Informationen für Baubehörden und Fachstellen

Der Kanton Zürich sorgt für ein koordiniertes und effizientes Verfahren in Zusammenhang mit Bauvorhaben. Dazu informiert er regelmässig über aktuelle Themen und bietet mit Mustervorlagen und Merkblättern Unterstützung.

Gut koordiniert und informiert 

Gesuche für Bauvorhaben an besonderer Lage (z.B. ausserhalb der Bauzone) oder mit möglichen Problemen bezüglich Lärmschutz, Luftreinhaltung etc. benötigen zusätzlich zum Baurechtsentscheid der Gemeinde eine kantonale Bewilligung. Festgelegt ist dies im Anhang der Bauverfahrensverordnung (BVV). 

Hilfsmittel sowie eine gute Kommunikation tragen dazu bei, dass solche BVV-Geschäfte effizient und koordiniert ablaufen. 

Die kantonale Leitstelle für Baubewilligungen

Kontakt

Baudirektion - Leitstelle für Baubewilligungen

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

leitstelle@bd.zh.ch

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Medienstelle der Baudirektion

Adresse
Walcheplatz 2
8001 Zürich
Route (Google)
E-Mail
media@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: