Ausländische Personen können sich einbürgern lassen. Mit der Einbürgerung bekommen sie das Schweizer Bürgerrecht.
Zusammenfassung in einfacher Sprache
Die ordentliche Einbürgerung gilt für diese Personen:
- Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Meine Eltern sind Ausländer.
- Wir sind eine ausländische Familie.
- Ich bin Ausländerin oder Ausländer und ich bin nicht verheiratet.
- Ich bin mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war bei der Heirat noch nicht Schweizerin.
- Ich bin mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war bei der Heirat noch nicht Schweizer.
- Ich lebe mit einem Schweizer in einer eingetragenen Partnerschaft.
- Ich lebe mit einer Schweizerin in einer eingetragenen Partnerschaft.
Was muss ich erfüllen?
- Ich habe eine C-Bewilligung.
- Ich lebe in der Regel seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz.
- Ich bin in der Schweiz integriert.
Was muss ich für die ordentliche Einbürgerung machen?
Zuerst muss ich Dokumente organisieren. Meine Gemeinde hilft mir, wenn ich Fragen habe. Dann schicke ich meine Dokumente online zum Gemeindeamt vom Kanton Zürich.
Wie lange dauert die ordentliche Einbürgerung?
Die ordentliche Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre. Der Kanton, meine Gemeinde und der Bund prüfen meine Dokumente.
Was kostet die ordentliche Einbürgerung?
Die Kosten bei Kanton und Bund sind fix. Jede Gemeinde hat andere Kosten.
Voraussetzungen
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung? Sie können es mit dem Self-Check unverbindlich herausfinden.
Ihre Gemeinde kann Sie zusätzlich über die Voraussetzungen und das Verfahren beraten. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Sie müssen einen Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister einreichen. Ohne Auszug aus dem Zivilstandsregister können wir die Einbürgerung nicht prüfen.
Sind Sie noch nicht im Zivilstandsregister eingetragen? Das Zivilstandsamt Ihrer Gemeinde kann Sie eintragen. Erst wenn Sie den Auszug aus dem Zivilstandsregister haben, können Sie mit der Einbürgerung beginnen.
Der Auszug aus dem Zivilstandsregister darf beim Einreichen des Gesuchs nicht älter als 6 Monate sein.
Sie haben eine gültige C-Bewilligung.
Sie brauchen einen Aufenthalt von mindestens 10 Jahren in der Schweiz. Der Aufenthalt in der Schweiz wird je nach Bewilligung anders angerechnet:
- Die Jahre mit C und B-Bewilligung zählen ganz.
- Die Jahre mit F-Bewilligung zählen halb.
- Die Jahre mit N und L-Bewilligung zählen nicht.
Von den 10 Jahren müssen 3 Jahre in den 5 Jahren vor dem Gesuch sein.
Die Zeit in der Schweiz zwischen dem 8. und 18. Geburtstag zählt doppelt.
Kinder unter 18 Jahre können ein Gesuch zusammen mit den Eltern einreichen. In diesem Fall müssen die Kinder die 10 Jahre Aufenthalt nicht erfüllen.
Leben Sie in eingetragener Partnerschaft?
Personen in eingetragener Partnerschaft mit einer Schweizerin oder einem Schweizer können sich nicht erleichtert einbürgern. Sie können aber von verkürzten Aufenthaltsfristen profitieren, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Sie leben seit 5 Jahren in der Schweiz. Davon muss 1 Jahr vor Einreichung des Gesuches liegen.
- Sie leben seit 3 Jahren in eingetragener Partnerschaft.
- Ihre Partnerin oder Ihr Partner war bei der Eintragung bereits Schweizerin oder Schweizer.
Sie leben seit mindestens 2 Jahren in der gleichen Gemeinde, bevor Sie das Gesuch einreichen.
Wenn Sie unter 25 Jahre sind, müssen Sie vor dem Gesuch nur 2 Jahre im Kanton Zürich leben.
Sie haben keine relevanten Einträge im Strafregister und keine laufenden Strafverfahren.
Sie heissen keine schwere Verbrechen gut und machen keine Werbung dafür.
Sie müssen wichtige finanzielle Verpflichtungen einhalten. Sie dürfen keine unbezahlten Einträge im Betreibungsregister in den letzten 5 Jahren haben.
Sie müssen Ihre Lebenshaltungskosten für sich und Ihre Familie decken können oder aktuell eine Aus- oder Weiterbildung machen.
Ihre Lebenshaltungskosten können Sie decken durch:
- Lohn
- Vermögen
- Ansprüche gegenüber Dritten (z.B. AHV, IV, Arbeitslosentaggelder).
Sie haben in den letzten 3 Jahren keine Sozialhilfe bekommen. Sie bekommen auch aktuell keine Sozialhilfe.
In folgenden Fällen ist eine Einbürgerung trotzdem möglich:
- Sie haben die Sozialhilfe ganz zurückbezahlt.
- Sie brauchen Sozialhilfe unverschuldet wegen einer erstmaligen formalen Ausbildung.
