Ladeinfrastruktur in Unternehmen

Der Kanton unterstützt Unternehmen beim Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Er fördert die Installation der Basisinfrastruktur auf Parkplätzen für Firmenflotten. Hier können Unternehmen ein Fördergesuch stellen.

Anschluss für Flottenfahrzeuge

Damit sich die E-Mobilität auch im gewerblichen Bereich schneller durchsetzen kann, fördert der Kanton die Basisinfrastruktur (bestehend aus Anschlüssen, Verteil-und Lastmanagementsystem) auf Parkplätzen für Firmenautos und Nutzfahrzeuge.

Bitte beachten Sie:

  • Der Kanton Zürich fördert die Basisinfrastruktur. Ladestationen, Rückplatten und allfällige weitere Komponenten, die nicht zur Basisinfrastruktur gehören, werden nicht gefördert und sind somit nicht Teil der anrechenbaren Investitionskosten.
  • Parkplätze, welche für Mitarbeitende, Kundschaft, sowie Besucherinnen und Besucher ausgerüstet werden, sind nicht förderberechtigt.
  • Für jeden geförderten Parkplatz muss ein Flottenfahrzeug im Eigentum eines ansässigen Unternehmens nachgewiesen werden.
    Es ist nicht relevant, ob die Flottenfahrzeuge zum Zeitpunkt der Förderung schon elektrifiziert sind. Die Förderung dient als Anreiz, eine Elektrifizierung der Fahrzeugflotte vorzunehmen. 
    Vielmehr ist relevant, dass das Unternehmen bereits eine genügend grosse Fahrzeugflotte besitzt.
  • Orientieren Sie sich an den zeitlichen Vorgaben unter «Vorgehen». Zu spät eingereichte Gesuche können in keinem Fall berücksichtigt werden.

Höhe der Förderung

Anforderungen Fördermittel  
Fördersatz 30 % der nachgewiesenen Kosten  
Maximaler Beitrag CHF 60 000 pro Gesuch  

Für die Förderung relevant sind die Investitionskosten der Basisinfrastruktur (bestehend aus Zuleitungen/Anschlüssen, Verteil- und Lastmanagementsystem). Die Kosten für Rückplatten, Ladestationen und Zubehör, sowie Netzkostenbeiträge und Erhöhungen des Netzanschlusses zählen nicht dazu.

Die Ladestationen können jeweils gleichzeitig mit der Basisinfrastruktur oder auch erst später installiert werden. Dies hat keine Auswirkungen auf die Förderung.

Mischnutzungen

Bei Anlagen in einer Mischnutzung (z. B. Parkplätze für Wohnen und Unternehmen in derselben Tiefgarage) müssen die Parkplätze für die Privatfahrzeuge von Anwohnerinnen und Anwohnern in einem separaten Gesuch angemeldet werden. Somit ist pro Nutzungsart jeweils ein Gesuch notwendig (z. B. ein Gesuch für Anwohnende und ein Gesuch für Flottenfahrzeuge).
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website zur Massnahme «Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden».

Fragen?

Alle Informationen finden Sie in den jeweiligen Förderbroschüren. Für ergänzende Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter energiefoerderung@bd.zh.ch zur Verfügung.

Förderbedingungen

Förderberechtigt sind Unternehmen. Für eine Förderung in Frage kommen Parkplätze, die ausschliesslich gewerblich und von firmeneigenen Fahrzeugen genutzt werden und in bestehenden Gebäuden eines Unternehmensstandorts oder deren Aussenraum liegen. Somit sind alle Parkplätze förderberechtigt, welche von Fahrzeugen genutzt werden, die im Eigentum von am Standort ansässigen Unternehmen sind. 

Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre «Basisinfrastruktur für Firmenfahrzeuge».

Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Der Anschluss fürs Firmenfahrzeug

Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Der Anschluss fürs Firmenfahrzeug
Förderprogramm Ladeinfrastruktur - Der Anschluss fürs Firmenfahrzeug
Herausgeber/in
Kanton Zürich Baudirektion & Volkswirtschaftsdirektion
Publikationsdatum
Juli 2024
Autor/in
AFM und AWEL, Kanton Zürich

Zusätzlich gelten bei jeder Fördermassnahme des Förderprogramms Ladeinfrastruktur die allgemeinen Förderbedingungen.

Fördergesuch einreichen

Sobald Sie sich über die Fördermassnahmen und deren Bedingungen informiert haben, können Sie online ein Fördergesuch stellen.

Gesuche müssen zwingend über das Online-Portal eingereicht werden. 

Fördergelder beantragen 

Reichen Sie Ihr Gesuch über das Online-Portal «Gebäudeprogramm» ein.

Vorgehen 

Der Förderprozess ist unabhängig von der Grösse der installierten Anlage. Fördergesuche müssen zwingend vor Installationsbeginn eingereicht werden.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  1. Informieren Sie sich auf unserer Website mit der Förderbroschüre und weiteren Hilfestellungen, ob Sie förderberechtigt sind.
  2. Reichen Sie vor Installationsbeginn auf dem Online-Portal ein Gesuch für die Massnahme «Basisinfrastruktur für Flottenfahrzeuge» unter dem Thema «Ladeinfrastruktur Unternehmen» ein.
    Bitte vergewissern Sie sich, dass das Gesuch vollständig ist. Alle angegebenen Beilagen sind zwingend notwendig. Dies beschleunigt die Gesuchprüfung erheblich.
    Nachdem Sie das Gesuch online erfasst haben, müssen Sie das Gesuchformular unterschreiben und digital an das Bearbeitungszentrum senden. Die entsprechende Mail-Adresse finden Sie auf dem Gesuchformular.
  3. Nach Erhalt des unterschriebenen Gesuchformulars beginnt die Gesuchprüfung. 
    Falls Dokumente fehlen, kontaktieren wir Sie per E-Mail. Wenn Ihr Gesuch und alle Unterlagen vollständig sind, prüfen wir, ob Ihre Anlage alle Bedingungen für eine Förderung erfüllt. Dies nimmt zwischen 4 bis 10 Wochen ab dem Zeitpunkt, ab welchem das Gesuch vollständig ist, in Anspruch. 
    Wenn Ihre Anlage förderberechtigt ist, schicken wir Ihnen ein Zusicherungsschreiben per E-Mail zu. Erfüllt Ihr Vorhaben die Förderbedingungen nicht, erhalten Sie eine schriftliche Absage. 
  4. Falls Sie vor der Installation sichergehen möchten, dass Ihre Anlage gefördert wird, warten Sie auf die Ausstellung des Zusicherungsschreibens des Kantons Zürich.
    Alternativ können Sie auch schon nach Gesuchstellung (Schritt 2) auf eigenes Risiko mit der Installation beginnen.
  5. Wenn Ihr Fördergesuch gutgeheissen wurde und Ihre Anlagen installiert wurden, können Sie uns den Abschluss des Projekts melden. Dazu müssen Sie sich noch einmal im Onlineportal mit Ihrem Benutzerkonto anmelden und in der Übersicht beim erfassten Gesuch rechts auf das gelbe Fähnchen klicken.
  6. Nachdem Ihr Abschluss erfolgreich geprüft wurde, werden die Fördergelder ausbezahlt.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Förderprogramm Ladeinfrastruktur

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
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