Der Bund beteiligt sich finanziell an kommunalen und kantonalen Verkehrsinfrastrukturprojekten. Voraussetzung ist, dass Agglomerationsprogramme eingereicht werden, mit denen die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung wirkungsvoll aufeinander abgestimmt werden.
Sechs Programme
Mit dem Programm Agglomerationsverkehr unterstützt der Bund finanziell Verkehrsprojekte in den Städten und Agglomerationen. Auch der Kanton Zürich profitiert von Beiträgen an Massnahmen, mit denen die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung wirkungsvoll aufeinander abgestimmt werden.
Der Kanton Zürich ist Träger der Agglomerationsprogramme Stadt Zürich – Glattal, Winterthur und Umgebung sowie Zürcher Oberland. Zudem ist der Kanton Zürich zusammen mit dem Kanton Aargau Träger des Agglomerationsprogramms Limmattal und nimmt als Mit-Träger an den Agglomerationsprogrammen Obersee und Schaffhausen teil. Die Programme der vierten Generation sind derzeit in Erarbeitung und werden Mitte 2021 an den Bund eingereicht.
Das erste Agglomerationsprogramm hat der Kanton Zürich 2007 beim Bund eingereicht. 2012 folgte die zweite und 2016 die dritte Generation. Viele der darin enthaltenen Massnahmen befinden sich derzeit in Umsetzung oder wurden bereits realisiert. Darunter fallen Grossprojekte wie die Glattal- oder die Limmattalbahn, neue Rad- und Fusswegverbindungen oder die siedlungsverträgliche Umgestaltung von Ortsdurchfahrten.
Strategie
Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 1638/2004 verabschiedete der Regierungsrat des Kantons Zürich die «Strategie für den Agglomerationsverkehr». Die Strategie orientiert sich an einer Reihe von Zielen. Insbesondere soll der öffentliche Verkehr (ÖV) mindestens die Hälfte des Verkehrszuwachses übernehmen. Der Anteil des Fuss- und Veloverkehrs ist ebenfalls zu erhöhen.
Verbesserungen der Verkehrsqualität, Verkehrssicherheit, der Siedlungs-, Landschaftsqualität und Umweltbedingungen sowie der Zugänglichkeit der Verkehrsmittel sind weitere Wirkungsziele. Diese sollen unter anderem erreicht werden, indem Zentren und Entwicklungsgebiete besser durch den ÖV erschlossen werden, der Fuss- und Veloverkehr gefördert und ein integriertes Verkehrsmanagement umgesetzt wird.
Programm Agglomerationsverkehr des Bundes
Das Verkehrssystem und die Siedlungsentwicklung sind eng miteinander verknüpft. Mit dem Programm Agglomerationsverkehr fördert der Bund in den Agglomerationen eine kohärente Verkehrs- und Siedlungsplanung über kommunale, kantonale und nationale Grenzen hinweg.
Voraussetzung für die Förderung durch den Bund ist ein durch eine Trägerschaft erarbeitetes Agglomerationsprogramm. Das Agglomerationsprogramm ist auf Ebene der Agglomeration (Gemeinden, Regionen, Kantone) angesiedelt. Es legt die Strategien zur Entwicklung der Agglomeration fest, koordiniert die beteiligten Akteure und definiert konkrete Massnahmen in den Bereichen Verkehr, Siedlung und Landschaft) zur Umsetzung der Strategien.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Erarbeitung, Prüfung sowie Umsetzung der Agglomerationsprogramme sind in folgenden Gesetzen und Verordnungen enthalten:
- Bundesgesetz über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAFG)
- Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG)
- Verordnung vom 7. November 2007 über die zweckgebundene Mineralölsteuer im Strassenverkehr (MinVV)
- Verordnung des UVEK vom 1. Februar 2020 über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV)
Ihre Ansprechpartner
Weiterführende Informationen
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- Infrastrukturfondsgesetz (IFG)
- Verordnung des UVEK über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV)
- Erläuternder Bericht zur Totalrevision der Verordnung des UVEK vom 20. Dezember 2017 über Fristen und Beitragsberechnung für Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr (PDF)
- Bundesgesetz über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAFG)
- Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel (MinVG)
- Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel (MinVV)
- Erläuterungen zur Teilrevision MinVV sowie Erläuterungen zu den Verordnungsbestimmungen betreffend das Programm Agglomerationsverkehr (MinVV) (PDF)
- Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2019 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr (PDF)
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Ansprechperson Wilfried Anreiter
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