- Sie sind noch nicht 18 Jahre und Ihre Eltern bekommen Sozialhilfe.
- Sie bekommen Sozialhilfe, obwohl Sie voll arbeiten (Working Poor).
Sie respektieren die Werte der Bundesverfassung. Zum Beispiel:
- Die Schweiz ist ein Rechtsstaat.
- Männer und Frauen haben die gleichen Rechte.
- Jede Person kann ihre Religion selber wählen.
- Jede Person darf ihre Meinung sagen.
Sie unterstützen Ihre Familie (Ehefrau, Ehemann, Kinder) bei der Integration in der Schweiz. Zum Beispiel:
- beim Besuch von Sprachkursen
- in der Schule
- bei sozialen und kulturellen Aktivitäten
Sie nehmen am sozialen und kulturellen Leben in der Schweiz teil. Sie besuchen zum Beispiel Feste, kulturelle Anlässe oder sind in einem Verein.
Sie haben Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern.
Sie haben genügend Deutschkenntnisse:
- schriftlich A2
- mündlich B1.
Sie können die Deutschkenntnisse auf unterschiedliche Arten nachweisen. Finden Sie es mit dem Self-Check heraus:
Sie haben Grundkenntnisse über die Geographie, Politik, Geschichte und Gesellschaft der Schweiz, des Kantons Zürich und des Zürcher Gemeindewesens.
Sie können die Kenntnisse auf unterschiedliche Arten nachweisen. Finden Sie es mit dem Self-Check heraus:
Verfahren
Sie schicken das Gesuch beim Gemeindeamt des Kantons Zürich. Ihr Gesuch durchläuft die folgenden Schritte:
- Vorprüfung durch das Gemeindeamt (Kanton)
- Prüfung durch Ihre Wohngemeinde und Erhalt Gemeindebürgerrecht
- Erneute Prüfung durch das Gemeindeamt und Erhalt Kantonsbürgerrecht
- Prüfung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund) und Erteilung Einbürgerungsbewilligung
- Abschliessende Prüfung durch das Gemeindeamt und Erteilung Schweizer Bürgerrecht
Wir informieren Sie jedes Mal, wenn ein Schritt abgeschlossen ist.
Die ordentliche Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.
Wollen Sie umziehen?
Wenn Sie während der Einbürgerung umziehen, müssen Sie folgende Punkte beachten:
Wenn Ihre Gemeinde die Abklärung abgeschlossen hat, können Sie innerhalb vom Kanton Zürich und der ganzen Schweiz umziehen. Ihre Einbürgerung wird weitergeführt.
Wenn Sie umziehen, bevor Ihre Gemeinde die Abklärung abgeschlossen hat, ist eine Einbürgerung aktuell nicht mehr möglich. Ihre Einbürgerung wird nicht weitergeführt. Sie können im Kanton Zürich wieder ein neues Gesuch einreichen, wenn Sie 2 Jahre in der neuen Gemeinde gelebt haben.
Sie sind unter 25 Jahre?
Wenn Sie im Zeitpunkt vom Gesuch unter 25 Jahre waren, gibt es eine Ausnahme: Sie können während der gesamten Einbürgerung innerhalb vom Kanton Zürich umziehen. Ihre Einbürgerung wird weitergeführt.
Gebühren
Der Bund, der Kanton und Ihre Gemeinde verlangen für die ordentliche Einbürgerung eine Gebühr.
Unten sind die Gebühren von Kanton und Bund aufgeführt. Die Gebühren der Gemeinden sind unterschiedlich. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.
Ausländer und Ausländerinnen | Gemeinde | Kanton | Bund |
---|---|---|---|
unter 20-Jährige (bei Gesuchen ab Juli 2023) | kostenlos | kostenlos | CHF 100 / 50 (unter 18 Jahre) |
unter 25-Jährige | halbe Gebühr der Gemeinde | CHF 250 | CHF 100 / 50 (unter 18 Jahre) |
über 25-Jährige | Gebühr der Gemeinde | CHF 500 | CHF 100 / 150 (Ehepaar) |
einbezogene Kinder | kostenlos | kostenlos | kostenlos |
Abweisung | Gebühr der Gemeinde | CHF 200 | CHF 300 |
Gesuch einreichen
Zürikonto-Login
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen? Dann können Sie Ihr Gesuch einreichen.
- Haben Sie noch kein Gesuch eingereicht? Dann klicken Sie auf Login und wählen Sie danach AGOV.
- Haben Sie das Gesuch schon eingereicht? Dann klicken Sie auf Login und wählen Sie danach ZHservices.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Checkliste: Gesuch ordentliche Einbürgerung PDF | 3 Seiten | Deutsch | 108 KB
- Download Erklärung über Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft PDF | 1 Seiten | Deutsch | 611 KB
- Download Handbuch Einbürgerungen: Neues Recht PDF | 78 Seiten | Deutsch | 1022 KB
- Download Handbuch Einbürgerungen: Altes Recht bis 30.06.2023 PDF | 133 Seiten | Deutsch | 1 MB
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