Für das Erstellen oder Umbauen von Bauten benötigen Sie eine Baubewilligung. Wir zeigen Ihnen auf, was es bis zum Start eines Bauvorhabens alles braucht und wie die Umwelt zu schützen ist.
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Planen Sie auf Ihrem Grundstück einen Um- oder Neubau?
Für Neu- und Umbauten oder Nutzungsänderungen braucht es eine Baubewilligung. Diese erteilt die Standortgemeinde. Je nach Lage und Art eines Bauvorhabens können auch kantonale Bewilligungen notwendig sein.
Die Gemeinde ist erste Anlaufstelle
Fragen zum Neubau, Gartenhaus oder Parkplatz? Fragen Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde nach. Die Gemeinde gibt Auskunft zur Baubewilligungspflicht und zum Ablauf des Baubewilligungsverfahrens. Auch informiert sie über notwendige Unterlagen für die Baubewilligung.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Für die Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen braucht es eine Baubewilligung. Auch der Abbruch von Gebäuden ist bewilligungs- bzw. meldepflichtig. Eine Auflistung aller bewilligungspflichtigen Vorhaben gibt es in § 309 des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Der reine Unterhalt von Bauwerken sowie kleinere innere Umbauten und Vorhaben von untergeordneter Bedeutung sind gemäss § 1 der Bauverfahrensverordnung (BVV) nicht baubewilligungspflichtig.
Voraussetzung für eine Baubewilligung ist, dass die Vorschriften des Planungs- und Baugesetzes (PBG) eingehalten werden. Zudem müssen Bauten zonenkonform sein, das heisst dem Zweck der Nutzungszone entsprechen. Auch muss das Grundstück bereits erschlossen sein (z.B. Zufahrtsstrasse, Kanalisation). Je nach Art und Lage gibt es spezifische Bauvorschriften.
Möchten Sie wissen, wie Sie zu einer Baubewilligung kommen? Informationen zum Ablauf des Baubewilligungsverfahrens gibt es hier:
Planen Sie den Bau einer Solaranlage, Wärmepumpe oder E-Ladestation? Seit dem 1.1.2023 können Sie dazu das Meldeverfahren nutzen. Es braucht in der Regel keine Baubewilligung mehr.
Möchten Sie ein Baugesuch einreichen?
Fachplaner oder Architektinnen reichen das kantonale Baugesuchsformular zusammen mit weiteren Unterlagen bei der Standortgemeinde ein.
Je nach Art und Lage braucht es zusätzlich kantonale Bewilligungen. So zum Beispiel ausserhalb der Bauzone. Dazu reichen Sie weitere Zusatzformulare ein. Die Gemeinde gibt Auskunft und koordiniert die Bewilligungen mit den kantonalen Fachstellen.
Wollen Sie das Baugesuch elektronisch einreichen? Prüfen Sie, ob in der Standortgemeinde die Einführung von eBaugesucheZH bereits erfolgt ist. Bei der elektronischen Baueingabe müssen Sie keine Zusatzformulare ausfüllen.
Bei Bauvorhaben mit erheblicher Umweltbelastung kann eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sein.
Infos für Bauämter
Hier gibt’s eine Auswahl an wichtigen Links.
- Stand der Baugesuche? Zugang für Bauämter
- Übermittlung von Baugesuchen an den Kanton - Infos für Bauämter
- Meldeverfahren für Solaranlagen etc. - Infos für Bauämter
- Informationen für Gemeinden zu energetischen Vorschriften
- Gemeindestrassen
- Umweltschutz auf Baustellen: Bewilligungshilfen für Baubehörden
- eBaugesucheZH - Einführungsleitfaden für Bauämter
Weiterführende Informationen
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Rechtliche Grundlagen
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Baudirektion - Leitstelle für Baubewilligungen
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Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr
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