Fehlt bei Ihnen zuhause oder an Ihrem Firmenstandort die Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität? Sie sind eine Gemeinde und wollen diese fit für die E-Mobilität machen? Der Kanton unterstützt Private, Gemeinden und Unternehmen bei der Erstellung der Ladeinfrastruktur. Hier finden Sie Informationen zu den Förderbedingungen und zum Vorgehen.
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Der Kanton Zürich fördert den Ausbau von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge. Bei Wohngebäuden und Unternehmensstandorten mit Flottenfahrzeugen wird jeweils die Basisinfrastruktur gefördert. Zusätzlich gibt es verschiedene weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen der Elektromobilität.
Fragen?
Alle wissenswerten Informationen finden Sie in den jeweiligen Förderbroschüren. Für ergänzende Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter energiefoerderung@bd.zh.ch zur Verfügung.
Anschluss für Wohngebäude
Der Kanton Zürich unterstützt die Eigentümerschaft von Wohngebäuden beim Ausbau der Basisinfrastruktur (bestehend aus Anschlüssen, Verteil- und Lastmanagementsystem) finanziell. Dabei wird die Zuleitung von der Verteilung bis zu den Parkplätzen unterstützt.
Wer ist förderberechtigt?
Eine Förderung der Basisinfrastruktur richtet sich an die Eigentümerschaft von Wohngebäude. Das Gesuch kann auch Ihre Liegenschaftsverwaltung oder die beauftragte Elektroinstallationsfirma für Sie einreichen.
Fördermittel
Anforderungen | Fördermittel | |
---|---|---|
Bis 15 Parkplätze | CHF 500 pro Parkplatz | |
Ab dem 16. Parkplatz | CHF 300 pro zusätzlichem Parkplatz |
Bezugsgrösse ist die Anzahl der Parkplätze, welche durch die installierte Basisinfrastruktur mit einer Ladestation ausgerüstet und gleichzeitig geladen werden können.
Falls neben der Basisinfrastruktur auch bidirektionale DC-Ladestationen eingebaut wird (um Fahrzeuge als Energiespeicher zu nutzen), kann dafür ein zweites Gesuch eingereicht werden.
Vorgehen und Förderbedingungen
Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Infrastruktur «Der Anschluss zuhause».
Zusätzlich gelten bei jeder Fördermassnahme des Förderprogramms Ladeinfrastruktur die allgemeinen Förderbedingungen.
Fördergelder beantragen
Reichen Sie Ihr Gesuch über das Online-Portal
«Gebäudeprogramm» ein.
Folgende Checkliste unterstützt Gesuchstellende dabei, ein Gesuch richtig einzureichen. Zusätzlich zeigen die Beispielpläne auf, wie ein eingereichter Plan aussehen sollte.
Häufig gestellte Fragen
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie hier:
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Der Kauf von einer Ladestation allein wird nicht unterstützt (gefördert), sondern die Installation der Basisinfrastruktur. Mit einer Basisinfrastruktur sind Zuleitungen, Verteil- und Lastmanagementsystem gemeint. Das heisst somit, dass eine neue Zuleitung von der Verteilung bis zu den Parkplätzen gezogen werden muss. Ein Anschluss einer herkömmlichen Ladestation an eine bestehende Zuleitung (Basisinfrastruktur) wird nicht unterstützt.
Um von einer Förderung zu profitieren, muss mindestens die Ausbaustufe C1 in Anlehnung an das Merkblatt SIA-2060 erreicht werden. Das heisst, dass die Zuleitung (Stromzuleitung) direkt bis an den Parkplatz reichen muss. So müssen die Parkplätze so vorbereitet sein, dass danach möglichst einfach Ladestationen an die neu installierte Infrastruktur angeschlossen werden können. Dies kann mit verschiedenen Möglichkeiten erreicht werden, z. B. mit Flachbandkabeln über alle Parkplätze oder Einzelleitungen direkt zu den einzelnen Parkplätzen.
Somit ist nicht die Anzahl Parkplätze relevant, welche schon mit einer Ladestation ausgerüstet werden, sondern die Anzahl der Parkplätze, welche eine dafür ausgelegte Zuleitung (Basisinfrastruktur) erhalten.
Hierbei wird zwischen kleinen Gesuchen (bis 4 ausgerüstete Parkplätzen) und grösseren Gesuchen (ab 5 ausgerüstete Parkplätze) unterschieden.
- Bei grösseren Anlagen (ab 5 Parkplätzen) ist das Gesuch zwingend vor Installationsbeginn der Basisinfrastruktur einzureichen.
- Bei kleineren Anlagen wird ein vereinfachtes Verfahren angewandt. So kann das Gesuch innerhalb von 6 Monaten nach Installationsfertigstellung eingereicht werden. Eine Gesuchstellung vor Installationsbeginn ist nicht notwendig.
Ja, das Gesuch muss nicht zwingend von der Eigentümerschaft eingereicht werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine durch die Eigentümerschaft unterschriebene Vollmacht notwendig ist, wenn Dritte das Gesuch stellvertretend unterzeichnen.
