Oft übersteigen öffentliche Aufgaben die Möglichkeiten einer einzelnen Gemeinde. Deshalb arbeiten viele Zürcher Gemeinden zusammen. Hier erfahren Sie welche Formen möglich sind.
Formen der Zusammenarbeit
Viele Gemeinden erfüllen ihre Aufgaben gemeinsam. Das nennt man interkommunale Zusammenarbeit. Dafür gibt es verschiedene Rechtsformen. Die Zusammenarbeit kann durch einen Vertrag oder eine juristische Person erfolgen.
![Das Bild zeigt ein Diagramm der Rechtsformen für die Zusammenarbeit mit ihren Paragrafen im Gemeindegesetz. Gemeinden können mit Verträgen zusammenarbeiten. Dafür gibt es Anschluss- und Zusammenarbeitsverträge (§ 71 und 72). Die Zusammenarbeit kann auch über eine juristische Person erfolgen. Dafür gibt es den Zweckverband (§ 73), die gemeinsame Anstalt (§ 74) und die juristische Person des Privatrechts (§ 75).](/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/politik-staat/gemeinden/ikz/grafik_zusammenarbeit.png.zhweb-transform/content-image-large/grafik_zusammenarbeit.1707910211048.png)
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