Tiefbau

Eine intakte Verkehrsinfrastruktur ist für die Wettbewerbsfähigkeit des Lebens- und Wirtschaftsraums Zürich von entscheidender Bedeutung. Hierfür braucht es vielerlei Projekte, die mehrere Phasen durchlaufen.

Spannungsfeld Tiefbau

Die Bevölkerung im Kanton Zürich wächst und wächst – und der Verkehr noch viel stärker. Von 1970 bis 2023 stieg die Zürcher Bevölkerung von rund 1.11 Millionen auf 1.60 Millionen Personen an (+45 %). In der gleichen Zeitspan­ne erhöhte sich die Zahl der zugelassenen Motorfahrzeuge von 312'969 auf 973'780 (+211 %). Die Strassenfläche, abgesehen von den Autobahnen, blieb dagegen nahezu konstant.

So ist eine intakte Verkehrsinfrastruktur von entscheidender Bedeutung. Der Strassenverkehr soll möglichst reibungslos, umweltgerecht und wirtschaftlich fliessen. Auch ein hoher Ausbaustandard des Wander- und Radwegnetzes ist ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität der Bevölkerung. Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, der fehlende Raum und die politische Entscheidungsfindung setzen den Ansprüchen allerdings Grenzen. In diesem Spannungsfeld bewegen sich der Tiefbau und seine Projekte.

Kantonale Autobahn mit Mittelstreifen und beidseits regem Verkehr
Der Verkehr soll im Kanton Zürich reibungslos fliessen.

Die Projektphasen im Überblick

Ein Strassenprojekt durchläuft verschiedene Phasen. Im Rahmen der strategischen Planung wird das Projekt auf seine Zweckmässigkeit geprüft, werden erste Machbarkeitsabklärungen durchgeführt und Varianten bewertet. Die anschliessende Studie konkretisiert das Vorhaben und koordiniert es mit allen Betroffenen, bis es bereit für die Projektierung ist. Nach dieser mehrstufigen Planungsphase folgt schliesslich die Realisierung. Wenn die Strasse fertiggestellt ist, geht sie in den Betrieb/die Erhaltung über.

Die 5 Phasen eines Strassenprojekts in einer grafischen Übersicht.
Die Phasen eines Strassenprojekts im Überblick (Zeitangaben: Durchschnittswerte – grössere Abweichungen möglich)

Dokumente

Im Bereich Tiefbau stehen interessierten Personen und Unternehmen verschiedene Dokumente zur Verfügung.

Standards

Building Information Modeling (BIM)

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Die Anwendungsfälle (AwF) definieren, wer welche Informationen zu welchem Zeitpunkt, in welchem Format und in welchem Detaillierungsgrad zur Verfügung stellt, um ein bestimmtes Ergebnis zu erreichen. Die Anwendungsfälle sind Bestandteil der Informationsanforderungen (Exchange Information Requirements EIR) des Tiefbauamts.

Submissionsdokumente

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Für die Erstellung des Planer- bzw. Werkvertrags (jeweils Teil B der Submission) finden Sie unter dem nachfolgenden Link den Vertragsgenerator.

Normalien

Technischer Hinweis: Die DWG-Dateien sind jeweils am Ende des betreffenden Themenblocks in einem ZIP-Ordner zu finden.

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Informationen hierzu sind im Fachhandbuch Kunstbauten nachfolgend auf dieser Seite zu finden.

Fachhandbuch Kunstbauten TBA ZH

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Verkehrstechnik

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Oberbau und Geotechnik

Strassenentwässerung

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Umwelt

Diverses

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Aufgrund von neuen Umfahrungen und dergleichen werden verschiedentlich bisherige Kantonsstrassen an die Gemeinden abgegeben. Das Verfahren ist in § 60 f. StrG geregelt.

In der Praxis übergibt das Tiefbauamt neu sanierte Strassen oder vergütet die entsprechenden Kosten. Bei Strassen ohne akuten Sanierungsbedarf wird der Zeitwert der Strassen von der Entschädigung in Abzug gebracht. Durch dieses Vorgehen ist sichergestellt, dass alle Gemeinden ungeachtet des Strassenzustandes bei der Übergabe gleichbehandelt werden.

Vorgehen für die Ermittlung der Entschädigung:

  1. Die Gemeinde wird entschädigt für die Sanierung und den Umbau von einer verkehrs- in eine siedlungsorientierte Strasse.
  2. Basierend auf den kantonalen Standards wird eine Kostenschätzung für die zukünftige Nutzung der Strasse als Gemeindestrasse erstellt.
  3. Es wird der Zeitwert der bestehenden Anlagen ermittelt.
  4. Mit der Gemeinde wird eine Vereinbarung abgeschlossen. Die Entschädigung entspricht den Kosten für Sanierung/Umbau abzüglich des Zeitwerts der bestehenden Anlagen. Die Gemeinden entscheiden in der Folge frei, wann und wie sie die Strasse umgestalten.

Die Gesamtverantwortung für den Prozess liegt im Tiefbauamt beim Strasseninspektor als Eigentümervertreter. Dadurch wird TBA-intern eine einheitliche Praxis sichergestellt.

Vorlagen

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Kontakt

Tiefbauamt

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 31 51

E-Mail

tba.strassen@bd.zh.ch

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Medienstelle der Baudirektion

Adresse
Walcheplatz 2
8001 Zürich
Route (Google)
E-Mail
media@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: