Angebote für Gemeinden

Die Koordinationsstelle Behindertenrechte unterstützt Städte und Gemeinden im Kanton Zürich bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK).

Inklusion – Ein Thema mit Zukunft für Ihre Gemeinde?

Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) betrifft alle Staatsebenen und damit Bund, Kantone und Gemeinden. 

Innerhalb der Gemeinden ist die Umsetzung der UNO-BRK eine Querschnittsaufgabe aller Abteilungen. Es ist ein Thema der Gesellschaft, des Baus, der Bildung, es betrifft die Gesundheit und das Alter, es geht um den öffentlichen Nahverkehr ebenso wie um den Zugang zu den Dienstleistungen der Gemeinden oder den Zugang zu Kultur, Sport oder Freizeitangeboten.

Die Koordinationsstelle Behindertenrechte des Kantons Zürich hat für Gemeinden verschiedene Angebote aufgebaut. Damit unterstützen wir Sie in der Umsetzung der UNO-BRK.

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie weitere Informationen möchten.

Angebote

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Behindertenrechtskonvention umsetzen: Was bedeutet das?

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) betrifft alle. Bund, Kantone und Gemeinden müssen sie umsetzen. In den Gemeinden ist das eine Aufgabe für alle Abteilungen.

Die Koordinationsstelle Behindertenrechte des Kantons Zürich unterstützt die Gemeinden bei der Umsetzung der BRK. Sie berät Führungskräfte und bietet Workshops an, die auf die Bedürfnisse Ihrer Gemeinde abgestimmt sind.

Im Workshop lernen Sie:

  • Die Grundlagen der BRK.
  • Was wichtig ist, damit die Umsetzung gelingt.
  • Beispiele aus anderen Gemeinden, die erfolgreich waren.
  • Informationen über Hilfsmittel und Unterstützungsmöglichkeiten.

Dauer: 1,5 bis 2 Stunden
Ort: In Ihrer Gemeinde
Termin: Nach Vereinbarung
Referierende: Koordinationsstelle Behindertenrechte und Behindertenkonferenz Kanton Zürich

Interessiert? Melden Sie sich bei uns: behindertenrechte@sa.zh.ch

Beratungsangebot für Gemeinden im Kanton Zürich

Beratungsangebot für Gemeinden im Kanton Zürich
Beratungsangebot für Gemeinden im Kanton Zürich

Gemeinsam unterwegs zur hindernisfreien Gemeinde

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) gilt für alle Ebenen des Staates. Deshalb sind auch Gemeinden dafür verantwortlich. 

Die Umsetzung betrifft viele Bereiche des Lebens:

  • Gleichberechtigte Teilhabe aller Bewohnerinnen und Bewohner am Gemeindeleben.
  • Barrierefreie Gebäude und öffentlicher Raum.
  • Zugänglichkeit von Freizeit-, Kultur- und Sportangeboten für die gesamte Bevölkerung.
  • Autonome Nutzung des ÖV.
  • Barrierefreie kommunale Dienstleistungen und Informationen.

Mit den vorhandenen personellen Ressourcen und fehlendem Fachwissen stossen die Gemeinden jedoch oft an Grenzen bei der Identifizierung und Behebung von Barrieren.

Der Inklusions-Check: Barrieren erkennen und abbauen

Mit dem Inklusions-Check können Gemeinden prüfen, wie barrierefrei sie sind. Dabei wird festgestellt:

  • Wo gibt es Hindernisse für Menschen mit Behinderungen?
  • Welche Bereiche müssen verbessert werden?
  • Welche Massnahmen kann die Gemeinde ergreifen?

So funktioniert der Inklusions-Check

Beim Inklusions-Check wird die Gemeinde auf zwei Arten unterstützt. Fachleute helfen der Gemeinde bei der Durchführung des Checks. Gleichzeitig treffen sich Menschen mit und ohne Behinderungen an einem Runden Tisch. Sie tauschen ihre Erfahrungen aus und bringen ihre Ideen ein.

Diese direkte Beteiligung hat viele Vorteile. Alle können mitmachen und ihre Perspektiven einbringen. Fachwissen aus der Gemeinde wird genutzt. So wird der Check wirksamer und die Ergebnisse sind nachhaltiger.

Mit dem Inklusions-Check kann Ihre Gemeinde die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken und ihre Gleichstellung unterstützen.

Der Inklusions-Check für Gemeinden wurde durch den Verein Tatkraft und den Kanton Zürich entwickelt. Seit 2024 führt Sensability das Angebot im Auftrag des Kantons weiter und steht Gemeinden im Kanton Zürich für diese Standortbestimmung zur Verfügung. 

Interessiert? Melden Sie sich direkt bei Sensability.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Umsetzung der UNO-BRK?

Der Kanton Zürich unterstützt die Gemeinden des Kantons bei der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK). Mitarbeitende der Gemeindeverwaltungen können kostenlos am «Inklusions-Förderprogramm» teilnehmen und eine auf den BRK-Kontext abgestimmte Design Thinking Weiterbildung besuchen.

Die Weiterbildung wird vom staatslabor angeboten, einem Verein, der sich für eine offene, mutige und kollaborative öffentliche Verwaltung einsetzt und bisher Projekte mit mehr als 50 öffentlichen Verwaltungen begleitet hat.

Eintägiges Design Thinking Training für Gemeinden

Während der eintägigen Design Thinking Weiterbildung lernen die Teilnehmenden aus Zürcher Gemeinden, wie sie diese Methode für die Umsetzung der UNO-BRK einsetzen können. Die Expertinnen und -Experten des staatslabors vermitteln im interaktiven und kurzweiligen Workshopformat die Grundlagen des Design Thinking.

Die nächste Weiterbildung findet am 20. Mai 2025 statt. Thema ist der «Zugang zu Informationen». Hier geht es zur Anmeldung - die Plätze sind begrenzt!

Gemeinsam Inklusion gestalten

Das BRK-Netzwerk unterstützt Städte und Gemeinden im Kanton Zürich bei der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention.

Hier tauschen wir zweimal jährlich Ideen aus, lernen voneinander und entwickeln Lösungen, die Menschen mit Behinderungen echte Teilhabe in Ihrer Stadt oder Gemeinde ermöglichen. Wir besprechen unter anderem folgende Themen:

Massnahmenpläne

  • Welche Massnahmen sollten enthalten sein?
  • Was kann als Orientierung dienen?

Mitwirkungsmodell / Partizipation

  • Wie kann Partizipation konkret aussehen?
  • Was muss bei der Partizipation beachtet werden?

Veränderungen erfolgreich gestalten

  • Wie kann die Akzeptanz für Veränderungen in der Verwaltung gefördert werden?
  • Wie kann die Zusammenarbeit zwischen Abteilungen mit unterschiedlichen Interessen gestärkt werden?

Werden Sie Teil des BRK-Netzwerks und bringen Sie Inklusion in Ihrer Gemeinde aktiv voran!

Interessiert? Melden Sie sich bei uns: behindertenrechte@sa.zh.ch
 

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Koordinationsstelle für Behindertenrechte

Adresse

Röntgenstrasse 16/22
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 52 68


Montag bis Freitag
8.00 bis 11.30 Uhr und
13.30 bis 16.30 Uhr

E-Mail

behindertenrechte@sa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: