nicht zugänglich» (BRK-Studie ZHAW, S. 78). Eine Übersicht zu den Hindernissen bei kulturellen Angeboten gibt es im Kanton Zürich keine (ebenda). Regelungen, welche die Pflichten von Anbietenden konkretisieren, bestehen nicht, auch keine Verpflichtung, die den Zugang zu Kultur-, Freizeit und Sportangeboten fördert (BRK-Studie ZHAW, S. 77).

Massnahmen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Ziel

Der Kanton entwickelt eine Strategie, um die Zahl inklusiver kultureller Veranstaltungen stetig zu erhöhen.

Massnahme: Kulturelle Teilhabe

Teilhabeaspekte, unter anderem auch die Zugänglichkeit von Kulturveranstaltungen für Menschen mit Behinderungen, werden bei der Prüfung der Gesuche für Kulturprojekte gewichtet. Entsprechend werden besondere Anstrengungen zur Inklusion und zur kulturellen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen anerkannt. Auch bei der Erneuerung der Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen werden die Bestrebungen zur Verbesserung der kulturellen Teilhabe in die Beurteilung einbezogen.

Umsetzung

Teilhabeaspekte werden bei der Vergabe von Fördermitteln an Projekte und Institutionen immer stärker gewichtet. Damit Kulturinstitutionen diesen Anforderungen in Zukunft noch stärker nachkommen können, hat die Fachstelle Kultur im Juni 2023 das Förderprogramm «Transformationsbeiträge Kulturelle Teilhabe» für Kulturinstitutionen als Pilotprojekt lanciert. Das Pilotprojekt läuft bis 2027. Bei den finanziell und fachlich unterstützten Transformationen fokussieren sie auf eine selbstgewählte Kategorie, beispielsweise Hörbehinderung, und stärken dort die Teilhabe in den Bereichen Personal, Programm und Publikum.

Prämissen

Partizipation: Bei den Transformationen werden die Kulturinstitutionen durch Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter beraten. Diese unterstützen als Expertinnen und Experten die Analyse der Institution und begleiten die Erarbeitung von Massnahmen zur Stärkung der Teilhabe.

Sensibilisierung: Das Förderprogramm wird breit kommuniziert und sensibilisiert so die gesamte Szene für das Thema der kulturellen Teilhabe.

Differenzierung: Durch die Beratung durch Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter wird sichergestellt, dass die spezifischen Bedürfnisse und Interessen bei der Transformation berücksichtigt werden.

Verantwortung Frist Stand
Direktion der Justiz und des Innern 2027 In Arbeit

Ziel 

Der Kanton strebt an, die Zahl inklusiver Sportaktivitäten sowohl von öffentlichen als auch von privaten Anbietern stetig zu erhöhen.

Massnahme: Zugang zu Sport

Der Kanton fördert Massnahmen und Organisationen, um die bestehenden Angebote aus dem Sportbereich für Menschen mit Behinderungen zu öffnen.

Umsetzung

Die inklusive Umsetzung des Projekts OpenSunday im Kanton Zürich wird finanziell unterstützt. Die Stiftung IdéeSport bietet an 27 Standorten jeweils am Sonntag offene Turnhallen für Kinder an.

Seit 1. Januar 2024 können Sportveranstaltungen einen Bonus-Punkt erzielen, wenn die Sportveranstaltung über ein Inklusionskonzept verfügt und dieses umsetzt. Der Bonus-Punkt führt in der Regel zu einer Erhöhung des Unterstützungsbeitrags.

Die Themen Behindertenrechte und Zugang zu Sportanlagen und Sportangeboten für Menschen mit Behinderungen wurden an der kantonalen Sportkonferenz der Gemeinden und Städte im März 2024 behandelt.

Prämissen

Beide oben genannten Massnahmen des Sportamts berücksichtigen alle Gruppen von Menschen mit Behinderungen.

Verantwortung Frist Stand
Sicherheitsdirektion 2025 In Arbeit
Ziel

Der Kanton strebt an, die Zahl inklusiver Sportaktivitäten sowohl von öffentlichen als auch von privaten Anbietern stetig zu erhöhen.

Massnahme: Hindernisfreie Wanderwege

In den nächsten Jahren werden über 50 hindernisfreie Wanderwege geplant und sukzessive umgesetzt. Jährlich können drei bis fünf hindernisfreie Wanderwege realisiert werden.

Umsetzung

Der Kanton erstellt Wanderwege, die für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind. In den regionalen Richtplänen sind aktuell 66 hindernisfreie Wanderwege in allen Regionen des Kantons festgelegt. Die Konzeptphase ist damit abgeschlossen.

12 hindernisfreie Wanderwege sind realisiert, als solche signalisiert und auf Schweizmobil ausgewiesen. Weitere 6 sind in Betrieb, teilweise als solche signalisiert, aber nicht auf Schweizmobil ersichtlich. Für diese ist eine finale Verifizierung der Beschaffenheit und die Anmeldung an Schweizmobil innert Jahresfrist geplant. 7 weitere hindernisfreie Wanderwege sind in der Projektierungsphase.

Da drei bis fünf hindernisfreie Wanderwege pro Jahr umgesetzt werden sollen, braucht es zwischen 13 und 22 Jahre, um alle 66 umzusetzen. Es wird also nicht möglich sein, alle bis zur Frist zu realisieren, aber die Umsetzung ist in Gange. Für die übrigen 41 hindernisfreien Wanderwege plant das Tiefbauamt die Priorisierung.

Prämissen

Für die Verifizierung der realisierten, aber nicht signalisierten Wanderwege sowie für die Priorisierung ist der Einbezug der BKZ geplant.

Verantwortung Frist Stand
Volkswirtschaftsdirektion 2025 In Arbeit

Gesundheit

Der Kanton Zürich und die Gemeinden sorgen für eine ausreichende und wirtschaftlich tragbare Gesundheitsversorgung, die für Menschen mit und ohne Behinderungen in gleichem Masse zugänglich ist (Art. 11 Abs. 4 und Art. 113 KV).

Aus Sicht der Gruppe «Partizipation Kanton Zürich», die sich aus Menschen mit Behinderungen zusammensetzt, besteht in Bezug auf dieses Zugangsrecht Handlungsbedarf, insbesondere im Bereich der Sensibilisierung und Schulung des Fachpersonals über die unterschiedlichen, behinderungsspezifischen Anforderungen an den Umgang und die medizinische Behandlung von Menschen mit Behinderungen (Partizipation 2020, S. 25f.).

Massnahmen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Ziel

Der Kanton fördert die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen.

Massnahme: Vertiefte Analyse

Die Zugänglichkeit und Hindernisse bei der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen werden vertieft analysiert. Dabei werden gesundheitsrechtliche Aspekte, die Schnittstellen von Gesundheits- und Sozialbereich wie auch Fragen zum Knowhow des Gesundheitspersonals beleuchtet.

Umsetzung

In den vergangenen Monaten wurde ein Auftragsbeschrieb für eine Studie erstellt. Das Ziel der Studie ist es, konkrete Verbesserungsmassnahmen für die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen im Kanton Zürich zu erarbeiten. Der Fokus auf konkreten Verbesserungsmassnahmen ermöglicht es, die Handlungsfelder zu identifizieren und gleichzeitig zu überprüfen, wie die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen konkret verbessert werden kann. Die Studie wird von einem externen Beratungs-/Forschungsbüro durchgeführt und wird voraussichtlich im ersten Quartal 2025 abgeschlossen sein.

Prämissen

Die geplante Studie hält die Grundsätze der UNO-BRK Umsetzungsprämissen ein und muss das nachweisen (Anforderungen für die Auftragsvergabe). Der Auftragsbeschrieb für die Studie wurde ebenfalls unter Mitwirken von Menschen mit Behinderungen erstellt.

Verantwortung Frist Stand
Gesundheitsdirektion 2025 In Arbeit

Ziel

Die Anzahl der Fürsorgerischen Unterbringung (FU) wird reduziert.

Massnahme: Weniger Zwang

Der Kanton fördert Massnahmen, um die Zahl der FU zu reduzieren (Förderung FU-Kompetenzen der Ärztinnen und Ärzte durch Weiter- und Fortbildungsangebote, niederschwelliges Angebot mobiler Krisenintervention, konsiliarpsychiatrische Dienste für akutsomatische Spitäler, soziale Institutionen und Heime, Förderung ambulanter Angebote, psychiatrischer Fachstellen und Massnahmen zur Reduktion von Zwangsmassnahmen in Kliniken, Prüfung weiterer Massnahmen gemäss Evaluationsbericht EG KESR).

Umsetzung

Es wurde eine Expertenrunde zum Thema Fürsorgerische Unterbringungen (FU) durchgeführt, an welcher auch Vertretungen von Behindertenorganisationen teilgenommen haben. Des Weiteren fördert der Kanton Zürich aktuell verschiedene Massnahmen, um die Zahl der Fürsorgerischen Unterbringungen (FU) zu reduzieren:

  • Förderung der FU-Kompetenzen der Ärztinnen und Ärzte durch Weiter- und Fortbildungsangebote;
  • Konsiliarpsychiatrische Dienste für akutsomatische Spitäler, soziale Institutionen und Heime;
  • Förderung ambulanter Angebote;
  • Psychiatrische Fachstellen;
  • Massnahmen zur Reduktion von Zwangsmassnahmen in Kliniken.
Prämissen

Partizipation: Die Erarbeitung und Prüfung von Massnahmen zur Reduktion von Fürsorgerischen Unterbringungen erfolgte unter Einbezug von Menschen mit Behinderungen.

Sensibilisierung: Das Angebot an Weiter- und Fortbildungskursen zur Förderung der FU-Kompetenzen sensibilisiert die Fachpersonen.

Differenzierung: Die Differenzierung ist aufgrund der unterschiedlichen Leistungsbereiche in der Psychiatrie gegeben.

Verantwortung Frist Stand
Gesundheitsdirektion 2023 In Arbeit

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Koordinationsstelle für Behindertenrechte

Adresse

Röntgenstrasse 16/22
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 52 68


Montag bis Freitag
8.00 bis 11.30 Uhr und
13.30 bis 16.30 Uhr

E-Mail

behindertenrechte@sa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: