Wenn am eigenen Parkplatz der Anschluss für eine Ladestation fehlt, ist der Entscheid fürs Elektroauto oft mit Investitionen verbunden. Der Kanton Zürich unterstützt Sie als Eigentümerin oder Eigentümer eines Wohngebäudes dabei, Ihre Parkplätze für die Elektromobilität vorzubereiten.
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Anschluss fürs Wohngebäude
Der Kanton Zürich unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden dabei, die Basisinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auszubauen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Anschlüsse, Zuleitungen, Verteil- und Lastmanagementsysteme.
Bitte beachten Sie:
- Für eine Förderung muss die Ausbaustufe C1 in Anlehnung an SIA-Merkblatt 2060 erreicht werden. Insbesondere muss eine Zuleitung von der Verteilung bis unmittelbar zu den Parkplätzen gezogen werden. Eine Kabelkanal ohne Zuleitung berechtigt nicht zur Förderung.
- Nicht unterstützt wird der Anschluss einer neuen Ladestation an eine bestehende Zuleitung.
- Parkplätze für Motorräder oder E-Bikes, sowie Parkplätze für Besucherinnen und Besucher sind nicht förderberechtigt.
- Orientieren Sie sich an den zeitlichen Vorgaben unter «Vorgehen». Zu spät eingereichte Gesuche können in keinem Fall berücksichtigt werden.
Höhe der Förderung
Anforderungen | Fördermittel |
---|---|
Bis 15 Parkplätze | CHF 500 pro Parkplatz |
Ab dem 16. Parkplatz | CHF 300 pro zusätzlichem Parkplatz |
Es sind alle Parkplätze für Anwohnende förderberechtigt, welche durch die neu installierte Basisinfrastruktur mit einer eigenen Ladestation ausgerüstet werden können.
Die Ladestationen können jeweils gleichzeitig mit der Basisinfrastruktur oder auch erst später installiert werden. Dies hat keine Auswirkungen auf die Förderung.
Bei Anlagen in einer Mischnutzung (z. B. Parkplätze für Wohnen und Unternehmen in derselben Tiefgarage) müssen die Parkplätze für Flottenfahrzeuge der ansässigen Unternehmen in einem separaten Gesuch angemeldet werden. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website zur Massnahme «Ladeinfrastruktur für Unternehmen».
Bidirektionale DC-Ladestationen
Zusätzlich zur Basisinfrastruktur fördert der Kanton Zürich in Wohngebäuden auch die Installation von bidirektionalen DC-Ladestationen. Dabei handelt es sich im Rahmen einer Innovationsförderung um spezielle Ladestationen, mit welchen Elektroautos als Energiespeicher genutzt werden können. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Weitere Massnahmen.
Fragen?
Alle Informationen finden Sie in den jeweiligen Förderbroschüren. Für ergänzende Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter energiefoerderung@bd.zh.ch zur Verfügung.
Förderbedingungen
Die Fördermassnahme richtet sich an die Eigentümerschaft von bestehenden Wohngebäuden. Neubauten (Baufertigstellung im Jahre 2023 oder später) sind nicht förderberechtigt.
Bei Bedarf können auch die Liegenschaftsverwaltung oder die beauftragte Elektroinstallationsfirma das Gesuch für Sie einreichen.
Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen finden Sie in der Broschüre zur Massnahme «Basisinfrastruktur in Wohngebäuden».
Zusätzlich gelten bei jeder Fördermassnahme des Förderprogramms Ladeinfrastruktur die allgemeinen Förderbedingungen.
Folgende Checkliste unterstützt Gesuchstellende dabei, ein Gesuch richtig einzureichen. Zusätzlich zeigen die Beispielpläne auf, wie ein eingereichter Plan aussehen sollte.
Fördergesuch einreichen
Sobald Sie sich über die Fördermassnahmen und deren Bedingungen informiert haben, können Sie online ein Fördergesuch stellen. Gesuche müssen zwingend über das Online-Portal eingereicht werden.
Fördergelder beantragen
Reichen Sie Ihr Gesuch über das Online-Portal «Gebäudeprogramm» ein.
Anleitung für die Gesuchstellung
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Schritt 1: Anmelden oder Benutzerkonto erstellen
Rufen Sie die Website «portal.dasgebaeudeprogramm.ch/zh» auf oder klicken Sie auf den Link innerhalb des blauen Kastens «Fördergelder beantragen» über dieser Anleitung. Um ein Fördergesuch zu stellen, müssen Sie ein Benutzerkonto besitzen. Auf der Startseite können Sie sich entweder mit einem bestehenden Konto anmelden oder ein neues erstellen. Falls Sie schon ein Benutzerkonto besitzen, können Sie sich mit dem linken Knopf «Zur Anmeldung» (1) anmelden und danach zum Abschnitt 2 «Massnahme auswählen und Gesuch stellen» dieser Anleitung springen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto besitzen, klicken Sie bitte auf den rechten Knopf «Neues Benutzerkonto erstellen» (2).
Schritt 2: Benutzerdaten erfassen
Um ein Benutzerkonto einzurichten, müssen Sie Angaben über die gesuchstellende Person einfügen. Bitte beachten Sie, dass Sie alle Daten korrekt eingeben. Insbesondere die Korrektheit der Mail-Adresse ist wichtig, da Sie bei Fragen schriftlich per Mail über diese Mail-Adresse kontaktiert werden.
Schritt 3: Involvierte Personen erfassen
Falls verschiedene Personen bei Ihrem Gesuch involviert sind, können Sie auch weitere Personen erfassen und dem Gesuch hinzufügen. Dies ist aber nicht zwingend notwendig. Neue Personen können Sie über die Schaltfläche «Neue Adresse» hinzufügen.
Wichtig: Bei einer Miteigentümergemeinschaft müssen nicht alle Eigentümerinnen oder Eigentümer einzeln erfasst werden. Für die Gesuchprüfung reicht eine einzelne Person als Ansprechperson aus. Falls die Eigentümerverhältnisse nicht ermittelt werden können, werden Sie gegebenenfalls während der Gesuchprüfung durch die Sachbearbeitenden nach Nachweisen zur Eigentümerschaft gefragt. Dies kann zum Beispiel Vollmachten oder Verwaltungsverträge beinhalten.
Schritt 4: Liegenschaft erfassen
Danach können Sie eine Liegenschaft oder weitere Liegenschaften erfassen, auf welche Sie während der späteren Gesuchstellung zurückgreifen können. Liegenschaften können aber auch später direkt während der Gesuchstellung erfasst werden.
Wichtig: Falls Sie ein Gesuch für eine Parkierungsanlage erfassen, welche mit verschiedenen Häusern geteilt wird (z. B. mehrere Einfamilienhäuser), müssen Sie nur eine einzelne Liegenschaft erfassen. Es ist nicht notwendig, alle einzelnen Häuser zu erfassen. Falls es möglich ist, erfassen Sie die Parkierungsanlage selbst oder das Gebäude, welches sich am nächsten beim Eingang befindet.
Bitte beachten Sie, dass Tiefgaragen teilweise eigene Anschriften haben. Dies können Sie im eidgenössischen Gebäude-und Wohnungsregister (GWR) nachprüfen:
Um eine neue Liegenschaft zu erfassen, klicken Sie auf «Neue Liegenschaft».
Danach werden Sie nach spezifischen Angaben zur Liegenschaft gefragt, für welche Sie ein Gesuch einreichen möchten.
Vielleicht werden Sie nach Erfassung der Liegenschaft nach dem eidgenössischen Gebäudeidentifikator (EGID) gefragt. Mit dem EGID wird die genaue Liegenschaft bestimmt.
Bitte wählen Sie aus der Liste Ihr Gebäude oder die Adresse Ihrer Parkierungsanlage aus. Alternativ können Sie das Gebäude, welches am nächsten beim Eingang der Parkierungsanlage ist, auswählen. Falls die Anlage nicht in der Liste vorhanden ist, wählen Sie «Meine EGID ist in dieser Liste nicht vorhanden».
Schritt 5: Anmeldung abschliessen
Überprüfen Sie am Ende Ihre Angaben und schliessen Sie die Accounterstellung ab.
Wichtig: Sie werden ein Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mail-Adresse mit einem Aktivierungslink erhalten. Bitte klicken Sie diesen an, damit Ihr Benutzerkonto aktiv ist.
Schritt 1: Gesuchstellung starten
Um ein neues Fördergesuch einzureichen, müssen Sie in der Übersicht «Neues Gesuch» anklicken.
Schritt 2: Fördermassnahme auswählen
Bitte wählen Sie die korrekte Massnahme für Ihr Vorhaben aus.
Um einschätzen zu können, welche Massnahme für Sie infrage kommt, können Sie sich auf unserer Website informieren.
Falls Sie zum Beispiel Parkplätze in einem Wohngebäude mit einer Basisinfrastruktur ausrüsten, ist eine der beiden Massnahmen unter dem Titel «Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden (private Parkplätze)» auszuwählen. Die genaue Wahl der Massnahme ist abhängig von der Anzahl der ausgerüsteten Parkplätze.
Bitte beachten Sie, dass der Anschluss von handelsüblichen AC-Ladestationen an eine bestehende Zuleitung nicht gefördert wird.
Schritt 3: Erfassung der Eigentümerschaft und weiteren Personen
Innerhalb eines Gesuchs müssen Sie sowohl die Eigentümerschaft als auch weitere Personen angeben. Dabei geht es unter anderem darum, welche Personen über das Gesuch informiert werden müssen. Falls Sie als gesuchstellende Person alle oder einzelne aufgeführte Rollen selbst ausfüllen, können Sie dies mit dem Häkchen bestätigen.
Es ist möglich, dass für alle Rollen dieselbe Person eingesetzt wird.
Falls Sie vorgängig schon Personen im Tool erfasst haben, können Sie die Personen auch im Dropdown-Menü (1) auswählen. Alternativ können Sie für jede Rolle direkt innerhalb des Gesuchs neue Personen erfassen. Dafür ist die Schaltfläche «Neuer Kontakt» (2) anzuwählen. Bitte vergewissern Sie sich, dass insbesondere die Mail-Adresse der Eigentümerschaft korrekt ist. Diese wird bei Zu- oder Absagen zusätzlich zur gesuchstellenden Person auch kontaktiert.
Schritt 4: Liegenschaft erfassen
Falls Sie Ihre Liegenschaft schon bei der Erstellung Ihres Kontos erfasst haben, können Sie diese aus dem Dropdown-Menü (1) auswählen. Danach können Sie direkt zu Schritt 5 springen.
Falls Sie Ihre Liegenschaft noch nicht bei der Anmeldung erfasst haben, müssen Sie dies nun noch erledigen. Drücken Sie dafür auf eine «Neue Liegenschaft» (2). Dies betrifft sowohl bestehende Gebäude als auch Neubauten.
Wichtig: Falls Sie ein Gesuch für eine Parkierungsanlage erfassen, welche mit verschiedenen Häusern geteilt wird (z. B. mehrere Einfamilienhäuser), müssen Sie nur eine einzelne Liegenschaft erfassen. Es ist nicht notwendig, alle einzelnen Häuser zu erfassen. Falls es möglich ist, erfassen Sie die Parkierungsanlage selbst oder das Gebäude, welches sich am nächsten beim Eingang befindet.
Bitte beachten Sie, dass Tiefgaragen teilweise eigene Anschriften haben. Dies können Sie im eidgenössischen Gebäude-und Wohnungsregister (GWR) nachprüfen:
Danach werden Sie nach spezifischen Angaben zur Liegenschaft gefragt, für welche Sie ein Gesuch einreichen möchten.
Vielleicht werden Sie nach Erfassung der Liegenschaft nach dem eidgenössischen Gebäudeidentifikator (EGID) gefragt. Mit dem EGID wird die genaue Liegenschaft bestimmt.
Bitte wählen Sie aus der Liste Ihr Gebäude oder die Adresse Ihrer Parkierungsanlage aus. Alternativ können Sie das Gebäude, welches am nächsten beim Eingang der Parkierungsanlage ist, auswählen. Falls die Anlage nicht in der Liste vorhanden ist, wählen Sie «Meine EGID ist in dieser Liste nicht vorhanden».
Schritt 5: Bankdaten erfassen (nur einstufige Gesuche)
Falls Sie ein einstufiges Gesuch einreichen, werden Sie direkt nach den Bankdaten für die Auszahlung gefragt. Dies betrifft folgende Massnahmen:
- Basisinfrastruktur in Wohngebäuden (einstufiges Verfahren bis 4 Parkplätze)
- Innovationsförderung: Bidirektionale DC-Ladestation (einstufiges Verfahren für 1 DC-Ladestation)
Bei allen anderen Gesuchen werden die Bankdaten erst beim Abschluss nach Baufertigstellung abgefragt. Falls Sie ein Gesuch für eine andere Massnahme eingereicht haben, können Sie diesen Schritt überspringen.
Bitte vergewissern Sie sich, dass die Angaben genau mit den Angaben, die Sie bei Ihrer Bank hinterlegt haben, übereinstimmen. Dazu gehört die genaue Kontoinhaberschaft, Adresse, Name der Bank und IBAN-Nr.
Falls Sie eine QR-IBAN erfassen, müssen Sie eine QR-Referenz angeben. Bei den meisten IBAN-Nummern handelt es sich um eine handelsübliche IBAN-Nummer, bei welcher keine Referenz notwendig ist.
Falls Sie für interne Zwecke einen Rechnungsvermerk wünschen, können Sie auch einen solchen Angaben. Dies ist jedoch freiwillig und hat keine Auswirkungen auf die Auszahlung. In jedem Fall wird bei der Auszahlung in der Bemerkung auf Förderbeiträge hingewiesen.
Schritt 6: Massnahmespezifische Daten ausfüllen
Zusätzlich werden Sie nach spezifischen Angaben zu Ihrer Anlage und Ihrer Liegenschaft befragt. Bitte beantworten Sie die Fragen wahrheitsgemäss und beachten Sie bei der Beantwortung der Frage jeweils die Hinweise pro Frage. Diese erscheinen, wenn Sie mit der Maus über das blaue (i) fahren.
Schritt 7: Notwendige Beilagen hochladen
Bitte laden Sie alle notwendigen Dokumente hoch. Die einzureichenden Dokumente werden jeweils auf der Plattform rechts im grünen Kasten erwähnt. Die notwendigen Dokumente unterscheiden sich je nach Massnahme. Bitte orientieren Sie sich hierbei an den Dokumenten, die auf der Plattform aufgelistet sind.
Alle im grünen Kasten auf der Website erwähnten Dokumente sind für eine erfolgreiche Gesuchstellung obligatorisch. Ein Verzicht auf einzelne Unterlagen ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie zwingend für jede hochgeladene Datei den «Typ» aus einem Dropdown-Menu auswählen müssen. Bitte wählen Sie die Kategorie aus, die am ehesten auf die Datei zutrifft.
Schritt 8: Zusammenfassung überprüfen
Bitte überprüfen Sie alle Angaben auf ihre Richtigkeit.
Wenn Sie die Angaben überprüft haben, können Sie das Gesuch unten auf der Seite einreichen:
Sie müssen dabei bestätigen, dass Sie alle notwendigen Unterlagen hochgeladen haben.
Schritt 10: Definitive Einreichung des Gesuchs
Ihr Gesuch ist nun online erfasst. Um das Gesuch definitiv einzureichen, müssen Sie das Gesuchformular unterschrieben per E-Mail an lis.emob@ebp.ch senden.
Sie können das Formular entweder händisch unterschreiben (ausdrucken, unterschreiben, einscannen) oder direkt eine elektronische Unterschrift verwenden.
Bitte beachten Sie, dass eine postalische Zustellung der Formulare nicht möglich ist.
Sobald das Gesuch unterschrieben bei der Bearbeitungsstelle eingetroffen ist, erhalten Sie ein Bestätigungsmail.
Danach beginnt die Prüfung Ihres Gesuchs. Falls dabei Fragen auftauchen sollten, werden Sie von den Sachbearbeitenden per Mail kontaktiert. Als Kontakt wird jeweils die gesuchstellende Person und deren Mail-Adresse verwendet.
Sobald ein Gesuch zugesichert/ausbezahlt wird, werden die dazugehörigen Schreiben an die gesuchstellende Person und die eingetragene Eigentümerschaft per Mail versendet.
Absagen werden per Post an die eingetragene Adresse der Eigentümerschaft versendet.
Schritt 11: Weiteres Vorgehen
Bitte beachten Sie, dass bei zweistufigen Gesuchen (z. B. Basisinfrastruktur ab 5 Parkplätze in Wohngebäuden) nach Installationsfertigstellung ein Abschluss erfasst werden muss, wenn Sie eine Zusicherung erhalten haben und die Anlage fertiggestellt wurde.
Bitte konsultieren Sie dafür den Tab «Vorgehen» auf dieser Website.
Das Erfassen eines Abschlusses erfolgt analog zur ersten Gesuchstellung. Um einen Abschluss für ein Gesuch zu erfassen, müssen Sie in Ihrem Benutzerkonto in der Übersicht beim jeweiligen Gesuch rechts auf das «gelbe Fähnchen» klicken.
Falls das Fähnchen nicht sichtbar ist, ist das Erfassen eines Abschlusses noch nicht möglich. Falls Sie das Zusicherungsschreiben erst gerade erhalten haben, kann es sein, dass die Plattform 24-48h braucht, bis die Funktion «Abschluss erfassen» freigeschaltet wird. Wir bitten Sie in diesem Fall um etwas Geduld.
Bitte versuchen Sie das Erfassen des Abschlusses ein bis zwei Tage später noch einmal.
Vorgehen
Der Förderprozess ist von der Anzahl der Parkplätze abhängig, die mit einer Basisinfrastruktur ausgerüstet werden. Kleinere Anlagen bis 4 Parkplätze profitieren von einem vereinfachten Verfahren. Grössere Anlagen durchlaufen einen zweistufigen Förderprozess.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Informieren Sie sich auf unserer Website mit der Förderbroschüre und weiteren Hilfestellungen, ob Sie förderberechtigt sind.
- Bei kleinen Anlagen bis insgesamt 4 ausgerüsteten Parkplätzen muss vor Installation kein Gesuch gestellt werden. Sie können somit direkt mit dem Ausbau beginnen. Innerhalb von 6 Monaten ab Inbetriebnahme der Basisinfrastruktur (wichtig: nicht Inbetriebnahme der Ladestation) ist ein Fördergesuch zu stellen.
- Reichen Sie innerhalb des Zeitraums von 6 Monaten ab Inbetriebnahme der Basisinfrastruktur auf dem Online-Portal ein Gesuch für die Massnahme «Basisinfrastruktur für Anlagen bis 4 Parkplätze (einstufiges Verfahren)» unter dem Thema «Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden (private Parkplätze)» ein.
Bitte vergewissern Sie sich, dass das Gesuch vollständig ist. Alle angegebenen Beilagen sind zwingend notwendig. Dies beschleunigt die Gesuchprüfung erheblich.
Nachdem Sie das Gesuch online erfasst haben, müssen Sie das Gesuchformular unterschreiben und digital an das Bearbeitungszentrum senden. Die entsprechende Mail-Adresse finden Sie auf dem Gesuchformular. - Nach Erhalt des unterschriebenen Gesuchformulars beginnt die Gesuchprüfung.
Falls Dokumente fehlen, kontaktieren wir Sie per E-Mail. Wenn Ihr Gesuch und alle Unterlagen vollständig sind, prüfen wir, ob Ihre Anlage alle Bedingungen für eine Förderung erfüllt. Dies nimmt zwischen 4 bis 10 Wochen ab dem Zeitpunkt, ab welchem das Gesuch vollständig ist, in Anspruch.
Wenn Ihre Anlage förderberechtigt ist, schicken wir Ihnen per E-Mail ein Auszahlungsschreiben zu. Erfüllt Ihr Vorhaben die Förderbedingungen nicht, erhalten Sie eine schriftliche Absage. - Nachdem Ihr Projekt erfolgreich abgeschlossen und geprüft wurde, werden die Fördergelder ausbezahlt.
- Informieren Sie sich auf unserer Website mit der Förderbroschüre und weiteren Hilfestellungen, ob Sie förderberechtigt sind.
- Reichen Sie vor Installationsbeginn auf dem Online-Portal ein Gesuch für die Massnahme «Basisinfrastruktur für Anlagen ab 5 Parkplätzen (zweistufiges Verfahren)» unter dem Thema «Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden (private Parkplätze)» ein.
Bitte vergewissern Sie sich, dass das Gesuch vollständig ist. Alle angegebenen Beilagen sind zwingend notwendig. Dies beschleunigt die Gesuchprüfung erheblich.
Nachdem Sie das Gesuch online erfasst haben, müssen Sie das Gesuchformular unterschreiben und digital an das Bearbeitungszentrum senden. Die entsprechende Mail-Adresse finden Sie auf dem Gesuchformular. - Nach Erhalt des unterschriebenen Gesuchformulars beginnt die Gesuchprüfung.
Falls Dokumente fehlen, kontaktieren wir Sie per E-Mail. Wenn Ihr Gesuch und alle Unterlagen vollständig sind, prüfen wir, ob Ihre Anlage alle Bedingungen für eine Förderung erfüllt. Dies nimmt zwischen 4 bis 10 Wochen ab dem Zeitpunkt, ab welchem das Gesuch vollständig ist, in Anspruch.
Wenn Ihre Anlage förderberechtigt ist, schicken wir Ihnen ein Zusicherungsschreiben per E-Mail zu. Erfüllt Ihr Vorhaben die Förderbedingungen nicht, erhalten Sie eine schriftliche Absage. - Falls Sie vor der Installation sichergehen möchten, dass Ihre Anlage gefördert wird, warten Sie auf die Ausstellung des Zusicherungsschreibens des Kantons Zürich.
Alternativ können Sie auch schon nach Gesuchstellung (Schritt 2) auf eigenes Risiko mit der Installation beginnen. - Wenn Ihr Fördergesuch gutgeheissen wurde und Ihre Anlagen installiert wurden, können Sie uns den Abschluss des Projekts melden. Dazu müssen Sie sich noch einmal im Onlineportal mit Ihrem Benutzerkonto anmelden und in der Übersicht beim erfassten Gesuch rechts auf das gelbe Fähnchen klicken.
- Nachdem Ihr Abschluss erfolgreich geprüft wurde, werden die Fördergelder ausbezahlt.
Häufig gestellte Fragen
Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie hier:
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Der Kauf von einer Ladestation allein wird nicht unterstützt (gefördert), sondern die Installation der Basisinfrastruktur. Mit einer Basisinfrastruktur sind Zuleitungen, Verteil- und Lastmanagementsystem gemeint. Das heisst somit, dass eine neue Zuleitung von der Verteilung bis zu den Parkplätzen gezogen werden muss. Ein Anschluss einer herkömmlichen Ladestation an eine bestehende Zuleitung (Basisinfrastruktur) wird nicht unterstützt.
Um von einer Förderung zu profitieren, muss mindestens die Ausbaustufe C1 in Anlehnung an das Merkblatt SIA-2060 erreicht werden. Das heisst, dass die Zuleitung (Stromzuleitung) direkt bis an den Parkplatz reichen muss. So müssen die Parkplätze so vorbereitet sein, dass danach möglichst einfach Ladestationen an die neu installierte Infrastruktur angeschlossen werden können. Dies kann mit verschiedenen Möglichkeiten erreicht werden, z. B. mit Flachbandkabeln über alle Parkplätze oder Einzelleitungen direkt zu den einzelnen Parkplätzen.
Somit ist nicht die Anzahl Parkplätze relevant, welche schon mit einer Ladestation ausgerüstet werden, sondern die Anzahl der Parkplätze, welche eine dafür ausgelegte Zuleitung (Basisinfrastruktur) erhalten.
Hierbei wird zwischen kleinen Gesuchen (bis 4 ausgerüstete Parkplätzen) und grösseren Gesuchen (ab 5 ausgerüstete Parkplätze) unterschieden.
- Bei grösseren Anlagen (ab 5 Parkplätzen) ist das Gesuch zwingend vor Installationsbeginn der Basisinfrastruktur einzureichen.
- Bei kleineren Anlagen wird ein vereinfachtes Verfahren angewandt. So kann das Gesuch innerhalb von 6 Monaten nach Installationsfertigstellung eingereicht werden. Eine Gesuchstellung vor Installationsbeginn ist nicht notwendig.
Ja, das Gesuch muss nicht zwingend von der Eigentümerschaft eingereicht werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine durch die Eigentümerschaft unterschriebene Vollmacht notwendig ist, wenn Dritte das Gesuch stellvertretend unterzeichnen.
Pro Parkierungsanlage ist nur ein Fördergesuch
möglich, um den Ausbau der (Basis)Infrastruktur für die Elektromobilität möglichst effizient zu gestalten. So sollte möglichst gleich die gesamte Parkierungsanlage mit einer Basisinfrastruktur ausgerüstet werden.
Als Parkierungsanlage gilt die gesamte Anlage von
Parkplätzen. So ist beispielsweise eine Tiefgarage oder mehrere angrenzende Garagenboxen eine Parkierungsanlage. Pro Tiefgarage resp. pro Gruppe von Garagenboxen kann nur ein Fördergesuch gestellt werden. Nachträgliche Erweiterungen sind danach nicht mehr förderberechtigt.
Einzelne Parkplätze oder einzelne Parkplatzgruppen innerhalb einer Tiefgarage bilden somit keine einzelne Parkierungsanlage ab. Dies gilt auch, wenn die Tiefgarage mit verschiedenen Eigentümerschaften geteilt wird. Somit ist es notwendig, den Ausbau der Basisinfrastruktur sowie die Stellung des Fördergesuches vorgängig mit allen Eigentümerschaften zu besprechen. Falls Sie nicht sicher sind, wie in Ihrem konkreten Fall die Parkierungsanlage definiert ist, nehmen Sie bitte vorgängig mit uns Kontakt auf.
Die Gesuchprüfung dauert normalerweise maximal 4 Wochen, kann in Ausnahmefällen jedoch bis 10 Wochen dauern. Bitte beachten Sie, dass dieses Zeitfenster erst startet, wenn das Gesuch vollständig ist. Um somit möglichst schnell ein Entscheid zu erhalten, sollte gleich zu Beginn ein vollständiges Gesuch eingereicht werden. Alle aufgelisteten Beilagen sind dabei notwendig.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Förderprogramm Ladeinfrastruktur