Weitere Fördermassnahmen

Neben der Unterstützung von Basisinfrastrukturen in Wohngebäuden und für Flottenfahrzeuge unterstützt der Kanton auch weitere Massnahmen rund um die Elektromobilität. Hier finden Sie alle Informationen zu Förderbedingungen und Vorgehen.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten

Bitte beachten Sie die genauen Förderbedingungen der jeweiligen Massnahme in der Förderbroschüre, bevor ein Gesuch eingereicht wird.

Fragen?

Alle Informationen finden Sie in den jeweiligen Förderbroschüren. Für ergänzende Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter energiefoerderung@bd.zh.ch zur Verfügung.

Bidirektionale DC-Ladestationen an privaten Parkplätzen in Ein-und Mehrparteiengebäuden

Eine bidirektionale DC-Ladestation (DC = Gleichstrom) kann Strom ins Netz/Haus zurückspeisen und ermöglicht es, Ihr Elektroauto als Stromspeicher zu nutzen. Wenn Sie sich für eine bidirektionale DC-Ladestation entscheiden, können Sie für diese Unterstützung beantragen.

Anforderungen Fördermittel
Fördersatz CHF 2000 pro bidirektionaler DC-Ladestation

Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre DC-Ladestation bidirektional laden kann. Förderberechtigte bidirektionale DC-Ladestationen kosten derzeit als Richtwert (ohne Installationskosten) CHF 10 000 oder mehr.

Falls Sie nur eine einzelne bidirektionale DC-Ladestation installieren wollen, profitieren Sie von einem verkürzten Verfahren. Dabei müssen das Gesuch erst nach Inbetriebnahme einreichen. Dafür haben Sie bis 6 Monate nach Inbetriebnahme Zeit.

Öffentliche AC-Ladestationen und die dazugehörige Basisinfrastruktur für Anwohnende/im Quartier

Auch wer keinen eigenen Parkplatz besitzt, kann auf E-Mobilität setzen. Der Kanton Zürich unterstützt Gemeinden beim Erstellen von AC-Ladestationen (AC = Wechselstrom) auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen für Anwohnerinnen und Anwohner im öffentlichen Strassenraum.

Anforderungen Fördermittel
Fördersatz 30% der nachgewiesenen Kosten
Maximaler Beitrag CHF 3000 pro Parkplatz
CHF 450 000 pro Gemeinde

Förderberechtigt ist die Nachrüstung von bestehenden Anwohnerparkplätzen an siedlungsorientierten Strassen (zum Beispiel in der blauen Zone), welche vorwiegend von Anwohnenden zum regelmässigen Parken genutzt werden. Der Kanton Zürich fördert sowohl Ladestationen als auch die notwendige Basisinfrastruktur in Zürcher Gemeinden.

Um förderberechtigt zu sein, muss die Installation von öffentlichen Ladestationen von der betroffenen Gemeinde geplant oder von dieser in Auftrag gegeben worden sein.

Basisinfrastruktur und AC-Ladestationen für Park+Ride-und Carsharing-Anlagen

Carsharing ermöglicht das Autofahren ohne eigenes Fahrzeug, Park+Ride-Anlagen schaffen Anschluss an den öffentlichen Verkehr. Beides sind wichtige Lösungen, um den Verkehr effizienter und schonender zu gestalten.

Deshalb wird auch deren Elektrifizierung mit folgenden Beiträgen gefördert.

Anforderungen Fördermittel
Fördersatz 30% der nachgewiesenen Kosten
Maximaler Beitrag
Bei Teilförderung nur Basisinfrastruktur
Beil Teilförderung Ladestationen
Bei kombinierter Förderung
CHF 60 000 pro Gesuch
CHF 500 pro Anschlusspunkt
CHF 2 500 pro Ladestation
CHF 3 000 pro Parkplatz

Beratungsangebote rund um die Elektromobilität für Unternehmen und Gemeinden

Wie kann mein Unternehmen vom Umstieg auf Elektrofahrzeuge profitieren? Wo braucht es in meiner Gemeinde Ladestationen, um sie für E-Mobilität attraktiv zu machen? Wie wählt man die geeigneten Anbietenden und die richtige Technologie?

Solche und ähnliche Fragen lassen sich nur mit Erfahrung und Kenntnis der technischen Möglichkeiten angemessen beantworten. Deshalb fördert der Kanton Zürich die sachkundige Unterstützung von Gemeinden und Unternehmen bei der Erarbeitung von Konzepten, Strategien und Plänen im Bereich der E-Mobilität.

Anforderungen Fördermittel
Fördersatz 30% der nachgewiesenen Kosten
Maximaler Beitrag CHF 10 000 pro Gesuch

Alle Bedingungen auf einen Blick

Alle Informationen zum Vorgehen und den Förderbedingungen zu den oben erwähnten Massnahmen finden Sie in der Broschüre Förderprogramm Ladeinfrastruktur.

Zusätzlich gelten bei jeder Fördermassnahme des Förderprogramms Ladeinfrastruktur die allgemeinen Förderbedingungen am Ende der Broschüre.

Förderprogramm Ladeinfrastruktur

Förderprogramm Ladeinfrastruktur
Förderprogramm Ladeinfrastruktur
Herausgeber/in
Kanton Zürich Baudirektion & Volkswirtschaftsdirektion
Publikationsdatum
Juli 2024
Autor/in
AFM und AWEL, Kanton Zürich

Fördergesuch einreichen

Sobald Sie sich über die Fördermassnahmen und deren Bedingungen informiert haben, können Sie online ein Fördergesuch stellen. 

Gesuche müssen zwingend über das Online-Portal eingereicht werden.

Fördergelder beantragen 

Reichen Sie Ihr Gesuch über das Online-Portal «Gebäudeprogramm» ein.

Kontakt

Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft - Förderprogramm Ladeinfrastruktur

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)