Im Schweizerischen Zivilstandsregister registrieren
Anleitung
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Gesuch für Registrierung ausfüllen
Sie müssen einen Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister einreichen. Ohne Auszug aus dem Zivilstandsregister können wir die Einbürgerung nicht prüfen.
Wenn Sie noch nicht im Zivilstandsregister eingetragen sind, kann das Zivilstandsamt Ihrer Gemeinde Sie eintragen.
Füllen Sie dafür das folgende Formular «Gesuch um Registrierung im Zivilstandsregister» aus:
In einzelnen Zivilstandsämtern können Sie das Gesuch online einreichen. Informieren Sie sich bei Ihrem Zivilstandsamt.
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Ausweiskopien vorbereiten
Sie müssen mit dem Formular «Gesuch um Registrierung im Zivilstandsregister» von allen Familienmitgliedern folgende Dokumente mitschicken:
- Kopie Ausländerausweis
- Kopie ausländischer Pass
Wenn ein Familienmitglied schon Schweizerin oder Schweizer ist, müssen Sie folgende Dokumente mitschicken:
- Kopie Schweizer Pass oder
- Kopie Schweizer Identitätskarte
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Gesuch für Registrierung schicken
Schicken Sie das ausgefüllte Formular «Gesuch um Registrierung im Zivilstandsregister» mit den Ausweiskopien an das Zivilstandsamt Ihrer Gemeinde.
Wichtig: Das ist erst das Gesuch für die Registrierung im Zivilstandsregister. Das ist noch kein Gesuch für eine Einbürgerung.
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Registrierung abwarten
Das Zivilstandsamt prüft die Registrierung im Zivilstandsregister. Das Zivilstandsamt informiert Sie, wenn zusätzliche Dokumente notwendig sind. Die Registrierung kann mehrere Monate dauern.
Wenn Sie im Zivilstandsregister eingetragen sind, bekommen Sie den Auszug aus dem Zivilstandsregister.
Das Zivilstandsamt verlangt für die Registrierung eine Gebühr.
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Gesuch für die Einbürgerung starten
Erst wenn Sie den Auszug aus dem Zivilstandsregister haben, können Sie mit der Einbürgerung beginnen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie nun das Gesuch für die Einbürgerung im Online-Tool erfassen und einreichen.