Pro Parkierungsanlage ist nur ein Fördergesuch
möglich, um den Ausbau der (Basis)Infrastruktur für die Elektromobilität möglichst effizient zu gestalten. So sollte möglichst gleich die gesamte Parkierungsanlage mit einer Basisinfrastruktur ausgerüstet werden.
Als Parkierungsanlage gilt die gesamte Anlage von
Parkplätzen. So ist beispielsweise eine Tiefgarage oder mehrere angrenzende Garagenboxen eine Parkierungsanlage. Pro Tiefgarage resp. pro Gruppe von Garagenboxen kann nur ein Fördergesuch gestellt werden. Nachträgliche Erweiterungen sind danach nicht mehr förderberechtigt.
Einzelne Parkplätze oder einzelne Parkplatzgruppen innerhalb einer Tiefgarage bilden somit keine einzelne Parkierungsanlage ab. Dies gilt auch, wenn die Tiefgarage mit verschiedenen Eigentümerschaften geteilt wird. Somit ist es notwendig, den Ausbau der Basisinfrastruktur sowie die Stellung des Fördergesuches vorgängig mit allen Eigentümerschaften zu besprechen. Falls Sie nicht sicher sind, wie in Ihrem konkreten Fall die Parkierungsanlage definiert ist, nehmen Sie bitte vorgängig mit uns Kontakt auf.
Die Gesuchprüfung dauert normalerweise maximal 4 Wochen, kann in Ausnahmefällen jedoch bis 10 Wochen dauern. Bitte beachten Sie, dass dieses Zeitfenster erst startet, wenn das Gesuch vollständig ist. Um somit möglichst schnell ein Entscheid zu erhalten, sollte gleich zu Beginn ein vollständiges Gesuch eingereicht werden. Alle aufgelisteten Beilagen sind dabei notwendig.
Förderung für Unternehmen
Damit sich die E-Mobilität auch im gewerblichen Bereich schneller durchsetzen kann, fördert der Kanton die Basisinfrastruktur (bestehend aus Anschlüssen, Verteil- und Lastmanagementsystem) auf Parkplätzen für Firmenautos und Nutzfahrzeuge.
Parkplätze, welche für Mitarbeitende, Kundschaft, sowie Besucherinnen und Besucher ausgerüstet werden, sind nicht förderberechtigt.
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind Unternehmen. Für eine Förderung in Frage kommen Parkplätze, die ausschliesslich gewerblich und von firmeneigenen Fahrzeugen genutzt werden, und in bestehenden Gebäuden eines Unternehmensstandorts oder deren Aussenraum liegen.
Fördermittel
Anforderungen | Fördermittel | |
---|---|---|
Fördersatz | 30 % der nachgewiesenen Kosten | |
Maximaler Beitrag | CHF 60 000 pro Gesuch |
Für die Förderung relevant sind die Investitionskosten der Basisinfrastruktur (bestehend aus Anschlüssen, Verteil- und Lastmanagementsystem). Somit zählen die Kosten für Rückplatten, Ladestationen und Zubehör nicht dazu.
Vorgehen und Förderbedingungen
Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Infrastruktur «Der Anschluss fürs Firmenfahrzeug».
Zusätzlich gelten bei jeder Fördermassnahme des Förderprogramms Ladeinfrastruktur die allgemeinen Förderbedingungen.
Fördergelder beantragen
Reichen Sie Ihr Gesuch über das Online-Portal
«Gebäudeprogramm» ein.
Wasserstoff für den Güterverkehr
Der Kanton Zürich will drei bis vier Pilotanlagen an güterverkehrsintensiven Standorten unterstützen. Unternehmen (aus Gewerbe, Logistik etc.) oder Tankstellenbetriebe können sich für die Förderung bewerben, wenn sie im Rahmen einer Public-Private-Partnership (PPP) mit dem Kanton zusammenarbeiten.
Fördermittel
Anforderungen | Fördermittel | |
---|---|---|
Fördersatz | 30 % der nachgewiesenen Kosten | |
Maximaler Beitrag | CHF 300 000 pro Gesuch |
Für die Förderung relevant sind die Investitionskosten der Basisinfrastruktur.
Vorgehen und Förderbedingungen
Alle Informationen zum Vorgehen und den
Förderbedingungen finden Sie in den veröffentlichen Unterlagen zur «Förderung
von Pilotanlagen für die Betankung mit Wasserstoff».
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben den oben erwähnten Massnahmen bietet der Kanton Zürich noch weitere Fördermöglichkeiten an. Dazu zählen:
- Bidirektionale DC-Ladestationen
- Öffentliche AC-Ladestationen und die dazugehörige Basisinfrastruktur für Anwohnende/im Quartier
- Basisinfrastruktur und AC-Ladestationen für Park+Ride- und Carsharing-Anlagen
- Beratungsangebote rund um die Elektromobilität für Unternehmen und Gemeinden
Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen zu den oben erwähnten Massnahmen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Infrastruktur.
Fördergelder beantragen
Reichen Sie Ihr Gesuch über das Online-Portal
«Gebäudeprogramm» ein.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Förderprogramm Ladeinfrastruktur
8090 Zürich
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr