Der Kanton Zürich sorgt für ein koordiniertes und effizientes Verfahren in Zusammenhang mit Bauvorhaben. Dazu informiert er regelmässig über aktuelle Themen und bietet mit Mustervorlagen und Merkblättern Unterstützung.
Gut koordiniert und informiert
Gesuche für Bauvorhaben an besonderer Lage (z.B. ausserhalb der Bauzone) oder mit möglichen Problemen bezüglich Lärmschutz, Luftreinhaltung etc. benötigen zusätzlich zum Baurechtsentscheid der Gemeinde eine kantonale Bewilligung. Festgelegt ist dies im Anhang der Bauverfahrensverordnung (BVV).
Hilfsmittel sowie eine gute Kommunikation tragen dazu bei, dass solche BVV-Geschäfte effizient und koordiniert ablaufen.
Die kantonale Leitstelle für Baubewilligungen
- sorgt zusammen mit den Gemeinden für ein koordiniertes Verfahren;
- informiert regelmässig über aktuelle Themen und Änderungen in Zusammenhang mit der BVV (siehe Newsletter & Gemeindeseminare);
- stellt zusammen mit dem Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute (VZGV) den Gemeinden Musterbaubewilligungen zur Verfügung;
- informiert die kantonsinternen Fachstellen über Abläufe und Vorgaben.
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Kontakt
Baudirektion - Leitstelle für Baubewilligungen
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