Es gibt verschiedene Möglichkeiten von Einbürgerungen für Ausländerinnen und Ausländer: ordentliche Einbürgerung, erleichterte Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung. Schweizerinnen und Schweizer können sich in ihrer Wohngemeinde einbürgern lassen.
Neues Gesetz im Kanton Zürich seit Juli 2023
Seit Juli 2023 gibt es im Kanton Zürich ein neues Gesetz für die Einbürgerung.
Wenn Sie das Gesuch bis 30. Juni 2023 eingereicht haben, gilt für Ihre Einbürgerung das alte Gesetz für das ganze Verfahren.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder beim Gemeindeamt des Kantons Zürich melden.
Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
Ausländerinnen und Ausländer können sich ordentlich oder erleichtert einbürgern lassen.
Kann ich mich einbürgern lassen?
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine ordentliche oder erleichterte Einbürgerung?
Wenn Sie im Kanton Zürich wohnen, können Sie es mit dem Self-Check unverbindlich herausfinden.
Doppelbürgerrecht
Die Schweiz erlaubt das Doppelbürgerrecht. Es gibt Staaten, die das Doppelbürgerrecht nicht erlauben. In diesem Fall müssen Sie sich zwischen dem Schweizer Bürgerrecht und dem ausländischen Bürgerrecht entscheiden. Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde Ihres Herkunftslandes.
Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern
Schweizerinnen und Schweizer können ein zusätzliches Gemeindebürgerrecht erwerben.
Weiterführende Informationen
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