Wer das Schweizer Bürgerrecht hat und im Kanton Zürich wohnt, kann beim Passbüro Zürich einen Pass oder ein «Kombi» (Pass und Identitätskarte zusammen) beantragen. Wer kurzfristig reisen muss, kann sich einen Notpass ausstellen lassen.
Weihnachten / Neujahr
Das Passbüro ist über die Festtage an folgenden Tagen geschlossen:
24. bis 26. Dezember 2024 sowie 31. Dezember 2024 bis 2. Januar 2025.
An den anderen Tagen haben wir normal gemäss Öffnungszeiten geöffnet.
Ohne vorherigen Antrag (online oder telefonisch) und ohne Termin für die Datenerfassung, können keine Ausweise ausgestellt werden.
Bei geschlossenem Passbüro, können Notpässe (Provisorische Pässe) im Notpassbüro am Flughafen ausgestellt werden (Öffnungszeiten siehe «Standorte»).
Frohe Festtage und ein gesundes neues Jahr!
Team Passbüro Kanton Zürich
Pass mit oder ohne Identitätskarte
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile nötig (ausser ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht).
Ohne vorherigen Antrag (online oder telefonisch) und ohne Termin für die Datenerfassung können keine Ausweise ausgestellt werden. Am vereinbarten Termin müssen Sie persönlich im Passbüro erscheinen.
Abgelaufene Pässe können nicht mehr verlängert, sondern müssen neu ausgestellt werden.
Für einen verlorenen Pass oder eine Identitätskarte benötigen Sie jeweils eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle.
Klicken Sie unten auf «Starten» und lassen Sie sich durch den Ablauf lotsen. Erfahren Sie, welche Unterlagen Sie brauchen.
Identitätskarte
Benötigen Sie nur eine Identitätskarte, wenden Sie sich bitte an die Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde. Wohnen Sie in der Stadt Zürich ist das Personenmeldeamt zuständig.
Das Passbüro nimmt keine Anträge nur für Identitätskarten entgegen.
Notpass
Notpässe (provisorische Pässe) enthalten im Gegensatz zum Pass keinen Datenchip und werden sowohl vom Passbüro als auch vom Notpassbüro am Flughafen ausgestellt. Für einen Notpass brauchen Sie keinen Termin. Eine telefonische Voranmeldung ist jedoch nützlich (Telefonnummern siehe «Kontakt»).
Der Notpass kann vor Ort gedruckt werden. Er hat allerdings den Nachteil, dass er nicht von allen Ländern zur Einreise oder zum Transit akzeptiert wird. Bitte erkundigen Sie sich bei der Botschaft / dem Konsulat des Ziellandes, Ihrem Reisebüro, oder Ihrer Fluggesellschaft nach den Einreise- und Transitvorschriften.
Bei grosser Nachfrage (zum Beispiel vor und während der Schulferien) müssen Sie mit Wartezeiten rechnen.
Minderjährige, die einen Notpass benötigen, müssen von den Eltern begleitet werden. Ist das nicht möglich, ist die schriftliche Zustimmung der sorgeberechtigten Elternteile vorzuweisen.
Weitere Informationen zum Notpass und ein Zustimmungsformular für das Beantragen von Notpässen für Minderjährige finden Sie unten unter «Merkblätter & Formulare».
Merkblätter & Formulare
- Download Bezug von Schweizer Identitätskarte, Pass und Notpass PDF | 2 Seiten | Deutsch | 114 KB
- Download Austauschpassgesuch PDF | 1 Seiten | deutsch | 148 KB
- Download Informationen zum Notpass PDF | 1 Seiten | Deutsch | 89 KB
- Download Vollmacht zur Ausweisabholung PDF | 1 Seiten | deutsch | 723 KB
- Download Zustimmung der Eltern bei Kindern und Jugendlichen PDF | 1 Seiten | Deutsch | 201 KB
- Download Zustimmung des Beistands bei verbeiständeten Personen PDF | 1 Seiten | Deutsch | 203 KB
Ausweisgebühren
Die Gebühren bezahlen Sie bitte vor Ort mit Kredit- oder Debitkarte, digital mit Twint, oder in bar.
Eine Bezahlung mit American Express oder auf Rechnung ist nicht möglich.
Die Ausweise werden erst zur Produktion freigegeben, wenn die Gebühren bezahlt sind.
Gebühren (inkl. Porto von CHF 5 pro Ausweis*) |
CHF |
Gültigkeit |
---|---|---|
Kombi (Pass + Identitätskarte) Erwachsene | 158 |
10 Jahre |
Kombi (Pass + Identitätskarte) Kinder (0–18 Jahre) | 78 | 5 Jahre |
Pass Erwachsene | 145 | 10 Jahre |
Pass Kinder (0–18 Jahre) | 65 | 5 Jahre |
Identitätskarte Erwachsene: Ausstellung nur über Wohngemeinde | 70 | 10 Jahre |
Identitätskarte Kinder (0–18 Jahre): Ausstellung nur über Wohngemeinde | 35 | 5 Jahre |
Provisorischer Pass im Passbüro (kein Porto) | 100 | 1 Reise / max. 12 Monate |
Provisorischer Pass am Flughafen (kein Porto) | 150 | 1 Reise / max. 12 Monate |
Reisehinweise
Einreisebestimmungen
Die Passbüro-Mitarbeitenden erteilen keine Auskünfte zu Einreisevorschriften anderer Länder. Bitte erkundigen Sie sich bei der Botschaft / dem Konsulat des Ziellandes, Ihrem Reisebüro oder Ihrer Fluggesellschaft nach den Einreise- und Transitvorschriften.
Reisen mit Minderjährigen
Im Pass der Kinder können die Namen der sorgeberechtigten Eltern eingetragen werden. Das empfiehlt sich vor allem dann, wenn die Eltern anders heissen als ihre Kinder und sie mit ihnen ins Ausland reisen möchten. Bei verheirateten Eltern sind Originale des Ehescheins oder des Familienausweises mitzubringen. Bei unverheirateten Eltern ist ein amtliches Originaldokument, welches das gemeinsame Sorgerecht bestätigt, vorzulegen.
Standorte
Hunde verboten
Ein hohes Kundinnen- und Kundenaufkommen, fehlende Fenster und Rückzugsmöglichkeit im Wartebereich des Passbüros sind für Hunde oft mit Stress verbunden. Aus Sicherheitsgründen sind Hunde deshalb im Passbüro nicht erlaubt.
Sie haben die Möglichkeit Ihren Hund draussen an einem der beiden Haken (unmittelbar neben der Treppe) beim Haupteingang anzubinden und ihn nach dem Termin wieder abzuholen.
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Kontakt
Passbüro
8005 Zürich
Vor Ort im Passbüro werden keine Ausweisanträge entgegengenommen. Beantragen Sie Ihre Ausweise am besten online.
Ausweise online beantragen:
- www.schweizerpass.ch
- rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr
Telefonische Erreichbarkeit:
- Montag und Donnerstag: 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr
- Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 16.00 Uhr
Schalteröffnung:
- Montag und Donnerstag: 08.00 bis 12.00 / 13.00 bis 18.00 Uhr
- Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.